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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfall mit Anhänger


kevchen
13.06.2016, 09:53
Hallo Leute, ich hatte gestern Morgen einen Unfall auf der Autobahn bei dem ich Viano und Anhänger gegen die Leitplanke geknallt bin. Polizei usw. ist alles geklärt. Mein Auto ist VK versichert, der Anhänger, der einem Freund gehört der neben mir schlief hat nur eine Anhängerhaftpflicht. Die Frage ist jetzt, wie wird der Schaden am Anhänger selbst abgewickelt. Der Anhänger hat einen Totalschaden, Rahmen verzogen und Achse gebrochen.
Den Motorädern auf dem Anhänger ist nichts passiert.
Es ist auch kein einfacher 2-3 Motorradanhänger sondern ein Eigenbau für 4 Motorräder. War ein Wohnwagen bei dem der Aufbau so umgebaut wurde damit dort 2 x 2 Motorräder drauf Platz finden. Der Anhänger wurde vor 2 Wochen nach §21 Vollabgenommen und angemeldet. Demnach also neuwertig und so nicht wieder zu beschaffen.
Das doofe ist halt, das ich gefahren bin und der Anhänger nicht mir gehört.
Hat vielleicht jemand schon Erfahrung mit so einer Situation gemacht?

Chrischy
13.06.2016, 10:22
Hallo,

guck mal in deine Autoversicherung nach was da über Anbauteile und Anhänger steht! Die Haftpflicht dient nur dazu, wenn der Anhänger dir mal auf der Straße wegrollt oder so ähnlich.

Wer ist ON01 / Unfallverursacher?

Gruß Chris

nordexer
13.06.2016, 10:29
Während der Fahrt ist bei mir der Anhänger mitversichert.

Gruß Emil

Cooper40
13.06.2016, 10:30
Hallo
Wenn du gefahren bist, bist du Verantwortlich. Ob du da jemand anderes mit ins Boot nehmen kannst, wage ich zu bezweifeln!

Nach neuerem ist auch die Anhängerversicherung mit in der Haftung wenn das Zugfahrzeug einen „Mist“ macht. Gab es früher so nicht. (Somit bekommt im Falle der Fälle, der Halter vom Anhang, auch Punkte!)
Das heißt für mich seit dem, nur noch an Leuts verleihen, mit denen ich in so einem „Fall“ klarkomme!

Genauso im Gegenzug, dass ich mir von Bekannten keinen mehr Leihe, sondern lieber beim Profiverleiher einen Miete und im „Zweifel“ bezahle ich meinen Eigenanteil und bin mit durch!

(Beim Kumpel, wo die Fahrt geteilt wird und daneben Sitz/Schläft, ist schnell der Kaffee auf! Hätte ihm das so auch passieren können? Dann würde ich auf halben Schaden was versuchen, da raus zu kommen!)

MfG Klaus

Andiklos
13.06.2016, 17:57
Klaus hat es auf den Punkt getroffen!
Bei unseren Mietanhängern wurden die Beiträge fast verdoppelt.

Andreas

Ex_Benutzer
13.06.2016, 21:29
Tja nette Sache ...also meine Versicherung sagte...wenn ich mit dem Anhänger angekoppelt! Einen Unfall verursache ist das Zugfahrzeug dran...das heißt es läuft über dieses, da der Hänger nicht alleine fahren kann...Dann müßte es ja in deinem Fall deine Autoversicherung mitbezahlen. Die separate Anhängerversicherung gilt bei mir nur wenn er abgestellt ist und einen Schaden verursacht..was ja eigentlich nicht geht.
Also frag mal deine Versicherung was sie dazu sagt und wenn nein nen Anwalt.
Gruß Holger

alexanderpeter
13.06.2016, 21:53
Tja nette Sache ...also meine Versicherung sagte...wenn ich mit dem Anhänger angekoppelt! Einen Unfall verursache ist das Zugfahrzeug dran...das heißt es läuft über dieses, da der Hänger nicht alleine fahren kann...Dann müßte es ja in deinem Fall deine Autoversicherung mitbezahlen. Die separate Anhängerversicherung gilt bei mir nur wenn er abgestellt ist und einen Schaden verursacht..was ja eigentlich nicht geht.
Also frag mal deine Versicherung was sie dazu sagt und wenn nein nen Anwalt.
Gruß Holger



Holger, der Hänger gehörte aber nicht dem TE.

V22
13.06.2016, 22:07
Dann wäre es ja ein Fall für die Privathaftpflicht, denn er hat ja das Eigentum eines anderen beschädigt.
Meine Meinung.
Vollkasko vom V fällt aus denke ich, und die Haftpflicht vom V kann ich mir auch nicht vorstellen.

alexanderpeter
13.06.2016, 22:22
Aber der Anhänger als solches war doch angemeldet und versichert?
Das ist mir jetzt noch nicht ganz klar.
Der TE hat den ausgeliehen, eine Unfall damit gehabt.
Wo ist dann das Problem?
Oder hab ich, wenn ich einen Hänger von meinem Freund ausleihe keinen Versicherungsschutz beim Hänger?
Da dürfte ich auch nicht ein Auto meines Freundes fahren. Wobei es hier schon etwas anderst ist, wenn die Konstilation nicht versichert ist.
Nur mal eine Frage.

V22
13.06.2016, 22:26
Die wenigsten Anhänger haben eine Vollkaskoversicherung, welche bei einem selbst verschuldeten Schaden einspringt, und ich glaube nicht dass die einen fremden Anhänger abdeckt.
Die Fahrzeughaftpflicht haftet für Schäden die der Anhänger verursacht wenn er angehängt ist, hab ich selbst mit der Wohndose schon durch nachdem beim Abbliegen das Heck einen Vivaro gestreift hat.

alexanderpeter
13.06.2016, 22:27
Hab noch was gelesen. Klar, Anhängerhaftpflicht.
Das ist natürlich nur, wenn der Hänger selbst wo anderst Schäden anrichtet.
Gibt es denn auch eine Vollkasko für Hänger.

V22
13.06.2016, 22:36
Gibt es, willst aber den Preis nicht wissen. Ich hatte nach der Frage für meinen Fendt Schnappatmung. Ich glaub das waren 1000€ oder so im Jahr.
Und das da ein Anhänger immer auf 100% läuft.

alexanderpeter
13.06.2016, 22:37
Klar, hab es verstanden.
Der Hänger hatte nur eine Haftpflicht Versicherung. Keine Vollkasko.

In dem Fall gehört dann der Hänger dem TE.
Sehr viel Pech.
Also sagt mir das, niemals einen Hänger vom Freund ausleihen, sonder mieten wie es Andreas schon gesagt hatte.

kevchen
14.06.2016, 04:17
Meine jetzige Info von der Versicherung ist, Privathaftpflicht greift nicht in Verbindung mit Fahrzeug. Der Rest muss noch geklärt werden. Vom Prinzip wurde der Schaden am Anhänger ja durch das Fahrzeug hervorgerufen und die Leitplanke wurde auch vom Fahrzeug beschädigt. Der Besitzer des Anhängers saß neben mir und hat geschlafen. Jetzt warte ich erstmal ab, was die Versicherung dazu sagt.
Weitere Informationen folgen dann. Mein Kumpel hat einen Anwalt konsultiert und der meinte auch, der Schaden wurde durch das Fahrzeug hervorgerufen.
Hmm ...

sh911
14.06.2016, 07:10
Hm, schwierige Sache.

