Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorsicht: Abrechnung auf Basis des Kostenvoranschlags
Hallo die Herrschaften,
Möglicherweise ists schon ein "alter Hut". Für mich wars neu und möchte trotzdem mal berichten.
Eben ein heftiges Wortgefecht mit der Vericherungs-Tante am Telefon...
Ich Geschädigter. Schaden lt MB-Werkstatt Kostenvoranschlag 2100Eur.
Aber mal von Anfang:
Kommt irgendwann ein Brief:
"....Gerne können Sie den Wagen dort reparieren lassen. Oder möchten Sie eine Abrechnung auf Basis des Kostenvoranschlags?...."
Viel mehr stand da nicht drin!
Da ich Selbstschrauber bin natürlich die Abrechnung, was ich per Mail mitteile.
2Wochen später sind 1500Eur auf meinem Konto.
Der Anruf bei der Versicherung:
V: "... Ja wir dürfen andere, durchschnittliche Stundensätze verrechnen. MB ist da ja sehr teuer...."
Ich: " Durchschnittliche? 500Eur geringer?? Dann müsste es ja sogar noch günstigere geben.
V: " Wir dürfen das, das ist gesetzlich geregelt"
Ich:" Das müssen Sie mir aber in dem ersten Schreiben mitteilen dass Sie anders abrechnen! Sonst kann ich ja überhaupt nicht kalkulieren."
V: "... *weicht aus*.."
Ich: " Mal Tacheles: Das ist für Sie recht clever wenn Sie den Geschädigten über dieses nicht informieren. So willigt man ein und Sie sparen viel Geld!"
V:" ... So hat jeder seine Sichtweise."
Alter Verwalter: So wird man direkt und mutwillig verarscht.
Ich könnte noch weiterhin es bei MB machen lassen für die 2200Eur.
Aber ich bin noch nicht fertig mit dem Thema:
Arbeitslohn beträgt netto 215 Eur.
Wie kommen die dann auf 500Eur weniger?
Da recherchiere ich mal.
Fazit:
Also liebe Leut, sollte wer mal so ein Schreiben bekommen, bitte fragt UNBEDINGT nach wieviel Sie euch dann real bezahlen!!!!
Boah hab ich nen Hals!
Amtswalter
14.01.2016, 14:58
Habe ich das jetzt richtig verstanden? Du hättest es für über 2000 EUR bei MB reparieren lassen können bei voller Kostenübernahme oder du lässt dir das Geld auszahlen, welches dann aber geringer ausfällt als im Kostenvoranschlag wegen der Arbeitszeit??
Wenn Du auf KV abrechnest bekommst Du zunächst nur die Kosten ohne Steuern erstattet.
Wenn Du auf KV abrechnest bekommst Du zunächst nur die Kosten ohne Steuern erstattet.
wären 1764,70€. und er schreibt Arbeitslohn is 215,-€. Dann hätten die ja nur das Material überwiesen + 50,-€ AL
Hatte letztes Jahr ein Bekannter (eigene Werkstatt) auch bei dem Auto seiner Tochter.
Ihr war einer aufgefahren. Schaden lt. Gutachter 5300€.
Abgerechnet über KV. Die Versicherung bezahlte dann 3600€.
Er hat dann gleich einen Anwalt eingeschaltet. Zum guten Schluß bekam er 4300€ +Ausfall+Pauschale/Post++++. Den Anwalt musste die Versicherung auch noch übernehmen.
Unterm Strich bekam er knapp 5100€.
Die Versicherer sparen durch dieses Verhalten sehr viel Geld, da nur ca. 10% den weg zum Anwalt wagen. Bei 90% der Schäden sparen sie so richtig Geld.
Die Reparatur wurde dann mit ~1000€ Material und der eigenen Zeit realisiert.
Ich kenne dieses Verhalten von Versicherungen auch.
Mein Fazit und da fahre ich sehr gut mit - durch die Firma habe ich im Jahr mehrere Versicherungsfällt, bei denen wir die Geschädigten sind:
Selbst den Erstkontakt zur Versicherung über den Anwalt.
