PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was beachten bei Zubehörfelgen(z.B.19 zoll)


micha120cdi
10.01.2016, 12:28
Hallo,
ich bin Michael, 30j ,bin neu hier im Forum und dies ist mein 1. Beitrag!
Mein Auto ist ein Vito 120cdi von 2009!

Wie oben schon steht ,möchte ich von denen die Ahnung davon haben, wissen,was ich bei Zubehörfelgen beachten muss zwecks Tragfähigkeit/Belastbarkeit von Felgen (und Reifen).

Habe aufgeschnappt ,dass es es Probleme mit Tüv und der Sicherheit geben soll ,wenn ich keine "verstärkten"??? Felgen montiere.Stimmt das oder gehts hier nur um Bürokratie ?


beste Grüße,Micha

V6 Mixto Lang
10.01.2016, 14:39
Die wichtigsten Parameter sind zunächst mal Traglast und Einpresstiefe (ET) der Felge. An welche Zubehörfelgen hast Du denn gedacht??

Holger
10.01.2016, 22:38
Hallo,

bei meinen Suchen nach der passenden Felge, die mir auch gefällt, war meist die Traglast das Problem, da Zur Achslast auch noch die Stützlast des Anhängers hinzugerechnet wird. Und da wird es bei den Felgen, die mir gefallen und bezahlbar sind eng

micha120cdi
16.01.2016, 13:28
Ja genau das ist das Problem was ich hab.
@v6 mixto ich habe schon Felgen liegen.Diese gehen auch auf die S-Klasse(wegen Gewicht).Nun ist es so ,dass ich meinen Vito garnicht voll belade bzw.gewerblich nutze u nd somit keine Felgen brauch die bis ultimo belastet werden können.
Vielleicht versteht ja einer mein Problem?!

ERNSTL
16.01.2016, 13:58
Wie das Auto am Ende genutzt wird, ist meist Sache des Besitzers, allerdings müssen die Felgen dennoch das tragen können, was in der Zulassung eingetragen ist. Argumente wie "ich fahre eh nur alleine und lade nicht viel ein" oder "ich fahre nie schneller als 100Km/h" zählen da nicht. Es müssen zwar keine "speziell verstärkten" Felgen (der Name ist auch nicht ganz passend) sein, aber die halbe max. Achslast sollte die Felge schon tragen. Fehlen nur wenige Kg, ist es unter gewissen Bedingungen auch möglich das Fahrzeug abzulasten, was aber im Einzelfall geprüft werden muß und dabei geht es dann auch nicht um 200 oder 500Kg.
Bei Reifen gelten speziell für den Anhängerbetrieb andere Gesetze bzgl. der max. Traglast, wenn die Geschwindigkeit des Zuges auf 100Km/h begrenzt ist.

V6 Mixto Lang
16.01.2016, 22:22
@v6 mixto ich habe schon Felgen liegen.Diese gehen auch auf die S-Klasse(wegen Gewicht).


Dito wie ERNSTL es schon sagte. Und die S-Klasse Felgen werden höchstwahrscheinlich an der ET scheitern.........

murphy
21.01.2016, 11:35
Bei der Suche nach Winterfelgen hab ich in den diversen Felgen-Onlineshops herumgesucht, um eine erste Auswahl zu treffen, z. B. http://shop.reifen1plus.de/

Dort evtl. den Haken setzen "mit ABE ohne Umbaumaßnahmen"... dann bleiben noch ein paar Felgen übrig, in deren ABE/Gutachten Du nach der zulässigen Radlast suchen kannst. Die schon genannten Punkte wie "zuläss. Achslast+Stützlast" geteilt durch 2 ergeben u. U. eine notwendige Radlast von > 800 kg, was die Felgenauswahl spürbar einschränkt.

ERNSTL
21.01.2016, 16:59
...Die schon genannten Punkte wie "zuläss. Achslast+Stützlast" geteilt durch 2 ergeben u. U. eine notwendige Radlast von > 800 kg, was die Felgenauswahl spürbar einschränkt.

Wie bereits erwähnt, reicht die max. zul. Achslast allein schon aus, da/wenn für den Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeitsbegrenzung (100Km/h) gilt und z.B. die max. Traglast des Rades in diesem Fall sogar überschritten werden darf. Ob man das machen möchte, damit leben kann oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Reserven sind sicher nicht verkehrt, vom Gesetz her aber nicht gefordert.


92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)

"Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg überschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist."

92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)

"Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."


Interessant in diesem Fall: Meine bisherigen Autos hatten entweder keinen Vermerk zur Überschreitung der max. Achslast bei Anhängerbetrieb bzw. wenn, dann nur, das sich die max. Achslast der HA z.B. um die Stützlast der AHK erhöhen darf. Beim Vito ist vermerkt, das sowohl bei der VA, als auch der HA, die max. Achslast um 150Kg überschritten werden darf, wenn ein Anhänger dran hängt.