VK für Anhänger gibt es. Mein Sternenkreuzer hat eine mit 500,- SB VK und 150,- Euro SB TK, also wie beim Auto. Kostet im Jahr um die 600,- Euro, aufgrund des hohen Fahrzeugwertes des Kreuzers...

Ob die Haftpflicht des Zugfahrzeuges für den Schaden am angehängten Anhänger wirklich aufkommen muss........? Halte ich für fragwürdig, aber wenn ein Anwalt da eine Chance sieht - wundert mich das, bin aber selbst kein Rechtsanwalt und habe demnach das nicht studiert.#

Richtig ist, dass alle Schäden, die vom angehängten Anhänger verursacht werden, durch die Haftpflicht vom Zugfahrzeug bezahlt werden müssen. Das gilt bei so einem starken Unfall, wie auch bei einem Parkrempler ( wie bei mir letztes Jahr... )

Die Privathaftpflicht greift hier definitiv nicht, da hat der TE eine richtige Auskunft bekommen.....

Alles ärgerlich und ich hoffe das lässt sich so klären, dass die Freundschaft nicht drunter leidet. Bekanntlich endet eine solche oft, wenn es um Geld geht. Daher...haltet zusammen und findet eine Lösung mit der Ihr beide leben könnt! Daumen sind gedrückt.

Das wichtigste: Gut, das Euch nichts passiert ist!

Andiklos
14.06.2016, 17:30
Stimmt: Privathaftplicht greift nicht für Fahrzeuge, auch nicht für Kraftfahrzeuge.
Die Versicherungen stellen bei Neuanmeldungen von Anhängern die Policen mit denen von Kraftfahrzeugen gleich. Alte Bestandsregelungen (über Zufahrzeug usw. usw) dürfte es noch eine Zeitlang geben. Bei unseren knapp 30 Mietanhängern hat die Versicherung gleich die Dollar (EURO)- Zeichen im Auge gehabt:41:
Aber nach wie vor gilt: Wenn ein Mieter einen Anhänger beschädigt, greift für den Schaden am Anhänger nur der blanke Geldbeutel und keine Versicherung :shoot: Das wird auch im Mietvertrag hervorgehoben dargestellt und muss unterschrieben werden.
Ich hatte in den Jahren einen einzigen Fall, in dem die KFZ Versicherung (Vollkasko) nicht nur den beschädigten PKW, sondern auch den Schaden am Anhänger gezahlt hatte. Das bleibt wohl ein Einzelfall und war dem Unwissen des Sachbearbeiters zu verdanken. Die Versicherung hatte nämlich, nachdem wir die Regulierungszusage schriftlich hatten, angerufen und uns mitgeteilt, dass ein Fehler vorliege. Dumm gelaufen, wir hatten es schriftlich ;-))

strahlemann
14.06.2016, 19:22
Gibt es, willst aber den Preis nicht wissen. Ich hatte nach der Frage für meinen Fendt Schnappatmung. Ich glaub das waren 1000€ oder so im Jahr.
Und das da ein Anhänger immer auf 100% läuft.


Dank der "Ich habe alles bei Euch" Taktik, zahle ich für VK für meinen Fendt "nur" 500,- pa.

nordexer
15.06.2016, 07:34
[QUOTE=Andiklos;402270]Stimmt: Privathaftplicht greift nicht für Fahrzeuge, auch nicht für Kraftfahrzeuge.

Hallo

mein Aufsitzrasenmäher z.B. ist mit meiner Privathaftpflicht versichert.
(Der Dame vom ADAC habe ich damals auch eine Bildungslücke geschlossen.)
Und holmengelenkte Fahrzeuge bis max 15Km/h sind auch in der Privathaftpflicht versichert.

Gruß Emil

alexanderpeter
15.06.2016, 07:46
[QUOTE=Andiklos;402270]Stimmt: Privathaftplicht greift nicht für Fahrzeuge, auch nicht für Kraftfahrzeuge.

Hallo

mein Aufsitzrasenmäher z.B. ist mit meiner Privathaftpflicht versichert.
(Der Dame vom ADAC habe ich damals auch eine Bildungslücke geschlossen.)
Und holmengelenkte Fahrzeuge bis max 15Km/h sind auch in der Privathaftpflicht versichert.

Gruß Emil




Guten Morgen Emil.

Ich bin mir nicht ganz Sicher. Aufsitzrasenmäher in der Privathaftpflicht, aber nur für Schäden die durch den Mäher entstehen.
Legst Du Deinen Mäher aber auf den Buckel und er ist hin, zahlt die Versicherung aber nicht.

nordexer
15.06.2016, 07:53
Bei der hohen Mähgeschwindigkeit kann ich mir einen Totalschaden garnicht vorstellen. Beim letzten Rückwärtssalto war nur das Lenkrad etwas verbogen und der Spannungskonstanthalter der Lichtmaschine hinüber.

Gruß Emil

Mopeto
15.06.2016, 08:42
Genau aus diesem Grund verleihe ich keine Anhänger privat oder leihe mir welche privat.

Wenn der Anhänger von dem Freund nicht für die Vermietung freigegeben ist kann es jetzt sehr teuer werden für den Halter des Anhängers !

Bei einem Unfall mit Anhänger übernimmt 50 % die Haftpflicht des PKW und 50 % die des Anhängers.(wurde ab 2000 so geregelt)

Sprich die Haftpflicht des Anhängers geht jetzt an den Halter weil Sie einen Schaden zahlen muss und da eine Versicherung ungern zahlt wird Sie es rausbekommen das nicht der Halter gefahren ist !

Das wird noch Spaßig wenn sich die Versicherung (des Anhängers) den Schaden (Leitplanke instandsetzen usw.) beim Halter wiederholt.

Hänger musst Du deinem Kumpel aus eigener Tasche bezahlen !

sh911
15.06.2016, 09:21
Genau aus diesem Grund verleihe ich keine Anhänger privat oder leihe mir welche privat.

Wenn der Anhänger von dem Freund nicht für die Vermietung freigegeben ist kann es jetzt sehr teuer werden für den Halter des Anhängers !

Bei einem Unfall mit Anhänger übernimmt 50 % die Haftpflicht des PKW und 50 % die des Anhängers.(wurde ab 2000 so geregelt)

Sprich die Haftpflicht des Anhängers geht jetzt an den Halter weil Sie einen Schaden zahlen muss und da eine Versicherung ungern zahlt wird Sie es rausbekommen das nicht der Halter gefahren ist !

Das wird noch Spaßig wenn sich die Versicherung (des Anhängers) den Schaden (Leitplanke instandsetzen usw.) beim Halter wiederholt.

Hänger musst Du deinem Kumpel aus eigener Tasche bezahlen !

