Zitat:
Zitat von gajukl
(Beitrag 454163)
Klingt erst mal prima, plausibel und verlockend. Beleuchtung ist ja am Kupplungsträger vorhanden. Unnötiges zusätzliches Gebamsel am Heck brauche ich nicht wirklich. Bislang habe ich allerdings immer nur Gesetzesauszüge über die verordnete Blechbeschilderung finden können. Hast Du hierzu evtl. einen Link zu einer "offiziellen" Informationsquelle parat?
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Nein.
Zwischen April und Oktober bin ich nahezu jedes Wochenende entweder zum biken oder Wildwasserfahren in Tirol und Italien unterwegs.
Zusammenfassend lässt sch sagen, dass ein Blechschild bei einem Heckträger in jedem Fall Sinn macht. Die Beleuchtung des serienmäßigen Trägers reicht nicht, da der Träger über die Beleuchtung hinaus ragt.
Mit Kupplungsträger inkl. dessen Beleuchtung wurde mir von Carabinieris zwei mal versichert, dass diese Lösung ohne Blechschild durch geht und akzeptiert wird.
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