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paqua 01.11.2011 21:20

Zitat:

Zitat von alexanderpeter (Beitrag 232625)
Guten Abend,


Zitat:

Danach dürften die Autohändler die Visitenkarten auf Parkplätze eines Supermarktes anhängen? Der wird ja Gewerblich genutzt.
Oder sehe ich das falsch?

Ja, wenn der Supermarktparkplatz privat ist, hat der Betreiber Hausrecht. Und die schließen sowas in aller Regel aus.

alexanderpeter 01.11.2011 22:00

Zitat:

Zitat von paqua (Beitrag 232626)
Ja, wenn der Supermarktparkplatz privat ist, hat der Betreiber Hausrecht. Und die schließen sowas in aller Regel aus.


Guten Abend,

danke für die Nachrich. Aber mal eine Frage:

Welcher Supermarktparkplatz, denke mal an Media Markt, ALDI, oder irgend ein anderer Markt, ist denn ein Privat - Parkplatz? Die werden doch alle gewerblich genutzt.
Oder sehe ich das falsch?
Ich denke mal da liegt schon eine Lücke.

leo 02.11.2011 19:18

Die Supermarktparkplätze werden als Privat bezeichnet, da sie vom Marktbetreiber hergestellt bzw. mit gepachtet werden, die gewerbliche Nutzung des Objektes ist da nicht maßgeblich. Maßgeblich ist allein der Eigentumssachverhalt. Alles was nicht von Bund, Land, Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, gilt als Privatparkplatz. Auch Krankenhausparkplätze sind i.d.R. Privatparkplätze, je nach Betreiber z.B. Helios Kliniken oder wie die alle heißen - Uni-Krankenhäuser gehören übrigens nicht dazu...

alexanderpeter 02.11.2011 19:44

Zitat:

Zitat von leo (Beitrag 232697)
Die Supermarktparkplätze werden als Privat bezeichnet, da sie vom Marktbetreiber hergestellt bzw. mit gepachtet werden, die gewerbliche Nutzung des Objektes ist da nicht maßgeblich. Maßgeblich ist allein der Eigentumssachverhalt. Alles was nicht von Bund, Land, Gemeinden zur Verfügung gestellt wird, gilt als Privatparkplatz. Auch Krankenhausparkplätze sind i.d.R. Privatparkplätze, je nach Betreiber z.B. Helios Kliniken oder wie die alle heißen - Uni-Krankenhäuser gehören übrigens nicht dazu...




Danke Leo,
sehr gut erkärt. Habe das mit der Straßenverkehrsordung, die auf vielen Parkplätzen ausgeschildert ist evtl. verwechselt. Klar wenn der Supermarkt in welcher Art auch immer den Platz gebaut hat, dann gehört er dem Supermarkt und nicht der Öffentlichkeit.

Vitoraser 02.11.2011 19:58

Nur ein Kärtchen?
 
Hab ich 2007 in Berlin aus nem Bus raus fotografiert!

Grüße
Georg

Mopf0 02.11.2011 21:53

Zitat:

Erhöhter Reinigungsaufwand
Überdies führe die Befestigung von Werbekärtchen an die parkenden Fahrzeuge, wofür im Übrigen keine Zustimmung der jeweiligen verantwortlichen Fahrzeugführer vorliegt oder ohne Weiteres unterstellt werden kann, zur Verunreinigung der genutzten Parkflächen und damit zu Beeinträchtigungen wegen des erhöhten Reinigungsaufwands.
Das reicht doch schon für eine Anzeige.


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