Naja, der Kollege hat ja nicht vermietet. Und wenn ich für einen Bekannten einen Hänger ziehe, weil er nicht selbst fahren kann oder will oder ich ihn an meine Frau jederzeit aber niemals an meinen V lasse........ sollte das kein Verstoss der Versicherungsbedingung darstellen...... Hier sehe ich kein Problem in Sachen Haftung.

Einzig den Schaden am Hänger selbst - da keine VK - ist ein Problem zwischen den beiden Freunden....

sh911
15.06.2016, 09:22
Bei der hohen Mähgeschwindigkeit kann ich mir einen Totalschaden garnicht vorstellen. Beim letzten Rückwärtssalto war nur das Lenkrad etwas verbogen und der Spannungskonstanthalter der Lichtmaschine hinüber.

Gruß Emil


Ok, keine hohe Mähgeschwindigkeit....aber offensichtlich einen anzug wie Sau......

Korsar
15.06.2016, 09:23
Hallo,

:guckstdu: BGH IV ZR 21/11

In diesem Urteil hat der BGH den Haftungsausschluss bei "Betriebsschäden" zwischen Zugfahrzeug und seinem Anhänger bei der Kaskoversicherung als rechtens bestätigt. Sprich es liegt hier lt. dem BGH gar kein Unfall vor.
In dem Fall, den der BGH zu entscheiden hatte war es umgekehrt wie bei dem hier vorliegenden. Dort hat der Anhänger das Zugfahrzeug beschädigt und der Fahrzeughalter wollte Ersatz dieses Schadens durch seine Vollkasko.

Das hieße: die Vollkaskoversicherung des Anhängers würde nicht greifen.

Die Vollkaskoversicherung des Zugfahrzeuges scheidet m.E. schon per se aus, da dort nur Schäden am Zugfahrzeug versichert sind.

In meinen Augen ist, wenn überhaupt, nur die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges eventuell eintrittspflichtig. Diese dient dazu Schäden am Eigentum von Dritten im Falle eines Unfalls abzudecken.
Fraglich könnte nach dem o.g. Urteil des BGH aber sein ob es sich überhaupt um einen Unfall handelt oder um einen sogenannten "Betriebsschaden" hierzu zählen lt. Versicherungsbedingungen zumindest für die Vollkasko (für die Haftpflicht habe ich geschaut, ob es da eine entsprechende Klausel gibt oder ob die Klausel sogar für alle Arten von Fahrzeugversicherungen gilt) "Nicht versichert sind insbesondere gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen"

Hier wird vermutlich der Knackpunkt liegen, da würde ich mit der Prüfung ansetzen.


Aber unabhängig von dem ganzen Versicherungsbedingungsgedöns :kotz:
natürlich leihe ich mir z.B. bei meinem Vater dessen Lastenanhänger für die Fahrt zum Baumarkt, (bei meinem Steuer und Versicherungsfreien Bootsanhänger würde ich mich ja wegen Steuerhinterziehung strafbar machen, wenn ich ein paar 6 Meter Balken im Sägewerk abhole :rtfm:) oder auch mal die Wohndose für einen Urlaub - überraschende unkalkulierbare Risiken möchte ich dabei natürlich nicht eingehen, sprich bei den ganzen Vers.-Bedinungen, Rspr. usw. scheint mir etwas der einfache Menschenverstand abhanden gekommen zu sein. Ist alles nur noch schwer verständlich und nicht mehr praxisgerecht.

Sprich in diesem Fall hier wäre für mich das logischste:
Kfz verursacht Schaden an Eigentum Dritter - durch einen Unfall - somit ist die Kfz Haftpflicht einstandspflichtig. Also nachweisen, dass der Schaden am Hänger nicht direkt durch das Zugfahrzeug entstanden ist sondern dadurch, dass der Hänger in die Leitplanke gekracht ist verursacht durch das Kfz.

Mopeto
15.06.2016, 09:25
Naja, der Kollege hat ja nicht vermietet. Und wenn ich für einen Bekannten einen Hänger ziehe, weil er nicht selbst fahren kann oder will oder ich ihn an meine Frau jederzeit aber niemals an meinen V lasse........ sollte das kein Verstoss der Versicherungsbedingung darstellen...... Hier sehe ich kein Problem in Sachen Haftung.

Einzig den Schaden am Hänger selbst - da keine VK - ist ein Problem zwischen den beiden Freunden....


Dein Wort in Gottes Ohr.
Da ich selber Anhänger vermiete kenne ich mich damit ein wenig aus.
Du kannst vermietet auch gegen verleih austauschen.
Falsches Fahrzeug + falscher Fahrer viel Spass beim herauswinden.

Andiklos
15.06.2016, 12:38
:760::760::760:

Ihr seid Knaller :p

kevchen
15.06.2016, 19:27
Ich verstehe nicht was die ganze Sache mit vermieten oder verleihen zu tun hat. Der Besitzer des Anhängers saß neben mir im Auto, ich fuhr, weil mein Auto nur auf mich und meine Frau versichert ist. Mein Fahrzeug hat den Anhänger gegen die Leitplanke gezogen, dadurch wurde er beschädigt. Ich denke auch das es ein Kfz-Haftpflichtschaden ist. Meine VK ist für den Viano, das ist klar. Der Gutachter war gestern da und hat mir heute eine Summe von ca. 13000€ genannt. Eindeutig Reparaturschaden ...
Ich verstehe nur nicht, warum der Schaden am Anhänger nicht reguliert werden sollte.

alexanderpeter
15.06.2016, 19:57
Ich verstehe nicht was die ganze Sache mit vermieten oder verleihen zu tun hat. Der Besitzer des Anhängers saß neben mir im Auto, ich fuhr, weil mein Auto nur auf mich und meine Frau versichert ist. Mein Fahrzeug hat den Anhänger gegen die Leitplanke gezogen, dadurch wurde er beschädigt. Ich denke auch das es ein Kfz-Haftpflichtschaden ist. Meine VK ist für den Viano, das ist klar. Der Gutachter war gestern da und hat mir heute eine Summe von ca. 13000€ genannt. Eindeutig Reparaturschaden ...
Ich verstehe nur nicht, warum der Schaden am Anhänger nicht reguliert werden sollte.



Guten Abend,
versuche es mal zu erklären.
Vermieten und Verleihen: Beim Mieten eines Hängers kannst Du eine VK Schutz mit ordern. Der kostet dann aber Geld. Das Kann, muss aber auch nicht sein. Bei manchen Vermietern von Hängern ist eine VK mit gewissen SB dabei. Viellecht.
Mit der VK tust Du Dich nur gegen eine eigene Dummheit versichern, also wenn Du selbst schuldhaft den Hänger auf den Buckel schmeist.

Beim Ausleihen von einem Freund, ob der jetzt neben Dir sitzt oder nicht, wenn er für den Hänger eine VK Versicherung hat ist da alles klar. Dann zahlt auch die VK.
Hat er aber die nicht, ist der Hänger Dir. Also werden die Kosten Dir angehangen.
Wenn der Eigner des Hänger keine VK hat und verursacht auch selbst einen Unfall, in dem er den Hänger in die Leitplanken setzt, zahlt er seine Reparatur selbst. Da kommt sonst keine Versicherung auf.

Die VK ist eigentlich nur für die eigene Dummheit zuständig.

