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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Komme gerade vom Gericht! Wenn ein Autobahnpolizist meint....


princeton1
24.11.2014, 13:54
...dass, das Spiel einer Auflaufbremse und ein Klackgeräusch des Bremsmechanismuses des Anhängers mit einer Nichtfunktion der Bremse gleichzusetzen sei, irrt er sich gewaltig!

In der heutigen Anschlussverhandlung mit technischem DEKRA-Gutachter wurde attestiert, dass trotz Spiels + Geräusche noch genügend Bremsleistung vorhanden sein kann.
Auch wurde festgestellt, dass eine gerichtlich verwertbare Bremsenprüfung nicht auf einem Autobahnrastplatz erfolgen kann!

Die eigentliche Kontrolle erfolgte bereits am 31.07.2013...!

Schönes Ergebnis! Bussgeld + Punkte wurden vom hohen Gericht einkassiert!!!

-:)

So kann ich das leiden!

-:)

tschüss dann

Nico

VITO-Power
24.11.2014, 13:57
Glückwunsch ...

Du lässt aber auch nichts aus ... oder?

drdisketti
24.11.2014, 14:23
War das nicht "weit weg von zu Hause" ?

princeton1
24.11.2014, 14:25
Glückwunsch ...

Du lässt aber auch nichts aus ... oder?

-:)

Nö, das war ja schließlich auch der Polizist, der mir damals sagte, dass er ja durchaus einen Ermessensspielraum hätte. Den er aber nicht anwenden würde, da, wenn er sich mein Gespann anschaut, es ja keinen Armen treffen würde...!

Nach den Ausführungen vom Gutachter stammelte er noch, dass er seit 18 Jahren so immer Anhängerbremsen geprüft hätte...!

-:)

Gruss

Nico

princeton1
24.11.2014, 14:29
War das nicht "weit weg von zu Hause" ?

-:)

Relativ...!

-:)

v-dulli
24.11.2014, 14:31
-:)

Nö, das war ja schließlich auch der Polizist, der mir damals sagte, dass er ja durchaus einen Ermessensspielraum hätte. Den er aber nicht anwenden würde, da, wenn er sich mein Gespann anschaut, es ja keinen Armen treffen würde...!

Nach den Ausführungen vom Gutachter stammelte er noch, dass er seit 18 Jahren so immer Anhängerbremsen geprüft hätte...!

-:)

Gruss

Nico

Da wäre er bei mir auch an der richtigen Adresse :760:
Bin selbst Bremsenprüfer :41:

Cooper40
24.11.2014, 14:49
-:)

, dass er seit 18 Jahren so immer Anhängerbremsen geprüft hätte...!



Ein Fehler wird nicht weniger nur weil er 18 Jahre lang betrieben wird/wurde.

MfG Klaus

V6 Mixto Lang
24.11.2014, 14:55
Das Traurige ist halt, welche Zeit, Nerven und Geld so ein irrender und anmaßender "Ordnungshüter" einen kosten kann: einfach für nichts und wieder nichts!!! :heul::heul::keule::keule::heul::heul:

princeton1
24.11.2014, 14:57
Die TÜV-Plakette von meinem Anhänger war damals gerade vier Monate alt!
-:)
Der mängelfreie Report lag dem Gericht auch vor!

LG

Nico

purple
24.11.2014, 18:09
Die TÜV-Plakette von meinem Anhänger war damals gerade vier Monate alt!
-:)
Der mängelfreie Report lag dem Gericht auch vor!

LG

Nico

Das bedeutet eigentlich nur, dass der Anhänger zum Zeitpunkt der Überprüfung mängelfrei gewesen ist bzw. kein Mangel gefunden wurde.

Bei einem anderen Richter hätte das Verfahren durchaus auch anders ausgehen können. Richter sind ungebunden, nicht von Weisungen abhängig und frei in ihrer Urteilsfindung. Es zeigt sich immer wieder, dass Richter aus einer Laune heraus eigentlich eindeutige Sachverhalte mit nachgewiesenen Verkehrsverstößen zu Gunsten des Betroffenen entscheiden. Welch Gründe das auch immer haben mag!?

