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Mopeto 20.04.2016 07:31

Zitat:

Zitat von rollieexpress (Beitrag 399018)
Für mich wärs ein Traum, schon wegen der breiten Tür aber dennoch unerschwinglich.:802:

Die breite Türe gibts auch wo anders :-)
Dethleffs Beduin oder Exclusiv da sind die Türen 70 cm breit und abgesenkt :)

http://foto.arcor-online.net/palb/al...3338663337.jpg

http://foto.arcor-online.net/palb/al...3439376663.jpghttp://foto.arcor-online.net/palb/al...6363393561.jpg

sh911 20.04.2016 15:43

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 399022)
-:)

Ne, ne, es gibt nur ein 1-Achser von AIRSTREAM, der unter 2,5t zulässiges Gesamtgewicht liegt!

Alle Anderen, und der TE hat einen Zweiachser, liegen bei 2,7 / 2,8t...und auch noch mehr!

Das zulässige Zuggesamtgewicht steht dann noch einmal auf einem ganz anderen Blatt!

In der Regel werden diese AIRSTREAMs von Geländewagen mit 3,5t Anhängerlast gezogen.

-:)

Gruss

Nico


Muss ich mal nachher in meinem Airstreamprospekt schauen...... Dann kommt es auf das Leergewicht an. Wenn die Dinger da nicht so schwer sind und man einfach bei der Zuladung drauf achtet.... sollte es noch gehen. Oder liege ich da falsch, dass das zulässige Anhängegewicht das eingrenzt was tatsächlich angehängt ist und nicht das was der Anhänger theoretisch wiegen könnte?:n_hmmm:

princeton1 20.04.2016 15:49

Wegen der theoretischen Gesamtlasten kassierte ich Bussgeld + einen Punkt, da ich mit meinem MP + SMART auf Anhänger im sogenannten LKW-Überholverbot ahnungslos überholte.
KEINE VERBOT FÜR GESPANNE! MP + Anhänger = LKW...-:(

Gruss

Nico

Eumeltier 20.04.2016 17:35

Das kann aber nur sein, weil Dein MP ein Wohnmobil = Sonder-KFZ ist.


Für einen PKW gilt die "zulässiges Zuggesamtsgewichtsgrenze" 3.5t für LKW-Überholverbot nicht. Somit für den "normalen" Viano auch nicht.

princeton1 20.04.2016 18:02

Zitat:

Zitat von Eumeltier (Beitrag 399153)
Das kann aber nur sein, weil Dein MP ein Wohnmobil = Sonder-KFZ ist.


Für einen PKW gilt die "zulässiges Zuggesamtsgewichtsgrenze" 3.5t für LKW-Überholverbot nicht. Somit für den "normalen" Viano auch nicht.

-:)

Das wollte ich damit ja auch nicht gesagt haben...!

Vielmehr, dass das MÖGLICHE zulässige GESAMTGEWICHT des ANHÄNGERS verkehrstechnisch herangezogen wird.
Und damit liegt die Vermutung nahe, dass der TE mit einer eher unpässlichen Kombination unterwegs ist.

Und je nach Land sind die Strafen sehr empfindlich!

Bsp.
Schweiz = Null Toleranz
Frankreich bis €750
Tschechien + Österreich bis €2.100

Gruss

Nico

Eumeltier 20.04.2016 19:10

Na, mein Viano darf auch einen 3 Tonnen Anhänger ziehen, wenn dieser mit Beladung nicht mehr als 2.5 Tonnen wiegt.

Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers spielt allerdings führerscheinrechtlich evtl eine Rolle... oder halt für Regeln wie dem LKW-Überholverbot, wo es ausdrücklich ums zGG geht.

Gerd 20.04.2016 20:48

Hier die Auflösung.
Mein Airstream hatte damals in seinem ersten Leben als Wohnwagen ein Leergewicht von 2200kg, Gesamtgewicht 2800kg und einer Stützlast von 120kga:)
Nun ist er komplett ausgeräumt :flex: und steht als Showroom, Büro, ... zur Vermietung bereit.
Leergewicht 1600kg, Gesamtgewicht immer noch 2800kg.

Bisher hatte ich das Ding mit einem Kia Sorento 2003 Diesel oder einem Cheep Grand Cherokee 2015 gezogen.

Ich stell noch ein paar Bilder in mein Fotoalbum.

MattisV 20.04.2016 21:25

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 399135)
Wegen der theoretischen Gesamtlasten kassierte ich Bussgeld + einen Punkt, da ich mit meinem MP + SMART auf Anhänger im sogenannten LKW-Überholverbot ahnungslos überholte.
KEINE VERBOT FÜR GESPANNE! MP + Anhänger = LKW...-:(

Gruss

Nico

War das zufällig in Italien?

alexanderpeter 20.04.2016 21:31

Dann ist das das Modell 684?

Hier mal die techn. Daten.

Zitat: http://www.airstream-germany.de/html...che_daten.html

alexanderpeter 20.04.2016 21:33

Auch ein stolzer Preis für das Modell 684.

Hier mal die Details:
http://www.airstream-germany.de/html/wohnwagen.html


Die 100t Marke ist überschritten.


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