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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dashcam verboten!


Vito-Dane
12.08.2014, 16:51
Nach dem heutigen Urteil nach benutzen einer Dashcam (Windschutzscheibenkamera) schreien die Datenschützer wieder laut auf!

Zitat:
Autofahrer, die Videos mit Dashcams speziell dafür drehten, sie später im Internet zu veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen damit gegen das Datenschutzgesetz. Denn die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls.

Demnach sind die Kameras in Deutschland "wertlos".:kotz:

Lächerlich....

MBsilber
12.08.2014, 17:16
Nach dem heutigen Urteil nach benutzen einer Dashcam (Windschutzscheibenkamera) schreien die Datenschützer wieder laut auf!

Zitat:
Autofahrer, die Videos mit Dashcams speziell dafür drehten, sie später im Internet zu veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen damit gegen das Datenschutzgesetz. Denn die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls.

Demnach sind die Kameras in Deutschland "wertlos".:kotz:

Lächerlich....
Hallo Vito-Dane,
Nicht ganz---das Gesetzliche steht noch offen. Für die Datenschützer ist es wichtig, dass diese Aufnahmen nicht ins Internet bzw. in der Öffentlichkeit
auftauchen.
Wenn also eine >geschädigter< etwas mit der Kamera beweisen will, braucht er die Zustimmung der beteiligten Personen. Wie das dann zu Stande kommt, wahrscheinlich nur über den Rechtsverdreher, kann ich nicht sagen.
Aber Fakt ist, dass man laut Gesetz und Bußgeld noch nicht belangt wird
Wir fahren weiter mit Dashcam, mal sehn, wie lange so was geht ohne aufgehalten zu werden:760:
Gruß Reinhard

Danidog
12.08.2014, 17:19
Hier ein Link dazu:

Spiegel de Dashcam (http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dashcam-videokamera-verstoesst-gegen-datenschutzgesetz-a-985756.html)

Der Kläger, ein Anwalt der als "Hilfspolizist" massenweise Autofahrer gefilmt und angezeigt hat, leidet offenbar aber auch unter einer Psychose. Man stelle sich vor, das würden sich einige zum Hobby machen :kotz:

Interessant ist das Bußgeld in Österreich, da sollte man die Cam tatsächlich besser zu Hause lassen :o

zwerg
12.08.2014, 17:27
Hi Danidog

Irgendwie kommt da bei dem Link nix.

v-dulli
12.08.2014, 17:38
Hi Danidog

Irgendwie kommt da bei dem Link nix.

Bei mir auch nicht aber
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dashcam-videokamera-verstoesst-gegen-datenschutzgesetz-a-985756.html

Danidog
12.08.2014, 17:52
Hi Danidog

Irgendwie kommt da bei dem Link nix.

Ich habe nachgebessert, ist wohl was schiefgelaufen:

Spiegel de Dashcam (http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dashcam-videokamera-verstoesst-gegen-datenschutzgesetz-a-985756.html)

v-dulli
12.08.2014, 18:10
Hier ein Link dazu:

Spiegel de Dashcam (http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dashcam-videokamera-verstoesst-gegen-datenschutzgesetz-a-985756.html)

Der Kläger, ein Anwalt der als "Hilfspolizist" massenweise Autofahrer gefilmt und angezeigt hat, leidet offenbar aber auch unter einer Psychose. Man stelle sich vor, das würden sich einige zum Hobby machen :kotz:

Interessant ist das Bußgeld in Österreich, da sollte man die Cam tatsächlich besser zu Hause lassen :o

War gerade Thema in den Nachricten auf RTL.

sixt
12.08.2014, 19:13
Hallo,
bei mir ist die ROLLEY voll im Einsatz.
Bei einem Unfall oder z.B. bekloppten AB Rechtsüberholer werden die
aussagefähigen Sektionen voll anerkannt.
Eine Kamera nach hinten für die Drängler mit den besagten "Kasperleuchten"
fehlt noch.
Leider ist das nur in Selbsthilfe zu machen. Nirgens wird so gelogen wie
im Strassenverkehrsrecht! :58:

Walter

v-dulli
12.08.2014, 19:23
Hallo,
bei mir ist die ROLLEY voll im Einsatz.
Bei einem Unfall oder z.B. bekloppten AB Rechtsüberholer werden die
aussagefähigen Sektionen voll anerkannt.
Eine Kamera nach hinten für die Drängler mit den besagten "Kasperleuchten"
fehlt noch.
Leider ist das nur in Selbsthilfe zu machen. Nirgens wird so gelogen wie
im Strassenverkehrsrecht! :58:

Walter

Zur Selbstverteidigung finde ich den Einsatz in Ordnung, zum Petzen oder im Internet veröffentlichen nicht.

sixt
12.08.2014, 19:28
richtig, dafür soll`s sein.box.

walter

Danidog
12.08.2014, 19:36
z.B. bekloppten AB Rechtsüberholer werden die
aussagefähigen Sektionen voll anerkannt.
Eine Kamera nach hinten für die Drängler mit den besagten "Kasperleuchten"
fehlt noch.
Leider ist das nur in Selbsthilfe zu machen. Nirgens wird so gelogen wie
im Strassenverkehrsrecht!

Das ist im Prinzip richtig, aber es trifft oft auf beide Seiten zu ...

Wer das Rechtsfahrgebot beachtet, kann m.E. nach kaum rechts überholt werden.

Einige, die sich sehr oft bedrängt fühlen, sollten sich vielleicht mal den §1 der StVO genauer ansehen, insbesondere den Absatz 2, vielleicht folgt eine gewisse Erleuchtung:

§1 StVO (http://dejure.org/gesetze/StVO/1.html)

Vor Gericht schneiden Oberlehrer, Blockierer und sture Linksfahrer erfahrungsgemäß in der Regel allerdings besser ab als die sogenannten "Drängler" oder "Raser" ...

Silberelch
12.08.2014, 19:44
Nunja,

das sture Linksfahren (der anderen) kann man ja als Drängler auch damit dokumentieren; das eigene Drängeln aber auch...

v-dulli
12.08.2014, 19:50
Nunja,

das sture Linksfahren (der anderen) kann man ja als Drängler auch damit dokumentieren; das eigene Drängeln aber auch...

Ich fahre meistens mit etwas über 100 rechts und manchmal kommt es vor dass ich an einem Mittelspurfahrer schon mal vorbeifahre ohne die Spur zu wechseln.

Danidog
12.08.2014, 19:50
Nunja,
das sture Linksfahren (der anderen) kann man ja als Drängler auch damit dokumentieren; das eigene Drängeln aber auch...

