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HHH1961 31.10.2015 22:17

Nun, vielleicht ist es in Bayern anders.

Ich bin ein relativ abgeklärter Mensch, der nicht von Wunschdenken bestimmt wird. Mein Bauch sagte mir damals, dass die beiden Fahrzeuge sich begegnet waren. Lackproben wurden nicht nur vom anderen, sondern auch von unserem Fahrzeug abgenommen. Ich bin mir sicher, dass eine Laboruntersuchung mein Bauchgefühl bestätigt hätte.

Letztendlich habe ich mir über's Internet eine neue Stoßstange und Lacke im Gesamtwert von 150 EUR kommen lassen und das Ding an einem Wochenende wieder gerichtet.

ANGRO 31.10.2015 22:26

Mir ist vor 30 Jahren folgendes passiert.

War mit einem MB508 auf Deutschlandtour. Abends in der Dunkelheit habe ich das Fzg. markiert, in einer engen Umgebung. Dabei habe ich wie sich später herausstellte an einen anderem Fzg. in dessen Rücklicht einen Sprung gemacht und habe mir ein Hotel gesucht. Ich hatte dies nicht bemerkt. Am anderen Morgen hatte ich eine Mitteilung der Polizei auf der Scheibe ich sollte mich doch dort mal melden. Dadurch hatte ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Entfernter vom Unfallort. Es kam auch zu einer Gerichtsverhandlung und Verurteilung des Delikte und somit bin ich bis heute in D vorbestraft. Ich weiss, die Strafen ist längst verjährt. Sollte ich aber in eine Untersuchung geraten, kommt das im Vorstrafenregister wieder hoch, obwohl es eigentlich gelöst sein sollte.

So schnell und unbedarft ist man vorbestraft. Hätte ich es bemerkt, hätte ich mich darum gekümmert. Aber so, hast man keine Chance. Seither, rufe ich bei jeden bemerkten Templer die Polizei.

Gruss ANGRO

purple 31.10.2015 22:51

Wegen einer Sachbeschädigung kann man in Deutschland nur bestraft werden, wenn man diese vorsätzlich begangen hat. Den Straftatbestand "Fahrlässige Sachbeschädigung" gibt es nicht. In der Regel wird ein Verkehrsunfall unbeabsichtigt herbeigeführt und somit wurde der dabei verursachte Sachschaden fahrlässig und straffrei verursacht (das andere Fehlverhalten wird natürlich geahndet).

Hier noch Ausführungen zur Frage "vorbestraft, ab wann":

Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen. § 32 Abs. 2 BZRG
„ Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten“


Der Gesetzgeber hat diese Grenzen ausgewählt, da sie auch entscheidend für die Frage sind, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft.
Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nicht vorbestraft.


Und jetzt noch zur Dauer einer Eintragung:


Eine Löschung eines Eintrages im Führungszeugnis passiert grundsätzlich automatisch. Die Tilgungsreife tritt je nach Deliktsform nach unterschiedlichen Tilgungsfristen ein:
  • 3 Jahre bei Geldstrafen (mehr als 90 Tagessätze) und Haft unter einem Jahr
  • bei Haft über ein Jahr sind es 5 Jahre
  • 10 Jahre bei Sexualstraftaten mit einer Verurteilung von insgesamt mehr als ein Jahr Freiheitsentzug

ANGRO 31.10.2015 23:21

Zitat:

Zitat von purple (Beitrag 383525)
Wegen einer Sachbeschädigung kann man in Deutschland nur bestraft werden, wenn man diese vorsätzlich begangen hat. Den Straftatbestand "Fahrlässige Sachbeschädigung" gibt es nicht. In der Regel wird ein Verkehrsunfall unbeabsichtigt herbeigeführt und somit wurde der dabei verursachte Sachschaden fahrlässig und straffrei verursacht (das andere Fehlverhalten wird natürlich geahndet).

Hier noch Ausführungen zur Frage "vorbestraft, ab wann":

Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen. § 32 Abs. 2 BZRG
„ Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten“


Der Gesetzgeber hat diese Grenzen ausgewählt, da sie auch entscheidend für die Frage sind, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft.
Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nicht vorbestraft.


Und jetzt noch zur Dauer einer Eintragung:


Eine Löschung eines Eintrages im Führungszeugnis passiert grundsätzlich automatisch. Die Tilgungsreife tritt je nach Deliktsform nach unterschiedlichen Tilgungsfristen ein:
  • 3 Jahre bei Geldstrafen (mehr als 90 Tagessätze) und Haft unter einem Jahr
  • bei Haft über ein Jahr sind es 5 Jahre
  • 10 Jahre bei Sexualstraftaten mit einer Verurteilung von insgesamt mehr als ein Jahr Freiheitsentzug

Es geht hier nicht um den Eintrag im Führungszeugnis, hier steht das vielleicht nicht mehr drin. Es geht darum, wenn ich heute eine eventuelle staatsanwaltliche Ermittlung hätte, würde mir diese Sünde vorgehalten werden, obwohl eigentlich verjährt und nicht mehr relevant. Würde aber bei einer eventuellen Verurteilung strafverschärfend herangezogen.

Passiert übrigens in Bayern.