Danidog
24.11.2014, 18:31
Das bedeutet eigentlich nur, dass der Anhänger zum Zeitpunkt der Überprüfung mängelfrei gewesen ist bzw. kein Mangel gefunden wurde.

Bei einem anderen Richter hätte das Verfahren durchaus auch anders ausgehen können. Richter sind ungebunden, nicht von Weisungen abhängig und frei in ihrer Urteilsfindung. Es zeigt sich immer wieder, dass Richter aus einer Laune heraus eigentlich eindeutige Sachverhalte mit nachgewiesenen Verkehrsverstößen zu Gunsten des Betroffenen entscheiden. Welch Gründe das auch immer haben mag!?

Ja, wie ich dieses theoretische Gesäusel bzw. Gequake liebe ... ZUM GLÜCK gibt es (noch) Richter, die mit Menschenverstand und Logik urteilen!!!

V6 Mixto Lang
24.11.2014, 18:36
Noch ein Gedanke:

Wenn Nico "auf ganzer Linie" freigesprochen wurde, trägt doch die Staatskasse (= Steuerzahler) die Verfahrenskosten, oder?

Den anzeigenden Polizisten ("will meinen Ermessenspielraum nicht ausschöpfen....es trifft ja keinen Armen...") kostet das Ganze gar nichts, noch nicht einmal seine Anwesenheit im Gerichtssaal, weil bezahlte Arbeitszeit.

Im Gegenteil: der kann sich heute Abend bei seiner Frau ausschimpfen, dass schon wieder mal so ein ***** Richter den Autofahrer hat laufen lassen!!!

Der bekommt sogar noch Mitleid und Mitgefühl von seiner Frau dafür und wird sicherlich getröstet werden.

Zeit, Geld , Nerven hat eigentlich nur der Nico blechen müssen für den ganzen Schmarren.

princeton1
24.11.2014, 18:53
...Das bedeutet eigentlich nur, dass der Anhänger zum Zeitpunkt der Überprüfung mängelfrei gewesen ist bzw. kein Mangel gefunden wurde...

.bla.

Das bedeutet in erster Linie, dass überschaubare vier Monate zuvor ein TÜV-Ingenieur klar festgestellt hat, dass die Bremse meines Anhängers ABSOLUT mängelfrei war!!!
Und es wohl kaum möglich ist, dass in dieser kurzen Zeit mein selten genutzter Anhänger (nur zum Mopped-, oder SMART Transport) plötzlich über keine Bremswirkung mehr verfügen soll!!!
Der übereifrige Behördenvertreter und Möchtegern-Spezialist für Auflaufbremsen ist ja nun eines Besseren belehrt worden!

tschüss dann

Nico

Tim L.
24.11.2014, 19:31
Es sollen schon mängelfrei geprüfte Pkw nicht mehr eigenständig vom Hof gekommen sein.

Mit frischen Winterreifen prüfen und Zuhause dann die abgefahrenen Sommerzeiten drauf,...

BenzTowner
24.11.2014, 19:53
Welchen Anlass hatte die Kontrolle? Was war seine Ermächtigungsgrundlage? Strafanzeige / Schlingerverhalten / Beschädigung / fehlende Prüfplakette?

Wenn davon nichts Objektives zutrifft, hatte er keine Ermessensspielraum!

Wo war sein Kollege/in? War er alleine - dann kann er so wie so nichts machen, er braucht einen Amtszeugen.

Er bewegt sich auf ganz dünnem Eis - der Richter hat nur bedingt Entscheidungfreiheit. Er ist an Fakten, Beweise und Gutachten (TÜV-Plakette/Teilegutachten/Betreibserlaubnis) gebunden - hier gibt es keine Indizien sondern Fakten. Er hätte nicht anders entscheiden können!

