Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : War´s das dann wegen wirtschaftl. Totalschaden?
Oliver1965
09.02.2017, 19:00
Hallo zusammen,
ich sehe eben, dass ich gar nicht berichtet hatte.
Wer erinnert sich noch an den Sturm im letzten Monat?
Folgendes passierte in jener Nacht:
Vom Nachbar gegenüber wurde sein 3,70m großes massives Trampolin vom Sturm trotz geschützter Ecke erfasst, über den Feldweg gefegt.
Dann flog es volle breitseite gegen meinen Laubfrosch in die Beifahrerseite und rollte sich über die Heckklappe ab.
Kurzum, ab der Beifahrertüre:
Schiebetüre und Hekklappe müssen neu gemacht werden. zwischen C und D Säule neue Scheibe und Dellen richten, Kratzer auf dem Dach lackiert werden.
Heute war der Sachverständige einer großen blau/weißen Versicherung da, Vorortkalkulation: 3250 € denke..... Wirtschaftlicher Totalschaden.
Ich denke das war es dann mit der V-Klasse.
Ach ja, und den Schaden vom Peugeot hat er auch gleich als Auftrag gehabt.
Hier hatte Freitag vor 14 Tagen ein Landcrouiser (9 Sitzer) Fahrer gemeint er müsste die Scheibenwischanlage betätigen als er gegen die tiefstehende Morgensonne fuhr. Nichts mehr gesehen. Fuhr aud einen parkenden Audi 100 auf, schob den gegen meinen Peugeot 306 vom Sohnemann den es dann 15 m weiterschoß.
Auch das war´s dann. Verzogen - reif für den Schrott. Mit etwas Glück bekomme ich noch von der Versicherung 500-700 € dafür. Schade drum.
Aber Sohn mochte das Auto eh nicht weil es ein Schaltwagen ist.
Das Jahr fängt gut an was Autos betrifft.....
Bis dann
Oli
princeton1
09.02.2017, 19:20
Wir wollen Bilder...!!!
Vom Trampolin + vom V...!!!
-:)
Grüssle
Nico
Oliver1965
09.02.2017, 19:39
.... bekommt Ihr nachgereicht.
Allerdings erst morgen, wenn ich wieder am PC bin.
alexanderpeter
09.02.2017, 20:28
So was ist natürlich sehr aergerlich. Dann noch zwei solcher Schlaege. Mit den Trampolin hört man oefter, dass die wegfliegen.
Bei der Sturmvorhersage müsste Dein Nachbar sich um eine Sicherung des Trampolin kuemmern. Das ist auch eine evtl. Bodensicherung durch Sturmhaken nicht ausreichend. Das ist auch in den Aufbau Anleitung so beschrieben.
Hat der Nachbar sich ueberhaupt nicht um eine Sicherung vor Sturm gekümmert, hat er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss für den Schaden einstehen.
Es sei denn er haette das Trampolin abgebaut vor dem Sturm und es im Gartenhaus verstaut. Wovon ich jetzt nicht ausgehe.
Ich glaube, da haste gute Aussichten auf Schadensersatz.
LG Peter
Ja Schadenersatz zum Zeitwert.. hat er doch geschrieben
Heute war der Sachverständige einer großen blau/weißen Versicherung da, Vorortkalkulation: 3250 € denke..... Wirtschaftlicher Totalschaden.
War das Dein Sachverständiger oder der der gegnerischen Versicherung (vom Nachbarn)? Wenn ich schon Vorort-Kalkulation höre, fangen die ersten Alarmglöckchen an zu bimmeln. Als Geschädigter nimmt man sich immer einen eigenen unabhängigen Sachverständigen. Aber Obacht: Wenn Du nun schon den Schaden durch eine andere Stelle (Versicherung, Werkstatt) hast begutachten lassen, kann die nachträgliche Einschaltung eines Zweitgutachters gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen... das wiederum kann Dir Dein Anwalt sagen - alles nur Erfahrungen, keine Rechtsberatung :)
alexanderpeter
10.02.2017, 08:51
@blondi
Hab ich schon gelesen, aber weist ja, wenn es um das bezahlen geht, da winden die sich oft raus. Da sind die Versicherer alle gleich. Da ist es dann mal hilfreich zu wissen wie die Gesetze sind.