Jou, da aber weder blockieren noch Drängeln i.d.R. zum einem Unfall führt, wird die Cam dann nur zum petzen, denunzieren und "beweisen" genutzt, ich glaube so manchem Polizisten wird schon beim Gedanken daran schwindlig ...

Am Besten sollte man das anonym und per email bei der Polizei einreichen können, somit gewinnt die Bauwirtschaft und auch die Arbeitslosenzahlen bleiben weiter im Sinkflug, bei den vielen benötigten Sachbearbeitern :tw:

elTorito
12.08.2014, 19:58
Ich fahre meistens mit etwas über 100 rechts und manchmal kommt es vor dass ich an einem Mittelspurfahrer schon mal vorbeifahre ohne die Spur zu wechseln.

handhabe ich auch so, und dass sind nicht wenige, hat auch noch nie ne anzeige gebracht, anders natürlich wenn man von ganz links auf ganz rechts schiesst und den mittleren so überholt, um quasi oberlehrer zu zeigen dass rechts frei ist, hat mir in jungen jahren 2 mal ne anzeige gebracht

v-dulli
12.08.2014, 20:11
handhabe ich auch so, und dass sind nicht wenige, hat auch noch nie ne anzeige gebracht, anders natürlich wenn man von ganz links auf ganz rechts schiesst und den mittleren so überholt, um quasi oberlehrer zu zeigen dass rechts frei ist, hat mir in jungen jahren 2 mal ne anzeige gebracht

Da dabei kein Fahrspurwechsel vorliegt ist es laut Definition kein Überholen.

uliri2
12.08.2014, 20:12
Ich fahre meistens mit etwas über 100 rechts und manchmal kommt es vor dass ich an einem Mittelspurfahrer schon mal vorbeifahre ohne die Spur zu wechseln.

Ich auch.

Manchmal habe ich den Eindruck, die Mittelspurfahrer merken das gar nicht....

Gruß
Uli

uliri2
12.08.2014, 20:13
Ob die Dashcam jetzt verboten ist oder nicht...... wäre mir egal.

Dem Richter wahrscheinlich auch, wenn er seine Arbeit ernst nimmt und die Aufnahme ihm hilft, ein gerechtes Urteil zu sprechen.


Gruß
Uli

Danidog
12.08.2014, 20:23
Manchmal habe ich den Eindruck, die Mittelspurfahrer merken das gar nicht....


Der Endruck ist durchaus realistisch .pfiff.

Krümelmonster
12.08.2014, 20:36
Also mein Kommentar zum Urteil: sehr gut und richtig! Ich finde diese immer weiter steigende Vollkasko und "cover-your-ass" Mentalität ehrlich gesagt zum k....! Bis vor Monaten gab es diesen ganzen Filme-Schnickschnack Unsinn nicht und die Welt war mindestens genauso gut wie heute.....Zusätzlich habe ich keinen Bock dass mich irgendjemand filmt, ich das ja nicht mal merke, und das ganze dann im Netz landet!!!

purple
12.08.2014, 20:36
§5 StVO Überholen
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Es ist links zu überholen.

Überholen ist der tatsächliche, auch absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil (z.B. derselben Fahrbahn) an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt odere verkehrsbedingt, i.d.R. in Fahrstellung, wartet (siehe nachfolgende VwV zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren).

VwV zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren:

"An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, wartet."

Eine Erhöhung der Geschwindigkeit setzt der Begriff des Überholens ebensowenig voraus wie einen Fahrstreifenwechsel (OLG Düsseldorf NZV 90 319).

Überholabsicht ist nicht Voraussetzung (OLG Zweibrücken VM 77 66).

Vgl. Kommentar StVR Hentschel, Beck-Verlag.


§7 StVO Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 (https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html) Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.


Nach der Rechtsprechung ist das Rechtsüberholen auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen auch dann zulässig, wenn sich nicht auf allen Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben (BGH VRS 35 S. 141, OLG Hamm VRS 47 S. 216, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 54 S. 212).
Die Voraussetzungen sind hierfür folgende:


Auf dem linken Fahrstreifen stehender Verkehr oder eine Geschwindigkeit von höchstens 60 km/h,
Fahren auf dem rechten Fahrstreifen, bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h,
Fahren auf dem rechten Fahrstreifen, bei fließendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit nicht höherer Differenzgeschwindigkeit als 20 km/h (bis max. 80 km/h),
äußerste Vorsicht bei diesem Überholvorgang.

Quelle: Begr. zur StVO-ÄndVO vom 22.03.1988.


Das bedeutet:

Wer mit 100km/h an einem anderen VT, der sich auf der mittleren Fahrspur bewegt, rechts vorbeifährt, der ÜBERHOLT verbotswidrig rechts.

Krümelmonster
12.08.2014, 20:41
Kann es sein, dass ihr hier seitenlang am Thema vorbei postet? Nur mal so nebenbei eingeworfen 😎

v-dulli
12.08.2014, 20:55
Das bedeutet:

Wer mit 100km/h an einem anderen VT, der sich auf der mittleren Fahrspur bewegt, rechts vorbeifährt, der ÜBERHOLT verbotswidrig rechts.

Und was bitte hindert den in dem Fall langsammeren Mittelspurfahrer daran rechts zu fahren und somit seiner "Pflicht" nachzukommen?
Vielleicht fehlende Eignung - in welcher Form auch immer - zum Führen eines Kraftfahrzeuges?

Wird ein KOM, der ebenfalls 100 fährt, auf die 3. Spur wechseln um an einem solchen Verkehrsteilnehmer vorbeizukommen?


Wie auch immer, wir sind inzwischen tatsächlich zu weit vom eigentlichen Thema entfernt.

Danidog
12.08.2014, 21:01
Ich bin der Meinung, zur Beweisführung bei einem Unfall sollte eine Dashcam auf jeden Fall zugelassen sein, als Hilfe zum Denunzieren, wie in dem vorliegenden Fall, jedoch nicht.

Vielleicht würde es die Moral im Straßenverkehr sogar positiv beeinflussen, wenn man damit rechnen muss, per Kamera überführt zu werden, so mancher Unfallhergang nach einem Rotlichtverstoß, willkürliche Vollbremsung etc. wäre schnell geklärt.

Natürlich ist der Datenschutz ein wichtiger Aspekt, aber hier wird mit zweierlei Maß gemessen ... Jeder Smartphone-Besitzer kann heutzutage filmen und fotografieren was das Zeug hält, eben auch andere Autofahrer oder unter die Toilettenabtrennung hindurch, kein Hahn kräht danach ... so what?!

alexanderpeter
12.08.2014, 21:08
§5 StVO Überholen
http://www.verkehrsportal.de/images/gif/quad.gif (1) Es ist links zu überholen.

Überholen ist der tatsächliche, auch absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil (z.B. derselben Fahrbahn) an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt odere verkehrsbedingt, i.d.R. in Fahrstellung, wartet (siehe nachfolgende VwV zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren).