Anderst mag es anderst aussehen, wenn ein dritter den Unfall verursacht. Dann ist der für alles haftbar.
Oder der Hänger verusacht Schäden bei anderen. Dann kommt die Haftpflicht zum tragen.

Daher ist es immer so eine Sache, wenn man von einem Freund einen Hänger ausleiht, der aber nicht VK versichert ist. Haben auch meine Vorschreiber schon geschrieben.

Ich will Dir ja keine Angst machen, ich glaube da must Du Dich mit Deinem Freund irgendwie einigen.

Noch was anderes, wie kam es eigentlich zu diesem Unfall?
Warst Du da alleinig schuld dran? Wenn, warum?

kevchen
15.06.2016, 20:28
Morgens gegen 6.00, Sonnenaufgang, Fahrtrichtung Osten, geblendet, dumm gelaufen. Das nächste Auto hat einen Spurhalteassistenten. Auf Schild oben stand Abfahrt, Navi hat auch gesagt jetzt abfahren, nicht wirklich was gesehen rums Leitplanke, war zu früh dran, die Abfahrt war 20m später.

alexanderpeter
15.06.2016, 20:55
Morgens gegen 6.00, Sonnenaufgang, Fahrtrichtung Osten, geblendet, dumm gelaufen. Das nächste Auto hat einen Spurhalteassistenten. Auf Schild oben stand Abfahrt, Navi hat auch gesagt jetzt abfahren, nicht wirklich was gesehen rums Leitplanke, war zu früh dran, die Abfahrt war 20m später.



Das ist natürlich Pech.
Spurhalteassistent, ob der die Situation gemeistert hätte, bei einem Abstand von 20 meter? Na ja, müste man ausprobieren.
Da bist aber schon vorzeitig auf den Standstreifen gefahren? Oder war die Autobahn da eng? Die Abfahrt beginnt doch allgemein mit dem Ende des Standstreifen. Gibt auch ausnahmen.
Man sollte sich halt auch nicht immer auf das Navi verlassen. Dann ist man oft verlassen.

Das sagt mir aber jetzt, dass kein anderer am Unfall schuld war.
Wenn da keine VK Versicherung für den Hänger da ist, must Du Dich mit Deinem Freund einigen.

Der Gutachter hat einen Schaden von 13.000 € festgestellt. Was war das denn für ein Hänger? Der muss aber teuer gewesen sein. Wenn der Gutachter die Reparatur auf 13000 € geschätzt hat. Das könnte ja ein wirtschaftlicher Totalschaden sein?

Aber auf den Spurhalteassistent zurück zu kommen, gehe ich mal davon aus, dass Dein nächster eine V-Klasse wird.

Ex_Benutzer
15.06.2016, 20:59
Peter der Vau hat 13tsd Schaden....

Ex_Benutzer
15.06.2016, 21:00
Aso übrigens die kommen ganz schnell zusammen ...nämlich einmal Seitenwand tauschen lackieren und bissl Kleinkram...hab Gutachten dafür jup
Gruß Holger

alexanderpeter
15.06.2016, 21:06
Peter der Vau hat 13tsd Schaden....



Ups, Holger hast ja recht, hatte ich überlesen, dass der V auch einen Schaden hat.
Bin beim Schaden des Hänger ausgegangen. Kann ja auch sein, dass die Schadenssumme V und Hänger sind. Das kann ich nicht so rauslesen.

Ex_Benutzer
15.06.2016, 21:52
Du bei Blanke ist die Summe nur der Vau meinen hatte einer von vorne bis hinten links vergewaltigt ...waren satte 12500€ Schaden ...deswegen fährt er nun nen V6 in weiß mit Spassfaktor und nun ohne Heckblechklappe ...nun mit Fenster drin grins
Gruß Holger

alexanderpeter
15.06.2016, 22:01
Du bei Blanke ist die Summe nur der Vau meinen hatte einer von vorne bis hinten links vergewaltigt ...waren satte 12500€ Schaden ...deswegen fährt er nun nen V6 in weiß mit Spassfaktor und nun ohne Heckblechklappe ...nun mit Fenster drin grins
Gruß Holger



Jetzt muss ich aber :n_lachen2::n_lachen2::n_lachen2:

Kann mich an unsere erste Begegnung erinnern.

"He, Blechklappe". Weiste noch?

Kann aber heute darüber :n_lachen2::n_lachen2::n_lachen2:

War das ein Ding.

Ex_Benutzer
15.06.2016, 22:44
grins böse Jungens wa

Cooper40
16.06.2016, 00:54
Ich verstehe nicht was die ganze Sache mit vermieten oder verleihen zu tun hat. Der Besitzer des Anhängers saß neben mir im Auto, ich fuhr, weil mein Auto nur auf mich und meine Frau versichert ist. Mein Fahrzeug hat den Anhänger gegen die Leitplanke gezogen, dadurch wurde er beschädigt. Ich denke auch das es ein Kfz-Haftpflichtschaden ist. Meine VK ist für den Viano, das ist klar. Der Gutachter war gestern da und hat mir heute eine Summe von ca. 13000€ genannt. Eindeutig Reparaturschaden ...
Ich verstehe nur nicht, warum der Schaden am Anhänger nicht reguliert werden sollte.

re.
„Es ist alles Theorie, bis die Endabrechnung geschrieben ist.“
Eine Versicherung zahlt nie gerne. Am liebsten haben sie Ihr „Gegenüber“ auch in Dumm.
Dann darf man einfach davon ausgehen, das die Angestellten, die es Bearbeiten, nur ihren Job machen. Der unterliegt einem Protokoll und ihren Job machen sie schlecht, wenn sie die Stellen nicht finden, wo sie nix Zahlen brauchen!

Eine PKW-VK ist eins. Eine Anhängerversicherung das andere. Man kann es als Zug sehen, muss man aber nicht! Also als eine Einheit, oder, Fahrzeug mit Anhang.

Wer saß hinterm Steuer? Wenn dein Freund neben dir Besoffen gesessen hätte, hätte er nicht den Führerschein abgenommen bekommen nur weil sein Anhänger hinter deinem war und du der Fahrer.
Wieso soll das also eine Rolle spielen, wenn du hinterm Steuer warst!

Die Versicherung geht nach der Police. Steht da was von Anhang, der eventuell mal mitgeführt wird? Nein, also bezieht sie sich auf das PKW -PUNKT-

Spinnen wir die Nummer weiter!: Die Anhängerversicherung würde Dir „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen können! Was könnte denen alles einfallen wenn der Anhänger den eigentlichen Fremdschaden Endschuld wäre! Du bist der „Böse“ Fahrer, der es Eingeleitet hat, dass Unglück!

Es gibt Dinge wo man sich ungern im Vorfeld den Kopf drum macht, da schließe ich mich nicht bei aus. Man darf sich aber auch Geschlagen geben. (Ein Riesenvorteil in eurem Fall, kein Personenschaden und´s Blech lässt sich mehr oder weniger Ersetzen.)