Alles andere wäre Rechtsbeugung gewesen!:rtfm:

blondie
24.11.2014, 20:26
Fakten.....:kotz:
ich habe mal in Siegen vor ner Richterin gesessen. Wegen angeblich nicht angeschnallt. Mein Beifahrer war Zeuge das ich angeschnallt war. Aber das zählte nicht. Selbst eine Vorort Begutachtung wo die Richterin meinen damals Nissan 100NX begutachtete und meinte *nein so im Vorbeifahren könnte man das nicht richtig sehen* (die Beamten standen in einer Nebenstraße) wurde ich verurteilt...
Seitdem habe ich den Glauben an den Rechtsstaat verloren...:760:

princeton1
24.11.2014, 20:51
Welchen Anlass hatte die Kontrolle? Was war seine Ermächtigungsgrundlage? Strafanzeige / Schlingerverhalten / Beschädigung / fehlende Prüfplakette?

Wenn davon nichts Objektives zutrifft, hatte er keine Ermessensspielraum!

Wo war sein Kollege/in? War er alleine - dann kann er so wie so nichts machen, er braucht einen Amtszeugen.

Er bewegt sich auf ganz dünnem Eis - der Richter hat nur bedingt Entscheidungfreiheit. Er ist an Fakten, Beweise und Gutachten (TÜV-Plakette/Teilegutachten/Betreibserlaubnis) gebunden - hier gibt es keine Indizien sondern Fakten. Er hätte nicht anders entscheiden können!

Alles andere wäre Rechtsbeugung gewesen!:rtfm:

-:)

Der eigentliche Anlass der Kontrolle auf der Autobahn war eine Laserpistole-Geschwindigkeitsmessung!
Ich wurde mit 102Km/h erfasst.
Aber erst nachdem man mich "gestellt" hatte, wurde der ordnungsgemäße 100km/h Status meines Gespanns erkannt und bestätigt.
Dann wurde weiter gesucht...!
Und einer der beiden Beamten nahm dann meine Auflaufbremse auf's Korn...!

-:)

LG

Nico

fluky
24.11.2014, 21:08
Mal ganz abgesehen davon wird der Prüfingenieur vom TÜV die Bremse auf einem Bremsenprüfstand getestet haben!
Ausserdem wird der nicht wie ein Streifenpolizist 1 mal im Monat eine Anhängerbremse anschauen!
Die Grünen wissen immer alles besser meinen sie und wenn sie was finden wollen finden die irgendwas! :760:

v-dulli
24.11.2014, 21:17
Es sollen schon mängelfrei geprüfte Pkw nicht mehr eigenständig vom Hof gekommen sein.

Mit frischen Winterreifen prüfen und Zuhause dann die abgefahrenen Sommerzeiten drauf,...

Das ist leider richtig und kommt tatsächlich häufiger vor als einem lieb sein kann nur bezweifle ich trotzdem dass ein Uniformierter Beamter einfach so auf der Strasse in der Lage und befugt ist die Bremswirkung eines Fahrzeuges anhand eines Geräusches zu beurteilen. Zumal die Auflaufvorrichtung keine direkte Verbindung zu Bremseinrichtung hat. Dazwischen ist immer etwas Luft und dabei kann es beim Bremsen schon mal zu einem Klacken kommen.
Bei berechtigtem Verdacht kann und muss er einen Sachverständigen oder einen Bremsenprüfdienst mit der Prüfung beauftragen mehr aber auch nicht.
Im Raum Bielefeld ist eine "SoKo Schrott" unterwegs und die Jungs kommen mehr oder weniger regelmässig zu uns auf den Prüfstand - TÜV und DEKRA haben nicht so lange auf.

purple
24.11.2014, 22:15
Welchen Anlass hatte die Kontrolle? Was war seine Ermächtigungsgrundlage? Strafanzeige / Schlingerverhalten / Beschädigung / fehlende Prüfplakette?

