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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 100 km/h Zulassung oder ?


Mopeto
08.07.2014, 16:47
Mal was lustiges bezüglich der 100 km/h Regelung.

Hab heute mit einem Kumpel bezüglich dieser Regelung diskutiert.

Und zwar ging es darum darf ich meinen Wohnwagen (zulässiges Gesamtgewicht 2200 kg) mit meinem Vito mit 100 km/h fahren.
Dabei ging es nur darum ob ich es darf oder nicht, nicht ob ich es will.
Der Wohnwagen hat die Zulassung für die 100 km/h Schild ist auch angebracht (mit Behördlichem Stempel auf der 100).
Tatsächliche Gesamtmasse (aus den COC Papieren) Vito 2257 kg.
Laut einem Onlinerechner darf ich :d
Wohnwagen hat Schlingerkupplung und somit wird die "tatsächliche Leermasse mit 1,0 Multipliziert.

Nunja also kurzer Anruf beim Tüv sollte das klären.
Tüv Nord die Dame konnte mir nicht weiterhelfen nur Infomaterial zusenden.
OK, aber ich wollte jemanden haben der mir diese Frage beantworten konnte.
Nach 3 mal verbinden und ähm ja vielicht kam eigentlich nichts raus.
Zum Schluss der Hinweis die Polizei muss das ja wissen.
Zweiter Anruf bei der Autobahnpolizei (verwählt wollte eigentlich die normale Polizei) nunja die müssen das ja eigentlich wissen da dies ihr Beruf ist (dachte ich).
Also nach der Erklärung völlige Ratlosigkeit, der Herbert Kuni und was weiß ich wenn er noch so alles fragte kam dann die Antwort, wenn da ein 100er Schild drauf ist darf der 100 fahren.
Formel das ist Nonsens das Schild zählt, also ja darf 100 fahren (da 2,5 t Anhängelast). Aber ganz sicher wissen das die von der Polizeistation :-)
Als nächstes war die Polizeistation am Telefon...
Wieder völlige Ratlosigkeit bei allen anwesenden Kollegen bis man dann endlich jemand ausgemacht hatte der darüber völlig im Bilde ist, quasie der Experte der Station (die waren froh mich los zu sein am Telefon :-) )
Bei diesem Herren kam am Schluss raus (nach 15 Minuten Aktenwälzen) ich muss mit Wohnwagen und Vito gemeinsahm zum Tüv und mir eine Abnahme für die 100 km/h besorgen.
Den Mann hat weder interessiert ob Schlingerkupplung Zulassung, Leermasse usw..
Und der Schlussatz aber ganz sicher weiß das die Zulassungsstelle.:760:
Ok die zeit nehme ich mir anruf bei unserer Zulassungsstelle.

Nach 2 x verbinden endlich die Korifähe gefunden .bla.
Auf einmal die Nachfrage nach der Leermasse des Vito (der Mann hatte "fast" wirklich Ahnung :-) )
Ich wollte Ihm gerade die tatsächliche Masse des Vito aus den COC Papieren geben da fiel er mir ins Wort und er bräuchte die Daten aus dem Fahrzeugschein unter G.
Im Schein steht 2186 - 2355.
Raus kahm ich darf bis max. 1748,8 kg mit 100 ziehen und da der Wohnwagen 2,2 t hat darf ich nicht.
Der gute Mann hat 2186 x 0,8 gerechnet :kopfklatsch:
Auch den Hinweis mit der Schlingerkupplung des Wohnwagen lies Ihn völlig kalt.

Irgendwann hatte er die Schnauze voll und verwies mich am Mercedes mit dem Hinweiß mich an die 80 zu halten !

Um das mal kurz zu machen nach der Empfangsdame und 2 meistern und Schlußendlich bei einem Transporterverkäufer gelandet.

Der Junge fragte mich wahrhaftig nach dem Tasächlichen Gewicht des Vito und der Anhängelast was man aus den COC Paieren entnehmen kann.
Nachdem sich der Junge schlau gemacht hatte rief der mich zurück und sagte mir Sie können den Wohnwagen ziehen mit 100 km/h da Vito 2257 kg Leermasse hat der Wohnwagen mit Schlingerkupplung ausgerüstet ist die 100 km/h Zulassung aufweist und somit die Leermasse mit 1.0 zu multiplizieren ist somit könnte ich theoretisch noch 57 kg auflasten lassen :steichel::tw:.