Die Versicherungen gehen auch eine generelle Taktik: Entweder haben sie einen bevor man in der Beweispflicht ist, oder sie packen einen, sobald man in der Beweißpflicht ist.
Sie möchten eine „Sache“ schnell vom Tisch. Ist dem nicht so weil sich wer „Ziert“, dann spielen sie auf Zeit die sie in der Regel haben. Der Normalo hat sie in der Regel nicht!
(Ein entscheidender Punkt: Wenn der Bearbeiter seinen Job wechselt/aufgibt/verliert, dann übernimmt ein Anderer seine Aufgaben. Wenn du Stirbst, wird kein „Erbe“ automatisch deinen Platz einnehmen.)

Also, zähle alle „Theoretische“ Fakten beinander und Entscheide!
Du hast einen V, vermutlich in ein paar Tagen Repariert, aber am Schluss, einen „Unfallwagen“. Also dein Schaden, was übrig bleibt!

Dein „Kumpel“ (hatte) einen umgestrickten Wohnwagen als Mopitransporter, den er nicht Fahren konnte/durfte. Er braucht also Dich, oder einen anderen um Ihn legal zu bewegen wenn ich das richtig gelesen habe.

Will er 100 %igen Ersatz von dir für deine Gutmütigkeit! Das wäre genauso Verwerflich, wenn du meinen würdest, du brächtest dich mit Nichts an seinem Schaden zu beteiligen!

Löse diese Aufgabe und ziehe deine Erfahrung für die Zukunft daraus.

MfG Klaus

Mopeto
16.06.2016, 07:20
Ich verstehe nicht was die ganze Sache mit vermieten oder verleihen zu tun hat. Der Besitzer des Anhängers saß neben mir im Auto, ich fuhr, weil mein Auto nur auf mich und meine Frau versichert ist. Mein Fahrzeug hat den Anhänger gegen die Leitplanke gezogen, dadurch wurde er beschädigt. Ich denke auch das es ein Kfz-Haftpflichtschaden ist. Meine VK ist für den Viano, das ist klar. Der Gutachter war gestern da und hat mir heute eine Summe von ca. 13000€ genannt. Eindeutig Reparaturschaden ...
Ich verstehe nur nicht, warum der Schaden am Anhänger nicht reguliert werden sollte.
Was gibt es den daran nicht zu verstehen.
Die Vollkasko von Deinem Auto zahlt dein Schaden am PKW.
Der Hänger hat keine Vollkasko also musst Du dafür aufkommen.
Und der Schaden an der Leitplanke zahlt zu 50 % die Haftpflicht des PKW und zu 50 % die Haftpflicht des Hängers.
Im Protokoll steht Du als Fahrzeugführer und Dein PKW.
Ob der Besitzer des Hängers neben Dir saß oder in Afrika war ist uninteressant.
So um Dir mal den Schweiß ins Gesicht zu treiben wenn es ganz dumm läuft ich weiß ja nicht wieviel m Leitplanke instand gesetzt werden muss.
Die Hälfte der Gesamtkosten wird sich der Sachbearbeiter der Anhängerhaftpflicht von Deinem Kumpel wiederholen, den die bekommen zwangsläufig auch das Polizeiprotokoll in die Hände wo Du als Fahrzeugführer drin stehst.


Erkundige Dich mal was die Reparaturkosten der Leitplanke betragen, wenn Du auf der AB eine Doppelleitplanke erwischt hast sind da schnell mal 3000 € pro 4m fällig.

kevchen
04.07.2016, 03:52
Hallo, die Versicherung zahlt nicht, die Freundschaft ist wohl hin. Kann er mich jetzt auf Schadensersatz verklagen?
Das ****e an der Sache ist, ich pers. habe den Anhänger garnicht gebraucht.
Wir sind mit mehreren Leuten in die Dolos gefahren. Eine Gruppe ist 2 Tage früher hin und hat den Anhänger mit ihren und den Moped meines Ex Kumpels mitgenommen. Wir sind dann 2 Tage später hingefahren, ich hatte mein Moped im V. Da die anderen 2 Tage früher wieder abgereist sind, musste ich den Anhänger mit zurück nehmen. Aus Gutmütigkeit, nicht aus pers. Bedürfnissen.
Nach dem die Versicherung gesagt hat sie zahlt nicht, hat sein Bekannter (Anwalt) die Sache geprüft und bei der Vers. eine nur sehr geringe Chance gesehen.
Dann kam er zu mir, und ohne groß zu reden, wie lösen wir das Problem, sagte er mir, ich bekomme die Summe X von dir. Wenn, dann sind wir doch beide Schuld, der Fahrer und der Halter. Er hätte doch selber wissen müssen, wie sein Anhänger versichert ist und ist das Risiko eingegangen.

alexanderpeter
04.07.2016, 04:41
Hallo, die Versicherung zahlt nicht, die Freundschaft ist wohl hin. Kann er mich jetzt auf Schadensersatz verklagen?
Das ****e an der Sache ist, ich pers. habe den Anhänger garnicht gebraucht.
Wir sind mit mehreren Leuten in die Dolos gefahren. Eine Gruppe ist 2 Tage früher hin und hat den Anhänger mit ihren und den Moped meines Ex Kumpels mitgenommen. Wir sind dann 2 Tage später hingefahren, ich hatte mein Moped im V. Da die anderen 2 Tage früher wieder abgereist sind, musste ich den Anhänger mit zurück nehmen. Aus Gutmütigkeit, nicht aus pers. Bedürfnissen.
Nach dem die Versicherung gesagt hat sie zahlt nicht, hat sein Bekannter (Anwalt) die Sache geprüft und bei der Vers. eine nur sehr geringe Chance gesehen.
Dann kam er zu mir, und ohne groß zu reden, wie lösen wir das Problem, sagte er mir, ich bekomme die Summe X von dir. Wenn, dann sind wir doch beide Schuld, der Fahrer und der Halter. Er hätte doch selber wissen müssen, wie sein Anhänger versichert ist und ist das Risiko eingegangen.



Ist ja, wenn ich das so lese, schon voraussehbar gewesen.
So was ist immer eine bedauerliche Sache.
Glaube da kommst Du am bezahlen nicht vorbei.
Wenn Dein Kumpel schon den Anwalt eingeschaltet hat, meint der das auch bestimmt so, wie er gesagt hatte.
Hast Du selbst eine Rechtsschutz Versicherung?

Hätte er es sagen müssen, dass keine VK Versicherung da ist, na ja, glaub ich nicht, dass da eine Hinweispflicht besteht.
Du hast ja das Fahrzeug mit dem Hänger gefahren und hättest dann auch fragen müssen.
Genau so gut hätte der Hänger ja auch keine Zulassung haben können. Hast Du das hinterfragt oder Dich überzeugt davon?
So könnte man auch das noch weiter vergleichen, mit evtl. abgefahrenen Reifen, hast Du Dir diese vorher angeschaut?
Als Fahrer bist Du dafür verantwortlich.

overboard88
04.07.2016, 08:36
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass es da eine Deckung der Versicherung vom PKW gibt. Ich weiß nur, dass wenn ich zum Beispiel mit dem Hänger während der Fahrt wo hinschramme, dass das über die Haftpflicht des Zugfahrzeuges abgerechnet wird. Mit entsprechender Hochstufung des Rabatts/PKW. Deshalb kostet die reine Haftpflicht für einen Hänger ja auch nur +/- 25.- € im Jahr. Zudem bräuchte ja Theoretisch kein Anhänger eine Vollkasko. Das wäre ja, also bin ich mit meiner eigenen Privathaftplicht für meine eigenen oder ausgeliehenen Sachen versichert.
Tja, das mit dem Sachen ausleihen oder gemeinsam benutzen ist halt so ne Sache. Da zerbrechen schon mal Freundschaften, wenn man vorher nicht über das "was-wäre-wenn" gesprochen hat.
Zudem hast du ja noch ein riesen Glück, dass die Motorräder heile geblieben sind. Denn die waren sicher über Zugfahrzeug bzw. Anhänger auch nicht versichert.

