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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein


V6Dieselcamping
18.09.2018, 16:39
Hallo,
mal was ganz anderes. Kennt sich jemand im Führerscheinrecht aus?
Ich habe 1982 Kl.3 gemacht. Damals durfte man mit so einem Führerschein, ja Fahrzeuge bis 7,49 Tonnen fahren. Daran durfte dann ein Anhänger befestigt werden, der bis zu 10 Tonnen schwer sein durfte.

Man konnte also max. 17,49 Tonnen insgesamt mit der Klasse 3 bewegen.
Das war dann schon ein halber Lkw.

Wenn der Führerschein nun umgeschrieben wird auf den Kartenführerschein (müssen ja alle irgendwann) was darf ich dann noch?

Es gibt den Bestandsschutz, wie sieht es damit aus??

Gibt es heute dafür eine spezielle Kennziffer???
Gruß
Edwin

P.S.: ACH JA Kl. 2 ist schon ungültig geworden, altersbedingt.

Rangie
18.09.2018, 16:43
http://www.igfd.org/?q=F%C3%BChrerschein+Kl+3+umschreiben

V6Dieselcamping
18.09.2018, 16:46
Goo xx e Ergebnisse sind meiner Erfahrung nach immer mit Vorsicht zu genießen....

Rangie
18.09.2018, 16:48
http://www.schaffenwir.de/fuehrerschein/118-alter-fuehrerschein-klasse-3

dann lies das mit Vorsicht :802:


....oder geh ins nächste Polizeirevier und frag den Freundlichen am Tresen oder ruf beim Straßenverkehrsamt an, die sollten da eine rechtssichere Auskunft aus 1.Hand geben können.

Korsar
18.09.2018, 17:05
Hallo,

ich habe das gerade zwangsweise durch, da ich meinen Führerschein (schöner grauer Lappen aus 1982) verlegt hatte und ins Ausland fahren wollte für einen 3 wöchigen Urlaub.

Neben dem 3 er hatte ich noch den 1 er, das ist heute: AM A1 A2 A

Der 3er wurde umgeschrieben in:
B (Kfz. bis 3,5 to.) BE (Kfz bis 3,5 to. + Anhänger bis max. 3,5 to.) C1 (Kfz bis 7,5 to.) C1E (Kfz bis 7,5 to. + Anhänger bis Zuggewicht max. 12 to.) und L (Zugmaschinen (Land und Forstwirtschaft) bis 40 km/h bzw. 25 km/h mit Anhänger)
Für schnellere Zugmaschinen müsse ich eine landwirtschaftliche Betätigung nachweisen, dann würde ich den angeblich auch noch bekommen).

Die Kombi 7,5 to. + großer Anhänger (10 to.) ginge auch, wenn ich vor Vollendung des 57 Lebensjahres dies mit Gesundheitszeugnis beantrage, würde dann wieder für 5 Jahre gelten. Verpasse ich das Datum müsste ich zunächst "nur" eine praktische Prüfung ablegen und wenn ich über 60 wäre den Führerschein für diese Klasse komplett neu machen.
Ich denke mir ich werde mit 56 3/4 mit Gesundheitszeugnis zum Amt rennen, wer weiß wofür man es irgendwann einmal braucht.

Alle Angaben ohne Gewähr - so habe ich die Mitarbeiterin im Bürgercenter - was für ein Quatsch- verstanden.

princeton1
18.09.2018, 17:10
Der Bestandsdchutz gilt selbstverständlich!
Für gewerbliche Nutzung bräuchtest Du den Eintrag 95 (Ärztliches Gutachten + 5 Modulschulungen)

Ansonsten empfehle ich, denn alten Fläppen als "verlustig, bzw. unauffindbar" zu deklarieren...!

-:)

Gruss
Nico

Korsar
18.09.2018, 17:12
Hallo,

ZITAT: " Ansonsten empfehle ich, denn alten Fläppen als "verlustig, bzw. unauffindbar" zu deklarieren...!"

Wozu soll das dienen? - Grauer Lappen gerahmt in Gold oder????

V6Dieselcamping
18.09.2018, 17:14
http://www.schaffenwir.de/fuehrerschein/118-alter-fuehrerschein-klasse-3

dann lies das mit Vorsicht :802:


....oder geh ins nächste Polizeirevier und frag den Freundlichen am Tresen oder ruf beim Straßenverkehrsamt an, die sollten da eine rechtssichere Auskunft aus 1.Hand geben können.