Bravo Nummer 5 hats richtig raus bekommen.
Der Spass hat mich Zeit gekostet aber man sieht unsere Beamten sind eigentlich völlig Ahnungslos (im Bezug auf dieses Thema)

Der Spass war mir die zeit mal Wert :rolleyes:

v-dulli
08.07.2014, 17:05
Wenn Fahrzeugseitig BB3 verbaut ist braucht der Anhänger wohl keine Schlingerkupplung.
Hier ein Auszug aus der Produktbeschreibung von MB
BB3 - Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP®)

Das Adaptive ESP® sorgt für mehr Sicherheit, da es die Spur- und Richtungstreue des Fahrzeuges in bestimmten kritischen Fahrsituationen verbessert.


hilft das Blockieren der Räder beim Bremsen zu verhindern und damit die Lenkfähigkeit zu erhalten
die Funktion regelt den Antriebschlupf über Eingriffe in das Motormanagement und aktiven Bremsdruckaufbau an den Antriebsrädern
bei einer Notbremssituation erhöht das System aktiv den Bremsdruck und erreicht damit einen verbesserten Bremsweg
das Überschlagverhalten bei schnellen Ausweichmanövern mit hoher Querbeschleunigung wird reduziert
ermittelt und berücksichtigt das Fahrzeuggewicht so, dass das ESP® je nach Beladungszustand den Bremseingriff regelt
unterstützt im Anhängerbetrieb mittels TSA die Fahrstabilität des Zugfahrzeuges

Korsar
08.07.2014, 17:23
Hallo Gordon,

hübscher Test !

Ich habe da nur ein kleines Problem. Ich ging bisher davon aus (vergleiche auch die entsprechenden Diskussionen im Anhänger24-Forum und auch hier zu diesem ewigen Thema), dass für die Berechnung das im Schein angegebene Leergewicht des Zugfahrzeuges und das eingetragene zulässige Gesamtgewicht des Hängers entscheidend sei.

Bei Deinem Vito beträgt das Leergewicht ZITAT: "Im Schein steht 2186 - 2355." . Schön, dass der Mitarbeiter bei MB weiß dass der Vito 2257 kg Leergewicht hat, der freundliche Herr von der Rennleitung auf dem Parkplatz der BAB kann dies nicht wissen und vor Ort auch nicht feststellen. Er dürfte daher, wohl zu Recht, von 2186 kg ausgehen. Das hieße aber, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um 14 kg zu hoch wäre, um mit 100 km/h über die Bahn zu brettern.

Wenn Du also tatsächlich einen Wohnwagen mit 2200 kg mit 100 über die Bahn ziehen wölltst, solltest Du, so ist mein Wissensstand, vorher zu TÜV gehen und Dir Dein echtes Gewicht (sorry - natürlich das Deines Vau) bestätigen lassen und dies bei der Zulassungsstelle auch so in die Papiere eintragen lassen. Dann ist alles gut :steichel:

Zitat:" Wenn Fahrzeugseitig BB3 verbaut ist braucht der Anhänger wohl keine Schlingerkupplung.
Hier ein Auszug aus der Produktbeschreibung von MB"

Das ist sicher richtig nur wieder das gleiche Problem, ist dieses Anhänger ESP aus den Fahrzeug Papieren ersichtlich - ja wohl leider nicht. Vielleicht hilft diesbezüglich ja eine bloße Bestätigung von MB ???


Schei...... Bürokratie - das kann (und s.o. tut) doch eigentlich keiner wissen. :kopfklatsch:

Kurthi
08.07.2014, 17:31
Antischlingerkupplung (da hilft das Anhänger ESP des Zugfahrzeuges rein gar nix!), Stoßdämpfer und Reifen nicht älter als 6 Jahre sind erst mal die Grundvoraussetzung für die 100er Zulassung des Hängers.
Ob man dann wirklich die 100 fahren darf hängt vom Zugfahrzeug ab, das ist ja oben ordentlich beschrieben.

Grüße Kurti

drdisketti
08.07.2014, 18:08
Antischlingerkupplung (da hilft das Anhänger ESP des Zugfahrzeuges rein gar nix!), Stoßdämpfer und Reifen nicht älter als 6 Jahre sind erst mal die Grundvoraussetzung für die 100er Zulassung des Hängers.
Ob man dann wirklich die 100 fahren darf hängt vom Zugfahrzeug ab, das ist ja oben ordentlich beschrieben.