Aber interessantes Thema.

kevchen
04.07.2016, 13:38
Ja, das stimmt schon. Die Versicherung des Zugfahrzeug zahlt nur für das Zugfahrzeug. Auch die Haftpflicht des Zugfahrzeugs zahlt nicht für den Anhänger. Jetzt muss ich dazusagen, dass ich den Anhänger eher aus Gefälligkeit mitgenommen habe. Ich habe den nicht gebraucht, es war auch nichts von meinen Sachen auf dem Anhänger. Es ging einfach nur darum, dass man gemeinsam fährt um sich die Benzinkosten zu sparen. Er fährt einen Citroen Jumpy mit Sitzbank, da wir aber zu dritt im Bus unterwegs waren und mein Moped auch mit rein musste, war der Viano mit Einzelsitz im Fond gefragt.

Ich werde nichts mehr für andere machen, das steht schonmal fest. Wenn man hinterher der ange...te ist.

Mein Viano ist ein Totalschaden. Zum Glück VK.

Mad
04.07.2016, 13:55
Ist überhaupt schon geklärt, das Du schuld bist und nicht bspw. mangelhafte Beladung (Stützlast, einseitig beladen...)?

Normal bringt einen V ein so leicht beladener Anhänger nicht aus der Ruhe.

murphy
04.07.2016, 14:33
Ist überhaupt schon geklärt, das Du schuld bist...?

Er hat weiter oben schon was dazu geschrieben... Blindflug in die Sonne und aufs Navi gehört. Abgesehen davon, dass ich mit solchen Aussagen vorsichtig wäre (Stichwort Fahrlässigkeit; nicht dass am Ende Deine eigene VK-Versicherung komische Fragen stellt): Als Hänger-Eigentümer wäre ich auch nur milde begeistert, wenn einer auf diese Weise meinen Kram um die Leitplanke wickelt. Da müsste die Freundschaft schon sehr sehr eng sein, dass er sagt "Ok, teilen wir uns den Schaden, das wäre mir genauso passiert".

Trotzdem schade, die Geschichte, da man sich unter Kumpels ja hilft und sich nicht jeden Handgriff juristisch wasserdicht gegenzeichnen lässt...

alexanderpeter
04.07.2016, 15:05
Er hat weiter oben schon was dazu geschrieben... Blindflug in die Sonne und aufs Navi gehört. Abgesehen davon, dass ich mit solchen Aussagen vorsichtig wäre (Stichwort Fahrlässigkeit; nicht dass am Ende Deine eigene VK-Versicherung komische Fragen stellt): Als Hänger-Eigentümer wäre ich auch nur milde begeistert, wenn einer auf diese Weise meinen Kram um die Leitplanke wickelt. Da müsste die Freundschaft schon sehr sehr eng sein, dass er sagt "Ok, teilen wir uns den Schaden, das wäre mir genauso passiert".

Trotzdem schade, die Geschichte, da man sich unter Kumpels ja hilft und sich nicht jeden Handgriff juristisch wasserdicht gegenzeichnen lässt...



Im Grunde nach haste ja Recht. Aber wie es so oft ist.
Beim Geld hört die Freundschaft auf. Ist leider oft so.

iso-Star
04.07.2016, 15:47
Eine meiner Exfrauen sagte immer,
mit Freunden trink und lach, aber keine Geschäfte mach...:41:

Da hat sie mal recht gehabt

sh911
04.07.2016, 16:59
Ganz ****e Sache, versicherungstechnisch so wie ich es mir ja auch gedacht hatte.

Zur Haftung...:

Wenn die Freundschaft eh im Eimer ist:

Geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Es gibt zwar auch in der Rechtsprechung in manchen Urteilen zwischen den Zeilen zu lesen:

"Selbst schuld wenn man so **** ist!"

Aber, offensichtlich nachweisbar hast Du den Anhänger nicht gebraucht, sondern einen Gefallen getan. Auch wenn Du es nicht schriftlich hast, würde ich mich bei dem Verhalten Deines "Ex-Kumpels" auch mal auf die Hinterfüsse stellen und die Aussage in den Raum werfen, dass Haftungsausschluss mündlich vereinbart war. Zeugen dafür wird es nicht geben und vor Gericht ergibt sich daraus zumindest die Möglichkeit einen Vergleich zu schliessen, der Dich nicht so teuer kommt.

Ich weis, nicht ganz die feine englische Art, aber ich lebe immer nach dem Motto: Wie es in den Wald reinruft - so schallt es wieder raus! Wenn Dein Kumpel ein echter Kumpel gewesen wäre, hätte er zu Dir kommen sollen und sich auf ein Bier mit Dir an einen Tisch setzen sollen. Wenn Männer wollen, finden sie immer eine Lösung.... Aber erst Deinen Vorteil des Zugfahrzeuges geniesen und ein paar Tage länger das Moped nutzen können und nun nicht bereit dazu sein, sich an einen Tisch zu setzen um gemeinsam zu bluten...... ist echt unglaublich. Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr.......

Ich wiederhole mich: Ab zum Anwalt und dem freie Hand zum Manöver geben...... Offensichtlich kommst Du aus der Haftung nicht raus, aber ein bisschen ärgern kannst Du den Vogel ja und dabei über einen Vergleich noch Geld sparen ist ja auch nicht schlecht.

Dein Beispiel als Lehre nutzend, wird mir künftig jeder eine Haftungsfreistellung im Schadensfall unterschreiben müssen, dem ich einen Hänger ziehe - soviel ist klar!

Bei Geld hört die Freundschaft auf - leider wahr aber für mich immer wieder unverständlich.....

K-1
04.07.2016, 17:03
... Jetzt muss ich dazusagen, dass ich den Anhänger eher aus Gefälligkeit mitgenommen habe. Ich habe den nicht gebraucht, es war auch nichts von meinen Sachen auf dem Anhänger. Es ging einfach nur darum, dass man gemeinsam fährt um sich die Benzinkosten zu sparen. ....




wenn es so ist, denke ich, dass Du bei einer Zivilklage wegen Schadenersatz nicht die schlechtesten Karten hast.

Du, als Fahrer hast das Eigentum eines Anderen Beschädigt. Dafür ist dem Grunde nach Deine KFZ-Haftpflicht zuständig. Die kann sich m.E. nur davor drücken. wenn Du Dir den Anhänger -in Deinem Interesse- geliehen hättest oder wenn Du grob Fahrlässig gehandelt hättest.