VwV zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren:

"An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, wartet."

Eine Erhöhung der Geschwindigkeit setzt der Begriff des Überholens ebensowenig voraus wie einen Fahrstreifenwechsel (OLG Düsseldorf NZV 90 319).

Überholabsicht ist nicht Voraussetzung (OLG Zweibrücken VM 77 66).

Vgl. Kommentar StVR Hentschel, Beck-Verlag.


§7 StVO Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 (https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html) Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.


Nach der Rechtsprechung ist das Rechtsüberholen auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen auch dann zulässig, wenn sich nicht auf allen Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben (BGH VRS 35 S. 141, OLG Hamm VRS 47 S. 216, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 54 S. 212).
Die Voraussetzungen sind hierfür folgende:


Auf dem linken Fahrstreifen stehender Verkehr oder eine Geschwindigkeit von höchstens 60 km/h,
Fahren auf dem rechten Fahrstreifen, bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h,
Fahren auf dem rechten Fahrstreifen, bei fließendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit nicht höherer Differenzgeschwindigkeit als 20 km/h (bis max. 80 km/h),
äußerste Vorsicht bei diesem Überholvorgang.
Quelle: Begr. zur StVO-ÄndVO vom 22.03.1988.


Das bedeutet:

Wer mit 100km/h an einem anderen VT, der sich auf der mittleren Fahrspur bewegt, rechts vorbeifährt, der ÜBERHOLT verbotswidrig rechts.




Guten Abend Thomas,

hast Du schön erklärt. Wirklich Intensiv.

Mir selbst ist das schon immer klar gewesen. Ich halte mich auch daran.

Aber denke mal es gibt viele Autofahrer die das angeblich nicht wissen.

Muss immer wieder staunen, wie manche Autofahrer die Gebots.- oder Verbotsschilder missachten.

Z.B. Baustelle, zu schnell, mehr als Mindesbreite z.B. 2,0 m links fahren etc. etc.

Unwissenheit oder Vorsatz.



Helmut,
wir sind vom Thema abgeschweift. Daher liebe ich das hier immer so.

Ist halt so manchmal.

blondie
12.08.2014, 21:26
Baustelle 2m.. da haben nur noch Polo und Corsa was zu suchen weil glaube selbst der Golf ist schon über 2 m. Weil es wird inkl. Spiegel gemessen. ..

Danidog
12.08.2014, 21:30
Baustelle 2m.. da haben nur noch Polo und Corsa was zu suchen weil glaube selbst der Golf ist schon über 2 m. Weil es wird inkl. Spiegel gemessen. ..

Am besten wäre, es fahren nur die links die auch überholen und die Situation richtig einschätzen können, wer sich nicht traut, kann rechts fahren.

Schon gäbe es einige Aufreger und Streßsituationen weniger ...

V6 Mixto Lang
12.08.2014, 21:31
Nach dem Urteil ist die Benutzung zur reinen Beweissicherung erlaubt.....nur in's Web stellen oder zwecks Anzeige (ohne Unfall) bei der Polizei ist nicht statthaft.

Ein "vernünftiges" Urteil in meinen Augen ( wenn auch noch nicht rechtskräftig)..... hätte ich unserem Staat gar nicht zugetraut.......

WHans
12.08.2014, 22:05
Natürlich ist der Datenschutz ein wichtiger Aspekt, aber hier wird mit zweierlei Maß gemessen ... Jeder Smartphone-Besitzer kann heutzutage filmen und fotografieren was das Zeug hält, eben auch andere Autofahrer oder unter die Toilettenabtrennung hindurch, kein Hahn kräht danach ... so what?!

Großer Irrtum!

Das darfst Du alles nicht!! Richtig ist allerdings, dass " kein Hahn [danach]
kräht". Wenn das allerdings jemand stört, bzw. wenn das, wie im vorliegenden Fall, vor Gericht kommt, dann sieht die Sache ganz anders aus. Dann kriegt der Filmer/Photographierer Ärger ohne Ende. Die meisten wissen nur nichts über die Folgen ihres Tuns und fast immer kümmert es auch niemand. Verboten ist es trotzdem!

Gruß

Hans

Plasma
12.08.2014, 22:11
Mir ist es egal ob mich der staat ( Mautstationen, Tunnel ) oder ein Bürger filmt. Ich kann es eh nicht verhindern. Mit Drängler hab ich weniger ein Problem. Der will vorbei und ist dann weg. Der notorische mittelfahrer ist unberechenbar. Die Oberlehrer eröffnen im reizzustand ein spiel ohne grenzen. Ich würde mich selbst nicht als Raser einstufen. Aber wenn es geht, lass ich den Bus laufen. Wenn die oben genannten auftauchen, gehen ich ihnen aus dem weg.
Ich mag mir freiwillig keine kamera ins auto hängen. Wird früh genug Pflicht.

v-dulli
12.08.2014, 22:20
Wenn die oben genannten auftauchen, gehen ich ihnen aus dem weg.
Ich mag mir freiwillig keine kamera ins auto hängen. Wird früh genug Pflicht.

Genau darum fahre ich mittlerweile fast nur noch gemütliche 110km/h(Tacho) und so oft und weit wie möglich rechts, bin dadurch auf Strecke nicht sehr viel langsamer als der Rest aber dafür wesentlich entspannter am Ziel und spare nebenbei noch jede Menge Material und Sprit.

Eine Kamera kommt mir bis auf sehr wenige Ausnahmen auch nicht ins Fahrzeug.
Habe zwar 'ne GoPro aber eben für andere Zwecke :802:

Cooper40
12.08.2014, 22:24
Nabend´s
Datenschutz hin oder her! Wer nichts falsch macht braucht nichts zu befürchten ist meine Grundhaltung zu dem Thema.

Den Datenschützern gebe ich in sofern Recht, dass der Missbrauch einen „unbescholtenen Bürger“ ganz schön in Bedrängnis bringen kann. Was zu verurteilen ist, JA. Aber wie will sich der Unbescholtene denn vor dem „Bösen“ schützen!

Zu den Linkstummlern kann ich nur sagen: Wenn man geschmeidig rechts dran vorbeiüberholen kann mit Sicherheitsabstand vor und nachher, wer hat dann wirklich was falsch gemacht! Toll finde ich dann die Leutz wo so dran vorbeigefahren wird und die sich dann tierisch aufregen wegen dem rechts machen.

Wo die Richter wohl einen deutlichen Unterschied machen: Bei einer Dashcam wird wahrlos alles aufgenommen was vor die Linse kommt. Wo hingegen bei allen anderen Cams, man es bedingt, bewusst machen muss.

