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VITO-Power 05.03.2015 19:37

Mit der entsprechenden passenden Tankquittung sollte das recht einfach nachzuvollziehen sein ...
Tankstellen sollten gegen so etwas versichert sein.
Ich würde parallel den Konzern mit einschalten und nicht nur über den Pächter gehen.

BenzTowner 05.03.2015 22:03

Drei Punkte:

1. das Wasser MUSS mit der genanten Betankung reingekommen - Felderfahrung und Physik (Dieseldichte durchschnittlich 0,835 vs. Wasser 1), sonst hätte die HDP schon vorher ge-fre-ssen. Definiv!!! Der Schlingertopf, in dem die rEKP sitzt, saugt über eine zweifache Saugstrahlpumpe IMMER vom tiefsten Punkt direkt daneben. Und >40% bedeuten mehr 20 Liter Wasser im Tank!

Anmerkung: OK, Oktavia hat VW-Technik - Unterbodenpumpe vermutlich - anderes ND-System, trotzdem gleicher Schadensmechanismus..

2. Laßt den Tankinhalt sichern (Beweismittel im Schadensersatzprozess!) und analysiere auf weitere Inhaltsstoffe - sollte wirklich nur Kraftstsoff & Wasser drin sein, hat vielleicht der 30.000L-Erdtank der Tankstelle ein Leck bzw. einen Riss. Versucht mit dem Konzern in Kontakt zu treten, ob und wann der betroffene Tank befüllt wurde und was der Tanklastzug vorher geladen hatte (evtl. Silikonöl/Industriestoffe/Reinigungslösung).

3. ES MÜSSEN ZWINGEND ALLE TEILE DER HOCHDRUCKEINSPRITZANLAGE ERSETZT WERDEN!!!

kaltec67 07.03.2015 11:58

Riß im Erdtank ist zu 99,9% auszuschliessen.
Aber die Großtanks im Tanklager sind Schwimmdeckeltanks. Dort ist die Warscheinlichkeit um Einiges höher. Dadurch sind alle Tankstellen gleich betroffen.

Kaschdi 11.03.2015 21:12

Neues von der Front.

Das Auto wurde vom Konzern verblombt. Jetzt steht er in einer Werkstatt und darf nicht mehr bewegt werden.

Er bekam von seinem Anwalt mitgeteilt, daß sich die Rechtsabteilung des Konzerns in HH jetzt darum kümmert und Ansprechpartner ist.

Frank4167 11.03.2015 21:55

8000 Euronen ist heftig.
Wäre bei diesem Tatbestand der Sachbeschädigung eigentlich die Vollkasko oder Teilkasko zuständig? Es ist ja meistens die Frage, wenn man einen Schuldigen findet, ob dieser bezahlen kann.

Hätte eigentlich eher vermutet, dass der Motor stehen bleibt, bevor er seine ganzen Einspritzkomponenten in den Tod reisst. Anschliessend kann natürlich Korrosion einsetzen.

MfG
Frank

Kaschdi 11.03.2015 22:06

8000€ ist ja nur die Reparatur. Dazu kommt noch die Wertminderung, und die jetzt schon von Skoda gesagte Garantieablehnung bei folgenden Schäden.


Und jetzt kommt der Oberhammer.
Zur Zeit läuft es als Zivilklage. Das heißt Privatrechtschutz.
Kommt es vor Gericht, greift die Verkehrsrechtschutz.
Da sich die beiden aber nicht in die quere kommen wollen, haben sie erst mal geblockt. Das heist, mein Kollege streckt erst mal alles aus eigener Kasse vor.

alexanderpeter 11.03.2015 22:18

Zitat:

Zitat von Kaschdi (Beitrag 362430)
8000€ ist ja nur die Reparatur. Dazu kommt noch die Wertminderung, und die jetzt schon von Skoda gesagte Garantieablehnung bei folgenden Schäden.


Und jetzt kommt der Oberhammer.
Zur Zeit läuft es als Zivilklage. Das heißt Privatrechtschutz.
Kommt es vor Gericht, greift die Verkehrsrechtschutz.
Da sich die beiden aber nicht in die quere kommen wollen, haben sie erst mal geblockt. Das heist, mein Kollege streckt erst mal alles aus eigener Kasse vor.



Guten Abend Stefan,

das ist natürlich eine Frage des Vertrages.

Was heißt oder versteht ihr unter Privatrechtsschutz? Kann ich mir nichts drunter vorstellen.
Also Auto nein!

Da muss mal schauen, ob da nicht auch der Vekehrsrechtsschutz drin ist.


Wenn das nicht wäre, dann mal viel Glück.


Wobei, wenn die Sachlage klar ist braucht man vielleicht keine Versicherung.

Frank4167 11.03.2015 22:32

Nochmal die Frage: Ist die Teil bzw. Vollkasko da wirklich fein raus? Wenn diese bezahlen müsste, kann sie auch die Prozesse führen.

Eine sachgerechte Reparatur sollte eigentlich die Garantie nicht unterbrechen. Wenn es ein Schuldiger bezahlt, muss halt noch der Motor getauscht werden.

Weiterhin liegt ja vermutlich der Tatbestand des Betrugs vor. Er hat Diesel bestellt und bezahlt und Wasser bekommen. Wäre auch ein Thema für den kostenfreien Staatsanwalt!

MfG
Frank

Kaschdi 14.06.2015 14:36

Mal was neues von der Front.

Es wurde vom Gericht ein Termin für ein Schlichtungsverfahren (oder wie das heist, wenn sich die 2 Parteien ohne Richter einigen sollen) angesetzt.
Das soll in 3 Wochen sein.
Wenn sie zu keiner Einigung kommen, gehts vor Justicia.

alexanderpeter 14.06.2015 22:28

Zitat:

Zitat von Kaschdi (Beitrag 370787)
Mal was neues von der Front.

Es wurde vom Gericht ein Termin für ein Schlichtungsverfahren (oder wie das heist, wenn sich die 2 Parteien ohne Richter einigen sollen) angesetzt.
Das soll in 3 Wochen sein.
Wenn sie zu keiner Einigung kommen, gehts vor Justicia.



Na ja,
dann wünsche ich mal viel Glück.

Da scheint die Rechtslage nicht ganz so klar zu sein. Oder einer der Parteien versucht es mal Kostengünstig.

Mag gut gehen, wenn sich beide einig sind. Aber meist hat der Geschädigte das nachsehen.
Ist halt eine Schlichtung, dabei können beide Parteien profitieren, oder auch nicht.


Recht haben und bekommen ist leider oft eine Geldsache.


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