Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hagelschaden V-Dach
Hallo zusammen,
kann mir jemand Tipps geben was beim Abrechnen (fiktive Abrechnung) zu beachten ist, welche Endsumme sich ergeben müsste und wie sich ein nicht genutzter Mietwagen auswirkt???
Meine Rechnung:
Rep.-Kosten ohne MwSt
+ pauschale für ungenutzten Mietwagen
- SB
Liege ich da richtig? Antworten gerne auch per PN.
Daten aus Gutachten:
REPARATURKOSTEN OHNE MWST EUR 1 452.33
MWST 19.00 % EUR 275.94
REPARATURKOSTEN MIT MWST EUR 1 728.27
BEURTEILUNG -- R E P A R A T U R S C H A D E N --
REPARATURDAUER: 3 Arbeitstage
drdisketti
05.09.2014, 18:36
Hast Du denn in Deiner TK/VK überhaupt einen Mietwagen in der Police ??
Das ist äußerst selten. Den müßte ja der Verursacher bezahlen, aber Petrus' eMail-Addy ist wohl schwer herauszufinden.
V6 Mixto Lang
05.09.2014, 21:03
Hallo Jörg,
vielleicht habe ich Deine Frage nicht richtig verstanden.
Ich hatte 2009 einen Hagelschaden auf dem Dach meines damaligen 115 CDI. Wurde von der Versicherung mit 2500 EUR eingewertet (viele, viel kleine Dellen)!!
Habe alles so gelassen, weil ausserhalb des Sichtbereiches und mich über das Geld gefreut......... .
..., weil ausserhalb des Sichtbereiches und mich über das Geld gefreut......... .
Genau das möchte ich auch, nur ließt man viel über die Abrechnungsarten der Versicherer. Aus diesem Grund würde ich gerne vorher wissen was mir zusteht.
Hast Du denn in Deiner TK/VK überhaupt einen Mietwagen in der Police ??
Gute Frage, die werde ich zu klären haben...
alexanderpeter
06.09.2014, 09:10
Hallo Jörg,
vielleicht habe ich Deine Frage nicht richtig verstanden.
Ich hatte 2009 einen Hagelschaden auf dem Dach meines damaligen 115 CDI. Wurde von der Versicherung mit 2500 EUR eingewertet (viele, viel kleine Dellen)!!
Habe alles so gelassen, weil ausserhalb des Sichtbereiches und mich über das Geld gefreut......... .
Guten Morgen Horst,
hast ja Recht.
Aber beim zweiten Hagelschaden evtl. Probleme:
Zitat:
http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/versicherung-zahlt-hagelschaden-nur-einmal-aid-1.2633643
Ist aber vielleicht nicht so schlimm, dann sind nur mehr Beulen im Dach.
alexanderpeter
06.09.2014, 10:37
Gute Frage, die werde ich zu klären haben...
Guten Morgen,
drücke mich mal Vorsichtig aus, bist Du evtl. Mitglied im ADAC?
Der könnte bestimmt bei solchen Fragen beraten.
Hallo zusammen,
kann mir jemand Tipps geben was beim Abrechnen (fiktive Abrechnung) zu beachten ist, welche Endsumme sich ergeben müsste und wie sich ein nicht genutzter Mietwagen auswirkt???
Meine Rechnung:
Rep.-Kosten ohne MwSt
+ pauschale für ungenutzten Mietwagen
- SB
Liege ich da richtig? Antworten gerne auch per PN.
Daten aus Gutachten:
REPARATURKOSTEN OHNE MWST EUR 1 452.33
MWST 19.00 % EUR 275.94
REPARATURKOSTEN MIT MWST EUR 1 728.27
BEURTEILUNG -- R E P A R A T U R S C H A D E N --
REPARATURDAUER: 3 Arbeitstage
Inzwischen ziehen fast alle Versicherungen die MwSt. Ab wenn du keine Rechnung vorweisen kannst. Daher Nettobetrag abzgl SB gleich Auszahlung.
drdisketti
06.09.2014, 11:25
Daher ja seine Beschreibung "Rep.-Kosten ohne MwSt" :58:
Aber er fragte ja auch ob er damit richtig liegt... :802:
V6 Mixto Lang
06.09.2014, 12:47
Aber beim zweiten Hagelschaden evtl. Probleme........
Ist aber vielleicht nicht so schlimm, dann sind nur mehr Beulen im Dach.
Genau, das ist das Einzige, was passiert. Einen 2. Hagelschaden kannst Du dann natürlich nicht mehr abrechnen, weil ja die Instandsetzung des 1. Schaden unterblieben ist.
Und solange Du keinen tiefergelegten V fährst, ist meistens eh nicht zu sehen......... . Selbst bei der Inzahlunggabe/Einwertung bei MB hatte keiner auf das Dach geschaut............... .
Man sollte beachten, dass inzwischen die Gutachter an der unteren Grenze schätzen. Das wird jeder bestätigen, der anschließend den Schaden tatsächlich reparieren ließ. Bei mir war der Rechnungsendbetrag für meinen damaligen C-Kombi fast doppelt so hoch wie vom Gutachter erst einmal geschätzt. Die Versicherung mit dem Schild hat das auch anstandslos bezahlt. Nach dieser Erfahrung würde ich (auch im Zusammenhang mit einem zweiten Hagelschaden) immer reparieren lassen. Hagelunwetter werden schließlich immer häufiger. Wenn man dann 1500 € kassiert hat und dann verhaut es einem das Fahrzeug im nächsten Sommer so richtig a:)... das möchte ich nicht selbst zahlen müssen, das können auch mal 8000 € sein.