Und ich teile auch die resultierende Möglichkeit das sich die Leutz bei „Vergehen“ generell beobachtet fühlen sollen da ich auch meine, dass es etwas besser werden dürfte.

Die Wirklich Dummen, also solche wo die Wellt nicht größer als fünf Meter ums Auto geht, denen ist eh schwer bei zukommen. Solche lasse ich dann auch gerne Mal ins offene Messer laufen damit sie was zum Aufregen haben.

Jeder der was fürs Miteinander macht bekommt meine Unterstützung im Guten und die es gegen Dem machen, bekommen sie im Schlechten und komischer Weise steigt selten einer von denen aus dem Fahrzeug!
Besonders schön wenn ich mit dem MX unterwegens bin, da wissen die anderen schnell wo sie hingucken müssen nach dem ich’s rübergebrüllt habe. Die fühlen sich dann auch beobachtet. :760:


MfG Klaus

Mopf0
12.08.2014, 22:24
Die Extrem-Datenschützer sehen ja die Gefahr darin, dass Dritte ohne ihre Zustimmung gefilmt werden. Aber dann müssen auch alle Aktion-Cams der Radfahrer und Skifahrer verboten werden. Selbst mit einer Rückfahrkammera kann ich unter Umständen Personen erfassen. Werden die nun auch verboten?

v-dulli
12.08.2014, 22:40
Die Extrem-Datenschützer sehen ja die Gefahr darin, dass Dritte ohne ihre Zustimmung gefilmt werden. Aber dann müssen auch alle Aktion-Cams der Radfahrer und Skifahrer verboten werden. Selbst mit einer Rückfahrkammera kann ich unter Umständen Personen erfassen. Werden die nun auch verboten?

Für den privaten Gebrauch darf man fast Alles fotografieren oder filmen, öffentlich machen darf mandas aber nur nach Zustimmung der Betroffenen und das finde ich richtig, der Missbrauch müsste aber wesentlich strenger geahndet werden.
Wer soll das aber machen?

Unabhängig davon ob ich etwas zu verbergen habe oder nicht verbiete ich mir eine "öffentliche" Überwachung und somit das Filmen mit einer solchen Cam zum Zweck der Veröffentlichung, erst recht in einem Fall wie der verhandelte.
Stasi, Securitate und wie sie sonst noch geheissen haben sollten in der BRD Geschichte sein!

Genau diese Art der "Überwachung" war wohl mit ein Grund dafür dass Toll Collect erst stark verspätet eingeführt wurde.
Ursprünglich sollten die Mautbrücken auch alles filmen was ihnen vor die Linse kommt :kotz: und das Ganze sollte dann zeitnah gelöscht werden.
Wie definiert man zeitnah?

Cooper40
12.08.2014, 23:43
re.
Helmut ich gebe dir gern Recht mit dem „Überwachen“, aber wie will man den ****en beikommen die es auf Kosten anderer Treiben!
Mit meiner Art dem Gegenzuhalten ist es auch nicht Rechtens. Nur lasse ich mir von den Vollhornis nicht die Butter vom Brot nehmen. Auch weil ich die meisten Spielchen von denen durchschaue bevor es ihnen bewusst wird.

Eben weil ich Freiheitsliebend bin und mein Leben so Autonom gestellte wie es im Sozialen Geflecht nur möglich ist, gestehe ich jedem Lieben mindestens das Selbe zu.

Oberflächlich würde ich gern behaupten das der ganze Daten“müll“ irgendwann nicht mehr zu verarbeiten ist! Nur wird im Hintergrund genug gemacht, dass Programme es vereinfachen für die „Überwacher“.

Es gab vor Jahren mal eine Pickal (ich meine von Ostereichern!) Wo im Hintergrund die Wege der Leutz aufgezeichnet wurden ohne das es jemand wusste. Somit ohne Zustimmung. Durch einen dummen Zufall ist es raus gekommen weil die Messtechnik auch für Private Zwecke verwendet wurde und ein Auto in der Nähe stand wo sich die Leutz nicht erklären konnten warum das Gerät anschlägt! Erst nachdem die Plakette untersucht wurde wusste man es dann. Es wurde salopp abgetan das es nur Zufall sei!

Vielleicht weiss einer Genaueres?
Mal abgesehen das es für die Staatsmacht schon schwer genug ist mit Protokoll und Spielregeln, Bösen Leutz beizukommen die keine Spielregeln verfolgen! Wenn die also durch alle Genehmigungsverfahren Neues bekommen, hat die Unterwellt schon Vorgerüstet.
Wie ist also Richtig!?!?!?

MfG Klaus

demokrit
13.08.2014, 06:51
Ich gebe zu, ich mag es mit dem Boot zu fahren. Da gilt noch das Gebot der guten Seemannschaft. D.h. man geht davon aus, dass andere Fehler machen und jeder soll sich so gut es geht und nach eigenem Ermessen an die Regeln halten. Im Falle eines Unfalls werden nicht nur die Verkehrsregeln bewertet sondern auch das allgemeine Verhalten. D.h. wenn ein Unfall offensichtlich durch einen Teilnehmer vermeidbar gewesen wäre, ist dabei recht egal ob er Vorfahrt hatte oder nicht. Und prinzipiell haben die schwächsten Teilnehmer (Ruderer, Segelboote, etc...) erstmal Vorrang, wobei man natürlich (im eigenen Interesse) beachten sollte, dass man von größeren Schiffen zum einen häufig nicht gesehen werden kann und dass diese weder kurzfristig bremsen noch ausweichen können. In diesem Fall bekämen diese nämlich auch keine Schuld...
Und es ist ausdrücklich erlaubt (und geboten) Verkehrsregeln zu missachten, wenn dadurch ein Unfall oder eine Gefahrensituation vermieden werden kann.

Mopeto
13.08.2014, 07:31
War mir gar nicht bewusst das dieser Hype schon den Deutschen Autofahrer erreicht hat.
Gibts schon lustige Filmchen bei Youtube über die deutschen ? :icon_smile_big:

Jor-EL
13.08.2014, 08:20
Der Drängler und Rechtsüberholer verschafft zumeist nur dem Oberlehrer und Erziehungsbeauftragten Probleme, die meist egozentrischer Natur sind. Wohingegen der Oberlehrer sehr vielen Probleme macht. Durch die zu erwartende Stresssituation werden mehr Unfälle von den Oberd.epp... lehrern verursacht, als von Dränglern oder Rechtsüberholern.
Die Verkehrsstatistik wertet jedoch nur das Verschulden nach StVo aus, nicht den gesunden Menschenverstand.

Mir wird Angst, wenn ich in Deutschland Verhältnisse wie in ******** erleben sollte. Denunzianten und Frührentner, die an ihrer Lebensleere verzweifeln, werden sich sofort mit einer Dashcam bewaffnen und auf die Jagd gehen.
Eine Art Privat-Stasi des Strassenverkehrs.
Pfui Deibel...

