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Manche Richter ticken aber auch nicht ganz richtig...!
-:) http://www.handelsblatt.com/auto/rat...g/9592856.html -:) |
Zitat:
Als ehemaliger MB-Verkäufer und jetzt wieder VW-Verkäufer ist es schwer unparteiisch zu sein. Aber im T5-Board wird auch so geboxt. Ich will auch nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen. Beim nächsten Mal mache ich es so, wie in unserer Feuerwehr am Funk: Denken, Drücken, Sprechen :prost: |
Wer sich so verhält und dann noch fragt: "was soll ich denn sonst tun ?" ist hundertprozentig nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr geeignet.
Wobei sich der Filmer natürlich auch, strenggenommen, Wegerechte angeeignet hat und bei der Verfolgung wahrscheinlich ca. 80 - 100 km/h draufhatte ( in bester Absicht, klar ); dabei war die Gefahr auch schon vorüber. ( Wehe, bei der Verfolgung wäre noch ein Unfall passiert... ) Eine sofortige Anzeige bei der Polizei hätte eher Sinn gemacht; wobei natürlich der Ausgang vor Gericht immer ungewiß ist und der Fahrer bestritten hätte, daß er gefahren sei bzw. daß es Absicht war. Trotzdem hätte ich in so einem Fall wahrscheinlich das Gleiche getan.... also die Verfolgung meine ich jetzt.... nicht daß es Mißverständnisse gibt... Gruß Uli |
Bei Verfolgung gelten Ausnahmen glaube ich zumindest mal gelesen zu haben, es handelt sich immerhin um eine Straftat.
Er darf nur niemanden gefährden. Grüße Kurti |
Zitat:
Tolle Urteile.... Und wenn ich mal 5 sek zu lange im Halteverbot stehe werde ich fast zu lebenslang verurteilt....:41: |
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