Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf ich einen Anhänger mit einem zGG von 2700Kg an der V-Klasse (2500Kg AHK)...
princeton1
04.09.2020, 15:33
...regulär ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht nicht 2500Kg übersteigt?!?
-:)
Gruss
Nico + Crew
Ja mit E zu B Führerschein.
Mfg Peter
princeton1
04.09.2020, 17:59
Ja mit E zu B Führerschein.
Mfg Peter
-:)
Habe alle Führerscheine...-:)
-:)
Amtswalter
04.09.2020, 20:33
Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:
Die 100 km/h funktionieren nicht. Dafür müsste der Anhänger abgelastet werden.
Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
princeton1
04.09.2020, 21:24
Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:
Die 100 km/h funktionieren nicht. Dafür müsste der Anhänger abgelastet werden.
Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
-:)
Der 2,7t Anhänger, den ich heute reserviert habe, hat eh keine 100er Zulassung.
-:)
und wenn Du noch die 100 kg Stützlast ausreizt, darfst Du immer noch 2500 kg ziehen, also gesamt 2600 kg, da die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
Fatbiker
05.09.2020, 06:58
und wenn Du noch die 100 kg Stützlast ausreizt, darfst Du immer noch 2500 kg ziehen, also gesamt 2600 kg, da die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
Nein, es gilt immer die zulässige Anhängerlast, aber wenn der Hänger sonst überladen wäre, kann man die Stützlast dem Auto zurechnen, aber nur dann, wenn die Anhängelast hoch genug wäre, aber hier beträgt sie nur 2500kg und mit der Stützlast dazu gerechnet, wären es aber 2600kg und er darf aber nur 2500kg ziehen.
Hätte der Anhänger z.B. ein zGG von 2000kg, aber er wöge beladen 2100kg, dann dürfte man die Stützlast dem Auto zurechnen, weil das Auto ja mit 2500kg, mehr als die 2100kg ziehen darf.
...regulär ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht nicht 2500Kg übersteigt?!?
Aber nur, wenn es Pauline erlaubt!
:rolleyes:
Nein, es gilt immer die zulässige Anhängerlast, aber wenn der Hänger sonst überladen wäre, kann man die Stützlast dem Auto zurechnen, aber nur dann, wenn die Anhängelast hoch genug wäre, aber hier beträgt sie nur 2500kg und mit der Stützlast dazu gerechnet, wären es aber 2600kg und er darf aber nur 2500kg ziehen.
Hätte der Anhänger z.B. ein zGG von 2000kg, aber er wöge beladen 2100kg, dann dürfte man die Stützlast dem Auto zurechnen, weil das Auto ja mit 2500kg, mehr als die 2100kg ziehen darf.
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.
Fatbiker
05.09.2020, 13:52
Aber nur, wenn man damit nicht die zulässige Anhängerzuglast überschreitet und wenn der Hänger mit 100kg stütztlast 2600kg wiegt ist er 100kg zu schwerer, als die zulässige Anhängerzuglast mit "nur" 2500kg.
Das geht nur, wenn das Auto noch Reserven hat, aber nicht umgekehrt.
Aber nur, wenn man damit nicht die zulässige Anhängerzuglast überschreitet und wenn der Hänger mit 100kg stütztlast 2600kg wiegt ist er 100kg zu schwerer, als die zulässige Anhängerzuglast mit "nur" 2500kg.
Das geht nur, wenn das Auto noch Reserven hat, aber nicht umgekehrt.
schau mal hier (https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/), im 3. Beispiel ist es gut erklärt.
princeton1
05.09.2020, 14:40
schau mal hier (https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/), im 3. Beispiel ist es gut erklärt.
-:)
Ein sehr guter Link...!!!
-:)
...regulär ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht nicht 2500Kg übersteigt?!?
-:)
Gruss
Nico + CrewWenn das ZUGgesamtgewicht nicht überschritten wird, bzw. in der Zulassungsbescheinigung des Vahrzeug Teil 1 unter "J" kein "M1" (=PKW mit zulässigem gesamtgewicht von 3,5T mit bis zu 9 Sitzplätzen) Da ist spätestens bei 3,5T ZUGgesamtgewicht Schluss.