Sollte sich Deine Haftpflicht daraus winden können, kann ich mir vorstellen, dass Du nur dann zahlen musst, wenn man Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.

Ich an Deiner Stelle würde freiwillig nichts zahlen (die Freundschaft ist ja wohl sowieso vorbei).

Wenn schärfere Geschütze aufgefahren werden (Mahnbescheid, Zivilklage) solltest Du einen Anwalt einschalten. Eventuell vorher beraten lassen ohne ein Mandat zu erteilen. Eine Rechtschutzversicherung wäre hilfreich.

Du solltest den Fall aber (noch) eindringlich mit Deiner Haftpflicht besprechen und dabei deutlich machen, dass Du den Anhänger nur mitgenommen hast um Deinem Freund einen Gefallen zu tun.

Mopeto
04.07.2016, 19:43
Oh je die Pseudoanwälte ....

strahlemann
04.07.2016, 19:49
Über was für eine Summe reden wir hier eigentlich? Habe ich das evtl. überlesen?

kevchen
05.07.2016, 04:23
Da er den "Wohnanhänger" für 1,- bekommen hat, die Teile davon verkauft hat, wurden für den Umbau 850,- ausgegeben, die möchte er von mir haben. Bei der Versicherung wollte er 3000,- geltend machen, weil ein Anhänger für 4 Mororräder nicht so kaufen ist.
Er möchte von mir das Geld haben, den Anhänger behalten und den Aufbau wieder verkaufen. Der Aufbau ist nicht beschädigt.
Das Kupplungs**** hat einen wegbekomen vom Ruck, ist aber nichts zu sehen, die Achse, das Rad, der Stoßdämpfer und Kotflügel sind hin.
Da der Anhänger 30 Jahre alt war, ist es natürlich schwer eine Achse dafür zu bekommen.
Ich werde heute abend mal ein Bild vom Anhänger hochladen.

VKlon
05.07.2016, 05:19
Wenn ich meinen Kumpel um einen Gefallen bitte und ich ihn dadurch einem Risiko aussetze, weil mein Anhänger schlecht versichert ist, geh ich nachher nicht hin und hol Geld bei ihm.

strahlemann
05.07.2016, 06:58
Hmmm, also ich weiß nicht. Wg. 850 Euro schmeißt er die Freundschaft über Bord? Dachte, das geht hier um zig Tausende....

alexanderpeter
05.07.2016, 07:56
Hmmm, also ich weiß nicht. Wg. 850 Euro schmeißt er die Freundschaft über Bord? Dachte, das geht hier um zig Tausende....



Das dachte ich auch, es geht um zig Tausende.
Nur Salami weise kommt die Wahrheit ans Licht.

Also 850 €, da müsste sich doch eine Lösung finden. Für den Betrag schmeißt man doch keine Freundschaft hin.
Da würde ich mit dem Freund drüber reden.

Mylo
05.07.2016, 08:01
Auf so einen Freund / Kumpel kann man verzischten! :760::760:

kevchen
05.07.2016, 16:41
Ich habe gestern mal die kostenlose Rechtsauskunft der Rechtschutzversicherung genutzt. Die Anwältin hat mir trotz Gefälligkeit keine große Hoffnung gemacht. Aufgrund von verletzung der Sorgfaltspflicht könnte er mich auf Schadensersatz verklagen. Eine andere Bekannte Anwältin meinte wiederum, wenn es zur Verhandlung kommen sollte, würde es zu einem Vergleich kommen. Bei dem es wohl 50 zu 50 aufgeteilt wird. Dabei würde er aber auch draufzahlen für Anwalt und Gerichtskosten, die ja dann auch geteilt werden. Selbst wenn er auch eine RSVers. hat denk ich mir mal. Wir werden uns morgen abend nochmal zusammensetzen und ich werde ihm meine Vorstellung erklären. Sicher habe ich das Zugfahrzeug gefahren und einen Fehler gemacht. Aber deshalb sehe ich nicht ein die volle Schuld zu übernehmen.

strahlemann
05.07.2016, 17:59
Ich habe gestern mal die kostenlose Rechtsauskunft der Rechtschutzversicherung genutzt. Die Anwältin hat mir trotz Gefälligkeit keine große Hoffnung gemacht. Aufgrund von verletzung der Sorgfaltspflicht könnte er mich auf Schadensersatz verklagen. Eine andere Bekannte Anwältin meinte wiederum, wenn es zur Verhandlung kommen sollte, würde es zu einem Vergleich kommen. Bei dem es wohl 50 zu 50 aufgeteilt wird. Dabei würde er aber auch draufzahlen für Anwalt und Gerichtskosten, die ja dann auch geteilt werden. Selbst wenn er auch eine RSVers. hat denk ich mir mal. Wir werden uns morgen abend nochmal zusammensetzen und ich werde ihm meine Vorstellung erklären. Sicher habe ich das Zugfahrzeug gefahren und einen Fehler gemacht. Aber deshalb sehe ich nicht ein die volle Schuld zu übernehmen.


Ganz ehrlich meine pers. Meinung:

Son Aufriss und 6 Seiten Vred wg. ca. 850 Euro?? a:)

Korsar
05.07.2016, 18:04
Hallo,

wenn ich das Photo so sehe sollte es doch möglich sein die Sache aus der Welt zu schaffen.

Durch den Umbau ist er vermutlich sowieso als Hersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen, dann wird sich eine Achse finden lassen, die da drunter passt.

Oder auch komplette Fahrgestelle kann man für erträgliches Geld gebraucht finden.
http://www.ebay.de/itm/Anhanger-Fahrgestell-Fahrwerk-ALKO-1000kg-5-80m-x-2-20m-mit-KFZ-Papieren-/322182424846?hash=item4b0391a90e:g:zKUAAOSwhOVXe9N Y

und der Anbieter hat nicht nur eines herumstehen....

Viel Erfolg

alexanderpeter
05.07.2016, 18:29
Ich habe gestern mal die kostenlose Rechtsauskunft der Rechtschutzversicherung genutzt. Die Anwältin hat mir trotz Gefälligkeit keine große Hoffnung gemacht. Aufgrund von verletzung der Sorgfaltspflicht könnte er mich auf Schadensersatz verklagen. Eine andere Bekannte Anwältin meinte wiederum, wenn es zur Verhandlung kommen sollte, würde es zu einem Vergleich kommen. Bei dem es wohl 50 zu 50 aufgeteilt wird. Dabei würde er aber auch draufzahlen für Anwalt und Gerichtskosten, die ja dann auch geteilt werden. Selbst wenn er auch eine RSVers. hat denk ich mir mal. Wir werden uns morgen abend nochmal zusammensetzen und ich werde ihm meine Vorstellung erklären. Sicher habe ich das Zugfahrzeug gefahren und einen Fehler gemacht. Aber deshalb sehe ich nicht ein die volle Schuld zu übernehmen.




Das denke ich ist eine gute Entscheidung. Setzt Dich mit dem Kumpel zusammen, da findet sich bestimmt eine Lösung. Vor Gericht ziehen, wird wohl in einem Vergleich landen. Beide zahlen dann drauf.

