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Mal was ganz anderes.
Meine Frau war heute morgen am Briefkasten und brachte einen großen Umschlag mit rein. Die erste Frage;"Was hast du denn bestellt"?
Ich; "nichts"!
Den Absender aus HH kenne ich nicht.
Also den Umschlag aufgemacht und da kam eine Hose raus. Kein schreiben, keine Rechnung, nichts.
Jetzt mal die Frage; Kann ich das ganze unfrei zurücksenden an den Absender?
Ich bin ein ehrlicher Gauner, Ich ergaunere nur etwas, wenn ich dem Gegenüber ins Gesicht grinsen kann!!
Oder sollte ich sie in die Garage legen als Öllappen.:D
nordexer
15.10.2014, 11:23
" Ich saan nur Büxenschieter"
Gruß Emil
Mal was ganz anderes.
Jetzt mal die Frage; Kann ich das ganze unfrei zurücksenden an den Absender?
Ich bin ein ehrlicher Gauner, Ich ergaunere nur etwas, wenn ich dem Gegenüber ins Gesicht grinsen kann!!
.
Wir nehmen z.b. nichts unfreies an, wenn Du Pech hast kommt es zurück und Du bezahlst doppelt.
Ruf den Absender an !
Es war ja im Briefkasten. Ich hab es nicht in die Hand gedrückt bekommen.
iso-Star
15.10.2014, 11:56
könnte ja noch eine Rechnug folgen...
Siehe hier
http://www.helduser.de/service/was-tun-wenn/details/nichts-bestellt-und-trotzdem-zahlen/
Du kannst das natürlich unfrei zurücksenden.
Frage ist, was dann auf Dich zukommt.
Als Privatmann bist Du nur verpflichtet, das Teil im ordentlichen Zustand aufzuheben.
Bist also nicht verpflichtet, es zurückzusenden.
Solltest Du eine Rechnung per mail bekommmen, weigerst Du Dich und verlangst eine Abholung von Deiner Adresse; und zwar verlangst Du gleichzeitig eine Eingangsbestätigung Deines Schreibens.
Bei Kaufleuten sieht das wieder anders aus.....
Gruß
Uli
Mal was ganz anderes.
Meine Frau war heute morgen am Briefkasten und brachte einen großen Umschlag mit rein. Die erste Frage;"Was hast du denn bestellt"?
Ich; "nichts"!
Den Absender aus HH kenne ich nicht.
Also den Umschlag aufgemacht und da kam eine Hose raus. Kein schreiben, keine Rechnung, nichts.
Jetzt mal die Frage; Kann ich das ganze unfrei zurücksenden an den Absender?
Ich bin ein ehrlicher Gauner, Ich ergaunere nur etwas, wenn ich dem Gegenüber ins Gesicht grinsen kann!!
Oder sollte ich sie in die Garage legen als Öllappen.:D
Wenn da ein Absender drauf steht, dann google doch mal danach was sich da findet.
Wenn das eine gewohnte Masche ist, wird ma nsicherlich fündig werden.
Findetst Du den Absender/Firma dort, dann kann man da nachfragen.
Es kann immer mal auch zu verwechslungen von gleichen Namen und/oder Adressen kommen.
Und wenn man Kinder hat.....mit Internetzugang...
Aber auch ein Scherz von Freunden, wenn nicht sogar von seiner Frau, ist nicht auszuschliessen.
princeton1
15.10.2014, 12:47
Stimmte denn Deine Adresse?
-:)
Gruss
Nico
Sonnensegler
15.10.2014, 13:46
Musst Du nicht aufheben ...
... aber insbesondere auch nicht zurücksenden. Und wenn Du es unfrei zurücksendest und der andere verweigert die Annahme entstehen Dir Kosten.
... unverlangt zugesandt ist persönliches Pech des Versenders.
Im Zweifel müsste er nachweisen, dass Du es bestellt hast. Anspruch auch unversehrte Verwahrung hat er auch nicht.
... also Abwarten ... und im Zweifel als Geschenk genießen ;-)
zumal da ja eindeutig eine Anschrift drauf steht!!!
Wer will den jetzt beweisen, dass Du es bekommen hast.
Meine Adresse stimmt. Hab nach der Absender Adresse gegoogelt. Gibt es auch. Ob dort der Absender wohnt, keine Ahnung. Also ab in doe Garage.
zumal da ja eindeutig eine Anschrift drauf steht!!!
Wer will den jetzt beweisen, dass Du es bekommen hast.
Da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln bei der Einstellung !
Wir hatten das auch mal versehendlich das wir einem Kunden was geschickt hatten was er nicht bestellt hatte.
Es war eindeutig unser Fehler und wir hatten mit Ihm Telefniert und haben Ihm ein Label zugesandt das er den Artikel zurücksenden konnte.
Es ging um einen Artikel im Wert von ca. 180 €
Nachdem er den Artikel auch nach mehrmaligen Auffordern nicht zurückgesandt hatte haben wir Ihm eine Rechnung geschrieben + Mahnungen etc.