Siehe auch den von mir erstellten Anhang. http://cloud.tapatalk.com/s/5f55dbd248c7a/pkw-lkw.odt
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Hallo Milka,
jetzt muß ich mich mal kurz einschalten. Ich kann zwar nicht mit belegbarem Fachwissen aufwarten aber deine Aussage möchte ich doch anzweifeln. Wenn das so stimmt, dann dürfte ja niemand mehr mit einem einfachen PKW einen 2 to Anhänger ziehen, da die meisten PKW´s schon über 1,5 to Leergewicht haben und somit mit einem 2to Anhänger die Grenze von 3,5to überschreiten. Oder habe ich hier was falsch verstanden?
Gruß Lars
Hallo Milka,
jetzt muß ich mich mal kurz einschalten. Ich kann zwar nicht mit belegbarem Fachwissen aufwarten aber deine Aussage möchte ich doch anzweifeln. Wenn das so stimmt, dann dürfte ja niemand mehr mit einem einfachen PKW einen 2 to Anhänger ziehen, da die meisten PKW´s schon über 1,5 to Leergewicht haben und somit mit einem 2to Anhänger die Grenze von 3,5to überschreiten. Oder habe ich hier was falsch verstanden?
Gruß LarsSo wie ich das bisher raus bekommen habe, ist das wohl so. Bei dem Zuggesamtgewicht zählt das TATSÄCHLICHE Gewicht des gesamten Zuges bzw. die Leergewichte von Fahrzeug + Anhänger.
M1 in J sagt aus: 3,5T Gesamtmasse bis 9 Sitzplätze. Das M1-Fahrzeug ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, sprich ein PKW.
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Mein WW hat auch ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 t.
Ziehen darf der Vito 2,6 t. (Auflastung der originalen AHK mittels Gutachten)
Beladen liegt der WW ~2550 kg.
Die Stützlast wird immer dem Zugfahrzeug gutgeschrieben so handhaben es auch die Polizei bei Kontrollen.
Also ganz einfach ziehen darf man das man muss / darf nur die Gewichte nicht überschreiten.
zwo.achta
07.09.2020, 13:07
Hallo,
Du hast M1G vergessen.
Das mit den 3,5 t Zuggesamtgewicht für M1 Fahrzeuge ist so nicht richtig. Es gibt eine 3,5 t Grenze, die sagt aber nur aus, das der auflaufgebremste Anhänger hinter M1 maximal dieses Gewicht haben darf wenn es das Zugfahrzeug zulässt.
Das im Feld 22 vermerkte Zuggesamtgewicht gibt nur eine Beschränkung des Zuggesamtgewichts an. Ohne Eintragung gilt maximales Zuggesamtgewicht = zGM Zugfahrzeug + jeweilige Anhängelast. Dazu kommen noch die Spielereien mit der Stützlast....
Grüße
Robert
flying-bjoern
07.09.2020, 13:14
So wie ich das bisher raus bekommen habe, ist das wohl so. Bei dem Zuggesamtgewicht zählt das TATSÄCHLICHE Gewicht des gesamten Zuges bzw. die Leergewichte von Fahrzeug + Anhänger.
M1 in J sagt aus: 3,5T Gesamtmasse bis 9 Sitzplätze. Das M1-Fahrzeug ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung, sprich ein PKW.
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Moin,
wo steht denn, dass M1 auf 3,5t gedeckelt ist? Das zul. Gesamtgewicht des Zuges steht im Fahrzeugschein unten drin. Bei mir 4940kg.
Die max 3,5t für den Zug haben was mit der Fahrerlaubnis Klasse B (ohne E) zu tun. Mit Klasse B darf der Zug nur 3,5t zulässig haben. Aber in diesem Thread geht es ja nicht um die Fahrerlaubnis und was man da an Gewicht bewegen darf, sondern um technische bzw. tatsächliche Massen im Anhängerbetrieb.
Grüßle, Björn
Moin,
wo steht denn, dass M1 auf 3,5t gedeckelt ist? Das zul. Gesamtgewicht des Zuges steht im Fahrzeugschein unten drin. Bei mir 4940kg.
Die max 3,5t für den Zug haben was mit der Fahrerlaubnis Klasse B (ohne E) zu tun. Mit Klasse B darf der Zug nur 3,5t zulässig haben. Aber in diesem Thread geht es ja nicht um die Fahrerlaubnis und was man da an Gewicht bewegen darf, sondern um technische bzw. tatsächliche Massen im Anhängerbetrieb.
