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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : k.o.


Wolle07
03.06.2015, 08:00
Nun habe ich aus Sicherheitsgründen auch endlich ein k.o.-Pfefferspray in meinem MP und muss darauf folgendes lesen:

Gebrauchsanweisung des K.o.-Pfeffersprays:

"Das knallharte K.o.-Pfefferspray zum Schutz vor Angriffen. Im Notfall auf Augen und Schleimhäute sprühen.
K.o.-Pfefferspray ist ein Tierabwehrspray. Es wirkt ebenso überzeugend gegen Menschen, ist aber in Deutschland nicht dafür zugelassen. Vor Gebrauch gegen Menschen ist aus Gründen der Rechtssicherheit deren schriftliche Zustimmung für die Anwendung einzuholen."

Hat jemand von Euch zufällig einen geeigneten Vordruck?

Gruss
Wolle

Danidog
03.06.2015, 08:12
Irgendwie läuft das in D falsch, dass oft der Täterschutz vor dem Opferschutz kommt :760:

Aus Spass wird man das Spray wohl nicht einsetzen und potentiellen Verbrechern wird herzlich egal sein was auf der Dose steht ...

Wolle07
03.06.2015, 08:25
tja, Täterschutz geht in D wohl vor Opferschutz.

Folgendes hat sich bei uns in der Nachbarschaft ereignet:

"Die Technik macht es möglich: Wer sein Haus oder Gelände schützen will, kann heute überall kleine, billige Überwachungskameras kaufen. Wie viele davon installiert sind, ist nicht bekannt, denn die Kameras sind nicht meldepflichtig. Auch die Kamera nicht, die vor gut zwei Wochen in Kürten-Bechen filmte, wie unbekannte Täter den Bronzeesel mit roter Farbe beschmierten. (http://www.ksta.de/kuerten/farbattacke-auf-becher-esel-verdaechtige-fluechten-aus-imbiss,15189230,30728216.html)
Es sind die Aufnahmen dieser Kamera, die der Polizei derzeit Kopfzerbrechen bereiten: Denn nach der reinen Lehre des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dürfte es die Aufnahmen gar nicht geben – denn Personen dürfen im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht ohne ihre Erlaubnis gefilmt oder fotografiert werden. Der Kamerabesitzer hätte also seine Linse so einstellen müssen, dass tatsächlich nur die ihm gehörende Fläche überwacht wurde und nicht der öffentliche Platz. Hat er aber nicht. Und nun? Den Film mit den Tätern auf dem Video gibt es, er liegt der Polizei vor. Fraglich ist, ob sie ihn nutzen darf und ob den Kamerabesitzer ein Bußgeldbescheid erwartet."

Da fragt man sich schon, ob noch alles in Ordnung ist...

Gruss
Wolle

mycel
03.06.2015, 09:19
Das ist mir alles egal, im Zweifel, in letzter Konsequenz kommt Spray oder der Teleskopstock zum Einsatz. Die große Mag-Lite D6 hat es leider zerlegt.

sternmarke
03.06.2015, 09:52
Angemessen antworten und dann freundlich nachfragen. Hat sich bisher immer bewährt..
https://wurstkoffer.files.wordpress.com/2012/07/kloppe1.jpg

😜

dieterbuergy
03.06.2015, 10:19
Ja so ein Migränestäbchen bewirkt schon mal Wunder :-)

Korsar
03.06.2015, 15:01
Hallo,

ZITAT: "Die große Mag-Lite D6 hat es leider zerlegt. "

Ja war denn der Schädel von dem letzten Übeltäter so hart ??? a:) :rolleyes::rolleyes:

Korsar
03.06.2015, 15:04
Hallo,

ZITAT: "Die große Mag-Lite D6 hat es leider zerlegt. "

Ja war denn der Schädel von dem letzten Übeltäter so hart ??? a:) :rolleyes::rolleyes:


Das mit der Zustimmung sehe ich im Falle eines Angriffs gegen meine Person oder Dritte (nahestehend oder nicht) gelassen -das Risiko muss man dann eben eingehen und insoweit vertraue ich der deutschen Justiz - noch.

VITO-Power
03.06.2015, 15:31
Das Verbot schützt auch den Anwender selbst, vor Anwendungsfehlern und Tätern, die sich dann erst recht provoziert fühlen...
Schon das Mitführen von Pfefferspray ist nicht gestattet ...
Ich habe noch nie welches vermisst ...

