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Meiner eins.
Sehe gerade, meine ist im letzten Monat 10 geworden. Happy Birthday!! :213: Anhang 8051 |
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Dann wird's jetzt langsam eng mit Kulanzanträgen...! -:) |
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Ich schätze, er und ich gehen gemeinsam den letzten Weg.... :friends: |
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Das Äußere wird sich ändern! Aber die Seele Deines 639ers wird in einem neuen Blechkleid, wahrscheinlich ohne orangen Farbkeil, weiterleben...! http://youtu.be/ee5zZ8OlH30 -:) |
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Für alle Interessierten, es hat sich scheinbar einiges im Zuge der EG-Zulassung geändert.
Es gibt ein gutes PDF von einem Fahrlehrer, der all die Fragen hier auflösen kann. Hier ist das PDF, interessant wird es auf Seite 4 "Zulässiges Gesamtgewicht". Aber auch der Rest ist sehr interessant. Ein kleiner Auszug daraus: Nach dem Verbinden von Fahrzeug und Anhänger und dem Einfahren des Stützrades verlagert sich die Stützlast auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges und reduziert dessen Zulademöglichkeit. Die Richtlinie 92/21/EG, Fassung 95/48/EG, erlaubt deshalb, dass bei Anhängerbetrieb das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens überschritten werden darf..... |
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Na, ob das wirklich noch aktuell ist...?!? Bei Textangaben wie: Golf 4, D-Mark und DaimlerChrysler habe ich da so meine Zweifel...! -:) |
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Mein Audi A9 durfte 1900 kg ziehen, bei Ausnutzung der maximalen Stützlast von 50 kg durfte der Anhänger mit Ladung also 1950 kg wiegen (natürlich vorausgesetzt der Anhänger selber darf das). Das gilt jetzt nicht mehr? Außerdem tatsächliche Gesamtmasse PLUS tatsächliche Stützlast kann ja wohl so wörtlich nicht gemeint sein. Das hiesse ja beim oben genannten Anhänger: Anhängelast = 1950 kg Gesamtgewicht + 50 kg Stützlast = 2000 kg. Da hat er sich wohl ungünstig ausgedrückt. Gruß, Martin |
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:icon_smile_big: |
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