![]() |
Jepp, Stichwort Kontrollbuch.
Die "höheren" Gewichtsvarianten sind auch mit geänderten Federn an der Hinterachse bestückt. Gehwegparken wäre in D auch noch ein (ok, eher theoretisches) Thema. Bei Lkw-zugelassenen Vito hängt die Kfz-Steuer vom zGG. ab ! |
Und zum Thema Fahrtenschreiber hab ich auch noch was gefunden
|
Hier eine recht umfassende Übersicht
|
Zitat:
|
Ich musste beim T4 neue Federn einbauen lassen. Hast ja Glück gehabt.
Gruß mycel |
Zitat:
|
Hallo,
ok ich sehe, bei den als LKW zugelassenen Varianten spielt das zGG. doch eine Rolle (vom innerörtlichen Parken und Straßen die für > 2,8 t gesperrt sind mal abgesehen). Dass allerdings man mit einem "3er" Führerschein nur bis 2,8 t fahren durfte habe ich noch nie gehört / gesehen. Mit meinem "3er" darf ich bis 7,5 t zzgl. einem ordentlichen Anhänger mit Tandemachse fahren, wobei das Maximalgewicht des Zuges so meine ich mich zu erinnern 12 t nicht überschreiten darf -wobei ich einen Anhänger mit 4,5 t und einer Tandemachse noch nie gesehen habe-. |
Der Anhänger darf sogar 10t wiegen ...
Irgendwie biste aber etwas am Thema vorbei ... |
10t mit Tandemachse wird mega-eng .. 1m Achsabstand ist Maximum.
|
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:14 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Powered by vBCMS® 2.3.3 ©2002 - 2025 vbdesigns.de
(c) 2005-2025 1. Mercedes-V-Club Deutschland e.V.