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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu den ganzen schlauen Programmen


Kurthi
22.02.2014, 10:11
Früher gab es ja EPC und WIS glaube bei Mercedes käuflich zu erwerben.
Ist es zu empfehlen sich das zu besorgen? Oder ist diese kostenpflichtige Onlinevariante von Mercedes die bessere Empfehlung? Was ksotet das eigentlich und was hat man dafür? Mir geht es um den Ersatzteilkatalog mit Preisen udn die Reparaturprogramme mit technischen Informationen udn RepAnleitungen...

und außerdem benötige ich auch noch nen gutes Dieagnosesystem, gibt es da ne wirklich gute Empfehlung die nicht teurer ist als das ganze Auto?

Grüße Kurti

v-dulli
22.02.2014, 10:56
Früher gab es ja EPC und WIS glaube bei Mercedes käuflich zu erwerben.
Ist es zu empfehlen sich das zu besorgen? Oder ist diese kostenpflichtige Onlinevariante von Mercedes die bessere Empfehlung? Was ksotet das eigentlich und was hat man dafür? Mir geht es um den Ersatzteilkatalog mit Preisen udn die Reparaturprogramme mit technischen Informationen udn RepAnleitungen...

und außerdem benötige ich auch noch nen gutes Dieagnosesystem, gibt es da ne wirklich gute Empfehlung die nicht teurer ist als das ganze Auto?

Grüße Kurti

An EPC kannst Du Dich relativ günstig online anmelden, WIS wirst Du aber so einfach und günstig nicht bekommen.

elTorito
22.02.2014, 16:12
epc bekommt man auch nur noch online, kostet ca 20 eur im jahr, aber wer öfter mal teile sucht investiert im online epc gut, in der mb ndl suchen die die teile zwar umsonst (auch im epc online) dauert aber je nach liste schonmal 2 std.

das wis kann man online glaub ich stunden weise mieten?

V6 Mixto Lang
22.02.2014, 16:48
und außerdem benötige ich auch noch nen gutes Dieagnosesystem, gibt es da ne wirklich gute Empfehlung die nicht teurer ist als das ganze Auto?



Ja, die gibt es!

Und zwar ein Diagnosetool, das sogar in der Lage ist, Fehler zu identifizieren, die in der Frühphase ihrer Entstehung (und vor allem der vollen Fehlerauswirkung!) sensorisch noch gar nicht von der herkömmlichen MB-Star Diagnose -selbst der aktuellsten C 4 Version - erfasst werden können !!!!!

Damit hast Du einen echten Vorsprung vor den "normalen OBD-Buchsen-Anstöpslern"!

Ich "verstecke" hier mal den Link (http://www.hazet-freak.de/12-Spezialwerkzeuge/23-Fahrwerk-Gelenkwellen-Achsen/10614-Stethoskop.html)etwas........es muss ja nicht jeder gleich wissen......:802:.....eigentlich hätte ich es Dir besser nur per PN sagen sollen.......


(hoffe, Du versteht etwas Spaß...)

Kurthi
22.02.2014, 17:11
Oooo doof ist das Teil übrigens nicht.
Aber ein langer Schraubendreher am Ohr machts auch schon. Wenn du das im Bereich der Steuerketten bei einem VR6 mal ranhälst fällste vom Glauben ab.
Aber ich meine ehr was für die Diagnose mittels Schlepptop...

Grüße Kurti

v-dulli
22.02.2014, 17:14
Oooo doof ist das Teil übrigens nicht.
Aber ein langer Schraubendreher am Ohr machts auch schon. Wenn du das im Bereich der Steuerketten bei einem VR6 mal ranhälst fällste vom Glauben ab.
Aber ich meine ehr was für die Diagnose mittels Schlepptop...

Grüße Kurti

Es soll im Netz das DAS geben aber ob sowas legal ist???????????????

V6 Mixto Lang
22.02.2014, 17:21
Aber ich meine ehr was für die Diagnose mittels Schlepptop...



Ja, ich weiß. Aber in dem Bereich musst Du wohl das kaufen, was im Markt verfügbar ist und das entsprechende Geld dafür hinlegen.

Ich mache es jedenfalls nicht, weil ich kein Wissen und Erfahrung habe, all die ganzen Daten in ihrem Zusammenhang zu verstehen, richtig zu interpretieren oder auch die Daten zur Fehlerumgebung richtig zu analysieren; all das muss ich den Profi's überlassen.

