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AlexDD 10.03.2014 16:06

Da ich das korrekterweise im Fahrzeug hatte, Ja! :-)

demokrit 10.03.2014 16:12

Zitat:

Zitat von AlexDD (Beitrag 319951)
Die aufgeführten WR sind alle C-Reifen. Vielleicht gibt es für 225er auf Stahlfelge eine Schneekettenfreigabe. Schau mal nach, ob das wirklich zulässig ist. Und vielleicht gibt es mittlerweile auch eine Freigabe für eine 225er-LM-Felge. Vor 2,5 Jahren war ich auf alle Fälle sehr froh überhaupt eine Kombi gefunden zu haben.

Das stimmt... Wobei meine XL-Winterreifen auch gerade anstandlos durch den TÜV sind ;) Ich finde leider nichts, wonach die Schneeketten nicht zulässig sind.
So richtig verstehen tue ich das Problem mit den Rädern nicht. Die ABE ist eigentlich sehr eindeutig.

AlexDD 10.03.2014 16:20

Mit Schneeketten fährst Du ja eher auch nicht zum TÜV :-)

Ich vermute mal, dass der Prüfer aus der durch die AHK um 100kg erhöhten Gesamtlast eine erhöhte Achslast herleitet. 1550kg+ irgendwas würde dann über den 1550kg lt. Gutachten liegen. Anders kann ich mir das nicht erklären.

Die Frage ist nun aber: Darf der das? Und wenn ja, auf welcher Basis?

Und weiterhin halte ich das Gutachten für gar nicht so eindeutig:

160 sagt 1600kg Achslast unter Berücksichtigung AHK.
T99 sagt 1550kg Achslast.

Was denn nun genau? Ist aber ja erst mal nur für die Felge wichtig. Und die hat er ja nicht angemeckert.

Letztlich ist vermutlich entscheidend, wie die genaue Achslast zu bestimmen ist, zu der der Lastindex des Reifens passen muss.

Alex.

Vito-Dane 10.03.2014 17:22

Hallo Alex,

Bei dieser ganzen Achslastgeschichte und noch der AHK bewegen wir uns leider sehr oft am maximal zulässigen was so Standardmäßig zu kaufen ist für die Reifen oder Felgengröße.

Du hast es ja schon selber geschrieben:
T99 zulässig bis 1550 kg, plus AHK 100kg = 1650 kg!!
Das ist zu viel (theoretisches) Gewicht.
Selbst Punkt 160 mit den 1600 kg ist eigentlich zu wenig.

Der Prüfer wird den Fahrzeugschein als Grundlage genommen haben. Da steht es ja so drin: 1550 +100 kg AHK

Mit AHK ist alles unter Index 101 einfach zu grenzwertig.

AlexDD 10.03.2014 20:36

Zitat:

Zitat von Vito-Dane (Beitrag 319968)
Hallo Alex,

Der Prüfer wird den Fahrzeugschein als Grundlage genommen haben. Da steht es ja so drin: 1550 +100 kg AHK

Mit AHK ist alles unter Index 101 einfach zu grenzwertig.

Wenn das so im Schein stehen würde, könnte ich es ja verstehen. Da steht aber F.1 bzw. F.2 (also zulässiges Gesamtgewicht) +100kg wegen AHK. Von Achslast steht da nichts. Und selbst wenn damit auch indirekt die Achslast gemeint sein sollte, fragt sich, wie das aufgeteilt werden sollte...

Wenn es wirklich + 100kg auf die Hinterachse wäre, würde ja auch die Felge mit "nur" 1600kg nicht zulässig sein, wie Du ja schon schreibst.

Alex.

roadi 10.03.2014 21:28

Zu berücksichtigen ist auch das sich im Anhängerbetrieb die Reifentraglast erhöht. Da man mit Anhänger keine 200kmh fährt, also normalerweise nicht, und dann gibts vom Reifenhersteller ne Bescheinigung dafür

Vito-Dane 10.03.2014 22:18

Hallo Alex,

ich habe jetzt mal unsere beiden Fahrzeugscheine verglichen.
Bei meinem Vor-Mopf Vito steht die gleiche Achslast von 1550 kg drin (7.1 bis 8.2).
Ebenso unter Punkt 22 im Schein die 100 kg Erhöhung bei Anhängerbetrieb (F.1 / F.2)
Bei mir steht jetzt noch zusätzlich 150 kg Erhöhung bei Anhängerbetrieb ( 7.2 /8.2)!
Also eine maximale Hinterachslast von 1700 kg!

Das steht bei dir nicht drin. Das hatte ich gerade übersehen, weil ich die Eintragungen von meinem Fahrzeugschein im Kopf hatte.

Ein Lastindex von 99 entspricht 775 kg Traglast pro Reifen
Ein Lastindex von 100 entspricht 800 kg Traglast pro Reifen
Ein Lastindex von 101 entspricht 825 kg Traglast pro Reifen

Also ist der T99 bei dir genau am Maximum von 1550 kg.
Das liegt vielleicht auch im Ermessungsspielraum des Prüfers die Plakette in dieser knappen Gewichtsangelegenheit zu verweigern.

demokrit 11.03.2014 08:06

Hast Du denn mal gefragt warum? Du hast den Wagen doch irgendwo abgegeben? Die sollten das doch mit dem Prüfer klären können.

Zum Winter und RF/XL übrigens: Die 225/60/R16 RF 102H sind die, die bei mir direkt im Schein stehen ohne Einschränkung für Sommer und Winter. Hab auch nochmal auf die Reifen geschaut. Hab auch genau diese Größe, sowohl für Sommer als auch für Winter. Bezüglich Schneeketten habe ich keine Einschränkung gefunden. Wenn dort jemand etwas hat, bin ich natürlich dankbar.

AlexDD 11.03.2014 09:12

Zitat:

Zitat von roadi (Beitrag 320009)
Zu berücksichtigen ist auch das sich im Anhängerbetrieb die Reifentraglast erhöht. Da man mit Anhänger keine 200kmh fährt, also normalerweise nicht, und dann gibts vom Reifenhersteller ne Bescheinigung dafür

Danke, das ist auch noch ein Argument dafür, das der Prüfer nicht derart hätte rumzicken müssen.

Alex.

AlexDD 11.03.2014 09:14

Zitat:

Zitat von Vito-Dane (Beitrag 320018)
Hallo Alex,
Also ist der T99 bei dir genau am Maximum von 1550 kg.
Das liegt vielleicht auch im Ermessungsspielraum des Prüfers die Plakette in dieser knappen Gewichtsangelegenheit zu verweigern.

Wenn mich der Ermessensspielraum 100€ kostet, sehe ich das nicht mehr ganz so entspannt ;-) Und wenn 1550<=1550, dann ist das so und es gibt's nix zu Ermessen.

Alex.


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