Korsar
13.08.2014, 08:23
Hallo,

ich habe bisher noch keine Kamera im Auto, aber sollte ich mir doch eine zulegen würde Sie dauern laufen damit ich mir zu Hause meine Fahrt nochmals in Ruhe ansehen kann und die schöne Aussicht auf Berge, Seen, Autobahnen usw. endlich genießen kann. Sollte es zu einem Unfall kommen und dieser dann zufällig aufgezeichnet worden sein :nixweiss:

Aber weil mich diese Aufzeichnungswut ziemlich auf den Kittel geht wehre ich mich noch gegen einen Kauf.


Zu dem anderen Thema von wegen rechts vorbeifahren....
Da das mit dem Rechtsfahrgebot in Deutschland nicht funktioniert -bei 3, 4... Spuren in eine Richtung kann das zugegebenermaßen auch schon mal schwieriger sein- aber dann sollen die Leute die es nicht gebacken bekommen eben rechts fahren und rechts bleiben, nur das wird halt nie klappen.
DESHALB: wie in den USA und sonstwo auch, das Rechtsüberholen einfach erlauben und wir hätten einige Probleme weniger. Viel weniger Nötiger, sei es wegen Blockierens oder Drängelns; viel weniger Risiko, da täglich zig Tausend oder gar 100-Tausend Spurwechsel (wie oft fahre ich teilweise von ganz rechts über zwei Fahrspuren nach ganz links und dann wieder zuück nach ganz rechts und das ganze mit 120 - 180 lt. Tacho :kopfklatsch:) Daran erkennt man die Unsinnigkeit des Verbotes rechts zu überholen. Das mag früher einmal gut gewesen sein, heute ist es total überholt und gehört abgeschafft. :admin:

VITO-Power
13.08.2014, 09:19
Ich bin bisher als Vielfahrer seit 24 Jahren sehr gut ohne Videoaufzeichnung zurechtgekommen, habe bis dahin auch noch keine Situation gehabt, in der ich es für nötig empfunden hätte.
Wer da nun wirklich den Bedarf verspürt die Kamera mitlaufen zu lassen, um sich zu schützen oder zu verteidigen, ist wohl eher selber das Problem im Strassenverkehr und für die Teilnahme an diesem eher ungeeignet ...

V6 Mixto Lang
13.08.2014, 09:19
Aber weil mich diese Aufzeichnungswut ziemlich auf den Kittel geht wehre ich mich noch gegen einen Kauf.




Ich habe mir eine GPS CAM nach folgendem Ereignis gekauft und sofort in's Auto gehängt:

Österreich, lange Baustelle verengte Spuren, bin neben einem polnischen LKW als dieser aus seiner Spur rausfährt und immer weiter nach links kommt....wildes Hupen meinerseits....... rechter Aussenspiegel des 115 CDI wird abrasiert....keine Luft mehr noch weiter nach links zu gehen....... ich wartete schon auf das Aufhaspeln der rechten Seite durch die vielen Spanngurtschlösser des LKW's, als dieser es dann doch merkte und wieder nach rechts rüberzog.

LKW und ich auf den nächsten Parkplatz nach der Baustelle rausgefahren: "Du bist in mich reingefahren! Ich habe meine Spur gehalten!" war der erste Satz des Fahrers, der auch gleich seinen Beifahrer als Zeugen nannte.

Zufällig war österreichische Polizei auf dem Parkplatz: "Wir können da nichts machen für Sie! Sie haben keinen Zeugen, der hinter Ihnen fuhr und wir können - anders als die deutschen Kollegen- keine Schuldfeststellung machen! Wir können Ihnen nur die Tatsache der Beschädigung Ihres Autos protokollieren; kostet aber 75 EUR und bringt Ihnen eigentlich nichts! Versuchen Sie mit dem LKW-Fahrer einen europäischen Unfallbericht gemeinsam auszufüllen....." und fuhren dann weiter.

Den Unfallbericht habe ich vom Fahrer bekommen und auf dessen Grundlage gab's Wochen später dann 50% Kostenübernahme meines Schadens aus irgendeinem Topf, den die Versicherer für solche Fälle eingerichtet haben.

Hier war es nur ein abgerissener Spiegel und verschmerzbar, aber nur 50% für eine aufgerissene Seitenfront....?????

Zwei Wochen später war dann die Camera drin !!! Es geht einzig und allein nur um die "Beweis"-sicherung in unklaren Unfallsituationen.

Was zu bedenken ist: meine Unfalldaten GPS-CAM zeichnet auch die Geschwindigkeit, sowie positive/neg. Verzögerungswerte mit auf. Daher sollte man alle Verkehrszeichen beachten, um nicht einen "Eigentor" zu schiessen.... .

PS: Bweissicherung steht deshalb in Anführungszeichen, weil nicht jedes Gericht Videoaufnahmen als "Gerichtsbeweis" anerkennt...leider..... .

VITO-Power
13.08.2014, 09:23
Typisches Beispiel ... der Unfall wäre gewiss auch anders vermeidbar gewesen ... auch wenn der Geschädigte davon nichts hören möchte ...
Ich überhole in vielen solchen Situationen lieber nicht, um genau so etwas zu vermeiden.

elTorito
13.08.2014, 10:00
Mit dem Bus in der Baustelle Links schenke ich mir auch... zu stressig.

Der einzige Grund warum ich ne Dashcam einbauen würde wäre die Freude am Basteln und evtl. den Bonus die Cam als Parkhilfe nutzen zu können.

Sollte mir allerdings ein nicht verschuldeter Unfall mit erheblichen Schaden passieren, wo ich leer ausgehe, dann würde ich wohl auch eine Einbauen.

Danidog
13.08.2014, 10:14
Typisches Beispiel ... der Unfall wäre gewiss auch anders vermeidbar gewesen ... auch wenn der Geschädigte davon nichts hören möchte ...
Ich überhole in vielen solchen Situationen lieber nicht, um genau so etwas zu vermeiden.

"Solche Situationen" kann man aber auch auf der mittleren oder ganz normalen linken Spur haben, dafür bedarf es keiner Baustelle .bla.

Auch bei herunterfliegenden Eisbrocken von LKWs die einem sogar die Scheibe zertrümmern können, könnte eine Cam durchaus hilfreich sein.

Nützt aber halt nur was, wenn es vor Gericht anerkannt wird, sonst ist es nutzlos ...

demokrit
13.08.2014, 10:17
Und wenn er in Österreich eine Dashcam dabei gehabt hätte, hätte er zudem deswegen noch eine dicke Strafe bezahlt.