Korsar
03.06.2015, 15:33
Hallo,

....ich zwar auch nicht

aber nicht jeder ist wie wir.

sternmarke
03.06.2015, 15:43
Kann einen schneller erwischen als man meint..bei mir vor ein paar Jahren aufdringliche Scheibenputzer an einer roten Ampel. Nachdem er trotz Verwarnung die Haende nicht aus dem halb geoeffneten Fenster zurueckziehen wollte, gab es einen Klaps auf die Finger. Zum Glueck wurds dann gruen :-)

v-dulli
03.06.2015, 15:44
Vor Gebrauch gegen Menschen ist aus Gründen der Rechtssicherheit deren schriftliche Zustimmung für die Anwendung einzuholen."

.lach. .lach. .lach. .lach. :n_lachen2: :n_lachen2: :n_lachen2: :n_lachen2:

princeton1
03.06.2015, 15:55
K.O Spray...?!?
Das ist doch nur was für ängstliche Damen, die nachts die Abkürzung durch den Park nehmen...!
-:)
Bei mir liegt für die nonverbale + sachliche Kommunikation ein 46er gekröpfter HAZET Ringschlüssel in greifbarer Nähe im Auto...!

Grüssle

Nico

sternmarke
03.06.2015, 15:59
Uuuhhhhhh sogar der gekröpfte.. 😍😍😍

princeton1
03.06.2015, 16:15
Nach dem Eindatz bringe ich den Aggressor auch direkt zur Berufsgenossenschaft!
Das war dann ein "Arbeitsunfall"...!
In diesem Fall benötigt man auch keine schriftliche Zustimmung im Vorfeld!

-:)

Gruss

Nico

v-dulli
03.06.2015, 16:18
Das war dann ein "Arbeitsunfall"...!
In diesem Fall benötigt man auch keine schriftliche Zustimmung im Vorfeld!

-:)

Gruss

Nico

Oder ein Sportunfall .tut. .tut. .tut.

http://img2.wikia.nocookie.net/__cb20120918215722/thewalkingdeadtv/de/images/e/e8/Baseball_Schläger.png

Brettermeier
03.06.2015, 20:49
Fakt ist, dass bei einem unmittelbaren Angriff auf Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum jedes einem zur Verfügung stehende Mittel verwendet werden darf, um den Angriff abzuwehren.

Das bedeutet Hazet-Schlüssel (auch gekröpft), Pfefferspray, Flammenwerfer, SMG, Regenschirm und Handfeuerwaffe dürfen zur Notwehr verwendet werden. Alles im Rahmen der Verhältnismässigkeit, sozusagen.

Im Nachhinein muss man natürlich deutlich glaubwürdig schildern, wie es zu dieser Notwehrhandlung kam.
Wenn das durch ist, gibt es eventuell noch eine (andere) Anklage wegen unerlaubten Waffenbesitzes ( wobei Hundeabwehrspay, Maglites und Hazet-Schlüssel (auch gekröpft) nicht fallen, Flammenwerfer und Kriegsfeuerwaffen sollte man erklären können.
Das ist allerdings zu vernachlässigen, wenn die Abwehr erfolgreich war.

Wenn einem das Recht auf eigene Verteidigung hier abgesprochen werden soll, ist das in meinen Augen Nonsens, denn eine gesunde Wehrhaftigkeit schützt am besten vor Verlust obig genannter Werte, nur ist das heute anscheinend nicht mehr opportun.
Ob es nun gerecht ist, einen Täter zum Opfer zu machen, sollen andere entscheiden. Als Kinder ham ma sacht : " Kommt davon ".

Vito-Dane
04.06.2015, 10:12
"...Vor Gebrauch gegen Menschen ist aus Gründen der Rechtssicherheit deren schriftliche Zustimmung für die Anwendung einzuholen."

Gruss
Wolle

Da stelle ich mir gerade vor, dass man bei einem Überfall folgendes dem Übeltäter sagen muss:

"Entschuldigen Sie bitte, es wäre sehr freundlich von Ihnen, wenn Sie mir diese schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben würden, damit ich dieses Pfefferspray gegen Sie einsetzen darf. Danke."

:760:

WHans
04.06.2015, 12:41
Fakt ist, dass bei einem unmittelbaren Angriff auf Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum jedes einem zur Verfügung stehende Mittel verwendet werden darf, um den Angriff abzuwehren.
Wenn einem das Recht auf eigene Verteidigung hier abgesprochen werden soll, ist das in meinen Augen Nonsens, denn eine gesunde Wehrhaftigkeit schützt am besten vor Verlust obig genannter Werte, nur ist das heute anscheinend nicht mehr opportun.


Guckst Du hier: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Mann-wirft-Angreifer-in-Lech-Wurde-nun-wirklich-die-Leiche-gefunden-id34279187.html

Der hatte die Einwilligung der beiden Helden defintiv auch nicht!
(und auch keinen gekröpften ...)

Grüße

Hans