Hallo zusammen,
so die Abrechnung läuft wie folgt:
Reparaturkosten ohne MwSt - SB.
- MwSt wird nicht erstattet, da nicht angefallen
- Vahrzeugausfall wird nicht erstattet, da nicht angefallen
- das Vzeug wird in ein Register eingetragen (www.informa-irfp.de (http://www.informa-irfp.de)) um Missbrauch durch mehrfach Regulierung bei VS-Wechsel zu unterbinden
alexanderpeter
28.09.2014, 08:59
Hallo zusammen,
so die Abrechnung läuft wie folgt:
Reparaturkosten ohne MwSt - SB.
- MwSt wird nicht erstattet, da nicht angefallen
- Vahrzeugausfall wird nicht erstattet, da nicht angefallen
- das Vzeug wird in ein Register eingetragen (www.informa-irfp.de (http://www.informa-irfp.de)) um Missbrauch durch mehrfach Regulierung bei VS-Wechsel zu unterbinden
Guten Morgen Jörg,
nur eine Frage, bist Du Selbstständig? Nur wegen der MwSt.
Bezügl. der MwSt. hat sich schon einiges geändert, wobei bei Privatpersonen das nicht nachvollziehbar ist.
Hier vielleicht ein paar nützliche Info. : http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-mehrwert.htm
Guten Morgen Jörg,
nur eine Frage, bist Du Selbstständig? Nur wegen der MwSt.
Bezügl. der MwSt. hat sich schon einiges geändert, wobei bei Privatpersonen das nicht nachvollziehbar ist.
Hier vielleicht ein paar nützliche Info. : http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-mehrwert.htm
Peter, wenn nach Gutachten oder KV abgerechnet wird zahlt die Versicherung keine MwSt. aus, egal ob für Gewerbe oder Privat.
drdisketti
28.09.2014, 09:44
Der Unterschied privat oder [vorsteuerabzugsberechtigtes] Gewerbe ist nur bei der Schadensregulierung relavant (also bei Gutachten tatsächlich nicht): dann wird die Rechnung für Gewerbetreibende ohne die enthaltene MwSt. erstattet - die wiederum zahlt dem Geschädigten stattdessen das Finanzamt direkt.
kaltec67
28.09.2014, 11:55
Man sollte beachten, dass inzwischen die Gutachter an der unteren Grenze schätzen. Das wird jeder bestätigen, der anschließend den Schaden tatsächlich reparieren ließ. Bei mir war der Rechnungsendbetrag für meinen damaligen C-Kombi fast doppelt so hoch wie vom Gutachter erst einmal geschätzt. Die Versicherung mit dem Schild hat das auch anstandslos bezahlt. Nach dieser Erfahrung würde ich (auch im Zusammenhang mit einem zweiten Hagelschaden) immer reparieren lassen. Hagelunwetter werden schließlich immer häufiger. Wenn man dann 1500 € kassiert hat und dann verhaut es einem das Fahrzeug im nächsten Sommer so richtig a:)... das möchte ich nicht selbst zahlen müssen, das können auch mal 8000 € sein.
Ein freundliches Gespräch mit dem Gutachter und etwas Unterstützung kann Wunder bewirken. Es sind auch nur Menschen. Dabei muß man auch keinen bestechen.
Ich hab im Frühjahr bei der Hagelreparatur einige Parkdellen und auch ne Beilackierung mit bekommen. Ohne Gerede und Gezehdere beim Lackierer.
kaltec67
28.09.2014, 12:04
Der Unterschied privat oder [vorsteuerabzugsberechtigtes] Gewerbe ist nur bei der Schadensregulierung relavant (also bei Gutachten tatsächlich nicht): dann wird die Rechnung für Gewerbetreibende ohne die enthaltene MwSt. erstattet - die wiederum zahlt dem Geschädigten stattdessen das Finanzamt direkt.
Das Finanzamt zahlt mir zwar dabei nix, aber egal. Diese Nettozahlungen könnte man durchaus vereinfachen (Bürokratieabbau..).
Als Selbständiger verbuche ich Gutschriften auch als Einnahme und führe da auch MWSt ab.
Leider müssten sich dann die Versicherer das Geld auch vom Fiskus holen. Diese Zwischenfinanzierung will der Fiskus nicht.
Ganz einfach.....
Rep.Kosten brutto minus Sebstbeteiligung minus 19%.
Das bekommste denn von der VS.
Weitere Schäden am Dach, wenn du nicht reparieren lässt, werden mit deutlich Abzug (NFA) reguliert.
Gruß Alex
drdisketti
28.09.2014, 17:22
Das Finanzamt zahlt mir zwar dabei nix, aber egal. ...
Natürlich wird das im Rahmen der Ermittlung der Zahllast Umsatzsteuer verrechnet, aber bei einem Guthaben kriegst Du das auch überwiesen.
Wenn Du einen fast neuen Wagen als Totalschaden abgerechnet kriegst, kann das bei einem kleinen Unternehmen der Fall sein.
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