Irgendwann Inkasso und dann ging es vor Gericht.
Im Endefekkt hat Ihn der Spass so um die 1000 € (Gerichtskosten / Rechtsanwalt ect.) gekostet.
Den Artikel hatte er mitlerweile verschenkt verkauft etc.
Das war auch so ein Klug******er der meinte er wäre im Recht und wir sollten das halt als Fehler verbuchen.
Das sind so Kunden die wünscht man seinem ärgsten Feind nicht.
Ich glaub, ich schicke dem mal eine Postkarte von Neunkirchen. :-P
alexanderpeter
15.10.2014, 18:44
Da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln bei der Einstellung !
Wir hatten das auch mal versehendlich das wir einem Kunden was geschickt hatten was er nicht bestellt hatte.
Es war eindeutig unser Fehler und wir hatten mit Ihm Telefniert und haben Ihm ein Label zugesandt das er den Artikel zurücksenden konnte.
Es ging um einen Artikel im Wert von ca. 180 €
Nachdem er den Artikel auch nach mehrmaligen Auffordern nicht zurückgesandt hatte haben wir Ihm eine Rechnung geschrieben + Mahnungen etc.
Irgendwann Inkasso und dann ging es vor Gericht.
Im Endefekkt hat Ihn der Spass so um die 1000 € (Gerichtskosten / Rechtsanwalt ect.) gekostet.
Den Artikel hatte er mitlerweile verschenkt verkauft etc.
Das war auch so ein Klug******er der meinte er wäre im Recht und wir sollten das halt als Fehler verbuchen.
Das sind so Kunden die wünscht man seinem ärgsten Feind nicht.
Guten Abend Gordon,
melde mich auch mal dazu.
Im Grunde nach hast Du schon Recht. Ein Fehler des Versenders kann immer mal passieren.
Ist uns auch schon passiert.
Schlecht ist es für den Versender, wenn der Gesendetet die Ware nicht zurücksendet, oder sich auch nicht meldet. Kann ja auch sein das der Gesendetet nicht ermittlbar ist, im nachhinein.
Also wollte mal sagen vom Anstand her würde ich mal anrufen, fragen wie, was, wo. Könnte sich ja wirklich um einen Irrtum handeln. So würde ich das machen.
Sollte ich keine Antwort, oder Erfolg haben damit, bist Du nicht verpflichtet die Ware zurückzusenden. Du hast eine Aufbewahrungspflicht, ansonsten nichts.
Die Ware ist von Dir nicht bestellt.
Somit hat der Versender die Beweispflicht. Aber wehe es kommt raus, das irgendwelches Familienmitglied das bestellt hat. Das sollte man im Vorfeld schon abklären.
Habe mal einen kleinen Artikel hier rausgezogen zu diesem Thema.
Zitat: http://www.it-recht-kanzlei.de/unbestellte-ware-uwg.html
@ den Klug*******er:
sag mal wie bist Du denn drauf.
Ist schon interessant, was in Deinem Kopf so vor sich geht.
Wenn ich hier zu kriminellen Handlungen aufrufen wollte, dann mache ich das anders.
Ich habe mich lediglich auf die Angst des Patienten bezogen, dass er plötzlich ein Rechnung bekommt und nix bestellt hat. Diese Kriminellen gibt es tatsächlich, die einfach Packete verschicken...usw.
alexanderpeter
15.10.2014, 20:37
@ den Klug*******er:
sag mal wie bist Du denn drauf.
Ist schon interessant, was in Deinem Kopf so vor sich geht.
Wenn ich hier zu kriminellen Handlungen aufrufen wollte, dann mache ich das anders.
Ich habe mich lediglich auf die Angst des Patienten bezogen, dass er plötzlich ein Rechnung bekommt und nix bestellt hat. Diese Kriminellen gibt es tatsächlich, die einfach Packete verschicken...usw.
Guten Abend Volker,
hast ja auch Recht. Das kommt sehr oft vor. Man erhält irgendwelche Ware die man nie bestellt hat.
Habe ja einen kurzen Artikel zuvor hier eingestellt.
Aber davor braucht man keine Angst zu haben. Man hat nur die Aufbewarungspflicht. Sonst nichts.
Wie schon gesagt, würde ich, das mag vielleicht nicht jedem seine Meinung sein, den Absender versuchen zu kontaktieren. Anstandhalber. Es könnte sich doch um einen Irrläufer handeln.
Sollte das Fruchtlos werden, ist es halt so. Bezahlen braucht da auch keiner für die unbestellte Ware.
Sollte aber dennoch eine Rechnung über die Ware kommen, würde ich ein Schreiben per Einschreiben Rückschein senden, mit der Begründung Ware wurde nicht von uns bestellt.
Das haben die bösen Buben doch nur vor. Einmal eine Ware zu versenden auf der Hoffnung der Empfänger zahlt da. Pustekuchen.
Leider Gottes wird die Welt immer schlechter.
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