Im vorliegenden Fall bestand der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung), die verfolgt werden sollte. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist Aufgabe der Polizei und die Ermächtigung zum Anhalten und zur Feststellung der Personalien ergibt sich aus § 163b StPO (das Ordnungswidrigkeitengesetzt hat keine eigene Rechtsnorm). Sonst stützt sich die Ermächtigung der Polizei bei der Überwachung des Straßenverkehrs auf § 36 Abs.5 StVO:

Auszug aus dem Gesetz:

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten...........

Wenn davon nichts Objektives zutrifft, hatte er keine Ermessensspielraum!

Doch, bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten hat ein Polizeibeamter immer einen Ermessensspielraum, denn nur bei der Verfolgung von Straftaten gilt das Legalitätsprinzip (Verfolgungszwang). Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip. Dieses bedeutet, dass der Polizeibeamte entscheiden darf und kann, ob er überhaupt einschreitet und falls er sich zu einem "Ja" entschlossen hat, wie er einschreitet (Folge für den Betroffenen). Lediglich bei dem "wie" kann das Ermessen durch die Rechtsfolge des möglichen Verstosses eingeschränkt sein.

Wo war sein Kollege/in? War er alleine - dann kann er so wie so nichts machen, er braucht einen Amtszeugen.

Nein! Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die so etwas vorschreibt. Nur bei sehr wenigen strafprozessualen Maßnahmen ist die Hinzuziehung von "Amtszeugen" erforderlich (keine Polizeibeamten). Zur Verdeutlich sei hier die Durchsuchung beim Tatverdächtigen gemäß § 102 ff. StPO angeführt. In den Ausführungsvorschriften/Formvorschriften zu § 102 StPO wird auf diese Verpflichtung bei dem Vorliegen bestimmter Voraussetzungen hingewiesen. Ein "Amtszeuge" ist bei der Feststellung von Verkehrsordnungwidrigkeiten nicht erforderlich. Ein Zeuge (hier der feststellende Beamte) ist völlig ausreichend.

Er bewegt sich auf ganz dünnem Eis - der Richter hat nur bedingt Entscheidungfreiheit. Er ist an Fakten, Beweise und Gutachten (TÜV-Plakette/Teilegutachten/Betreibserlaubnis) gebunden - hier gibt es keine Indizien sondern Fakten. Er hätte nicht anders entscheiden können.

Alles andere wäre Rechtsbeugung gewesen!:rtfm:

Ich glaube mal, dass man die Beantwortung dieser Frage auch tatsächlich einem Richter überlassen sollte.

Auf die Möglichkeit

-dass man Prüfplaketten auch kaufen kann
-dass es auch Prüfer gibt, die gegen ein kleines Handgeld nicht jeden Mangel erkennen
-dass zwischen der Prüfung und der zu einem späteren Zeitpunkt stattfindenden Kontrolle doch tatsächlich ein Defekt eintreten kann
-dass ein Gutachten, dass nicht unmittelbar nach der Kontrolle und ohne vorherige Einwirkunsmöglichkeit des Betroffenen erstellt worden ist, doch eigentlich nur den Zustand der begutachteten Sache zum Zeitpunkt der Begutachtung widerspiegeln kann
-usw.

möchte ich hier gar nicht weiter eingehen. Zudem liegt die Schilderung eines Sachverhaltes immer auch an der jeweiligen subjektiven Wahrnehmung des Betrachters.

Kaschdi
24.11.2014, 22:32
-dass es auch Prüfer gibt, die gegen ein kleines Handgeld nicht jeden Mangel erkennen


Den Graukittel möchte ich mal sehen, der heute noch seinen Arbeit so leichtfertig wegwirft.

Bei uns im Saarland werden gefakte Autos vom Dekra zum TÜV und umgekehrt bewegt, um den anderen zu Testen und anzuschwärzen.

Selbst mein Prüfer, den ich mittlerweile mindestens 1X im Monat mit einem Kundenauto besuche, lies mich mit meinem Anhänger nochmal vorfahren, da von der Achse zum Boden eine Schraube lose war.

