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princeton1 12.03.2015 07:50

Ohne Betriebserlaubnis = kein Versicherungsschutz!
Da fallen dann Punkte in Flensburg in die Bedeutungslosigkeit...!

-:)

Und harte long-life Gummimuschung = wenig Traktion bei Regen...!

Ich würde das Projekt noch einmal gründlich überdenken!

-:)

Gruss

Nico

elTorito 12.03.2015 07:57

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 362462)
Ich würde das Projekt noch einmal gründlich überdenken!

Zu überlegen gibt es da nichts mehr. Die Räder sind ja schon gekauft.

Ich würde da mal (Vor Montage) prüfen ob die Auflagen des ABE/Gutachten für den Viano erfüllt werden. Wenn Nein würde ich auf Rücknahme bestehen.

princeton1 12.03.2015 08:22

Zitat:

Zitat von elTorito (Beitrag 362463)
Zu überlegen gibt es da nichts mehr. Die Räder sind ja schon gekauft.

Ich würde da mal (Vor Montage) prüfen ob die Auflagen des ABE/Gutachten für den Viano erfüllt werden. Wenn Nein würde ich auf Rücknahme bestehen.

-:)

Also, wenn die umgeschulte ATU-Halbtagskraft ihn verkehrt beraten hat, sollte einer Rückabwicklung dieses Geschäftsvorfalls nichts im Wege stehen!

-:)

Gruss

Nico

Korsar 12.03.2015 08:40

Hallo,

ZITAT: "nächsten freitag werden sie aufgezogen..."


Ich weiß nicht wie das bei Euch im Norden ist, aber bei mir bleiben die Winterreifen noch bis Mitte / Ende April drauf - Ostern im Schnee ist fast wahrscheinlicher als weiße Weihnachten .lach..lach..lach.

Meine neuen Nokian Line (225 / 60 R 16 ) haben bei den "Roten" mit 20 % Aktion auch 100,00 € /St. gekostet. Bei Reifen bin ich zwar auch nicht pästlicher als der Papst aber die Regen- und Bremseigenschaften und insb. deren Kombinantion müssen schon ok, sein wichtiger als die Laufleistung (bei 10 Tkm im Jahr halt nicht so entscheidend - da werden die Reifen eher alt und ich kann sie trotz gutem Profil entsorgen).

mycel 12.03.2015 21:08

Habe 2 neue Michelin Premacy geordert, 413 € incl. allem.

VITO-Power 12.03.2015 21:24

Mit Felgen?

mycel 12.03.2015 22:10

Nur Reifen, natürlich, aber Montage und das alles dabei.

Landhaus 13.03.2015 06:25

http://www.atu.de/extern/fbs-gutachten/66_6/atu480.pdf

hier das gutachten (abe) zu der Kombination.

passt doch, oder?

elTorito 13.03.2015 07:06

Zitat:

Zitat von Landhaus (Beitrag 362578)
http://www.atu.de/extern/fbs-gutachten/66_6/atu480.pdf

hier das gutachten (abe) zu der Kombination.

passt doch, oder?

Das Passt wenn folgende Auflagen erfüllt sind:

Zitat:

T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul
. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Zitat:

148 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mi
t dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1480 kg. Eine erhöhte zuläs
sige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den F
ahrzeugpapieren) ist zu beachten
Zitat:

0A1
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltr
elevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der S
onderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Zitat:

A02
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengr
öße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsb
escheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fah
rzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstel
le berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad
es eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält
Zitat:

A04
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbere
iche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sin
d nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlich
er Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstel
lers zu beachten
Zitat:

A05
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Au
snahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Seriensta
nd entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


Zitat:

A08
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mi
t mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen
die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur e
in Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.


Zitat:

A09
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweis
en, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


Zitat:

A12
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig




Zitat:

A15
Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Kl
ammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Kl
ebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindesta
bstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten
Zitat:

A21
Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden k
eine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigun
g von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbed
ingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verw
endung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch
Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und V
orgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebene
n Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.
T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
Zitat:

A57
Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zuläss
ig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD,
Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
Zitat:

Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mit
gelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Ich würde mal T00, 148 und A02 prüfen.
(Also LastIndex der Reifen, Traglasten felgen, und ob die Papiere korrigiert werden müssen)

Beamou 13.03.2015 07:11

Hallo Micha,
Zitat:

Zitat von Landhaus (Beitrag 362578)
... passt doch, oder?

wie sieht denn deine (eingetragene) Achslast aus?

Bei mir (allerdings V6) ist diese 1550kg und das passt dann mit
Zitat:

148
Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1480kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
auf jeden Fall nicht!

Gruß aus Köpenick
Olaf


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