Gruss ANGRO

blondie 01.11.2015 07:39

Soviel ich weis dürfen ausgetragene Einträge nicht mehr vorgehalten werden. Aber Bayern kann da ja sein eigenes Süppchen kochen wobei das eigentlich Bundesrecht ist.
Weiterhin die geringeren Kosten eines staatlichen Gutachten werden sicher mit der geringeren Entlohnung im Staatsdienst als wie in der freien Wirtschaft zusammen hängen.

rollieexpress 01.11.2015 08:12

In meinem Fall (der Dank eines aufmerksamen Mitbürgers zur Klärung kam) wurde die Unfallfahrerin zu einem Bussgeld und einer Strafe von 600,00 € verdonnert.

Also bei Unfallflucht gibts keine Bagatellschäden wurde mir von der Polizei gesagt.:41:

icegregor 01.11.2015 16:30

Zitat:

Zitat von v-dulli (Beitrag 383492)
Unfallflucht wird, so weit mir bekannt, sehr ernst genommen.

Zitat:

Zitat von wrangler89 (Beitrag 383493)
Fahrerflucht, egal wie hoch der Schaden ist, nimmt die Rennleitung sehr ernst. Das geht immer bis zum Staatsanwalt.
Was der dann macht ist aber was anderes.

Kann ich nicht bestätigen.
Hatte so nen Fall, mir ne Beule reingefahren, abgehauen, Nachbar hats gesehen & mir Kennzeichen gegeben. Schaden wurde dann per Versicherung geregelt, aber das Verfahren u. a. wegen Unfallflucht wurde eingestellt.
Warum durfte ich nicht erfahren, aber den Bescheid DASS es eingestellt wurde hab ich noch...

Sonnensegler 01.11.2015 17:47

bei vielen Verfahren erwirken Anwälte eine Einstellung gegen Auflagen ... bspw. eine Geldzahlung ... das ist unser Rechtssystem ... und im Zweifel wird (aus Sicht der STaatsanwaltschaft) zeit- und ergebnisorientiert entschieden (fast kein Urteil ist vorher klar und überall gibt es unwägbarkeiten, so dass man Kompromisse akzeptiert :(

Ich hatte einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mit Nötigung angezeigt (und vielen Zeugen) ... der wurde eingestellt, der Gegner war auch auf seinen Führerschein angewiesen ... aber es gab wohl eine 4-stellige Zahlung :) ... 1-3 Monate Führerscheinentzug wären sicher lehrreicher gewesen

demokrit 02.11.2015 09:09

Nein bei Unfallflucht kennen sie keinen Spass. Leider ist unsere Rechtssystem so daneben, dass man auch die Arschkarte hat, wenn einfach jemand bezeugt es wäre Unfallflucht gewesen.

So ist es meinen Eltern passiert. Angeblich beim Ausparken jemanden angefahren. Der über 80jährige Opi (mit dem sie eh auf Kriegsfuß standen) aus dem 3. Stock hat es "genau" gesehen und leider eidesstaatlich bezeugt. Da hat es niemanden interessiert, dass Angaben über die Fahrzeugbeladung (voll mit Koffern), die Fahrerbeschreibung nicht stimmte und keine Schadensspuren am elterlichen Auto waren.
Angebot der Staatsanwaltschaft München das Verfahren nach §153a und Zahlung von 750,- Euro einzustellen mit dem inoffiziellen Hinweis sie könnten auch weiterklagen, aber die Staatsanwältin würde da wenig Chancen sehen. Gutachten auf Kosten meiner Eltern war nicht mehr möglich, da der 'Unfallgegner' bereits nach außer Landes verkauft war, nachdem die elterliche Versicherung auch noch bezahlt hatte...

Nach einer Beratung mit dem Anwalt und einer Risikoabschätzung über die Folgen, wenn sie den Prozess verlieren, haben sie dann - auch unter Berücksichtigung der Herzschwäche meiner Mama, die durch die Sache eh schon kurz vorm Krankenhaus stand -die Summe zähneknirschend bezahlt. An den Anwalt wurde dann nur noch der Versuch der Versicherung übergeben, die gezahlte Summe bei meinen Eltern zurückzufordern.

Aber Verfahren wegen massiver Nötigung (Drängeln, Beleidigung, etc...) werden eingestellt, weil der Fahrer nicht zweifelsfrei zu identifizieren war (mir schon 2mal passiert, ohne Zahlung, etc..)... Willkommen in Deutschland...
Statt seine Unschuld zu beteuern hätte meine Vater einfach nur behaupten müssen, er selber war an dem Tag bei einem Freund und er wüßte nicht wer gefahren ist. Auf die Fahrerbeschreibung passte weder er noch jemand aus der Familie...

Alfista 02.11.2015 09:45

Ich habe gestern meinen Kopf unter dem Arm getragen, bin in den Indoor-Spielplatz gegangen und habe fragen lassen, wem der Viano mit dem Kennzeichen XY gehörte.

Was war passiert? Meine Tochter (6 Jahre) öffnete die Beifahrertür. Ich hatte mit 1m Abstand zum Auto geparkt, aber die Tür schwang 1,02 m auf. Ergebnis: Kratzer in der Schiebetür vom V nebenan.

Am Ende stellte sich heraus, dass das Auto dem Papa gehörte, dessen Kind meine Tochter zum Geburtstag eingeladen hat. Wir haben die Kontaktdaten ausgetauscht, ich habe meine Versicherung informiert und warte nun auf den Kostenvoranschlag. Shit happens.... Aber das regeln wir.

Leider hat das ganze meine Tochter sehr getroffen. Meine Frau hat das heute morgen beim Frühstück angesprochen, woraufhin sie zu weinen anfing und nicht mehr in die Schule gehen wollte....


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