VITO-Power
24.11.2014, 22:45
Fakt ist hier aber doch, dass hier auf Grund eines zweifelhaften Uniformträgers, der als verhinderter Hobbysachverständiger eine noch zweifelhaftere Diagnose erstellte, ein Bussgeld und Punkte verhängt wurden.
Bei derartigen Rechtsfolgen sollte ein Polizist, der häufig genug schon mit den rechtlichen Gegebenheiten masslos überfordert ist, etwas kleinere Brötchen backen und zumindest eine offizielle technische Kontrollinstanz in der Hinterhand haben ... So ist das Willkür und hat nichts mit vernünftiger Polizeiarbeit zu tun.
Man kann nur hoffen, dass solche Gegebenheiten in die regelmässige Bewertung einfliessen und zumindest damit ausbleibende Beförderungen zum Nachdenken anregen ...

v-dulli
24.11.2014, 22:48
Den Graukittel möchte ich mal sehen, der heute noch seinen Arbeit so leichtfertig wegwirft.

Bei uns im Saarland werden gefakte Autos vom Dekra zum TÜV und umgekehrt bewegt, um den anderen zu Testen und anzuschwärzen.



Und trotzdem gibt es solche Prüfer!
Teils auch weil sie Geld verdienen müssen.

rollieexpress
25.11.2014, 06:47
Ich kann mich noch grau an einen Fall 2001 erinnern. Da ist ein Kunde, beim Verlassen des Werkstattgeländes in den Querverkehr gerollt. Der Grund war ganz einfach. Bei der HU wurde mit der Werkstatt vereinbart, dass noch die Bremsschläuche erneuert werden mussten, Prüfer klebt in gutem Glauben die Plakette und feddisch.

Die Bremsschläuche wurden ausgebaut und weil wohl die Bühne gebraucht wurde der Wagen "kurz" auf den Hof gerollt. Kurze Rede langer Sinn der Wagen wurde wohl vergessen.

Der Kunde kommt den Wagen abholen und wurde ohne Bremse losgeschickt. Demzufolge der besagte Unfall und in der gerichtlichen Aufarbeitung verlor der Prüfer die Prüfberechtigung u. s. w. u. f.

Ich glaube aus sowas lernt man.

duc900
25.11.2014, 06:54
Auf die Möglichkeit

-dass man Prüfplaketten auch kaufen kann
-dass es auch Prüfer gibt, die gegen ein kleines Handgeld nicht jeden Mangel erkennen
-dass zwischen der Prüfung und der zu einem späteren Zeitpunkt stattfindenden Kontrolle doch tatsächlich ein Defekt eintreten kann
-dass ein Gutachten, dass nicht unmittelbar nach der Kontrolle und ohne vorherige Einwirkunsmöglichkeit des Betroffenen erstellt worden ist, doch eigentlich nur den Zustand der begutachteten Sache zum Zeitpunkt der Begutachtung widerspiegeln kann
-usw.

möchte ich hier gar nicht weiter eingehen. Zudem liegt die Schilderung eines Sachverhaltes immer auch an der jeweiligen subjektiven Wahrnehmung des Betrachters.


Oh Mann...

laßt doch princeton1 die Geschichte erzählen und holt nicht irgendwelche Geschichten und Spekulationen hinter dem Ofen vor.
Hätt der Hund net gsch...., hätt er den Hasen gefangen

Ja. Es gibt käufliche Prüfer
Ja. es gibt Leute, die die Räder umstecken.
Ja, Es gibt Streckenposten, die gerne ihre Position ausspielen und A..... sind.

Aber alles nicht der Regelfall!!!

rollieexpress
25.11.2014, 07:03
Aber die Ausnahme bestimmt nun einmal die Regel.:41:

Mopeto
25.11.2014, 07:04
Ich werde mit Gespann auch öfters rausgezogen und muss ab und an mal auf die mobile Waage weil das beim Kopfrechnen nicht so klappt mit den Jungs :-)

Aber ich muss sagen die Kontrollen sind zwar lästig weil Zeitaufwendig aber bleiben immer freundlich und auf einem Sachlichen Niveau.
Und das die Jungs da technische "****en" sind würde ich jetzt nicht sagen die sind schon "etwas" geschult.
Aber Ausnahmen bestätigen ja die Regel.

princeton1
25.11.2014, 07:52
...Ja, Es gibt Streckenposten, die gerne ihre Position ausspielen und A..... sind...