Krümelmonster
13.08.2014, 10:18
Ich habe mir eine GPS CAM nach folgendem Ereignis gekauft und sofort in's Auto gehängt:

Österreich, lange Baustelle verengte Spuren, bin neben einem polnischen LKW als dieser aus seiner Spur rausfährt und immer weiter nach links kommt....wildes Hupen meinerseits....... rechter Aussenspiegel des 115 CDI wird abrasiert....keine Luft mehr noch weiter nach links zu gehen....... ich wartete schon auf das Aufhaspeln der rechten Seite durch die vielen Spanngurtschlösser des LKW's, als dieser es dann doch merkte und wieder nach rechts rüberzog.

LKW und ich auf den nächsten Parkplatz nach der Baustelle rausgefahren: "Du bist in mich reingefahren! Ich habe meine Spur gehalten!" war der erste Satz des Fahrers, der auch gleich seinen Beifahrer als Zeugen nannte.

Zufällig war österreichische Polizei auf dem Parkplatz: "Wir können da nichts machen für Sie! Sie haben keinen Zeugen, der hinter Ihnen fuhr und wir können - anders als die deutschen Kollegen- keine Schuldfeststellung machen! Wir können Ihnen nur die Tatsache der Beschädigung Ihres Autos protokollieren; kostet aber 75 EUR und bringt Ihnen eigentlich nichts! Versuchen Sie mit dem LKW-Fahrer einen europäischen Unfallbericht gemeinsam auszufüllen....." und fuhren dann weiter.

Den Unfallbericht habe ich vom Fahrer bekommen und auf dessen Grundlage gab's Wochen später dann 50% Kostenübernahme meines Schadens aus irgendeinem Topf, den die Versicherer für solche Fälle eingerichtet haben.

Hier war es nur ein abgerissener Spiegel und verschmerzbar, aber nur 50% für eine aufgerissene Seitenfront....?????

Zwei Wochen später war dann die Camera drin !!! Es geht einzig und allein nur um die "Beweis"-sicherung in unklaren Unfallsituationen.

Was zu bedenken ist: meine Unfalldaten GPS-CAM zeichnet auch die Geschwindigkeit, sowie positive/neg. Verzögerungswerte mit auf. Daher sollte man alle Verkehrszeichen beachten, um nicht einen "Eigentor" zu schiessen.... .

PS: Bweissicherung steht deshalb in Anführungszeichen, weil nicht jedes Gericht Videoaufnahmen als "Gerichtsbeweis" anerkennt...leider..... .


Ja, schlimmes Erlebnis und es hätte sicher schlimmer ausgehen können. ABER: warum braucht man deshalb eine Aufzeichnung seines gesamten Autolebens?? Incl aller Millionen anderen Autos aussenrum die Dir eben NICHT schaden?
Ich bleibe dabei, Vollkasko Mentalität mag ich nicht.....zumal es Einem im Fälle des Falles eh nix bringt, denn die Bilder werden nicht gerichtlich verwertbar sein, mit einer polnischen Spedition schon sowieso nicht.....

drdisketti
13.08.2014, 12:07
...
Zu dem anderen Thema von wegen rechts vorbeifahren....
Da das mit dem Rechtsfahrgebot in Deutschland nicht funktioniert -bei 3, 4... Spuren in eine Richtung kann das zugegebenermaßen auch schon mal schwieriger sein- aber dann sollen die Leute die es nicht gebacken bekommen eben rechts fahren und rechts bleiben, nur das wird halt nie klappen.
DESHALB: wie in den USA und sonstwo auch, das Rechtsüberholen einfach erlauben und wir hätten einige Probleme weniger. Viel weniger Nötiger, sei es wegen Blockierens oder Drängelns; viel weniger Risiko, da täglich zig Tausend oder gar 100-Tausend Spurwechsel (wie oft fahre ich teilweise von ganz rechts über zwei Fahrspuren nach ganz links und dann wieder zuück nach ganz rechts und das ganze mit 120 - 180 lt. Tacho :kopfklatsch:) Daran erkennt man die Unsinnigkeit des Verbotes rechts zu überholen. Das mag früher einmal gut gewesen sein, heute ist es total überholt und gehört abgeschafft. :admin:

Wobei Du die max. 55 Meilen/h (knapp 90 km/h) in den USA nicht außer Acht lassen darfst. Ok, es gibt auch 65 m/h (gut 100 km/h) und einige Strecken sogar mit Tempo 75 - was etwa 120 km/h sind.

Aber bei der Vorstellung eines eiligen Vertreters, der mit 100 km/h Geschwindigkeitsdifferenz rechts vorbeifetzt, wird mir irgendwie unwohl.

Szenarien gibt es dazu auf 3-spurigen Autobahnen genug (Lkw wird vom Bus überholt oder Anhängerfahrer überholt Lkw usw), bei 4-spurig geht es dann schon in Richtung Videospiel.

v-dulli
13.08.2014, 12:37
Wobei Du die max. 55 Meilen/h (knapp 90 km/h) in den USA nicht außer Acht lassen darfst. Ok, es gibt auch 65 m/h (gut 100 km/h) und einige Strecken sogar mit Tempo 75 - was etwa 120 km/h sind.

Aber bei der Vorstellung eines eiligen Vertreters, der mit 100 km/h Geschwindigkeitsdifferenz rechts vorbeifetzt, wird mir irgendwie unwohl.

Szenarien gibt es dazu auf 3-spurigen Autobahnen genug (Lkw wird vom Bus überholt oder Anhängerfahrer überholt Lkw usw), bei 4-spurig geht es dann schon in Richtung Videospiel.

Richtig, das würde nur in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung halbwegs gut funktionieren.
Ich war 2x für jeweils 4 Wochen in Kanada und habe da einige tausend km abgespult. Dort fährt, bis auf wenige Ausnahmen, Alles laut Tacho gut 110km/h mit freier Spurwahl und das funktioniert reibungslos.
Das Ganze funktioniert so gut dass ich seitdem überwiegend nur noch mit 110km/h und so oft wie möglich rechts fahre. Zwischendurch darf der kleine G aber auch mal mit über 200km/h fliegen dann aber fast nur in der Mitte oder links :802: und nein, ich überhole dabei nie rechts und fahre auch keinem in den Kofferraum.

purple
13.08.2014, 13:06
Dashcams haben nach meiner Auffassung auch einen entscheidenden Nachteil und ich frage mich manchmal, ob sich jemand nicht nur aus diesem Grund eine derartige Kamera ins Auto baut:

"Ich habe Recht (z. B. Vorfahrt, Vorrang oder ein anderes rechtlich dokumentiertes Vorrecht gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer)!"
Das deutsche Verkehrsrecht baut aber auch auf die gegenseitige Rücksichtnahme und durchaus auch auf den Verzicht eines Vorrechtes auf. Kam es dann trotz entsprechenden Verhaltens mal zu einer Konkurenzsituation, dann war schon Rücksichtnahme und partnerschaftliches Verhalten gefragt, um ein schädigendes Ereignis zu verhindern. Dieses tat man eigentlich schon darum (Rücksichtnahme), da die Beweisfrage nicht immer einfach und die Schuldfrage daher oftmals strittig war.