Demzufolge dürfte ich 1982 keinen grauen Lappen bekommen haben.
Ich habe kurz vor Weihnachten Geburtstag und habe trotzdem noch den grauen Lappen bekommen, das zum Thema Internet....

bestesht
18.09.2018, 17:34
Würde dann in etwa so ausschauen....
Ich darf ohne Beschränkung 7,5to plus Anhänger fahren. Lediglich der Sattelschlepper war bis 2015 beschränkt.

V6Dieselcamping
18.09.2018, 19:07
hoffe dass meiner dann auch so aussieht, nur statt 1983 dürfte bei mir 1982 stehen...

V6Dieselcamping
18.09.2018, 19:08
musstest Du ein Gesundheitszeugnis abgeben?
Falls ja wie sah das Gutachten aus, gab es dafür Formulare?

princeton1
18.09.2018, 19:09
Hallo,

ZITAT: " Ansonsten empfehle ich, denn alten Fläppen als "verlustig, bzw. unauffindbar" zu deklarieren...!"

Wozu soll das dienen? - Grauer Lappen gerahmt in Gold oder????

-:)

Ich kenne Typen + Fälle, bei denen auf Amtsstuben unwiederbringlich z.B die uneingeschränkte Motorradnutzung gelöscht wurde.
Wer das dann verspätet bemerkt, und kein (verlustig gemeldetes) Original, oder zumindest eine belastbare Kopie vorlegen kann, kann dann nach 30 Jahren nochmal Fragebögen büffeln...!

-:)

Gruss
Nico

rollieexpress
18.09.2018, 19:53
Also ok diese Auskunft ist nicht ganz richtig. Es ist alles hinterlegt. Fragt mich nicht wo aber meine jetzt zuständige Führerscheinstelle könnte mir nach einigen kurzen Mausklicks genau sagen was ich wann und wo gemacht habe. Und der hatte garantiert keine Glaskugel auf dem Schreibtisch.

Das in meinem Fall die Umschreibung etwas kompliziert war steht auf einem anderen Blatt.

Eumeltier
18.09.2018, 20:08
So, also:


Mit der alten Klasse 3 bekommt man im LKW-Bereich den C1E eingetragen (altersmäßig unbeschränkt).


Nur auf Antrag(!) bekommt man bei der Umschreibung die Klasse CE79 eingetragen.
Da geht es um die Besitzstandswahrung eben der genannten Kombi 7,5 t + 11 t Anhänger, die nicht mehr in die C1E fällt (C1E = max 12 t).


Diese Klasse CE79 wird aber ohne Gesundheitstest mit 50 ungültig.


Aber auch ohne Führerscheintausch (also mit der Klasse 3) darf man Züge, die nicht in die C1E fallen, über 50 nicht mehr ohne Gesundheitstest fahren.

V6Dieselcamping
18.09.2018, 21:00
wenn ich mich richtig informiert hab, muß ich bereits zum 19.01.2022 die
Umschreibung beantragt haben. Ich weiß jetzt schon wer das dann auch noch bezahlen muß..box.

FXP
19.09.2018, 06:42
Hallo,

ZITAT: " Ansonsten empfehle ich, denn alten Fläppen als "verlustig, bzw. unauffindbar" zu deklarieren...!"

Wozu soll das dienen? - Grauer Lappen gerahmt in Gold oder????

Wenn man auf die Karte umschreiben muss oder lässt, dann bekommt man seinen grauen (oder rosanen bei den jüngeren) Lappen entwertet mit nach Hause, also für gerahmt an die Wand hängen reicht das allemal.

xiszone
19.09.2018, 08:57
Immer drauf achten, dass man den Lappen mitbekommt und auch aufbewahrt. Wichtig, vorher sagen, dass man den wieder haben möchte. Sonst ist der schnell mal geschreddert und vorher am besten ein Foto machen.

