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Viano Driver 14.11.2011 20:28

Link zum Thema
 
Damit auch alle wissen worum es geht:

http://www.autobild.de/artikel/merce...e-2285953.html


Grüße Andreas

huntermotorrad 28.11.2011 08:23

Hallo Mercedes- Freunde;
mein Viano ist Bj. 2005. Ich hab die Inspektion voriges Jahr in einer freien Werkstatt durchführen lassen.Meine Rostschäden wurden deshalb von Mercedes abgelehnt.Heist das,wenn ich jetzt bei Mercedes die Insp. mache,daß ich wieder Durchrostungsgarantie habe ?

MfG Huntermotorrad

VITO-Power 28.11.2011 10:24

MobiloLife betrifft nur die Mobilitätsgarantie. Diese erhältst du nach jeder Inspektion durch Mercedes bis zur nächsten Inspektion. Mobilitätsgarantie bedeutet aber nur, dass du durch Mercedes mobil gehalten wirst (Leihwagen / Taxikosten / Zugfahrkarte etc.) und schließt nicht die erforderlichen Reparaturen ein.
Für die Rostgarantie kann Mercedes immer noch die Vorgabe machen, dass ein lückenloses Serviceheft (von Mercedes gestempelt) vorgelegt werden muss. (freiwillige Garantieleistungen). Lediglich der generelle Ausschluss von der Rostgarantie mit der Begründung das Fahrzeug wäre ein Nutzfahrzeug wurde in Frage gestellt und scheint so nicht zulässig.

marunzel 28.12.2011 19:29

Hat dieses Urteil schon jemandem hier geholfen - ändert sich daraufhin nun die Behandlung/Bewertung der Rostschäden bei MB?

Ich hatte dieses Jahr einen Kulanzantrag gestellt, mit dem Ergebnis, dass MB 1/3 tragen wollte, das Autohaus ein weiteres 1/3 (Motiv mir unbekannt) und ich das letzte 1/3. Mag evtl. für den ein oder anderen schon ok klingen (im Vergleich zu anderen Fällen), ich habe es aber nicht gemacht, da ich keine 2.800 EUR in mein 8 Jahre altes Auto stecken wollte für Rostbeseitigung.

http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=43395

Da ich meinen V dennoch gern fahre und auch weiterfahren möchte, frage ich mich, ob sich lohnt noch einmal an MB heranzutreten mit Verweis auf das Urteil (mein V ist Scheckheftgepflegt).

Oder verstehe ich das Urteil falsch und es ändert sich eigentlich gar nichts für uns Rostgeplagte?

Harry525i 28.12.2011 21:56

Hallo,
also Ich glaube das sich in Sachen Rost da nix ändern wird bei MB, und wenn
man für 1/3 da selber fast 3TD € hinlegen soll,kannste den Wagen für das Geld
komplett Lackieren lassen, frage mich was da dann die 1/3 von MB und dem Freundliche Autohaus beinhalten,wenn dies dann auch die 2800€ sein sollen,frage Ich mich was die da dann noch an Rostbeseitigung machen für 5600€uro ?????

Silberelch 02.01.2012 21:30

Was gilt in dem Fall,dass die Wartungen in einer freien Werkstatt mit Einträgen in das Serviceheft gemacht wurden?

Gilt dann nicht die Gruppenfreistellungsverordnung?

Silvio B 03.01.2012 17:08

Zitat:

Zitat von VITO-Power (Beitrag 235298)
Für die Rostgarantie kann Mercedes immer noch die Vorgabe machen, dass ein lückenloses Serviceheft (von Mercedes gestempelt) vorgelegt werden muss. (freiwillige Garantieleistungen).

Und genau so ist das immer. Ein mal wo anders gewesen und das Kapitel Rostbekämpfung über Kulanz MB ist gegessen. Ich habe ein mal ATU mit dabei und das wars ob wohl es nach Herstellervorgaben gewartet wurde. Wer will schon ein 7-10 Jahre altes Vaumobil für 400 -600 Euronen (kleine /große Durchsicht) nach Herstellervorgaben warten lassen. Scheibenwischwasser können wir mittlerweile auch schon selbststätig auffüllen. Nur das das kein MB Wässerchen ist. Und der Scheibenwischer hinten muss nicht gewechselt werden wenn er noch keine 14 Tage alt ist nur weil es so im Wartungsheft steht .
So jetzt geht es mir wieder besser. Mein Rost ist auf Grund des nicht lückenlosem Wartungsheft auch abgeleht worden.

Lg Silvio B

potti 03.01.2012 17:50

rost
 
also wie soll ich das verstehen habe ich doch 30 Jahre garantie auf durchrostung mein vito Baujahr 1999.

Entscheidung liegt beim Fahrzeughalter



Das Landgericht Braunschweig hatte die Bestimmung als unwirksam angesehen, weil der Käufer dadurch unangemessen benachteiligt werde. Dagegen entschied nun der BGH, dass die Garantie ein zulässiges Instrument der Kundenbindung sei. Die langfristige Zusage von Ansprüchen werde den Kunden nur um den Preis der regelmäßigen Wartung in Mercedes-Werkstätten gegeben. "Ihm selbst ist die Entscheidung überlassen, ob und ab wann er – etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs – von regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen Werkstätten durchführen lässt", heißt es in dem Urteil. Halte er sich an die Vorgaben, könne er sich die Ansprüche immerhin 30 Jahre lang erhalten. In einem etwas anders gelagerten Fall hatte der BGH vor kurzem den Schutz von Gebrauchtwagenkäufern vor einem Verlust von Garantieansprüchen gestärkt. Dabei ging es um eine Vertragsklausel, die den Garantieanspruch von der Einhaltung bestimmter Inspektionsintervalle abhängig machte. Der BGH erklärte die Vertragsbestimmung für unwirksam, weil nach ihrem Wortlaut der Kunde auch dann leer ausgehen sollte, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat. Im nun entschiedenen Fall dagegen bejahten die Richter ein "legitimes Interesse" der Autofirma, eine Kundenbindung an ihr Vertragswerkstättennetz zu erreichen.

..kai.. 31.01.2012 21:15

hallo gemeinde

habe 5 vitos, und eine v-klasse alle 638 mein eigen

alle lückenlos mb- heft

bis letztes jahr noch bis 50% kulanz bekommen, war dieses jahr mit 2 autos da und es wurden beide zu 100% abgelehnt

nun verstehe ich es auch nicht mehr, alle zw. 8 und 11 jahre alt

km gehen von 138 tsd. bis 360 tsd.

serviceheft wurde immer eingehalten und auch so gewartet

musste dann auch mal mein frust los werden, denn für das geld kann ich 10 fiat kaufen und da gehe ich davon aus das sie nach 5 jahren rosten

schade denn die technik hält super, keine motor oder getriebeschäden, nur normale verschleissteile


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