Kurz gesagt: Lieber einmal auf sein Vorrecht verzichtet, um im Schadensfalle nicht leer auszugehen.
Dieses ist dem Autofahrer auch so bewußt. Mit der Dashcam sieht es nun leider etwas anders aus: Warum Rücksichtnahme und Verzicht? Ich kann im Falle des Falles ja beweisen, dass ich im Recht war? Also schön draufhalten, der andere VT wird schon zurück ziehen und wenn nicht, ich habe ja eine Kamera.

Korsar
13.08.2014, 13:43
Hallo,

ZITAT: "Aber bei der Vorstellung eines eiligen Vertreters, der mit 100 km/h Geschwindigkeitsdifferenz rechts vorbeifetzt, wird mir irgendwie unwohl."


spontan gesehen mag das vielleicht schon so aufkommen; aber das ist nur eine Frage der Gewöhnung, und dass jemand mit 100 km/h Geschwindigkeitsdifferenz links vorbeifetzt ist für uns ja ganz normal.
Auch kann man dem "Unwohlsein" ganz einfach aus dem Wege gehen: sich an das Rechtsfahrgebot halten und nach einem Überholvorgang gleich (wirklich gleich, mindestens so wie ich das mal in der Fahrschule gelernt habe: Blinker nach rechts setzen sobald der Fahrer an dem zu überholenden Fahrzeug vorbei ist und sobald das Fahrzeug im Spiegel zu sehen ist Spurwechsel vornehmen). Ich sehe da kein größeres Problem - Nachteile gibt es immer aber m.E. überwiegen die Vorteile deutlich.

sixt
13.08.2014, 14:39
Hallo,

Aber bei der Vorstellung eines eiligen Vertreters, der mit 100 km/h Geschwindigkeitsdifferenz rechts vorbeifetzt, wird mir irgendwie unwohl.


das kein eiliger Vertreter sondern ein rücksichtsloses
Luftkotelett!:shoot:
Garantiert die LED-Scheuchleuchten ( Kasperleuchten) an und -jetzt komm ich-.
Lappen abnehmen, 1 Jahr Bahncard:760:

Walter

Korsar
13.08.2014, 15:05
Was ist denn bitte ein Luftkotelett ?

sixt
13.08.2014, 19:04
Was ist denn bitte ein Luftkotelett ?

ein Möchtegern Schmalhans hinterm Steuer eines dicken Autos:auto:
Walter

drdisketti
13.08.2014, 19:11
...
Aber bei der Vorstellung eines eiligen Vertreters, der mit 100 km/h Geschwindigkeitsdifferenz rechts vorbeifetzt, wird mir irgendwie unwohl.
...

Bei manchem nicht so ganz eingängig meine Argumentation ..

DER muß ja alsbald wieder links 'rüber, während er auf der linken Spur dauerhaft unterwegs sein kann.

Und genau diese Spurwechsel von beiden Seiten in die Mittelspur sind die extra-Portion Risiko - innerstädtisch zu beobachten, nur sind da die Folgen zumeist nicht dramatisch. Auf der BAB fliegen die Bruchstücke schonmal 500m weit.

Die Theorie "nach dem Überholvorgang gleich wieder rechts 'rein" mag für die linke und mittlere bei 3 Spuren passen. Sonst ist das Geschwindigkeitsniveau so stark unterschiedlich, dass es für den "regelkonformen" (ist übrigens gesetzlich und in der Rechtsprechung inzwischen sehr stark *aufgeweicht*) Fahrer in ständige und starke Brems- und Beschleunigungsvorgänge mündet, wenn er z.B. mit 130 unterwegs sein möchte.

Der wesentliche Aspekt des ruhigen fahrens in Amiland liegt gerade an der fehlenden Geschwindigkeitsdifferenz und nicht am rechts überholen dürfen. Da wird ganz links gedümpelt, wenn man(n) die nächsten paar Abfahrten nicht plant 'rauszufahren.

Jor-EL
13.08.2014, 19:49
Immerhin lernt man in diesem Beitrag durchaus unterschiedliche Charaktere kennen.
Natürlich haben die Oberlehrer die Meinungshoheit durch unbedingtes Rechthaben, doch glücklicherweise sind die Normalen in der Mehrzahl.

Ich fürchte den Tag, an dem die Realpolitik dem kommunistischen Wahnwitz der Unselbständigkeit und Denunziation weichen muss.
Dauert hoffentlich noch ein wenig...

Ich denke nicht, dass das Erlauben des Rechtsüberholens etwas ändern würde.
Eher würden mehr Unfälle passieren.
Die ganze Welt beneidet uns um unser Verkehrssystem und dessen Regeln... ganz falsch kann es nicht sein.
Man müsste viel mehr richterliche Entscheidungen einfordern, die die Selbstverantwortung bejahen und armselige Rechthaberei schwächen.
Leider ein Wunschdenken...

Danidog
13.08.2014, 20:40
Ein nicht zu unterschätzender Aspekt dürfte die Verkehrsdichte hierzulande sein. An vielen Stellen könnte man zwar starre Tempolimits einrichten, an der gefahrenen Geschwindigkeit würde das jedoch nur wenig ändern, man kann froh sein dass es rollt, wenn es denn rollt.

Es ist eben nicht unbedingt das Tempolimit, welches in manchen Ländern entspanntes Reisen ermöglicht, sondern auch und vor allem die geringere Verkehrsdichte.

Mir ist diese "Entspanntheit" im Ausland durchaus auch schon aufgefallen, aber am Tempolimit allein liegt das nicht. Bei uns fühlt sich eine Begrenzung immer an wie eine Safetycar-Phase, alles staut sich auf einen Klumpen, fährt nebeneinander her ... ich bin meistens froh wenn es wieder vorwärts geht, wobei ich meistens kaum über 140 km/h fahre ...

V6 Mixto Lang
13.08.2014, 20:47
Typisches Beispiel ... der Unfall wäre gewiss auch anders vermeidbar gewesen ... auch wenn der Geschädigte davon nichts hören möchte ...
Ich überhole in vielen solchen Situationen lieber nicht, um genau so etwas zu vermeiden.


