Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sind gelbe Blitzkennleuchten mit ECE R65 für Privatanwender im Straßenverkehr...
princeton1
20.01.2022, 12:23
...zugelassen?
z.B:
die Hella 2XD 012 160-051
die Raptor XM6
https://youtu.be/IhlZuoK11aQ
Bisher ergaben zwei Anfragen drei unterschiedliche Aussagen.
1.) HELLA Kundendienst:
Egal, ob gelb oder blau, so etwas muss immer eingetragen werden und darf der Privatanwender nicht nutzen.
2.) HELLA technischer Kundendienst:
Ja, zwei Stück wären, ausschließlich am Heck, auch bei Privatfahrzeugen erlaubt, wenn die Norm ECE R65 vorhanden ist und auf dem Glas K-1229 steht.
3.) Der Vertrieb von RAPTOR hat mir geschrieben, dass ich sie zwar anbauen darf aber offiziell nicht verwenden darf. Ich dürfte als Privatperson lediglich mit einer zugelassenen Rundumleuchte im Stand eine z.B Gefahrenstelle absichern.
-:)
Gruss
Nico + Crew
a-fahrer5
20.01.2022, 13:41
Hi Nico,
Raptor hat de richtige Antwort gegeben, allerdings gilt bei der fest angebauten, dass sie eingetragen werden muss
VG
Stefan
princeton1
20.01.2022, 16:46
Habe nun nochmal schriftlich bei HELLA Deutschland nachgefragt.
Eine Antwort steht noch aus.
Anscheinend wären aber, gemäß der Angaben auf der Homepage, die PH4 von AP Germany im Straßenverkehr zugelassen…?!
https://www.feuerwehrstore.de/epages/es122656.mobile/de_DE/?ObjectPath=/Shops/es122656/Products/f345&Locale=de_DE
-:)
Gruss
Nico + Crew
Nico bereitest du was vor von dem wir nichts wissen.. ? 🤣🤣
Eumeltier
21.01.2022, 07:25
Nico bereitest du was vor von dem wir nichts wissen.. ? 🤣🤣
Bestimmt die Weltherrschaft :802:
princeton1
21.01.2022, 09:42
Der techn. HELLA Kundendienst hat heute Früh geantwortet.
Somit wären nach aktueller Lage die gelben Hella Blitzleuchten tatsächlich erlaubt.
Die Allgemeine Bauartgenehmigung wurde mitgeschickt.
-:)
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an unseren Produkten.
Die von Hella angebotenen Heckblitzer z.B. 2XD 012 160-851 in Gelb, sind nach ECE R65 typgeprüft sowie
mit einer K Prüfnummer zugelassen.
In Verbindung ECE R65 sowie der angegebenen K Prüfnummer ( in diesen Fall 1039) sind diese
zur Absicherung stehender Fahrzeuge nach hinten zulässig.
In der Anlage finden Sie das von Ihnen gewünschte Dokument.
Mit freundlichem Gruß / Best regards
D. xxxxxxxx
HELLA GUTMANN SOLUTIONS GMBH
Technischer Service und Hotline Hella-Produkte
Standort Lippstadt
Overhagerner Weg 23
D-59597 Erwitte
Germany
-:)
https://www.imgbox.de/users/marcopolo/Top_Fotos_2022/D68AF09A_4E3C_4F7E_819A_BE9D4A6159AA.jpeg
-:)
Gruss
Nico + Crew
alexanderpeter
22.01.2022, 09:03
Moin Nico, eine Frage, warum willst Du Dir jetzt gelbe Blitzer an das Fahrzeug machen? Willst Du ins Saarland kommen????
princeton1
22.01.2022, 15:16
Moin Nico, eine Frage, warum willst Du Dir jetzt gelbe Blitzer an das Fahrzeug machen? Willst Du ins Saarland kommen????
-:)
Für eine bessere visuelle Kenntlichmachung bei gewerblichen Transport (Be- und Endladen des Anhängers), zur Absicherung von Gefahrenstellen und natürlich für Fahrten ins schöne Saarland...!
-:)
Gruss
Nico + Crew
Moin Nico
Du kannst auch bei LED Martin anrufen ,da wird dir geholfen .:802::802::802:
Gruß Mario
princeton1
24.01.2022, 13:30
Moin Nico
Du kannst auch bei LED Martin anrufen ,da wird dir geholfen .:802::802::802:
Gruß Mario
-:)
Wer ist denn „LED Martin“..?
-:)
Gruss
Nico + Crew
alexanderpeter
24.01.2022, 13:42
-:)
Wer ist denn „LED Martin“..?
-:)
Gruss
Nico + Crew
Den hat er bestimmt gemeint.
https://www.led-martin.de/?gclid=Cj0KCQiAubmPBhCyARIsAJWNpiNkkiw-RmtzR66xbR60h71ERQLHu2oEtwAGnSU1bYsbJojQl0xYIzQaAg oaEALw_wcB
princeton1
24.01.2022, 14:21
Gerade auf der Seite gewesen...-:)
Ich werde aber die sublegale XM4 Ausführung von RAPTOR nehmen.
Die sind von der Größe (80mm breit und 12mm hoch) optimal und sie sind aus Alu.
-:)
Gruss
Nico + Crew
Hallo,
zur Zulässigkeit von Warnleuchten mal der Hintergrund der StVZO:
Danach ist eine zusätzliche Warnleuchte bei Fahrzeugen > 3,5 t zGG sogar vorgeschrieben, allerdings unabhängig vom Bordnetz des Fahrzeuges
Ich habe seit Jahr und Tag eine klassische gelbe Rundumleuchte in unserem Bus (< 3,5 t) an Bord, die bei Bedarf in der C-Schiene des Aufstelldaches befestigt wird und über die 12 V Steckdose im Kofferraum mit Strom versorgt wird (zulässig nach § 53a III StVZO). (Bild habe ich leider keines)
Wie die Reglung in Abs. III "im Fahrzeug fest angebracht" zu verstehen ist, ist mir allerdings unklar - betrifft mich ja aber auch nicht ;)
§ 53a StVZO
Abs. I
.... Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben.....
Abs. II Nr. 2:
in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden;
Abs. III
(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
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