Grüßle, Björnmoin,
hier steht es z.B. drin:
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-steuer-fuer-sprinter-fz-z-gue-bef-b-3-5-t-van-t6919837.html
Es die bisher einzige Aufschlüsselung zu PKW/LKW die ich finden konnte. PKW dürfen eine Gesamtmasse von 3,5T mit dem Faktor 1:1 haben. Nutzfahrzeuge dürfen in N1 (Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5T) dürfen eine Gesamtmasse 3,5T mit dem Faktor 1:1,5 haben. Wenn in 22 kein anders lautendes Zuggesamtgewicht (vom Hersteller) steht.
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Amtswalter
07.09.2020, 18:09
Wenn das ZUGgesamtgewicht nicht überschritten wird, bzw. in der Zulassungsbescheinigung des Vahrzeug Teil 1 unter "J" kein "M1" (=PKW mit zulässigem gesamtgewicht von 3,5T mit bis zu 9 Sitzplätzen) Da ist spätestens bei 3,5T ZUGgesamtgewicht Schluss.
Siehe auch den von mir erstellten Anhang. http://cloud.tapatalk.com/s/5f55dbd248c7a/pkw-lkw.odt
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-Auch hier nochmal, damit es auch in diesem Thread geklärt wird:
Ich möchte dir nicht zu Nahe treten, aber:
Das ist Quatsch.
M1 bedeutet, wie du richtig sagst: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 3,5t zulässige Gesamtmasse. Das ist wichtig um zu wissen, welche Führerscheinklasse ich brauche. Nämlich B. Das hat aber rein gar nix mit dem Anhänger zu tun. Der ist ein einzelnes Fahrzeug und den darf ich dranhängen, sofern Anhänglast und Stützlast eingehalten werden. So erhalte ich für meinen V300 ein Zuggewicht von bis zu 5,7t. Diesen Zug darf ich mit Klasse B nicht bewegen, da der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse bzw. der Zug mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse hat. Also brauche ich Klasse BE. Die ist für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (V300 mit 3,2t zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt (welche ja eh auf 2,5t beschränkt ist). Führerscheinklasse BE ist also notwendig und wird von mir gerade erworben.
Und wie du von dem verlinkten Forumsbeitrag auf deine Aussage kommst, verstehe ich nicht wirklich...
Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk
princeton1
07.09.2020, 18:30
Das würde ja auch sonst bedeuten, dass ich an meinem 3,2t MP nur noch ein zartes Anhängerchen von max. 300Kg hängen dürfte...!
-:)
Mein Mopped wiegt doch schon 368Kg...!
-:)
Gruss
Nico + Crew
Das würde ja auch sonst bedeuten, dass ich an meinem 3,2t MP nur noch ein zartes Anhängerchen von max. 300Kg hängen dürfte...!
-:)
Mein Mopped wiegt doch schon 368Kg...!
-:)
Gruss
Nico + CrewWenn ich recht habe, ist DEIN Problem dem Gesetzgeber so was von egal. Es ist halt dein Problem. :( :D :)
@Amtswalter
Die "M1" steht im "Schein" unter "J" und hat somit nix mit dem Führerschein zu tun. Da werden die jeweiligen zGG addiert.
Aber was sagt den dein Fahrlehrer zu der Geschichte? Er sollte es ja wissen :)
Hier noch mal der Link zu meiner Quelle:
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-steuer-fuer-sprinter-fz-z-gue-bef-b-3-5-t-van-t6919837.html
Es ist also auch anderen etwas unklar.
Der Zoll hat da nochmal ein völlig andere unabhängige Meinung zu PKW und LKW.
Die Versicherungen richten nach dem Eintrag in "J" .
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
flying-bjoern
08.09.2020, 14:21
Auch hier nochmal, damit es auch in diesem Thread geklärt wird:
Ich möchte dir nicht zu Nahe treten, aber:
Das ist Quatsch.
M1 bedeutet, wie du richtig sagst: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 3,5t zulässige Gesamtmasse. Das ist wichtig um zu wissen, welche Führerscheinklasse ich brauche. Nämlich B. Das hat aber rein gar nix mit dem Anhänger zu tun. Der ist ein einzelnes Fahrzeug und den darf ich dranhängen, sofern Anhänglast und Stützlast eingehalten werden. So erhalte ich für meinen V300 ein Zuggewicht von bis zu 5,7t. Diesen Zug darf ich mit Klasse B nicht bewegen, da der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse bzw. der Zug mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse hat. Also brauche ich Klasse BE. Die ist für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (V300 mit 3,2t zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt (welche ja eh auf 2,5t beschränkt ist). Führerscheinklasse BE ist also notwendig und wird von mir gerade erworben.