Grüße Kurti

Antischlingerkupplung als Voraussetzung ist seit 2010 nicht mehr nötig, wenn Anhänger-ESP beim verwendeten Zugfahrzeug verbaut ist.

Stoßdämpfer müssen nur bei Gesamtmasse Anhänger > 0,3 x Leermasse Zugfahrzeug verbaut sein und wenn, dürfen sie älter als 6 Jahre sein.

Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein (!). 6 Jahre ist schon zu alt.

Zusammengefaßt: auch ein Hänger ohne Stoßdämpfer kriegt eine 100-Zulassung (!). Eine Antischlingerkupplung braucht er dafür auch nicht.

UND alte Reifen darf er auch haben, seine 100 km/h-Zulassung "leidet" darunter nur insofern, als man damit in diesem Zustand nur 80 fahren darf.

rollieexpress
08.07.2014, 18:34
Bei der letzten HU hat der Prüfer nur den Zustand der Reifen kontrolliert.

Der 100 er Aufkleber hat ihn nicht interessiert der fällt allein in die Zuständigkeit des Fahrzeugführers und der entscheidet wie er im Umgang mit der 100 er Zulassung verfährt.:802::802:

Kurthi
08.07.2014, 18:57
Also ich habe 2011 meiner Wohndose die 100er gegönnt, da war die Antischlingerkupplung zwingend notwendig. Finde ich auch vollkommen richtig, das ESP greift ja erst ein wenn der Hänger schlingert, die ASK verhindert das ja. Aber wenn es nicht mehr sein muss... Ich habe sogar nen Alko- ATC drinnen und finde jeder Hänger sollte das haben.

Grüeß Kurti

Antischlingerkupplung als Voraussetzung ist seit 2010 nicht mehr nötig, wenn Anhänger-ESP beim verwendeten Zugfahrzeug verbaut ist.

Stoßdämpfer müssen nur bei Gesamtmasse Anhänger > 0,3 x Leermasse Zugfahrzeug verbaut sein und wenn, dürfen sie älter als 6 Jahre sein.

Reifen müssen jünger als 6 Jahre sein (!). 6 Jahre ist schon zu alt.

Zusammengefaßt: auch ein Hänger ohne Stoßdämpfer kriegt eine 100-Zulassung (!). Eine Antischlingerkupplung braucht er dafür auch nicht.

UND alte Reifen darf er auch haben, seine 100 km/h-Zulassung "leidet" darunter nur insofern, als man damit in diesem Zustand nur 80 fahren darf.

Denzel
08.07.2014, 19:02
Nur das nahezu jede auf den Straßen befindliche Fettverschmierte Antischlingerkupplung fast ohne Funktion ist.

a-fahrer5
08.07.2014, 20:19
Bei der letzten HU hat der Prüfer nur den Zustand der Reifen kontrolliert.

Der 100 er Aufkleber hat ihn nicht interessiert der fällt allein in die Zuständigkeit des Fahrzeugführers und der entscheidet wie er im Umgang mit der 100 er Zulassung verfährt.:802::802:

Richtig, denn der Anänger darf hinter einem V mit 100 gezogen werden, hinter einer A-Klasse aber nur mit 80 (unter Berücksichtigung der zulässigen Anhängelasten !)
UNd den 100er Anhänger hinter einem 7,5to-KLW hängen berechtigt dazu auch nicht, obwohl hier das Gewichtsverhältnis passt !:41:

FXP
09.07.2014, 06:40
Bei Deinem Vito beträgt das Leergewicht ZITAT: "Im Schein steht 2186 - 2355." . Schön, dass der Mitarbeiter bei MB weiß dass der Vito 2257 kg Leergewicht hat, der freundliche Herr von der Rennleitung auf dem Parkplatz der BAB kann dies nicht wissen und vor Ort auch nicht feststellen. Er dürfte daher, wohl zu Recht, von 2186 kg ausgehen. Das hieße aber, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um 14 kg zu hoch wäre, um mit 100 km/h über die Bahn zu brettern.