-:)

http://youtu.be/B6D1izSTm8o

-:)

Nur noch mal zur Klarstellung!
Da ich auf meinem selten genutzten Anhänger (steht in der Garage) hauptsächlich mein Mopped transportiere, achte ich äußerst penibel auf den technischen Zustand!
Die CARGOMAXX-Chinakracher habe ich z.B gegen wertige GOODYEAR Ganzjahresreifen getauscht.
Und an der vor vier Monaten durch den TÜV abgenommenen Bremsanlage gab es überhaupt nichts zu beanstanden!
Ich wäre dem Prüf-Ingenieur für jeden Hinweis auf einen Defekt dankbar gewesen!
Und nur weil ein geltungsbedürftiger Behördenvertreter von einem Klackgeräusch ableiten möchte, dass ich plötzlich 0% Bremsleistung habe, kassiere ich Punkte, zahle ein wuchtiges Bussgeld und könnte wegen solcher ****en aufgrund der neuen 8 Punkte Regelung irgendwann meinen Führerschein abgeben!
Wenn er konsequent gewesen wäre, hätte er mir entweder die Weiterfahrt mit diesem "enormen" Gefahrenpotential verbieten müssen, oder mich zu einer Prüfstelle eskortieren müssen!

-:)

tschüss dann

Nico

Danidog
25.11.2014, 08:59
Da ich auf meinem selten genutzten Anhänger (steht in der Garage) hauptsächlich mein Mopped transportiere, achte ich äußerst penibel auf den technischen Zustand!
Die CARGOMAXX-Chinakracher habe ich z.B gegen wertige GOODYEAR Ganzjahresreifen getauscht.

Und nur weil ein geltungsbedürftiger Behördenvertreter von einem Klackgeräusch ableiten möchte, dass ich plötzlich 0% Bremsleistung habe, kassiere ich Punkte, zahle ein wuchtiges Bussgeld und könnte wegen solcher ****en aufgrund der neuen 8 Punkte Regelung irgendwann meinen Führerschein abgeben!

Das ist ja gerade das groteske, war der Herr etwa neidisch ...?? Dein Gespann wird ja wohl nicht so gewirkt haben, als fiele es gleich auseinander ... Dass es "wohl keinen Armen trifft", wurde ja schon schnippisch angemerkt.

Ich freue mich, dass Du diese Verhandlung "gewonnen" hast, auch wenn sie unnötig Steuergeld gekostet hat.

Für übereifrige Beamte gäbe es genug zu kontrollieren, es ist so viel offensichtlich rollender Schrott unterwegs, dass man gar nicht alle kontrollieren, geschweige denn aus dem Verkehr ziehen kann.

Neulich bei uns, zum Glück nichts weiter passiert ...

Tragrahmen durchgerostet (http://www.nordbayern.de/region/neumarkt/schieflage-auf-a3-autotransporter-verlor-seine-rader-1.3993513)

V6 Mixto Lang
25.11.2014, 09:09
Ich hatte ja vor einiger Zeit berichtet, dass eine Zivilstreife mich wegen vermeintlicher Überladung bei hoher Geschwindigkeit rausgezogen hatte.

Diese Art der Kontrolle ist für mich vollkommen in Ordnung (wenn auch lästig...).

Nur wenn ein Grüner meint, er sei kompenter als der TüV-Ingenieur und müsse eine technische "Nachprüfung und Befundung" vor Ort machen, wird's kritisch!

Nicht umsonst tritt die Rennleitung bei grösseren Kontrollen (Moppeds wie Autos) ja auch immer mit TüV/DEKRA zusammen auf..... was in Ordnung ist.

