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Ja,
bei mir steht unter 7.1 (?) 1550 Kg, nur unten steht , bei abnhem. AHK +100 Kg. Der richtige Weg, währe wohl, zum Tüv und fragen. Dann gibts nachher kein Theater. Oh mann |
7.1 1550 kg
wie hoch ist den zulässiges Gesamtgewicht? vor den +100 kg steht, zu welchem Wert es dazu addiert wird . Wenn dort steht zu 7.1 +100 kg bei AHK dann hast du recht. Wenn sich aber "nur" das zGG erhöht dann ist es egal. Die Belastung auf der Achse ist bei 80 - 100 km/h eh niedriger Hier noch eins: http://konfigurator.rh-alurad.de/art...855F5112643000 |
Bei mir sind 7.1 und 7.2 gleich.
Ist zu 7.1 oder 7.2 nicht zu zGG. |
Eventuell hilft das etwas
http://www.familiefink.de/zulassungs...e/code_kfz.htm (7) - Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg |
7.1 Achse vorne
7.2 Achse hinten F1 bzw. F2 zulässiges Gesamtgewicht Bei mir steht unten: Zu F1 / F2: +100 kg B. Anh.Bet Also nur das zulässige Gesamtgewicht erhöht sich, nicht die 7.2 Achslast |
Zitat:
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Morgen,
ich fahre heute beim TüV vorbei. 1- Die sollen e ja dann eintragen 2- Immer gut die Sachverständigen VORHER mit einzubeziehen |
Keiner glaubt mir ... :heul::icon_smile_sad::heul:
Was hat denn der TÜV so von sich gegeben? Insbesonder das Thema ET würde mich interessieren ... noch könnte ich ja von 55 nach 45 umschwenken ;-) |
Radlast:
1550 + (100/2) 50 = 1600 / 2 = 800. Felge : Grundlage 8x18 ET45. TÜV hat gerechnet, und gemacht.... Felge kommt ca. 18,3mm weiter nach außen. Nachgeschaut, und ? Angezweifelt, das sie beim eintauchen des Rades nicht schleift..bla. :kotz: Versuche mich nun an die Tage zu erinnern, als mir die Originale 18" gefiel. Felge in 8x18 ET 50 + mit 800 Kg Radlast. das wäre schön..... |
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