Wie der Vorschreiber schon sagte, beim Vorortgutachten gleich den Preis zu nennen, na ja.
LG Peter
Würde ich mit einem Anwalt darüber sprechen. Mein Vater hatte vor etlichen Jahren das selbe Problem bei einem Schaden an einer S-Klasse (LKW hatte Anhänger in den Kofferraum der S-Klasse eingeladen) auch Totalschaden, aber jetzt kommt´s er hat mit seinem Anwalt das so hingebracht das er die Reparatur bezahlt bekommen hat. Wegen Zustand und Wiederbeschaffungswert!? Mein ich noch zu wissen.
rollieexpress
10.02.2017, 16:14
Das geht normalerweise nur bei sehr seltenen Fahrzeugen oder Oldtimer.
Das geht normalerweise nur bei sehr seltenen Fahrzeugen oder Oldtimer.
Nicht ganz.
Da der 638er nicht ohne weiteres zu ersetzen ist dürfen die Rep-Kosten den Zeitwert übersteigen nur sollte man sich über die Höhe aufklären lassen. Ich meine es sind etwa 25% bis 30% nur kann ich es nicht mit Sicherheit sagen.
Natürlich muss der restliche Zustand dafür sprechen.
Hallo,
eine Reparatur des FZ ist bis 30 % über dem Wiederbeschaffungswert möglich, wenn folgende Faktoren eingehalten werden:
Voraussetzungen zur Schadensregulierung nach der 130%-Regelung
Unter folgenden Voraussetzungen ist die Reparatur des verunfallten Fahrzeuges nach der 130%-Regelung möglich:
die Reparaturkosten des Fahrzeuges dürfen maximal 30% über den Wiederbeschaffungskosten liegen
als Nachweis darüber, dass das Integritätsinteresse gewahrt ist, muss das Auto mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten, ab dem Zeitpunkt des Schadensereignisses, weitergenutzt und versichert werden
die Reparatur des Fahrzeugs muss im Rahmen der Vorgaben eines Kfz-Sachverständigengutachtens erfolgen
als Nachweis über eine Gutachten-konforme Reparatur muss eine Rechnung über die Reparaturkosten vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass die Reparatur gemäß des vorliegenden Gutachtens erfolgte
eine Eigenreparatur ist zulässig und möglich – allerdings muss im Anschluss an die erfolgte Reparatur eine sogenannte Reparaturbescheinigung durch einen Sachverständigen erfolgen, in der bescheinigt wird, dass die Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens sach- und fachgerecht durchgeführt wurde
sogenannte „Billigreparaturen“, bei denen keine vollständige Wiederherstellung des Fahrzeugs erfolgt, werden nicht über die 130%-Regelung von der Versicherung reguliert – in diesen Fällen kann allenfalls eine Regulierung auf Totalschadenbasis erfolgen
Liegen die Reparaturkosten im Sachverständigen Gutachten über 130 %, kann von dieser Regelung kein Gebrauch gemacht werden.
Dies ist nur ein Hinweis und ersetzt keine Rechtsberatung.
L.G. Veronika
Rockatanski
10.02.2017, 22:05
Ich hatte als "Jugendlicher" mal so einen Fall, diesen habe ich dann als Totalschaden abgerechnet und die Reparatur dann selbst übernommen. Blieb sogar noch was übrig...
Ich hatte als "Jugendlicher" mal so einen Fall, diesen habe ich dann als Totalschaden abgerechnet und die Reparatur dann selbst übernommen. Blieb sogar noch was übrig...
Vorsicht, dabei wird der Restwert des beschädigten Fahrzeuges und die Steuer abgezogen.