Wenn Du also tatsächlich einen Wohnwagen mit 2200 kg mit 100 über die Bahn ziehen wölltst, solltest Du, so ist mein Wissensstand, vorher zu TÜV gehen und Dir Dein echtes Gewicht (sorry - natürlich das Deines Vau) bestätigen lassen und dies bei der Zulassungsstelle auch so in die Papiere eintragen lassen. Dann ist alles gut :steichel:
:

Also der Rennleitung ist es total egal (wie der Test ja auch noch mal bewiesen hat), die schauen im laufenden Verkehr nur auf das 100er Schild. Ich bin selbst schon mal mit einem 2,5t Hänger (mit Boot) und nem angeschraubten 100er Schild (was ich noch rumliegen hatte) gefahren und die Rennleitung hat mich dabei locker überholt und keine Aktion gefahren.

Wenn die Rennleitung, meist zusammen mit der BAG eine generelle Kontrolle mit Rauswinken auf einem Rastplatz durchführt, dann haben sie auch immer eine Waage dabei (wegen der bösen Ducatofahrer, die ihre Karren immer überladen) und da werden sie in Mopeto´s Fall ganz schnell feststellen wie schwer das Zugfahrzeug und der Anhänger tats. ist (Stichwort: zul. Zuggesamtgewicht und Achslasten)....wenn sie es denn überhaupt wollen, weil deren Priorität liegt eindeutig auf auf eindeutig als gewerblich zu erkennenden Fahrzeugen liegt.

Um das tats. Leergewicht "zu beweisen" reicht im übrigen auch eine offizielle Wiegekarte von einer (geeichten) LkW-Waage (z.B. bei einem Landhandel / RaiFfeisen)

rollieexpress
09.07.2014, 06:44
Es gibt bestimmt genug Caravanisten welche lieber nen Bogen um Waagen machen, allein um ihr Gewissen nicht unnötig zu belasten.:41:

Mopeto
09.07.2014, 08:07
Hallo Gordon,

hübscher Test !

Ich habe da nur ein kleines Problem. Ich ging bisher davon aus (vergleiche auch die entsprechenden Diskussionen im Anhänger24-Forum und auch hier zu diesem ewigen Thema), dass für die Berechnung das im Schein angegebene Leergewicht des Zugfahrzeuges und das eingetragene zulässige Gesamtgewicht des Hängers entscheidend sei.

Bei Deinem Vito beträgt das Leergewicht ZITAT: "Im Schein steht 2186 - 2355." . Schön, dass der Mitarbeiter bei MB weiß dass der Vito 2257 kg Leergewicht hat, der freundliche Herr von der Rennleitung auf dem Parkplatz der BAB kann dies nicht wissen und vor Ort auch nicht feststellen. Er dürfte daher, wohl zu Recht, von 2186 kg ausgehen. Das hieße aber, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um 14 kg zu hoch wäre, um mit 100 km/h über die Bahn zu brettern.

Wenn Du also tatsächlich einen Wohnwagen mit 2200 kg mit 100 über die Bahn ziehen wölltst, solltest Du, so ist mein Wissensstand, vorher zu TÜV gehen und Dir Dein echtes Gewicht (sorry - natürlich das Deines Vau) bestätigen lassen und dies bei der Zulassungsstelle auch so in die Papiere eintragen lassen. Dann ist alles gut :steichel:

Zitat:" Wenn Fahrzeugseitig BB3 verbaut ist braucht der Anhänger wohl keine Schlingerkupplung.
Hier ein Auszug aus der Produktbeschreibung von MB"

Das ist sicher richtig nur wieder das gleiche Problem, ist dieses Anhänger ESP aus den Fahrzeug Papieren ersichtlich - ja wohl leider nicht. Vielleicht hilft diesbezüglich ja eine bloße Bestätigung von MB ???


Schei...... Bürokratie - das kann (und s.o. tut) doch eigentlich keiner wissen. :kopfklatsch:
Im Schein die Leermasse ist angegeben von Serienzustand bis Vollaussattung daher die 2186 - 2355.
Das tatsächliche Gewicht steht in den COC Papieren !
In meinem Falle sind das 2257 kg.
Eine Kopie der COC Papiere liegt unter anderem auch im Handschuhfach.
Ob das Leergewicht mit 0,8 oder 1,0 multipliziert wird steht auch eindeitig geschrieben. Entweder muss der Wohnwagen (nicht normaler Hänger dort wird mit 1,1 oder 1,2 multipliziert) eine Antischlingerkuplung haben oder das Zugfahrzueg ein Antischlingersystem was auch für Anhänger geignent ist.