Jobo
25.11.2014, 09:35
leider konnte ich bisher den Ablauf der Kontrolle nicht genau verstehen.
Habe ich den Ablauf richtig verstanden.
Gespannfahrt, Kontrolle der Geschwindigkeit, Überprüfung Gespann am Parkplatz durch einen Beamten, Du erhältst wegen Ordnungswidrigkeit die Ankündigung über eine Strafzahlung und Punkte. Du darfst trotz angeblicher Mängel (vermutlich schwerwiegende) den Parkplatz verlassen um weiter zu fahren!

Da handelt doch ein Beamter grob fahrlässig, oder?

Wenn er einen solchen Mangel feststellt muss er doch eine gerichtsverwertbare Prüfung machen können oder Dein Gespann einer solchen zuführen?
Wäre alles andere nicht anmaßend ?

Korsar
25.11.2014, 09:43
Hallo,

ZITAT:"Das Traurige ist halt, welche Zeit, Nerven und Geld so ein irrender und anmaßender "Ordnungshüter" einen kosten kann: einfach für nichts und wieder nichts!!!"

Nein für nichts und wieder nichts war es nicht. Es war wichtig für uns alle.
.dank. Vielen Dank, dass Du persönlich die Zeit die Nerven und das Geld (;) auch wenn es keinen ... so eine :kopfklatsch: Äußerung) auf Dich genommen hast. Viel öfter solle der Bürger sich gegen den Staat und seine Organe zur Wehr setzen, das ist wichtig für die Funktion unseres Gemeinwesens. Wenn es keine "Kontrolle" mehr gibt wird der "Staat" immer "selbstbewußter" und macht mit seinen Bürgern was er will.
Da kehrt sich der Grundsatz, dass der Staat seinen Bürgern dienen sollte um, und der Staat wird zum Selbstzweck - dann ist aber etwas ganz gründlich schief gelaufen - und m.E. stehen wir schon kurz davor wenn es nicht schon 5 nach 12 ist.

VITO-Power
25.11.2014, 10:02
Ich hatte ja vor einiger Zeit berichtet, dass eine Zivilstreife mich wegen vermeintlicher Überladung bei hoher Geschwindigkeit rausgezogen hatte.

Diese Art der Kontrolle ist für mich vollkommen in Ordnung (wenn auch lästig...).

Überladung bei hoher Geschwindigkeit ? ... Überladung ist Überladung ... Die hohe Geschwindigkeit sollte eher gegen Überladung sprechen, oder biste so unsicher durch die Kurven geeiert?
Die Herren hatten auch entweder Langeweile oder wenig Ahnung / ungeschultes Auge und davon viel ...
Einen überladenen Transporter sollte man eigentlich im Fahrverhalten von einem "sportlich" auftretenden Bus auseinanderhalten können.
Problem ist, dass durch solch inkompetentes Verhalten die allgemeine Akzeptanz gegenüber den Ordnungshütern sinkt. Wird ja von diesen häufig genug beklagt...

rollieexpress
25.11.2014, 10:02
Nico,

hast Du auch nach bestem Wissen hier alles gebeichtet oder war da mehr??:802::802::802::802::802:

VITO-Power
25.11.2014, 10:06
Und wenn schon mehr gewesen wäre ... ein dummer Spruch oder so ... (könnte man für möglich halten), so wäre das Fehlverhalten des Polizisten noch deutlich schlimmer. Er hätte dann vorsätzlich eine falsche Diagnose gestellt, anstatt fahrlässig eine Dumme ...

princeton1
25.11.2014, 10:11
Nico,

hast Du auch nach bestem Wissen hier alles gebeichtet oder war da mehr??:802::802::802::802::802:

:760:

Tach Jens,
gebeichtet habe ich weder hier, noch gestern am hohen Gericht!
Ich habe ausschließlich die relevanten Fakten und den Ablauf geschildert!