Es macht übrigens bei bestimmten Anforderungen Sinn gegen eine Karte zu tauschen.
Will man zum Beispiel mit einem PKW einen Drehschemel ziehen. Mit Klasse 3 sind nur 3-Achsige (Achsenabstand <1m gilt als einer Achse) Gespanne erlaubt. Bei BE fällt diese Einschränkung weg. Dafür sollte man die Zusatzzahl 79.06 für BE eintragen lassen. Diese erlaubt es Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t mit einem PKW zu ziehen.

Korsar
19.09.2018, 09:22
Hallo,

ZITAT: " Dafür sollte man die Zusatzzahl 79.06 für BE eintragen lassen"

habe gerade mal schnell nachgeschaut, die 79.06 sind bei BE bei mir in Spalte 12 eingetragen, hat die Dame vom Amt automatisch gemacht.
Habe ich das richtig verstanden, dass dann die 1m Achsabstand Regelung obsolet ist? - das wäre ja ggf. mal sogar ein richtiger Vorteil des neuen Führerscheins.

Ein Nach- / Vorteil des neuen ist, das bei einer Kontrolle die Beamten den Inhalt des neuen direkt abfragen können, der alte Graue war wohl nicht zentral gespeichert, wenn man ihn (wie ich eigentlich immer) nicht dabei hatte war das die 2 x die ich in meiner Autofahrerlaufbahn kontrolliert worden bin eine (klitze-) kleine Diskussion aber immer ohne Folgen.

xiszone
19.09.2018, 10:15
Habe ich das richtig verstanden, dass dann die 1m Achsabstand Regelung obsolet ist? - das wäre ja ggf. mal sogar ein richtiger Vorteil des neuen Führerscheins.

Genau, die Regelung ist nicht mehr relevant wenn man BE hat. Daher bietet BE den Vorteil, dass man nicht mehr auf Einachser beschränkt ist. Ohne den Zusatz 79.06 darf man allerdings keinen Anhänger ziehen, der eine zulässige Gesamtmasse über 3,5t hat. Das kommt aber deutlich seltener vor als die 3 Achsen Einschränkung. Nicht viele PKW haben eine entsprechende Bremsanlage für LKW Anhänger um diese überhaupt ziehen zu dürfen. Damit ist 79.06 nicht so wichtig, aber definitiv ein Nice-to-have.
Ansonsten sind Klasse 3 und BE im Bezug auch Anhängerbetrieb gleich.

dietmar
19.09.2018, 15:04
Wat seid ihr hier alles für alte Säckea:)
Hab meine Klasse 2 mit knappen 52 (also innerhalb der 2 Jahresfrist nach 50) einmal verlängert, dann in den 5 Jahren danach nicht einmal gebraucht, jetzt hab ich die Lizenz nicht mehr verlängert. War mir zu ****. Wenn ich ihn nochmal brauchen sollte muß ich eben nochmal neu verlängern.
"Sie können den Antrag auf Verlängerung zu den gleichen Bedingungen auch dann stellen, wenn die Fristen und Führerschein-Klassen bereits abgelaufen sind (Erteilung nach Fristablauf)."
Allerdings nicht ewig:
"Sollte die Gültigkeit und die Fristen schon sehr lange abgelaufen sein (z. B. 10 Jahre), müssen Sie unter Umständen die Fahrerlaubnisprüfung noch mal ablegen."

princeton1
19.09.2018, 22:16
Da steht genau das drin, was die Verwaltungsfachangestellte glaubt, vom alten Führerschein abgelesen zu haben...!
Je nach Tagesform kann da auch schon mal etwas verschludert werden...!
Entsprechende Fälle sind mir bekannt...!

-:)