Oliver1965
11.02.2017, 09:13
Moin,
Gaaanz kurzes Update:
Peugeot: schrott da Vezogen: Reparatur: ca. 4800€ Wiederbeschaffung 550€
V-Klasse: Reparatur:ca. 3700€ Wiederbeschaffung 2900€
Ich liebe es die A-Karte zu haben. Wie konnte es auch anders sein
Hätte ich mal lieber noch zuvor das Auto innen geputzt :keule: kam aber nicht dazu.
V-Klasse: Reparatur:ca. 3700€ Wiederbeschaffung 2900€
Liegt gerade noch im Rahmen - Wiederbeschaffung + 30%
Wiederbeschaffung 2900€
Keine Ahnung wie der Zustand von deinem V ist.. Aber nen ordentlich erhaltenen V für 2900,-€ zu bekommen is schon sportlich...
Je nach Reparaturstau - oder eben nicht - würde ich den Vau wieder aufbauen (lassen).
Man weiß nie, welche "Schäden" man sich mit dem nächsten Fahrzeug für möglicherweise erheblich mehr Geld einkauft.
Gruß
Uli
Moin,
Gaaanz kurzes Update:
Peugeot: schrott da Vezogen: Reparatur: ca. 4800€ Wiederbeschaffung 550€
V-Klasse: Reparatur:ca. 3700€ Wiederbeschaffung 2900€
Ich liebe es die A-Karte zu haben. Wie konnte es auch anders sein
Hätte ich mal lieber noch zuvor das Auto innen geputzt :keule: kam aber nicht dazu.
Solange wir immer noch im Dunklen tapsen, wer das begutachtet hat... Sag denen doch Bescheid, Du nimmst die "Wiederbeschaffung eines vergleichbaren V für 2.900,- EUR" und dann sollen die sich mal kümmern :D
Ernsthaft, da Du ja knapp innerhalb der 30%-Grenze bist, könnte mit anwaltlicher Hilfe hier evtl. etwas machbar sein. Der freut sich übrigens richtig doll, wenn er erst eingeschaltet wird, nachdem schon ein Gutachten vorliegt, nachdem man mit der gegnerischen Versicherung hin- und hergeschrieben hat... nachdem... Nutzungsausfall ist noch ein Thema, aber auch nur, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Von meinem Gutachter bekam ich übrigens vor Ort keinerlei Kosten geschätzt, das wäre unseriös, da er ja nach Hersteller, Serviceheftzustand usw. einige Tabellen, Datenbanken und auch Werkstatt-Stundenlöhne recherchieren sollte.
Silberelch
11.02.2017, 16:16
Man darf bis zu 130 % des Zeitwertes (Wiederbeschaffungswertes) reparieren, sofern man folgende Spielregeln einhält:
-Die 130 %-Grenze ist fix. 1 € drüber und das war's dann...
-Einhalten des im Schadengutachten vorgegebenen Reparaturweg; d.h. wo erneuern vorgegeben wird, wird erneuert, wo instand gesetzt wird, wird instand gesetzt. Diese Vorgabe enthält immer ein gewisses Risiko, da im Zuge der Reparatur immer noch etwas dazu kommen kann!
-Nachweis des Integritätsinteresses; d.h. Haltedauer noch mindestens 1/2 Jahr nach Abschluss der Reparatur.
Bei dieser Art der Reparatur empfiehlt es sich einen Festpreis mit der Werkstatt zu vereinbaren!
elTorito
11.02.2017, 21:40
Sag denen doch Bescheid, Du nimmst die "Wiederbeschaffung eines vergleichbaren V für 2.900,- EUR" und dann sollen die sich mal kümmern :D
Ernsthaft, da Du ja knapp innerhalb der 30%-Grenze bist, könnte mit anwaltlicher Hilfe hier evtl. etwas machbar sein. Der freut sich übrigens richtig doll, wenn er erst eingeschaltet wird, nachdem schon ein Gutachten vorliegt, nachdem man mit der gegnerischen Versicherung hin- und hergeschrieben hat... nachdem... Nutzungsausfall ist noch ein Thema, aber auch nur, wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Von meinem Gutachter bekam ich übrigens vor Ort keinerlei Kosten geschätzt, das wäre unseriös, da er ja nach Hersteller, Serviceheftzustand usw. einige Tabellen, Datenbanken und auch Werkstatt-Stundenlöhne recherchieren sollte.