Kurthi
22.02.2014, 17:22
Naja, für die BMW und den T4 hatte ich immer ganz ordentliche Sachen, Original Rosstech für den VW usw., so will ich das dann auch für den Viano...

Grüeß Kurti

alexanderpeter
22.02.2014, 17:53
Guten Abend,

kann mich mal einer Aufklären? Nur mal so.

Was ist denn das überhaupt: EPC und WIS

Wöfür braucht man das?

elTorito
22.02.2014, 18:08
epc ist elektronischer teile katalog, wis ist das werkstatt information service oder Software wo reparaturanleitungen drin stehen und andere sachen, DAS ist die alte star diagnose?und Xentry die neue star diagnose?

DAS gibt es im internet für ab 1000 eur inkl. Multiplexer,und installiert auf laptop, stammt "angeblich" meist aus werkstatt au flösungen

aber ... Selbst mit das und mzltiplexer und bla bla kann man nicht viel machen scheinbar, da wenn man z.b. Ein gerät kodieren möchte, man mit den mb server verbunden werden muss um ein passwort anzufordern, ähnlich wie das tan beim onlinebanking

alexanderpeter
22.02.2014, 19:12
epc ist elektronischer teile katalog, wis ist das werkstatt information service oder Software wo reparaturanleitungen drin stehen und andere sachen, DAS ist die alte star diagnose?und Xentry die neue star diagnose?

DAS gibt es im internet für ab 1000 eur inkl. Multiplexer,und installiert auf laptop, stammt "angeblich" meist aus werkstatt au flösungen

aber ... Selbst mit das und mzltiplexer und bla bla kann man nicht viel machen scheinbar, da wenn man z.b. Ein gerät kodieren möchte, man mit den mb server verbunden werden muss um ein passwort anzufordern, ähnlich wie das tan beim onlinebanking



Guten Abend Peter,

Danke Dir noch für die Aufklärung. Alles habe ich zwar nicht ganz verstanden, aber da kann ich Horst nur zustimmen.

Blue Planet Explorer
22.02.2014, 23:27
An EPC kannst Du Dich relativ günstig online anmelden, WIS wirst Du aber so einfach und günstig nicht bekommen.

WARUM NICHT ? ? ?

Daimler AG: Für den Kauf einer Zugriffsberechtigung auf WIS (Werkstatt-Informationssystem), ASRA und TIPS ist Voraussetzung, dass Sie zum berechtigten Personenkreis gemäß GVO (Gruppenfreistellungsverordnung ) gehören. EPC (elektronischer Teilekatalog) kann auch von Privatpersonen genutzt werden.
Kommentar: Privatpersonen wird der Zugang zu WIS, ASRA und TIPS verwehrt mit Hinweis auf die GVO. Die GVO gilt aber grundsätzlich nur für Vereinbarungen zwischen Unternehmen, nicht für Privatpersonen.
Nachfolgend ein paar Paragrafen aus relevanten EU-Verordnungen mit meinen Kommentaren:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:129:0052:0057:DE:PDF

VERORDNUNG (EU) Nr. 461/2010 DER KOMMISSION
vom 27. Mai 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor

(11) Die Kosten, die die Verbraucher in der Union im Schnitt für die Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen tragen müssen, machen einen sehr großen Teil ihrer gesamten Kraftfahrzeugausgaben aus.
Kommentar: Mancher technisch interessierter „Verbraucher“ der keine Angst davor hat, sich die Finger schmutzig zu machen, würde solche Arbeiten gerne selber ausführen, gerade auch um Kosten zu sparen.

(8) Die Wahrscheinlichkeit, dass derartige effizienzsteigernde Auswirkungen stärker ins Gewicht fallen als etwaige von Beschränkungen in vertikalen Vereinbarungen aus gehende wettbewerbswidrige Auswirkungen, hängt von der Marktmacht der an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen ab und somit von dem Ausmaß, in dem diese Unternehmen dem Wettbewerb anderer Anbieter von Waren oder Dienstleistungen ausgesetzt sind, die von ihren Kunden aufgrund ihrer Produkteigenschaften, ihrer Preise und ihres Verwendungszwecks als austauschbar oder substituierbar angesehen werden. Vertikale Vereinbarungen, die Beschränkungen enthalten, die wahrscheinlich den Wettbewerb beschränken und den Verbrauchern schaden oder die für die Herbeiführung der effiziensteingernden Auswirkungen nicht unerlässlich sind, sollten nicht unter die Gruppenfreistellung fallen.
Kommentar: Die Einschränkung des Zugangs zu technischen Informationen über Wartung und Reparatur benachteiligt den Verbraucher im Wettbewerb mit den Werkstätten bzw. in der freien Entscheidung zwischen Selbermachen und Machenlassen.

