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Guten Abend, na ja, in dem Zusammenhang kann ich das nicht nachvollziehen. Ist ja auch nicht wichtig, wenn Du eine ganz neue andere Maschine erhalten hast. Fakt ist aber, Du hast nach der ersten Reklamation, bzw. Defekt, eine neue Maschine anderer Bauart, oder so zu sagen neuerer Bauart erhalten. Somit eine ganz andere Maschine. Oder gehe ich da falsch? Den Kaufvertrag hast Du über die Maschine z.B. XXXXXXX getätigt. Nun hast Du eine Maschine z.B. YYYYYYY. Hast Du meinen letzten Beitrag gelesen? |
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Innerhalb der Garantie entscheidet der Hersteller über Reparatur oder Ersatz und so lange keine Zuzahlung fällig wird verlängert sich auch die Garantie nicht. Wenn der Verkäufer aber das Gerät tauscht und dabei eine neue Quittung ausstellt beginnt die Garantie von vorne.
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Guten Abend, kann Dir nicht ganz folgen, wollte Dir nur helfen. Verstehe jetzt nicht was Du damit sagen willst. (COLOR) usw. Aber das werde ich nicht mehr tun. |
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Genau Helmut, das wollte ich damit auch sagen. Du hast den Nagel getroffen. |
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Schade.... |
Ich habe meine einfache Padmaschine für 50,-€ seit Jahren. . 1000,-€ für ne Kaffeemaschine. Und das vielleicht aller 3 Jahre. .. Dafür kann ich viele Jahre in die Gaststätte gehen. ..
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