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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Ein zu eifriger Feuerwehrmann greift zu eigener Verkehrsregelung.
Zitat: http://www.saarbruecker-zeitung.de/s...446776,5768578
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#2
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...Mensch, in Saarbrücken ist ja ganz schön was los...
![]() Viele Grüße, Alex |
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#3
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Hirnlos!!!
Sorry, aber mit so einem habe ich kein Mitleid, im Gegenteil. Jeder der schon selbst Sondersignalfahrten durchgeführt hat, weiß wie gemeingefährlich das ist. Und die Vorstellung, dass jener auch noch so ignorant, mit einem LKW der Feuerwehr, in Kreuzungen donnern könnte.... Prost Mahlzeit. Die Inanspruchnahme von §35 auf der Fahrt zur Wache ist fragwürdig und kommt auf den Richter drauf an. Und immerhin weiß jeder Vernünftige Ersthelfer: Erst mal RUHE bewahren. Gruß Oli
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- macht er mir auch die Haare grau - ich bleib Ihm treu, meinem Vau - |
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#4
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Leider ist das auch bei mir im Ort die Regel!
Hier ist die freiwillige Feuerwehr dermaßen Dienstgeil, die missachten sämtliche Verkehrsregeln auf der fahrt zur Wache, selbst wenn es nur darum geht einen Ölfleck zu binden... Ich finde es ja gut das es heute noch genug Freiwillige gibt, aber das geht auch ohne Unschuldige zu gefährden! Gruß Robert |
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#5
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Hallo
... rein rechtlich hat der Feuerwehrmann nach einer Alarmierung Sonderrechte nach Paragraph 35 in Anspruch zu nehmen. Allerdings hat er "nur" Sonderrechte und kein Wegerecht nach Paragraph 38 u. 70 .... Sonderrechte erlaubt auch einen Rotlichtverstoss ..... nur darf er sein Vorkommen nicht erzwingen ( die anderen müssen nicht Platz machen) und sollte sich vorsichtig vorantasten . Immer sollte man beachten Das andere Verkehrsteilnehmer ja nicht wissen das man auf Einsatzfahrt ist. Es gilt immer die verhältnismäßigkeit..... ich habe es immer so gehandhabt das ich die Geschwindigkeit schon deutlich übertreten habe aber nur auf Hauptstr. in Kreuzungsbereichen habe ich mich vorgetastet und nachdem die anderen sich auf einem eingestellt haben kann man wieder Gas geben. Wenn keiner "mitspielt" muß man halt warten bis es geht. Übrigens selbst mit Sonder und Wegerecht hat man zwar immer Vorfahrt aber dies darf nicht erzwungen werden d.h. zur Not muss man anhalten. |
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#6
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Danke für die Richtigstellung... §38 nicht 35 - vertan.
Dennoch - kein Mitleid.... Aber jeder der auf dem Dorf wohnt kennt das ja... da lobte ich mir den Alarm via Sirenen - da konnte man sich wenigstens noch drauf einstellen, dass gleich aus allen Richtungen was passieren kann und die Kinder von der Straße zu holen sind. Gruß Oli
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- macht er mir auch die Haare grau - ich bleib Ihm treu, meinem Vau - |
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#7
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Und dann muss der Feuerwehrmann vor Gericht erst einmal beweisen, dass ausgerechnet er bei dem Einsatz unentbehrlich ist. Das ist ein wichtiger Punkt für die Sonderrechte. Das kann Keiner beweisen.
Unser Ortsbrandmeister untersagt uns sogar die gelben Dachaufsetzer, damit Niemand übermütig wird.
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
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#8
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So wird es auf der Landesfeuerwehrschule gelehrt. Wenn keine Eile geboten ist muß die alarmierende Lst dies kundtun. So die Rechtsprechung ... der Paragraph 35 ist aber kein Freibrief für Raserei oder andere Rowdies. Gruß Uwe |
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#9
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Auch ein Feuerwehrmann?
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
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#10
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... gewesen....
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