Erstmal mein Beileid zu dem Unfall. Es ist leider so dass man als Halter alter Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Hohen Km Stand gekniffen ist sobald man ein Unverschuldeten Unfall hatte.
Ich hab mir meine C-Klasse damals als Neuwagen gekauft, innerhalb von 9 Jahren habe ich fast 2 mal den Neuwagen Wert in Modifikationen und Umbauten investiert, unter anderem eine Hand gefertigte Frontstoßstange inkl. Festigkeitsgutachten, .. naja, habe mir nach und nach ein Unikat gebaut. Dann 9 Jahre und 365.000 Km später, steh ich an der Ampel und fährt mir einer doof genau auf die Ecke, C-Säule gestaucht. Schaden ca. 8500 EUR, Restwert 6500 EUR. Hätte ich den Wagen behalten, hätte ich auch nur ca 3500 EUR bekommen (weil für 3000 ein Kaufangebot der Versicherung vorlag)
Hab auch erst gedacht versuchte mal dass die die für 6500 ein Wagen in genau dem Zustand wieder beschaffen, Pustekuchen, interessiert doch keinem, hätte damals auch über 130% Regelung reparieren lassen können, aber hätte dann ein Unfallwagen gehabt, und wusste nicht genau wie lange der Motor noch machen würde, also weg.
Tat weh, aber so ist das, das investierte Geld, oder den Fahrzeugwert bekommt man als geschädigter doch eh nie raus, da muss schon mehr sein als bisschen "Blechschaden"
Wenn der bisherige Zustand des Vaus okay war, und man nicht vor hatte sich zu trennen, würde ich versuchen den Reparieren zu lassen.
Und VorOrt Gutachter? Puh, ne, also mit Versicherungen selber quatschen, mache ich nicht mehr, da fällt man immer auf die Nase , oder sagt etwas, was die dann anders auslegen. Nachher bist du noch Schuld das der Trampolin Schaden genommen hat weil dein Auto genau da im Parkverbot geparkt hat oder so...
Ne also wenn nicht verursachter Verkehrsunfall : Anwalt nehmen, alles über den machen lassen. Ich musste mir sogar nen Anwalt nehmen beim letzten Schaden den ich verursachte, weil meine Versicherung die Gegenseite nicht voll ausbezahlen wollte, und ich bekam auf einmal ne Klage /Vorladung nach Hause ... ey gehts noch? Wofür ist man denn Versichert?
Hab schon einige Versicherungen durch, und egal ob direkt oder nicht, sobald es Ärger gibt, zeigen die Ihr wahres Gesicht.
Und Gutachter vor Ort? Evtl. auch noch von der Gegnerischen Versicherung ? Ne lass mal...
Gut. Dann Drücke ich mal die Daumen dass der Dicke repariert werden kann.
alexanderpeter
11.02.2017, 22:51
Genau Peter. Was ich zuvor schon sagte. Das wahre Gesicht zeigen die Versicherer erst im Schadensfall.
Ich hab mir meine C-Klasse damals als Neuwagen gekauft, innerhalb von 9 Jahren habe ich fast 2 mal den Neuwagen Wert in Modifikationen und Umbauten investiert, unter anderem eine Hand gefertigte Frontstoßstange inkl. Festigkeitsgutachten, .. naja, habe mir nach und nach ein Unikat gebaut.
