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-   -   Dringende Frage zu TÜV, Gebrauchtwagenkauf und Kurzzeit-Kennzeichen (https://www.vclub-forum.de/Forum//showthread.php?t=56725)

hudemcv 29.09.2015 08:28

Weil er geschrieben hat, dass das ausfällt, sonst würde dieser Faden hier ja nicht bestehen. :802:

wernerb 29.09.2015 09:25

also ich würde den Wagen nur mit Tüf-Prüfung kaufen. Warum will dieser Verkäufer den Wagen so verkaufen, hat er da etwas zu verstecken, sprich Mängel am Fzg, ? Bei uns in der Schweiz heisst dies, das Fzg. ist ab Motorfahrzeug-Kontrolle ( Vorgeführt?
wernerb .bla.

v-dulli 29.09.2015 09:34

Zitat:

Zitat von wernerb (Beitrag 380642)
also ich würde den Wagen nur mit Tüf-Prüfung kaufen. Warum will dieser Verkäufer den Wagen so verkaufen, hat er da etwas zu verstecken, sprich Mängel am Fzg, ? Bei uns in der Schweiz heisst dies, das Fzg. ist ab Motorfahrzeug-Kontrolle ( Vorgeführt?
wernerb .bla.

Ist vermutlich 'ne Preisfrage.
Eine mängelfreie HU kann bei einem älteren Fahrzeug schon mal kosten Verursachen und hier könnte man in Eigenregie schon mal den einen oder anderen € sparen.
Selbst im Handel wird die HU erst nach bzw. zum Verkauf durchgeführt und auch hier sind nötige Reparaturen teils verhandelbar.

The mad Recycler 29.09.2015 10:33

Meine Idee wäre noch, die TÜV-Gebühr zu riskieren und dem Verkäufer anzubieten vor Kauf zum TÜV zu fahren.
Lehnt er ab, hat er was zu verbergen! -> kein Kauf
Ist das Fahrzeug nicht fahrsicher, darf ich mit Kurzzeitkennzeichen sowieso nicht fahren und ohne Hänger ist das sinnlos. -> kein Kauf
Stellt der TÜV nur geringfügige Mängel fest, habe ich 1 Monat Zeit zur Nachuntersuchung (geringer Aufpreis) und sollte mit dem Kurzzeitkennzeichen und dem TÜV-Bericht risikofrei heim fahren können. Außerdem weiß ich dann von einer "neutralen" Stelle in welchem Zustand das Fahrzeug wirklich ist, bzw. was an Reparaturen auf mich zukommt.
(ein Gutachten bzw. eine Bewertung ist im Normalfall auch nicht kostenlos)
Im schlimmsten Fall sind halt 200km und TÜV-Gebühr in den Sand gesetzt, habe aber die Sicherheit, nicht die "Katze im Sack" zu kaufen.
Da ich das Auto wieder herrichten will, müsste ich den TÜV ja sowieso bezahlen.

Ich muss nur noch beim TÜV abklären, ob ich mit einem Mängelbericht, aber ohne gültigen TÜV mit dem Kurzzeitkennzeichen wirklich offiziell fahren darf.

Gruß Konrad

rollieexpress 29.09.2015 10:50

Stellen wir die Frage doch einmal anders:

Was ist an diesem Kleinwagen (davon gibts Tausende) so besonderes, dass es auf Biegen und Brechen genau dieses Auto sein muss?

Bei nem ganz bestimmten Fabrikat mit gaaaaaanz besonderen Eigenschaften und Merkmalen könnte ich den vom Threadersteller betriebenen Aufwand ja noch verstehen. Aber dann wär das "Kleingeld" für nen Transport auch drin.

Mängelbehaftete Kleinwagen bekommt man doch bei jedem "Händler" um die Ecke und die lassen für den Kauf sogar noch ne aktuelle HU machen.:802::802:

elTorito 29.09.2015 10:59

Zitat:

Zitat von rollieexpress (Beitrag 380646)
Stellen wir die Frage doch einmal anders:

Was ist an diesem Kleinwagen (davon gibts Tausende) so besonderes, dass es auf Biegen und Brechen genau dieses Auto sein muss?

Bei nem ganz bestimmten Fabrikat mit gaaaaaanz besonderen Eigenschaften und Merkmalen könnte ich den vom Threadersteller betriebenen Aufwand ja noch verstehen. Aber dann wär das "Kleingeld" für nen Transport auch drin.

Mängelbehaftete Kleinwagen bekommt man doch bei jedem "Händler" um die Ecke und die lassen für den Kauf sogar noch ne aktuelle HU machen.:802::802:

Ich seh das wie Jens :) Dann hätte die Tochter auch die Möglichkeit sich mal reinzusetzen und Probezufahren um zu gucken ob das Fahrzeug Ihr auch zusagt.

Ansonsten würde ich Fahrzeug mit AHK organisieren, Nachläufer mieten (ca. 50 EUR /Tag) ab zum Tüv durchchecken lassen...

Oder aber den Verkäufer bitten zum Tüv zu fahren und eine Tüv Vorabuntersuchung machen zu lassen. (Bietet zumindest unser Tüv Rheinland an, je nach Mitarbeiter sogar für Lau)

HHH1961 29.09.2015 11:12

Ich bin auch regelmäßig erfolgreich verwirrt, wenn es um Überführung von abgemeldeten Fahrzeugen ohne TÜV auf eigener Achse, Sonderkennzeichen, Voraussetzungen, etc. geht.
Banaler Tipp: Schon mal mit der Deiner lokalen Zulassungsbehörde gesprochen und um Rat gebeten?

The mad Recycler 29.09.2015 11:21

Zitat:

Zitat von HHH1961 (Beitrag 380648)
Ich bin auch regelmäßig erfolgreich verwirrt, wenn es um Überführung von abgemeldeten Fahrzeugen ohne TÜV auf eigener Achse, Sonderkennzeichen, Voraussetzungen, etc. geht.
Banaler Tipp: Schon mal mit der Deiner lokalen Zulassungsbehörde gesprochen und um Rat gebeten?

nein, noch nicht
Aber die Idee ist gar nicht so schlecht.

Gruß Konrad

rollieexpress 29.09.2015 11:31

Schon mal dran gedacht, dass die Mängel eventuell sicherheitsrelevante sein könnten??

Mit ne defekten Bremse oder Mängel an der Radaufhängung würd ich keinen Kilometer fahren, schon um die Sicherheit der anderen zu gewährleisten.

Nicht umsonst werden solche Fahrzeuge Huckepack befördert und die Kennzeichen sind an ne gültige HU gebunden.

The mad Recycler 29.09.2015 11:57

Zitat:

Zitat von rollieexpress (Beitrag 380650)
Schon mal dran gedacht, dass die Mängel eventuell sicherheitsrelevante sein könnten??

Mit ne defekten Bremse oder Mängel an der Radaufhängung würd ich keinen Kilometer fahren, schon um die Sicherheit der anderen zu gewährleisten.

Nicht umsonst werden solche Fahrzeuge Huckepack befördert und die Kennzeichen sind an ne gültige HU gebunden.

desswegen meine Idee:
http://www.vclub-forum.de/showpost.p...5&postcount=14

Gruß Konrad


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