In meiner M Klasse ist ein spezuielles ESP für Anhänger drinnen daher war ich mir nicht sicher ob der Punkt mit ESP für den Vito in Frage kommt, da es ein einfaches ESP gibt und ein ESP mit "Anhängerfunktion".
Aber der Her Dulli hat es ja bestens ergänzt


unterstützt im Anhängerbetrieb mittels TSA die Fahrstabilität des Zugfahrzeuges

Also nur weil da ESP verbaut ist ist das noch keine Freigabe das ESp muss im Gespannbetrieb freigeben sein bzw dort unterstützend arbeiten.

Aber da wir ja gemerkt haben das unsere Polizei eigentlich keine Ahnung hat dürfte es egal sein auser man gerät an einen der sich auskennt :-)

Dann wird das Fahrzeug ausgeräumt und kommt auf die Waage.





-------------------------------------------------------------
Tempo 100-Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kombinationen aus

Pkw

anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen (z.B. Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t

Kraftomnibussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t mit Tempo 100 Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO
mit Anhängern beträgt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gemäß der 9. Ausnahme-Verordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 100 km/h, wenn die folgend aufgeführten Bedingungen erfüllt sind.
1.
Das Zugfahrzeug ist mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV / „ABS“) ausgerüstet.
2.
Der Anhänger ist für 100 km/h gebaut (insbesondere zu beachten: Eignung von Achsen und Radbremsen).
3.
Die Anhängerbereifung muss zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als 6 Jahre sein und mindestens den Geschwindigkeitsindex L aufweisen (für 120 km/h)
4.
Der Anhänger muss so beladen werden, dass die maximal zulässige Stützlast annähernd erreicht wird. Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination verbessert. Zu beachten ist dabei jedoch, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
5.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X 􀁷 Leermasse Zugfahrzeug
Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
andere Anhänger
0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn
der Anhänger mit:

einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt,
oder

mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
6.
Der Fahrzeugschein des Anhängers muss einen Vermerk bezüglich der Eignung für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination enthalten, in dem das kleinste zulässige Leergewicht des Zugfahrzeugs angegeben ist.
Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung mit Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 und sollen dennoch die erhöhten X-Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
Enthalten Ihre Fahrzeugdokumente keinen Hinweis auf die Eignung für den Tempo 100-Betrieb in einer Kombination, begutachtet ein Sachverständiger der TÜV NORD Mobilität Ihr Fahrzeug gerne und erstellt Ihnen einen Änderungsvorschlag für die Fahrzeugdokumente, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100-Regelung.
Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100-Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100-Regelung nutzen.

Kurthi
09.07.2014, 09:30
Woher weiß mein Viano eigentlich dass gerade ein Anhänger hinten dran bammelt und das ESP Anhängermäßig regeln sollte?

Grüße Kurti

v-dulli
09.07.2014, 09:35
Woher weiß mein Viano eigentlich dass gerade ein Anhänger hinten dran bammelt und das ESP Anhängermäßig regeln sollte?

Grüße Kurti

Einersets an der Anhängersteckdose und andererseits über die verbaute Sensorik des ESP.

Korsar
09.07.2014, 10:29
Hallo,

habe ich das richtig im Kopf, dass mit dem Modelljahr 2007 (ab Okt/Nov.06) das Anhänger ESP bei AHK ab Werk serienmäßig verbaut ist ?

v-dulli
09.07.2014, 11:17
Hallo,

habe ich das richtig im Kopf, dass mit dem Modelljahr 2007 (ab Okt/Nov.06) das Anhänger ESP bei AHK ab Werk serienmäßig verbaut ist ?

Code BB3 - Vito/Viano ESP neue Generation mit Anhängerstabilisierung
TSA (Trailer Stability Assistent)
ab (ca.) September 2007


Vorteile auf den Punkt gebracht:
• TSA vermindert das Schlingern des Anhängers
• TSA wirkt stabilisierend für das Zugfahrzeug
• Neues ESP verbessert Traktion im Anfahrbereich beim Allrad

Vito und Viano im Anhängerbetrieb:
Im Anhängerbetrieb erkennt das ESP mit TSA ein in Pendelschwingung geratenes Gespann. Es
gibt keine Zusatzsensorik am Anhänger oder an der Anhängerkupplung. Das neue ESP ist somit
eigentlich eine Zugfahrzeugstabilisierung.
Erkennt das ESP mit TSA ein Schlingern, werden alle Räder des Zugfahrzeuges an der
Vorderachse abgebremst und es erfolgt zusätzlich eine Reduzierung des Motordrehmoments.
Bei mehreren Eingriffen hintereinander werden die Schwellen aufgeweitet und der notwendige
Bremseingriff wird dementsprechend stärker. Die stärkeren Bremseingriffe haben dann eine
deutliche Reduzierung der Fahrzeuggeschwindigkeit zur Folge. Dadurch wird dem Fahrer die
Gefahr des schlingernden Anhängers verdeutlicht und er wird darauf hingewiesen, dass er sich
zu häufig im kritischen Geschwindigkeitsbereich aufgehalten hat.