Ich rechne sehr viel nur über KVA ab. Und ja, die Versicherung versucht immer wieder deshalb Beträge abzuziehen. Ich gehe gegen jeden dieser Versuche mit dem Anwalt vor und habe bis heute letztendlich immer alles auf Basis des KVA bekommen ( abzgl. MwSt natürlich ). Wobei ich hier wirklich sehr penedrant bin. In einem Fall wäre ich wegen 80 Euro vor Gericht gegangen, die spielte mir vor, dass sie das auch machen würde bis - einen Tag vor dem Gerichtstermin - ein Fax bei meinem Anwalt kam, mit der Bitte die Klage zurückzuziehen, man würde die Restforderung zahlen.....
Daher mein Rat, egal was die Versicherung sagt:
Nimm den KVA, das Schreiben der Versicherung über die Zahlung und gib das Deinem Anwalt. In Endeffekt wird die Versicherung alles zahlen müssen und hat dazu noch die Anwaltskosten am Hals.
Hallo zusammen,
es gab zu diesem Thema das sogenannte BMW-Urteil.
Von daher ist die Kürzung in einem gewissen Rahmen legitim.
War bei mir auch so. Hab deshalb auch ca. 80,- weniger bekommen.
https://de.wikipedia.org/wiki/BMW-Urteil
overboard88
15.01.2016, 07:04
Wenn ein Gutachten gemacht wird, fragt der in der Regel wo man reparieren lässt. Dann fällt auch der Satz bei "Achtung bei MB sind die Stundensätze höher als in der Regel kalkuliert". So war das zumindest bei mir. Falls sie sich das auszahlen lassen entfällt selbstverständlich die MwSt und die Versicherung streicht auf einen für die "normalen Stundensatz herunter" der einer der Versicherung bekannten 0-8-15 Werkstatt entspricht. Mit der Aussage sie könnten das Fahrzeug zu dem Preis dort reparieren lassen. Daher habe ich die letzten 2 unverschuldeten Schäden schlicht weg bei meiner MB Niederlassung fachgerecht reparieren lassen. Diskussionen mit der Versicherung vermieden. Punkt aus fertig.
alexanderpeter
15.01.2016, 07:23
Versicherungen, das scheint gang und gebe zu sein.
Fiktiven Reparaturkostenabrechnung.
Zu dem hab ich einen schönen Artikel gefunden.
Da muss man ja hoffen, nie einen Schaden zu haben. Klopfe mal auf Holz.
Zitat: http://www.schadenfixblog.de/aktuelles-zur-fiktiven-abrechnung-von-reparaturkosten/
Das die Versicherung die Stundensätze kürzen dürfen ist nicht immer korrekt. Wurde das Fahrzeug immer in einer Vertragswerkstatt ( MB ) gewartet dann hat man das Anrecht bei einem Unfallschaden ( Haftpflicht ) auf Stundensätze der MB Werkstatt. Einfach Reparaturrechnunen oder Serviceheft vorlegen. Im Kaskofall entscheiden die AKB die vertraglich vereinbart wurden.
Sehr interessante Erfahrungen, vielen Dank! Das mit dem Anwalt von Anfang an, das ist ne sehr gute Idee. Das teste ich beim nächsten mal direkt.
Aber Hey... ihr habt mir glaube ich auf die Sprünge geholfen...
Ich bekomme ja angeblich noch (viel zu spät aber immerhin) deren Berechnungsgrundlage.
Aber ihr habt recht, abzüglich Steuer (der KV war inkl Steuer) 420Eur, kommen wir den fehlenden 500Eur schon näher. 125Eur Lohn - salop die Hälfte wärens schon ganz grob 470Eur.
Ach Fu..., dann scheint alles rechtens und würde ich mich mit denen um ~50-100Eur streiten.
Da muß ich wohl oder übel zugeben, dass ich mich zu sehr aufgeregt hab und es daher nicht überblickt hab im ersten Moment.
Naja, nichts desto trotz, die Verarsche bleibt, da keine Info übers genauere Vorgehen. Bin mit Unfallvorgehen (zum Glück) eben nicht so bewandert. Immerhin wisst ihrs nun auch und seid vorbereitet.
Aber sag mal was ist das für ein Schaden. So wenig Lohn und so viel Material?
