Metaphore
10.01.2018, 00:00
Moin,
vielleicht könnt Ihr mir ja mal auf die Sprünge helfen.
Es geht um dieses Gutachten: Rial (http://rial.de/?wpfb_dl=18392)
Auf Seite 7 findet Ihr die Vaus.
Da steht W639/2, W639/4.... Ich habe bis heute nicht verstanden wie ich die Zahl hinter dem Schrägstrich zuzuordnen habe. Das ist ja sowas wie eine Unterbaureihe ... schätze ich mal?!?
In dem Gutachten steht:
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
"Ausstellen" = "Bördeln"? Also den Radlauf im Umfang vergrößern und evtl. nach außen bringen damit der Reifen abgedeckt ist? Es ist auch ein Ausstellen der Heckschürze angegeben... ehm.. das ist nicht ohne weiteres möglich denke ich. Was hat es damit auf sich. Ich habe den Eindruck, dass dieser Ausstellen Passus so ungefähr in jedem Gutachten steht.
152 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1520 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Bei mir steht 1550 unter 7 und 8 in der Zulassungsbescheinigung. Das heißt das Rad darf dann gar nicht gefahren werden oder die zul. Achslast ist auf 1520 reduziert?
Und zu guter letzt
e1*2007/46*0457*09-..
e1*2007/46*0458*08-..
Muss die Nummer in meinem Zulassungsbescheinigung unter K einer Nummer in dem angegebenen Bereich entsprechen?
Hmm... ich glaube ich habe einen W639 und keinen W639/2 oder?- die EG-Typgenehmigung ist lt. Zulassungsbescheinigung e9*2001/116*0048*07 - Können die Felgen jetzt gar nciht zugelassen werden?
Was legt man eigentlich für eine etwaige Tachojustierung auf den Tisch?
Das ist übrigens die Felge, die es mitnichten sein muss... aber es stellen sich ja bei jedem Gutachten quasi die gleichen Fragen :)
11190
vielleicht könnt Ihr mir ja mal auf die Sprünge helfen.
Es geht um dieses Gutachten: Rial (http://rial.de/?wpfb_dl=18392)
Auf Seite 7 findet Ihr die Vaus.
Da steht W639/2, W639/4.... Ich habe bis heute nicht verstanden wie ich die Zahl hinter dem Schrägstrich zuzuordnen habe. Das ist ja sowas wie eine Unterbaureihe ... schätze ich mal?!?
In dem Gutachten steht:
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
"Ausstellen" = "Bördeln"? Also den Radlauf im Umfang vergrößern und evtl. nach außen bringen damit der Reifen abgedeckt ist? Es ist auch ein Ausstellen der Heckschürze angegeben... ehm.. das ist nicht ohne weiteres möglich denke ich. Was hat es damit auf sich. Ich habe den Eindruck, dass dieser Ausstellen Passus so ungefähr in jedem Gutachten steht.
152 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1520 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Bei mir steht 1550 unter 7 und 8 in der Zulassungsbescheinigung. Das heißt das Rad darf dann gar nicht gefahren werden oder die zul. Achslast ist auf 1520 reduziert?
Und zu guter letzt
e1*2007/46*0457*09-..
e1*2007/46*0458*08-..
Muss die Nummer in meinem Zulassungsbescheinigung unter K einer Nummer in dem angegebenen Bereich entsprechen?
Hmm... ich glaube ich habe einen W639 und keinen W639/2 oder?- die EG-Typgenehmigung ist lt. Zulassungsbescheinigung e9*2001/116*0048*07 - Können die Felgen jetzt gar nciht zugelassen werden?
Was legt man eigentlich für eine etwaige Tachojustierung auf den Tisch?
Das ist übrigens die Felge, die es mitnichten sein muss... aber es stellen sich ja bei jedem Gutachten quasi die gleichen Fragen :)
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