Vito 4x4 und Viano 4MATIC:
Bei der neuen Generation „ESP mit TSA“ sind verschiedene Parameter optimiert worden um das
Anfahr- und Traktionsverhalten bei den Allradfahrzeugen zu verbessern.
So wurde bisher bei betätigtem „ASR OFF Schalter“ zwar ein Bremseingriff ausgeschaltet,
jedoch bestand weiterhin ein Eingriff im Motordrehmoment. Dies führte in bestimmten
Fahrsituationen zu einer zu starken Absenkung der Motordrehzahl. Das neue ESP mit TSA trägt
dem Rechnung und reguliert das Motordrehmoment nur noch geringfügig.
Quelle: MB Produktinformation

rollieexpress
09.07.2014, 11:26
Bei mir steht nur: BB3 elektrisches Stabilitätsprogramm (ESP)

v-dulli
09.07.2014, 11:40
Bei mir steht nur: BB3 elektrisches Stabilitätsprogramm (ESP)

Was sollte da sonst noch stehen?

BB3 beinhaltet
EBV - Elektronische Bremskraftverteilung
ABS - Antiblockiersystem
ASR - Antriebsschlupfregelung
BAS - Bremsassistent
ROM - Roll Over Mitigation
RMI - Roll Movement Intervention
LAC - Load Adaptive Control
EUC - Enhanced Understeering Control
TSA - Trailer Stability Assist (Anhängerstabilisierung)

Andiklos
10.07.2014, 18:25
Woher weiß mein Viano eigentlich dass gerade ein Anhänger hinten dran bammelt und das ESP Anhängermäßig regeln sollte?

Grüße Kurti

Das ist tatsächlich noch ein Problem, wo nicht ausreichend nachgedacht wurde seitens einiger Hersteller. Bei Mercedes bin ich noch nicht dahinter gestiegen. Vielleicht weiß das jemand hier in der Runde.
Bei VW, Skoda usw. weiß ich, dass die Erkennung, ob ein Anhänger dran ist, durch das Einstecken des Steckers in die Steckdose, erfolgt. Aber nun zum Problem: Was ist, wenn ich einen Fahrradträger nutze und den Stecker des Trägers einstecke? Ich will damit 130 km/H, vielleicht auch mehr fahren und die Elektronik bremst mich auf einmal herab, weil sie meint, ich hätte nen Anhänger dran............ist bei Skoda mal der Fall gewesen, die Betriebsanleitung im VW Tiguan beschreibt das Problem ebenfalls mit dem Verweis, dass das Fahrzeug durch die Elektronik abgebremst werden kann, ohne dass ich das überhaupt möchte!!

Andreas

v-dulli
10.07.2014, 18:58
Aber nun zum Problem: Was ist, wenn ich einen Fahrradträger nutze und den Stecker des Trägers einstecke? Ich will damit 130 km/H, vielleicht auch mehr fahren und die Elektronik bremst mich auf einmal herab, weil sie meint, ich hätte nen Anhänger dran............ist bei Skoda mal der Fall gewesen, die Betriebsanleitung im VW Tiguan beschreibt das Problem ebenfalls mit dem Verweis, dass das Fahrzeug durch die Elektronik abgebremst werden kann, ohne dass ich das überhaupt möchte!!

Andreas

Ein solcher Fall ist mir vom MB nicht bekannt.

drdisketti
10.07.2014, 19:46
U.A. lernt das ESP anhand der Beschleunigung im Verhältnis zur Motorlast, wieviel da gerade bewegt wird.

Die Giermomente werden ebenfalls mit einem Sensor erfaßt und darüber ist auch klar, wenn das Auto anfängt zu schlingern. Auch der Lenkwinkelsensor im Zusammenhang läßt Solo-Fahrzeug-untypische Bewegungen erkennen.