camper2012
13.02.2015, 17:51
Vor gut zwei Jahren hatte ich einen Viano Fun gekauft, bei dem im Inserat unter anderem stand: 'Zuheizer/Aufrüstung Standheizung sehr günstig'.
Nach der Feststellung des Mangels (es gab keinen Zuheizer!) kontaktierte ich den Verkäufer, um mit ihm die Behebung des Mangels zu besprechen. Eine Einigung kam nicht zustande; der Verkäufer war telefonisch und per Email nicht mehr zu erreichen... (Steht aktuell mit ca. 80 Fahrzeugen (BMW+Benz) im Netz.)
'Die Angabe über den Zuheizer war versehentlich aufgenommen worden und wenn der Kunde sich den Wagen nicht leisten könne, hätte er ja einen günstigeren kaufen können...' war die Krönung der Argumentation. 'Man wolle jetzt nur Geld rausschlagen.'
Nach gut zwei Jahren stellt das Landgericht fest, dass der Verkäufer ca. 1.600 Euro (zuzüglich Nebenkosten) Schadenersatz leisten muß.
Den Aufwand rechtfertigt es nicht, aber ich freue mich riesig.
meine Erkenntnisse aus dieser Aktion:
- Autos nicht alleine kaufen (oder verkaufen) und jemanden mitnehmen, der Fachkenntnis hat (oder als Zeuge dienen kann)
- alles schriftlich machen samt Bestätigung/Unterschrift (das betrifft auch Angaben zu (Nicht-)Raucherfahrzeugen und Unfällen, Sondervereinbarungen, 'Nebensächlichkeiten' etc.)
- vor einem unendlich erscheinenden juristischem Procedere versuchen, eine Einigung zu finden oder das Fahrzeug schlichtweg zurückgeben
...das erspart einem viel Ärger.
Vielleicht hilft es Euch weiter,
viele Grüße und gute Vahrt!
Nach der Feststellung des Mangels (es gab keinen Zuheizer!) kontaktierte ich den Verkäufer, um mit ihm die Behebung des Mangels zu besprechen. Eine Einigung kam nicht zustande; der Verkäufer war telefonisch und per Email nicht mehr zu erreichen... (Steht aktuell mit ca. 80 Fahrzeugen (BMW+Benz) im Netz.)
'Die Angabe über den Zuheizer war versehentlich aufgenommen worden und wenn der Kunde sich den Wagen nicht leisten könne, hätte er ja einen günstigeren kaufen können...' war die Krönung der Argumentation. 'Man wolle jetzt nur Geld rausschlagen.'
Nach gut zwei Jahren stellt das Landgericht fest, dass der Verkäufer ca. 1.600 Euro (zuzüglich Nebenkosten) Schadenersatz leisten muß.
Den Aufwand rechtfertigt es nicht, aber ich freue mich riesig.
meine Erkenntnisse aus dieser Aktion:
- Autos nicht alleine kaufen (oder verkaufen) und jemanden mitnehmen, der Fachkenntnis hat (oder als Zeuge dienen kann)
- alles schriftlich machen samt Bestätigung/Unterschrift (das betrifft auch Angaben zu (Nicht-)Raucherfahrzeugen und Unfällen, Sondervereinbarungen, 'Nebensächlichkeiten' etc.)
- vor einem unendlich erscheinenden juristischem Procedere versuchen, eine Einigung zu finden oder das Fahrzeug schlichtweg zurückgeben
...das erspart einem viel Ärger.
Vielleicht hilft es Euch weiter,
viele Grüße und gute Vahrt!