Hallo,
ich habe vor ein paar Jahren auch ein Schaden gehabt und obwohl gutes Einvernehmen mit dem Schädiger war habe ich gleich mit Anwaltsbriefkopf an die Vers. geschrieben trotzdem haben die es versucht .nee., aber es blieb dann bei dem kurzen Versuch. ;)
Hätte man den in die Werkstatt gegeben evtl. für die Zeit einen Leihwagen genommen oder sich den "Leihwagen" ausbezahlen lassen wäre das weit weniger nervig gewesen und es wäre Fachmännisch repariert gewesen.
Mag sein, dass es Urteile gibt. Aber es gibt auch gegenteilige Urteile.....
Hat eines meiner Fahrzeuge einen unverschuldeten Unfall, lasse ich von unserer Karosseriewerkstatt ( eine nicht markengebundene ) einen KVA machen und gebe diesen, zusammen mit den Unfalldaten, an unseren Anwalt und der nimmt Kontakt mit der Versicherung auf. Klar, die versuchen mir immer irgendwelche ortüblichen Abzüge reinzudonnern, aber ich lass das immer ablehnen und leite jedesmal den Gang vor das Gericht ein. ( Über den Anwalt ). Wie gesagt, bei einem Fall hat die Versicherung am Vortage der Verhandlung um Rücknahme unserer Klage gebeten und den Restbetrag gezahlt.
Da ging es übrigens um rund 90,- Euro......... Nennt mich Pfennigfuchser, aber mir geht es um das Prinzip. Ich habe einen Schaden und will ihn voll bezahlt haben...... PUNKT! Arbeit habe ich im Prinzip keine, da das Anwaltbüro alles macht....... Und die Versicherung zahlt hinterher mehr, als wenn sie mir nichts abgezogen hätten.
Die sind übrigens so dämlich, dass eine Versicherung das bei mir mal hintereinander probiert hat. Der selbe Sachbearbeiter....... Beide male waren es zwischen 150 und 200 Euro und beide male haben sie hinterher mehr Kosten am Hals gehabt. Zwischen beiden Fällen lagen keine 4 Wochen.......:760::760::760:
alexanderpeter
15.01.2016, 22:45
Aber darin liegt ja die Krätschens Frage:
"eine nicht markengebundene"
Was Versicherer nur machen wollen. Aber vielleicht nicht können.
Hi Peter,
kenne mich im saarländischen nicht aus. Sagt man bei Euch zur "Gretchenfrage" das, was Du schreibst? Oder meinst Du noch etwas Anderes?:admin::admin:
alexanderpeter
16.01.2016, 22:01
Hi Peter,
kenne mich im saarländischen nicht aus. Sagt man bei Euch zur "Gretchenfrage" das, was Du schreibst? Oder meinst Du noch etwas Anderes?:admin::admin:
Ups,
Michael, richtig gemerkt. Hab ich schon wieder falsch geschrieben.
Kann mich daran nicht gewöhnen, dass das Kretchen doch die Gretchenfrage ist.
Aber darin liegt ja die Krätschens Frage:
"eine nicht markengebundene"
Was Versicherer nur machen wollen. Aber vielleicht nicht können.
Ok, hier muss man natürlich eine Karossieriewerkstatt des Vertrauens haben. Dies ist in unserem Fall so. Viele Markenwerkstätten geben die Karosseriearbeiten eh an freie Werkstätten ab. So hat unsere lange Jahre für BMW gearbetet ( z.Bsp. ) Aber die Versicherung erkennt meist die KVA`s nicht an und zieht ortsübliche Nachlässe und Stundensätze ab. Das ist das, wogegen ich immer vorgehe. Das Versicherungen für nichterfolgte Reparaturen nur hälftigen Betrag auszahlen wollen, hatte ich nur einmal. Das war aber im ersten Anwaltsschreiben schon vom Tisch....
Oliver1965
26.01.2016, 18:30
Hallo Zusammen,
meine Unfallgegnerin ha mir heut dazu 2 eMails Ihrer Versicherung zu gesendet. Hier geht es ebenfalls darum, dass mir die Schadensbehebung ebenfalls gekürzt wird. Schaden: Abgefahrener linker Außenspiegel.