So schlimm ist doch die Beschädigung gar nicht, da lässt sich doch bestimmt was gemeinsam reparieren.

purple
05.07.2016, 22:36
Also, ich hätte den Schaden schon lange bezahlt, schließlich lag es doch an mir / meinem Fehler, dass dieser eingetreten ist (getreu dem Motto: Wer etwas beschädigt, der macht es auch wieder heil).

Anders wäre es, wenn es andere Gründe geben würde, z. B. geplatzer Reifen, falsche Beladung usw.
Dann hätte ich meinem Freund angeboten, dass wir uns den Schaden teilen.
Aber so war es nun ja nicht, denn es war ja mein Fehler und somit dann wie bereits erwähnt, Übernahme des Schadens durch mich. Allerdings hätte mir mein Freund dann von sich aus angeboten, dass wir uns die Kosten teilen und er hätte mich mit Sicherheit nicht so im Regen stehen lassen. Da bin ich mir sehr sicher, denn sonst wäre er nicht mein Freund.

Grüße
purple

Andiklos
06.07.2016, 06:50
Da es sich um einen Wohnanhänger handelt, dürfte die Achse schon eine stärkere sein. Sieht nach Fünfkanntgummifederachse von Al-KO aus. In Verbindung mit einem neuen Rad bist Du schnell bei 800 EURO Materialwert, und dann ist sie noch nicht eingebaut. Ein Kotflügel ist das kleinste Problem mit 15-30 EURO. Manch ein Hersteller hat auch Sonderachsen für seine Wowa-Serie bauen lassen.
Wenn die Auflaufeinrichtung in einen Unfall verwickelt ist, muss diese ersetzt werden, da Sicherheitsbauteil. Den Kopf sollte man auf jeden Fall wechseln (50-70 EURO). Wenn das Zugrohr verformt ist, kommen noch einmal ca. 80,- EURO dazu. Eine komplette Auflaufeinrichtung schlägt mit 200-400 EURO zu Buche.
Das ist meine Einschätzung aufgrund der Beschreibung und des Fotos.

Gruß
Andreas

viano17
06.07.2016, 07:42
ich war ursprünglich auch von einem deutlich höheren Schaden ausgegangen. Bei 850 Euro wäre die Sache für mich schon lange erledigt. Ob mit oder ohne "Zuschuss" des Freundes.

Ärgerlich, aber was solls. Jeder hat natürlich seine eigene Schmerzgrenze.

demokrit
06.07.2016, 08:53
Ganz ehrlich meine pers. Meinung:

Son Aufriss und 6 Seiten Vred wg. ca. 850 Euro?? a:)

Da würde ich sogar überlegen, ob mir das die Hochstufung in der Vollkasko wert wäre, wenn er denn eine hätte. Das hätte man wirklich bei nem Bier klären können...

Foto-Martin
07.07.2016, 09:19
850 Euro können schon manchmal viel Geld sein.
Aber eine Freundschaft sollte das schon aushalten, ist doch bloß was Materielles und nichts Existenzielles.
Schlimmer ist da ein Personenschaden.

Und es hätte ihm ja auch passieren können, wenn er ein Stück gefahren wäre, da hätte er am V und seinem Anhänger auch was beschädigen können.
Bei sowas sollte man vorher mal absprechen, daß immer beide im Boot sind.

viano17
07.07.2016, 09:29
Bei sowas sollte man vorher mal absprechen, daß immer beide im Boot sind.
ehrlich gesagt habe ich daran bisher nie gedacht ... und werde es voraussichtlich auch zukünftig kaum machen. Im Ernstfall zeigt sich dann die wahre Freundschaft. Dabei geht es mir nicht darum irgendetwas geschenkt zu bekommen. Wenn ich rechtlich haftbar bin, ist es eben so. Alles Weitere sind freiwillige Freundschaftsaktionen.

bestesht
07.07.2016, 10:40
Es kann ja auch noch weitergehen..... Du hattest ja auch noch Ladung (Motorräder) mit drauf, was wäre gewesen, wenn diese auch noch zu Schaden gekommen wären. Wie wären diese Versichert gewesen, über ihre eigene VK insofern eine bestanden hätte? Es gibt ja auch Motorräder (Harleys) die mal ganz flott eine anderen Preis an den Tag legen. Extra Ladungsversicherung?

kevchen
08.07.2016, 04:09
Da gebe ich dir Recht, das wäre fatal. Es gibt kaum jemanden der sein Moped VK versichert. Meiner Meinung nach hätte der Anhängerbesitzer sich im Vorfeld schon Gedanken machen müssen, wenn er ins Ausland fahren möchte mit 3 fremden Motorrädern und seinem eigenen, wie die Ladung versichert ist. Im nachhinein ist`s zu spät. Wir hatten dementsprechend Glück, das damit nichts passiert ist.
Ich weiß für mich, dass ich mein Moped bei niemanden auf den Anhänger stellen werde und auch für niemanden einen Anhänger ziehen werde.
Das ich keinen Anhänger mehr ziehen werde liegt aber daran, das ich keinen Viano mehr habe und mir jetzt einen C180 kaufe ohne AHK. DA wir nur ein Kind haben, reicht die Größe auch aus und ich spare noch Geld bei Steuern und Vers. Bei 7000km im Jahr war der Bus auch nicht wirklich wirtschaftlich. War eher ein HABENWOLLEN.
Naja, mal sehen wie der Neue sich macht und ob es dannach dann doch wieder ein V wird.

viano17
08.07.2016, 07:52
für die An- und Abreisen in meine Motorradurlaube habe ich immer entweder den Autozug oder eben einen Pkw mit Anhänger genutzt. Jetzt ist es ein Viano, für uns die noch bessere Lösung.

Der Autozug ist so gut wie weg und ich würde nicht auf die Idee kommen weite An-/Abreisen direkt mit dem Motorrad zu fahren (alles gemacht). Selbstverständlich könnte ich mir für diesen Zweck z. B. auch einen Sprinter o. ä. mieten. Wie dann die Versicherungsregelung wäre, weiß ich spontan aber nicht.

Mopeto
08.07.2016, 08:44
Da gebe ich dir Recht, das wäre fatal. Es gibt kaum jemanden der sein Moped VK versichert. .

Nun mal bisserl über den Tellerrand schauen.
Ich waage mal zu behaupten im Falle von BMW und Harley über 90 % VK versichert sind.
Du darfst da nicht von Deiner Rennschüssel ausgehen da sind VK Preise nur über horrende Summen zu bezahlen.

Ich zahle für meine BMW R1200 RT LC unter 300 € VK im Jahr !

Allerdings würde ich auch nie auf den Gedanken kommen mein Motorrad auf einen Hänger oder Zug zu verladen um dann am Ziel Moped fahren zu können.
Der Urlaub fängt an wenn ich das Grundstück verlasse !


Aber um nochmal auf das Thema Anhängerversicherung zu kommen, da ich auch Anhänger vermiete und unter anderem viel an Motorradfahrer.

Ich biete meinen Kunden Optional eine VK für den Anhänger und Ladungsversicherung an.
Und wenn ich manchmal sehe was da drauf steht sind da schnell mal 100.000 € zusammen.

Und im Falle des Falles sind die paar Euronen gut investiert :-)