Und wie du von dem verlinkten Forumsbeitrag auf deine Aussage kommst, verstehe ich nicht wirklich...
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Dem Stimme ich zu. Außer im Feld 22 wird das Zuggewicht nochmal begrenzt. Dann sind es halt ein paar kg weniger....
@Amtswalter
PS.: fühle mich absolut nicht von Dir bedrängt :D
Ich sehe es als Diskussion in der jeder seine Meinung vertritt, bis Einer kommt der nachweisbar die Weisheit mit Löffel gefre**en hat! :D
Vielleicht bringt es dem einen oder anderen etwas Durchblick in dieser Materie. Dann hätte es sich ja gelohnt. :)
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Dem Stimme ich zu. Außer im Feld 22 wird das Zuggewicht nochmal begrenzt. Dann sind es halt ein paar kg weniger....Das können ganz schön viele Kg sein. Bei mir z.B.:
zGG = 3500 Kg,
Stützlast 112 Kg
zulässige Anhängelast 2800Kg
macht 6412 Kg, rein rechnerrich.
Das zulässige Zuggesamtgewicht laut "22" ist 5325 Kg
Der "kleine" Unterschied sind hier 1087 Kg. :(
Die zu viel und bei einer Kontrolle gibt es so KEINE Weiterfahrt mehr!
Der Blick in den "Schein" diesbezüglich kann sich also "Lohnen" :(
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Amtswalter
08.09.2020, 17:14
@Amtswalter
PS.: fühle mich absolut nicht von Dir bedrängt :D
Na dann ist ja gut :)
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Zuggesamtgewicht Begrenzung macht z.B. VW sehr gern.
Vorzugsweise in den Bussen TX um so das grausige DSG zu schonen.
Beim T6 z.B. wenn da ein 2,5 t WW am Häckchen ist darf man nur noch ~300 kg in den Bus laden
[QUOTE=Mopeto;
Beim T6 z.B. wenn da ein 2,5 t WW am Häckchen ist darf man nur noch ~300 kg in den Bus laden[/QUOTE]
Wenn mann so ein Kleinwagen fährt, muss die Frau halt mit dem Zug fahren. :D :D :D
Ist halt alles Lüge :( :)
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
flying-bjoern
09.09.2020, 08:55
Das können ganz schön viele Kg sein. Bei mir z.B.:
zGG = 3500 Kg,
Stützlast 112 Kg
zulässige Anhängelast 2800Kg
macht 6412 Kg, rein rechnerrich.
Das zulässige Zuggesamtgewicht laut "22" ist 5325 Kg
Der "kleine" Unterschied sind hier 1087 Kg. :(
Die zu viel und bei einer Kontrolle gibt es so KEINE Weiterfahrt mehr!
Der Blick in den "Schein" diesbezüglich kann sich also "Lohnen" :(
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
...macht 6300kg rechnerisch. Du darfst zwar die Stützlast zum Zugfahrzeug zählen, dieses aber damit nicht überladen. Iss aber auch egal, weil gedeckelt bei 5325kg
Grüßle
...macht 6300kg rechnerisch. Du darfst zwar die Stützlast zum Zugfahrzeug zählen, dieses aber damit nicht überladen. Iss aber auch egal, weil gedeckelt bei 5325kg
GrüßleDanke für die Info, liegt in dem Fall innerhalb des 5% Bereich und stellt somit kein wirkliches Problem da (Ordnungswidrigkeit). Beim Zuggesamtgewicht darf es nicht obendrauf, das ist richtig. In Deutschland bleibt bei der achsweisen Messung der Anhänger dran. Daher darf am Fahrzeug das zGG um die zulässige Stützlast überschritten werden. Die MUSS dann der Anhänger LEICHTER als der Rest des Zuggesamtgewichts oder der Anhängelast oder 3,5T sein! Das gilt aber z.B. nicht für Österreich und andere Länder. Sie kuppeln den Anhänger ab, messen die Achs- und Stützlasten und Addieren. Hierbei darf die Gesamtlast des Zuges UND KEINE der gemessenen Einzellasten über der jeweiligen zugelassen Achs- bzw. Stützlast sein.
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
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