So wie Ihr sagt ist das legitim und ohne Anwalt keine Chance.
Sehr geehrte FrauXY (Gegnerin),
den Voranschlag lasse ich gerade prüfen.
Der Außenspiegel wird unlackiert geliefert und sodann in der Werkstatt lackiert. Ein Verbleiben des Fahrzeuges hier - insbesondere im Hinblick auf das Alter (18) Jahre - ist nicht erforderlich. Die eigentlichen Karosseriearbeiten dauern unter einer Stunde.
So tatsächlich der Geschädigte eine Reparatur nachweist, könnte hier entgegen kommender Weise ein Ausfalltag Berücksichtigung finden - aufgrund des Fahrzeugalters sind EUR 43,00 p.T. anzusetzen.
Sobald die Prüfung des Voranschlages abgeschlossen ist, melde ich mich nochmals.
Freundliche Grüße
Hallo Frau XY (Gegenerin)
jetzt habe ich auch die Rückmeldung zum Voranschlag.
Wie Sie der Anlage entnehmen können, ist der Voranschlag technisch in Ordnung. Unser Haus würde bei fiktiver Abrechnung dem Unfallbeteiligten allerdings den Betrag aus dem Prüfbericht anweisen (EUR 457,20 - Differenz begründet sich ausschließlich auf den unterschiedlichen Stundenlöhnen) - so Herr XY (ich) ohne Rechnung abrechnen möchte, sollte Sie auch so verfahren.
Herr XY (ich) legt einen Voranschlag einer Mercedes Vertragswerkstatt vor. Im Falle einer fiktiven Abrechnung hätteHerr XY (ich) nur Anspruch auf diese Kosten, wenn er lückenlos nachweisen könnte, dass er sein Fahrzeug ständig in einer Vertragswerkstatt gewartet und repariert hat. Kann er dies nicht, so hat er - dies ist eindeutige Rechtsprechung des BGH - nur Anspruch auf den o.g. Betrag. Selbstverständlich darf Herr XY (ich) aber bei Mercedes reparieren lassen - Anspruch hat er aber nur dann, wenn er die Reparaturrechnung auch vorlegt.
Bei Rückfragen könne Sie mich gerne anrufen.
Freundliche Grüße
Die Gegenrechnung ist in der Anlage, wie die Differenz zu Stande kommt.
unterm Strich: 585,44 € gegenüber 457,20 € =124,24 Nettodifferenz.
Gruß
Oli
Hallo Oli,
lustig finde ich, dass das Fahrzeugalter entscheident für das Verbleiben in der Werkstatt ist. Ok, verstehe ich die Versicherung richtig?:
Deine " Gurke " ( ironisch und nicht persönlich gemeint... ) ist 18 Jahre alt, da wird der Spiegel mal eben schnell mit 2 Klebestreifen befestigt - reicht vollkommen. Nur bei neuen Fahrzeugen lohnt es sich noch die Schrauben zu lösen......... :760::760::760:
Allein für die Frechheit würde ich das einen RA geben. Dann zahlen die, die Kosten gerade noch mit drauf. Den Verweis auf das BG Urteil(e) kenne ich auch, wie gesagt - letztendlich habe ich immer das zuvor abgezogene Geld noch bekommen und die Versicherung hat da gerade noch mal die RA Kosten mit drauf gezahlt. Zu Deiner Beruhigung - Du gehst dann gegen die Versicherung vor, nicht gegen die nette Dame, welche den Unfall gebaut hat ( Falls die gut aussah und Du Skrupel hast.... )
princeton1
27.01.2016, 15:17
Aber darin liegt ja die Krätschens Frage:
"eine nicht markengebundene"
Was Versicherer nur machen wollen. Aber vielleicht nicht können.
-:)
Peter, Du möchtest doch nicht, dass der verärgerte Geist von Herrn Goethe Dich im schönen Püttlingen aufsucht...!!!
Das wird dann nämlich für Dich sehr unentspannt werden!!!
Es ist die GRETCHEN-Frage die von der holden Margarete an Herrn Faust gerichtet wurde:
"Nun sag, wie hast Du's mit der Religion? Du bist ein herzlich guter Mann, allein ich glaub, Du hältst nicht viel davon!"
-:)
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