Da hast Du recht: es ist wirklich schade, dass Du nicht als ständiger Begleiter bei mir mitfahren kannst, Rolf! :n_trost:

Danidog
13.08.2014, 21:01
Das deutsche Verkehrsrecht baut aber auch auf die gegenseitige Rücksichtnahme und durchaus auch auf den Verzicht eines Vorrechtes auf. Kam es dann trotz entsprechenden Verhaltens mal zu einer Konkurenzsituation, dann war schon Rücksichtnahme und partnerschaftliches Verhalten gefragt

Kurz gesagt: Lieber einmal auf sein Vorrecht verzichtet, um im Schadensfalle nicht leer auszugehen.



Muss man das nicht fast schon bald jeden Tag, wenn man Unfälle vermeiden möchte?

Gerade die "GEGENSEITGE RÜCKSICHTNAHME" kommt aber im Alltag deutlich zu kurz weg, ständiges Bremsen für Ignoranten, Besserwisser und völlig überforderte Verkehrsteilnehmer, das ist doch der Alltag ...

VITO-Power
13.08.2014, 21:42
Da hast Du recht: es ist wirklich schade, dass Du nicht als ständiger Begleiter bei mir mitfahren kannst, Rolf! :n_trost:

Du kannst ja bei mir mitfahren ... kannste noch was lernen ...

z.B die Breite des V und die offizielle Zulässigkeit auf den linken Spuren von ca.95% der Baustellen.

purple
13.08.2014, 22:29
Du kannst ja bei mir mitfahren ... kannste noch was lernen ...

z.B die Breite des V und die offizielle Zulässigkeit auf den linken Spuren von ca.95% der Baustellen.

Die zulässige Höchstbreite von Kraftfahrzeugen für die Nutzung des linken Fahrstreifens innerhalb von Autobahnbaustellen beträgt in der Regel 2,10m (früher 2,0m), in wenigen Ausnahmefällen 2,2m.

Hier die Breiten des Viano/Vito ab 2003:



Breite über Karosserie laut Fahrzeugschein*: 1901 mm
Breite über Außenspiegel: 2253 mm

Und bis Baujahr 2003 war es nur unwesentlich weniger, nämlich 2216 mm. Da als Fahrzeugbreite offiziell die Gesamtbreite mit Aussenspiegel gilt, darf man den linken in der Breite beschränkten Fahrstreifen mit dem Viano/Vito eigentlich nicht benutzen.

Korsar
13.08.2014, 23:28
Hallo,

so ist es - zumindest nach der offiziellen Lesart - hat sich auch durch die Änderung von 2 m auf 2,1 m für uns (leider) keine Änderung ergeben.

Mopeto
14.08.2014, 07:40
Ja ist immer "schön" anzusehen wenn sich in der Baustelle die Autos an den LKW´s noch vorbei"quetschen"
Da stellt sich einem immer die Frage wissen die nicht wie breit Ihr Auto ist oder wollen die das nicht wissen ..........

elTorito
14.08.2014, 08:06
Ja ist immer "schön" anzusehen wenn sich in der Baustelle die Autos an den LKW´s noch vorbei"quetschen"
Da stellt sich einem immer die Frage wissen die nicht wie breit Ihr Auto ist oder wollen die das nicht wissen ..........

Die Änderung von 2 auf 2,1 m gibt immerhin den Mittelklasse Autos (B-Klasse, C-Klasse, Golf usw ) die Chance mal zu überholen. Der W245 ist mit Spiegeln ja schon bei 2 Meter ...

Meistens sind die Baustellen ja etwas breiter als 2,1m, die sind da beim Aufbau recht Tolerant, bei genauen 2,1 Meter würde da nie nen Sprinter oder Ducato am LKW vorbei kommen, die rechts fahrenden , fahren ja auch nicht mit dem Spiegel bis auf Kante Mittelstreifen...

Eigentlich ein Wunder dass in Baustellen nicht viel mehr Unfälle schon passiert sind...

je nachdem wie die Technik sich weiter entwickelt werden in Zukunft auch keine Dashcams mehr benötigt (Selbstfahrende Autos, Miteinander kommunizierende Autos,....) Wenn da ein Unfall passiert muss man dann im "Log" nachschauen was da los war :760:

purple
14.08.2014, 08:34
Meistens sind die Baustellen ja etwas breiter als 2,1m, die sind da beim Aufbau recht Tolerant, bei genauen 2,1 Meter würde da nie nen Sprinter oder Ducato am LKW vorbei kommen, die rechts fahrenden, fahren ja auch nicht mit dem Spiegel bis auf Kante Mittelstreifen...
:760:

Das ist richtig, denn der Fahrstreifen ist breiter. Es ist nur die Breite der dort zugelassenen Fahrzeuge beschränkt. Wenn der Fahrstreifen nicht breiter wäre, dann könnten diese Fahrzeuge dort überhaupt nicht fahren. Die StVO schreibt ja auch einen seitlichen Abstand beim Überholen/Vorbeifahren vor und dieses muss man bei der tatsächlichen Breite eines Fahrstreifens berücksichtigen.

VITO-Power
14.08.2014, 09:19
Ja ist immer "schön" anzusehen wenn sich in der Baustelle die Autos an den LKW´s noch vorbei"quetschen"
Da stellt sich einem immer die Frage wissen die nicht wie breit Ihr Auto ist oder wollen die das nicht wissen ..........

Das sind dann diejenigen, die dir erzählen, dass man mit 120 km/h max genauso schnell am Ziel ist und weniger Sprit braucht ... stimmt insofern, als dass die Chancen gut stehen, dass sie dich in den Baustellen immer wieder überholen, wenn du dich an die Verkehrsregeln hältst. Nach der Baustelle lassen sie dich dann kilometerlang nicht vorbei ... mit ihren 120 ... kommt ja alle 500 Meter nen LKW ....
Das sind die richtigen Dashcamkandidaten ... *kotz*

sixt
14.08.2014, 09:22
Es ist eben nicht unbedingt das Tempolimit, welches in manchen Ländern entspanntes Reisen ermöglicht, sondern auch und vor allem die geringere Verkehrsdichte

z.B. Schweden, die E22, ein Paradies für Autofahrer, aber nur für entspannte.

Vor fast jeder Ortsdurchfahrt stehen Kamerasäulen. Alle fahren brav
Tempo 50,...also geht doch.:auto:

walter

Danidog
14.08.2014, 11:17
Vor fast jeder Ortsdurchfahrt stehen Kamerasäulen. Alle fahren brav
Tempo 50,...also geht doch.:auto:


Na wenn sie denn 50 fahren, dann paßt es doch :)

Besser als die Hirnheiner, die bei erlaubten 100 nicht mal an der 80 kratzen, um dann im selben Tempo durch die Ortschaften zu fahren ...

Allerdings habe ich mit meiner Aussage eher unsere großen Fernverkehrsrouten gemeint.