Gruss
Nico

purple
19.09.2018, 22:49
Im Fahrerlaubnisregister (dieses wird beim KBA in Flensburg geführt) sind die Daten aus den dezentral geführten Führerscheindateien der regionalen Führerscheinstellen enthalten (sofern diese schon dort erfasst worden sind). Das sind die amtl. Daten, die auch als so genannte Führerscheinakte bei den Führerscheinstellen vorliegen und geführt werden. Beim Einstellen der Führerscheindaten in die elektronische Zentraldatei werden die Daten nicht von "alten" Führerscheinen abgeschrieben. Die Führerscheine liegen den Behörden überhaupt nicht vor, sondern befinden sich in der Brieftasche des jeweiligen Inhabers.
Somit ist eine Fehlübertragung auf diesem Wege nicht möglich. Sollte es bei einem Abgleich der Daten (zentrale elketronische Datei und Führerscheinakte bei den Führerscheinstelle) zu abweichenden Eintragungen gekommen sein, so sind die bei den Füherscheinstelle vorliegen Daten verbindlich.
So verhält es sich auch, wenn unterschiedlichen Daten in dem Führerscheindokument und der Führerscheindatei festgestellt werden. Belastbar und verbindlich sind in diesem Falle auch nur die Daten der Führerscheinstelle, nicht die in dem Führerscheindokument eingetragenen Daten. Die Behörde wird sich in diesem Fall auf einen fehlerhaften Verwaltungsakt (Ausstellung des Führerscheindokumentes) berufen und diesen Fehler dann bereinigen.
Eingetragen in das Fahrerlaubnisregister werden die Daten aller neu ausgegebenen Führerscheine. Sukzessiv werden aber auch alle Daten der bereits ausgegebenen Führerscheine dort erfasst (vom alten grauen Lappen über den rosa EU-Führerschein bishin zu den Kartenführerscheinen).



Einen Führerschein bei der Verwaltungsbehörde als verlustig anzuzeigen obwohl dieses so nicht zutreffend ist, könnte einen Straftat begründen. Das ist davon abhängig, ob die Verwaltungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung pp. bei der Verlustanzeige abverlangt (wird von den Behörden unterschiedlich gemacht). In so einem Fall wäre es dann nämlich eine falsche Versicherung an Eides statt und strafbar.

princeton1
20.09.2018, 00:22
Theorie und Praxis:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=52838

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=76973#entry1056817660

-:)

Gruss
Nico

xiszone
20.09.2018, 09:14
Wat seid ihr hier alles für alte Säckea:)
Ich nicht .nee. bin erst 30 :D

Einen Führerschein bei der Verwaltungsbehörde als verlustig anzuzeigen obwohl dieses so nicht zutreffend ist, könnte einen Straftat begründen. Das ist davon abhängig, ob die Verwaltungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung pp. bei der Verlustanzeige abverlangt (wird von den Behörden unterschiedlich gemacht). In so einem Fall wäre es dann nämlich eine falsche Versicherung an Eides statt und strafbar.

Wer will denn nachweisen, dass ich den Führerschein nicht als verlustig geglaubt habe und nun wieder gefunden habe. Meine Prüfbescheinigung von der Mofa zum Beispiel. Ich habe keine Ahnung ob ich das Teil noch habe oder nicht, würde ich also bei Bedarf verlustig melden. Wenn ich nun irgendwann das Haus meiner Eltern ausräume und dort hinter nem Schrank den Wisch finde ist er ja gar nicht verlustig. Da ich aber davon ausgegangen bin, hat das keinerlei rechtliche Folgen. Wenn ich dagegen behaupten würde, dass der Hund den Zettel ge******n hat oder ich ihn verbrannt habe, sieht die Sache wieder anders aus.

thw
20.09.2018, 15:59
Ich nicht .nee. bin erst 30 :D



Wer will denn nachweisen, dass ich den Führerschein nicht als verlustig geglaubt habe und nun wieder gefunden habe. Meine Prüfbescheinigung von der Mofa zum Beispiel. Ich habe keine Ahnung ob ich das Teil noch habe oder nicht, würde ich also bei Bedarf verlustig melden. Wenn ich nun irgendwann das Haus meiner Eltern ausräume und dort hinter nem Schrank den Wisch finde ist er ja gar nicht verlustig. Da ich aber davon ausgegangen bin, hat das keinerlei rechtliche Folgen. Wenn ich dagegen behaupten würde, dass der Hund den Zettel ge******n hat oder ich ihn verbrannt habe, sieht die Sache wieder anders aus.

Nun, es spricht ja nichts dagegen wenn Du den alten Lappen wiederfindest, hab meinen auch nach über 10 Jahren wieder gefunden, bzw. ist meine Brieftasche die verlustig gegangen ist wieder gefunden worden und die nette Polizei rief mich an und brachte sie mir sogar vorbei, aber ich denke, das man das Dokument als gefunden melden müsste, gegebenesfalls es Lochen zu lassen bzw. als nicht mehr gültig erklären lassen.

Was weg ist ist weg, was wieder auftaucht...