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thw 16.07.2015 22:04

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Meiner eins.

Sehe gerade, meine ist im letzten Monat 10 geworden. Happy Birthday!! :213:

Anhang 8051

princeton1 16.07.2015 22:17

Zitat:

Zitat von thw (Beitrag 374061)
Meiner eins.

Sehe gerade, meine ist im letzten Monat 10 geworden. Happy Birthday!! :213:

Anhang 8051

-:)

Dann wird's jetzt langsam eng mit Kulanzanträgen...!

-:)

thw 16.07.2015 22:36

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 374064)
-:)

Dann wird's jetzt langsam eng mit Kulanzanträgen...!

-:)

Leider, und ein passender Nachfolger ist auch niht in sicht, auch nicht der JV2...

Ich schätze, er und ich gehen gemeinsam den letzten Weg.... :friends:

princeton1 16.07.2015 23:05

Zitat:

Zitat von thw (Beitrag 374069)
Leider, und ein passender Nachfolger ist auch niht in sicht, auch nicht der JV2...

Ich schätze, er und ich gehen gemeinsam den letzten Weg.... :friends:

-:)

Das Äußere wird sich ändern!
Aber die Seele Deines 639ers wird in einem neuen Blechkleid, wahrscheinlich ohne orangen Farbkeil, weiterleben...!

http://youtu.be/ee5zZ8OlH30

-:)

thw 16.07.2015 23:29

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 374072)
-:)

Das Äußere wird sich ändern!
Aber die Seele Deines 639ers wird in einem neuen Blechkleid, wahrscheinlich ohne orangen Farbkeil, weiterleben...!

http://youtu.be/ee5zZ8OlH30

-:)

Sehr schön! Wenn das auch für mich gilt, gibt es ein gemeinsames leben danach..... :n_engel:

DMA 17.07.2015 05:44

Für alle Interessierten, es hat sich scheinbar einiges im Zuge der EG-Zulassung geändert.

Es gibt ein gutes PDF von einem Fahrlehrer, der all die Fragen hier auflösen kann.

Hier ist das PDF, interessant wird es auf Seite 4 "Zulässiges Gesamtgewicht". Aber auch der Rest ist sehr interessant.

Ein kleiner Auszug daraus:
Nach dem Verbinden von Fahrzeug und Anhänger und dem Einfahren des
Stützrades verlagert sich die Stützlast auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges und reduziert dessen Zulademöglichkeit. Die Richtlinie 92/21/EG, Fassung 95/48/EG, erlaubt deshalb, dass bei Anhängerbetrieb das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens überschritten werden darf.....

princeton1 17.07.2015 07:06

Zitat:

Zitat von DMA (Beitrag 374091)
Für alle Interessierten, es hat sich scheinbar einiges im Zuge der EG-Zulassung geändert.

Es gibt ein gutes PDF von einem Fahrlehrer, der all die Fragen hier auflösen kann.

Hier ist das PDF, interessant wird es auf Seite 4 "Zulässiges Gesamtgewicht". Aber auch der Rest ist sehr interessant.

Ein kleiner Auszug daraus:
Nach dem Verbinden von Fahrzeug und Anhänger und dem Einfahren des
Stützrades verlagert sich die Stützlast auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges und reduziert dessen Zulademöglichkeit. Die Richtlinie 92/21/EG, Fassung 95/48/EG, erlaubt deshalb, dass bei Anhängerbetrieb das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens überschritten werden darf.....

-:)

Na, ob das wirklich noch aktuell ist...?!?
Bei Textangaben wie:
Golf 4, D-Mark und DaimlerChrysler habe ich da so meine Zweifel...!

-:)

Eumeltier 17.07.2015 07:30

Kann das stimmen?

Zitat:

Vor der Einarbeitung der EG-Bestimmungen definierte die StVZOAnhängelast als tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers abzüglich der Stützlast.
Heute ist Anhängelast die tatsächliche Gesamtmasse des mitgeführten Anhängers
zuzüglich der tatsächlichen Stützlast.
Also der erste Teil ist noch mein aktueller Wissensstand:
Mein Audi A9 durfte 1900 kg ziehen, bei Ausnutzung der maximalen Stützlast von 50 kg durfte der Anhänger mit Ladung also 1950 kg wiegen (natürlich vorausgesetzt der Anhänger selber darf das).

Das gilt jetzt nicht mehr?
Außerdem tatsächliche Gesamtmasse PLUS tatsächliche Stützlast kann ja wohl so wörtlich nicht gemeint sein. Das hiesse ja beim oben genannten Anhänger: Anhängelast = 1950 kg Gesamtgewicht + 50 kg Stützlast = 2000 kg. Da hat er sich wohl ungünstig ausgedrückt.

Gruß,
Martin

Musti 17.07.2015 07:35

Zitat:

Zitat von Eumeltier (Beitrag 374102)
Kann das stimmen?

Mein Audi A9 durfte 1900 kg ziehen, ...

Du fährst einen A9??? Bist Du bei Audi in der Entwicklung?
:icon_smile_big:

Eumeltier 17.07.2015 07:58

Zitat:

Zitat von Musti (Beitrag 374103)
Du fährst einen A9??? Bist Du bei Audi in der Entwicklung?
:icon_smile_big:

Aua, ich schlaf wohl noch... war natürlich ein A6 :760:


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