Also bei sowas lässt man sich ein Wertgutachten anfertigen vor nen Unfall..
elTorito
13.02.2017, 07:06
Also bei sowas lässt man sich ein Wertgutachten anfertigen vor nen Unfall..
Naja, wie soll man ein "Showcar" , das Alltagsfahrzeug ist, bewerten?, das ändert sich ja ständig, und am Ende wird nur bewertet was "übrig" ist, dass muss ja nicht dem investierten entsprechen. So ähnlich wie bei einem Haus, da investiert man über Jahre, da bekommt man beim Verkauf auch nicht das investierte zurück.
Und eben weils ein Alltagsfahrzeug war, war der auch ziemlich runtergeritten.
Bei den geschätzten 6500 waren die letzten Modifikationen schon mit drin, ohne hätte ich noch ca. 3000 rausbekkommen.
Hatte erst noch überlegt alles wieder zurückzubauen, weil noch alle Originalteile hatte, aber das wäe ja Betruf an dem Aufkäufer gewesen, der das Auto wie lt. Gutachten kauft. Letztendlich aber wäre es dem Aufkäufer wohl egal gewesen?, da er beim Kauf nicht einmal den Zweitschlüssel mit nahm. Kann sich jeder denken was er möchte was mit dem Fahrzeug dann passiert....
Aber ok. Mir war's ne Lehre. Allerdings graut es mir auch vor so einem Pissels Unfall mit dem Vau. Der Wagen ist durch/fertig, fährt aber noch und tut sein Zweck, passt da jemand mal an der Ampel nicht auf, war's das, interessiert dann keinem mehr wie viel EUR in reparaturen ich die letzten Jahre reingesteckt habe.
So ähnlich wie bei einem Haus, da investiert man über Jahre, da bekommt man beim Verkauf auch nicht das investierte zurück.
auch wenns nicht zum Thema passt... da wohnst du in der falschen Ecke... die Investition die wir vor 6 Jahren in ein Haus gemacht haben, also gekauft, die würden wir jetzt mit ca 50% Aufschlag zurück bekommen.. :802:
weiterhin muss man sehen was man an Miete monatlich zahlen würde. Bei uns deckt das sich mit der Rate zur Finanzierung bzw. inzwischen würden wir fast das doppelte an Miete zahlen was wir Rate haben. Von daher kein Verlust Geschäft..
elTorito
13.02.2017, 13:38
auch wenns nicht zum Thema passt... da wohnst du in der falschen Ecke... die Investition die wir vor 6 Jahren in ein Haus gemacht haben, also gekauft, die würden wir jetzt mit ca 50% Aufschlag zurück bekommen.. :802:
weiterhin muss man sehen was man an Miete monatlich zahlen würde. Bei uns deckt das sich mit der Rate zur Finanzierung bzw. inzwischen würden wir fast das doppelte an Miete zahlen was wir Rate haben. Von daher kein Verlust Geschäft..
Passt nicht zum Thema, wir haben für unser Altbau "Haus" eher Grundstückspreis und Lage bezahlt, das Haus selber hatte fast kein Wert.
Haben gerade Heizungsanlage erneuern lassen, angenommen wir verkaufen in 6 Jahren, das Geld der Anlage werde ich garantiert nicht wieder bekommen. Auch in 6 Jahren wird Lage/Grundstück Ausschlaggebend sein.
Dann z.B. Fassadensanierung, haben wir etwas exclusiveres, werden wir auch nicht wieder reinbekommen, hätten ja einfach nur "Verputzen" müssen, dann evtl.
Ich vermute mal wenn wir jetzt verkaufen würden/müssten, würden wir + - Null machen, vielleicht sogar einiges an Gewinn erzielen, aber das Grundstück, mit der Lage, wird es kein zweites mal geben. Wäre also ein Verlust, Naja, haus/Auto, ist bisschen Äpfel mit Birnen...
Wir haben vor 4 Jahren gut gekauft, ich vermute, so wie es da stand, heute, hätten wir fast doppelt so viel bezahlt.
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