Erfreulich war, dass der ADAC trotz meines notwendigen Austritts vor Monaten die Verhandlungskosten trägt, da die erste Verhandlung noch innerhalb meiner zugehörigen Mitgliedschaft stattgefunden hat!

tschüss dann

Nico

DMA
25.11.2014, 10:27
Das bedeutet eigentlich nur, dass der Anhänger zum Zeitpunkt der Überprüfung mängelfrei gewesen ist bzw. kein Mangel gefunden wurde.

Bei einem anderen Richter hätte das Verfahren durchaus auch anders ausgehen können. Richter sind ungebunden, nicht von Weisungen abhängig und frei in ihrer Urteilsfindung. Es zeigt sich immer wieder, dass Richter aus einer Laune heraus eigentlich eindeutige Sachverhalte mit nachgewiesenen Verkehrsverstößen zu Gunsten des Betroffenen entscheiden. Welch Gründe das auch immer haben mag!?


Eben NICHT!!!
Ein Polizist ist kein Gutachter. Er ist und bleibt nun mal Polizist. Meister, bleib bei deinen Leisten, heißt es so schön.

Ich habe fast denselben Vorfall vor vielen Jahren gehabt, ebenfalls zwei Polizisten die unbedingt "Recht" behalten wollten. Die wurden sowohl von meinen Rechtsanwalt, alsauch vom Gericht in Stücke gerissen. Zurecht, wie ich finde.

Ich habe nichts gegen Polizisten! Ich habe etwas gegen Menschen, die meinen alles zu wissen und das auch noch ausleben. Für einen Polizisten ist das im übrigen auch gaaaaanz einfach. Mängel festgestellt (oder vermutet) und ab damit zum TÜV oder Dekra. Schon muss er sich mit dem Mist nicht rumärgern und wir Bürger müssen und nicht mit dem Polizisten rumärgern.

Gruß

Andiklos
27.11.2014, 12:29
Wir haben unter anderem eine Reparaturwerkstatt für Anhänger und ich bin gerade von einer Schulung bei Al-KO in Kötz zurück.
Ich bin am überlegen, ob es Sinn macht, einmal einen eigenen Beitrag zu eröffnen zum Thema Anhänger....
Das würde ein wenig hierzu passen und könnte Euch den ein oder anderen Tip geben.........

Andreas

Kaschdi
27.11.2014, 13:39
Andy, Feuer.

Hau in die Tasten.:tw::tw::tw:

Korsar
27.11.2014, 14:17
@ DMA

ZITAT: "Meister, bleib bei deinen Leisten"

ich will nicht besserwisserisch sein deshalb nur so am Rande, ist eigentlich auch egal, aber das Sprichwort heißt:

"Schuster bleib bei deinen Leisten"


;) Da der Schuster ja hoffentlich auch Meister ist stimmt es ja auch wieder. .tut.

drdisketti
27.11.2014, 18:30
Vielleicht Tischlermeister - da gehen Leisten auch wieder :shoot:

drdisketti
27.11.2014, 18:32
...

ich will nicht besserwisserisch sein deshalb nur so am Rande, ist eigentlich auch egal, aber das Sprichwort heißt:

"Schuster bleib bei deinen Leisten"
...

ich auch, ich auch ..

bei deinem Leisten !!

http://de.wiktionary.org/wiki/Schuster,_bleib_bei_deinem_Leisten

uechtel
28.11.2014, 09:19
Jawoll, rettet dem Dativ!!!

v-dulli
28.11.2014, 09:49
ich auch, ich auch ..

bei deinem Leisten !!

http://de.wiktionary.org/wiki/Schuster,_bleib_bei_deinem_Leisten

Er hat bestimmt mehrere Leisten .tut. .tut.

drdisketti
28.11.2014, 10:20
Ist das nicht ein Unterschied ? Der Leisten beim Schuster und die Leiste beim Tischler ? Ich tu' mich nämlich (auch) in Deutsch nicht so auskennen.

thw
28.11.2014, 13:01
Ich bleib bei meinen Bits und Bytes....