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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die deutschen Gerichte sind doch immer wieder für Überraschungen gut...!!!


princeton1
18.09.2020, 18:37
So ein Irrsinn...!

-:)

https://www.n-tv.de/panorama/Kaeuferin-darf-gestohlenes-Auto-behalten-article22045175.html

-:)

Gruss
Nico + Crew

Krümelmonster
18.09.2020, 22:27
Ja, bei uns ist alles möglich!
Natürlich kann die Familie nichts dafür, aber anstatt den Dieb rigoros zu verfolgen und Belangen gibt es bei uns ein Rechtsverfahren OHNE ihn, zwischen den Unbeteiligten Autohaus und Käufer!

Also die Folge: alle leiden, nur der Verbrecher nicht! Denn in Zukunft dürfen wir dann nicht mehr unbeschwert mit der Frau die Probefahrt genießen, sondern mit dem plappernden Verkäufer 🤮😭

Plasma
19.09.2020, 06:48
Wie ist das bei Mietwagen?

Danidog
19.09.2020, 08:02
Bei der deutschen "Rechtsprechung" wundert mich inzwischen überhaupt nichts mehr:nixweiss:

Amtswalter
19.09.2020, 09:41
Für mich ist das Urteil keine Überraschung. Das Prinzip des gutgläubigen Erwerbs gibt es solange es das BGB gibt. Die Entscheidung ist aus meiner Sicht rein rechtlich nur folgerichtig. Ob man die Geschichte in der Regelung gut findet, steht auf einem anderen Blatt.

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Macintosh
19.09.2020, 13:17
Ja, bei uns ist alles möglich!
Natürlich kann die Familie nichts dafür, aber anstatt den Dieb rigoros zu verfolgen und Belangen gibt es bei uns ein Rechtsverfahren OHNE ihn, zwischen den Unbeteiligten Autohaus und Käufer!

Also die Folge: alle leiden, nur der Verbrecher nicht! Denn in Zukunft dürfen wir dann nicht mehr unbeschwert mit der Frau die Probefahrt genießen, sondern mit dem plappernden Verkäufer 🤮😭

Kriegst Du denn Deine Frau ruhig? Welchen Knebel benutzt Du da?:n_lachen2:
Mein MB Verkäufer ist ein sehr ruhiger Typ

Das Ganze ist natürlich wieder so eine Rechtsprechung die kein Mensch versteht...

Mac