(12) Wettbewerbsbedingungen auf dem Kfz-Anschlussmarkt haben auch direkte Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, weil nicht ordnungsgemäß instand gesetzte Fahrzeuge möglicherweise nicht sicher sind, wie auch auf die öffentliche Gesundheit und die Umwelt infolge der Emissionen von Kohlendioxid und anderen Luftschadstoffen von Fahrzeugen, die nicht regelmäßig gewartet werden.
Kommentar: Der Zugang für den Verb raucher zu technischen Informationen, die es ihm ermöglichen, sein Kfz ordnungsgemäß instand zu setzen, würde der öffentlichen Sicherheit zugute kommen.


Bekanntmachung der Kommission
Ergänzende Leitlinien für vertikale Beschränkungen in Vereinbarungen über den Verkauf und die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und den Vertrieb von Kraftfahrzeugersatzteilen (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/C 138/05)

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:138:0016:0027:DE:PDF

(21) Nach Artikel 4 Buchstabe e der Allgemeinen Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung liegt eine Kernbeschränkung vor, wenn eine Vereinbarung zwischen einem Anbieter von Teilen und einem Abnehmer, der diese Teile weiterverwendet, den Anbieter daran hindert oder seine Möglichkeit beschränkt, die Teile an Endverbraucher, unabhängige Werkstätten und andere Dienstleister zu verkaufen, die der Abnehmer nicht mit der Reparatur oder Wartung seiner Waren betraut hat. Artikel 5 Buchstaben a, b und c der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung enthält drei zu sätzliche Kernbeschränkungen betreffend Vereinbarungen über die Lieferung von Ersatzteilen.
Kommentar: Was für Teile gilt, sollte auch für technische Informationen gelten.

(64) Ferner könnte ein fehlender Zugang zu den erforderlichen technischen Informationen zu einer Schwächung der Marktposition der unabhängigen Marktteilnehmer führen; dies wäre für die Verbraucher von Nachteil, da eine derartige Schwächung eine erhebliche Verringerung der Auswahl an Teilen, höhere Preise für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen, eine geringere Auswahl an Reparaturwerkstätten und zur Folge hätte. In diesem Fall würden die Effizienzgewinne, die normalerweise aufgrund der mit zugelassenen Werkstätten und Teilehändlern geschlossenen Vereinbarungen erwartet werden können, nicht ausreichen, um die genannten wettbewerbswidrigen Auswirkungen aufzuwiegen, so dass die Vereinbarungen die Voraussetzungen von Artikel 101 Absatz 3 AEUV nicht erfüllen würden.
Kommentar: Um höhere Preise für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen und auch Sicherheitsprobleme zu vermeiden, sollten auch Verbraucher Zugang zu den erforderlichen technischen Informationen haben. Irgendwelche „Effizienzgewinne“ des Kfz-Gewerbes würden dadurch nicht beeinträchtigt, zumal der Anteil der Selbermacher nicht allzu groß ist.


Mein Fazit ist, dass es keine Grundlage dafür gibt, uns die Reparaturanleitungen vom Hersteller vorzuenthalten, zumal es für viele andere Marken und Modellen Reparaturanleitungen von unabhängigen Verlagen bereits gibt. Hat hier vielleicht einer Bock darauf, eine Klage beim EU-Verfassungsgericht (oder so) auf Freigabe von WIS usw. einzureichen? Gibt es vielleicht einen "Paragraphenakrobat" hier im Forum?

elTorito
23.02.2014, 00:10
naja, was bringt es einem ne star diag, wis oder was auch immer zu haben wenn das know how, das werkzeug und techn. Geräte nicht vorhanden sind, welch privater , gibt immer ausnahmen, baut sich eine solche garage mit all den not wendigen nur um ein auto zu warten ind instand zu setzen? ganz abgesehen davon das man mit den diagnose tools auch viel kaputt machen kann

Blue Planet Explorer
23.02.2014, 01:36
naja, was bringt es einem

Wer wird denn gleich den Kopf hängen lassen!
Es gibt doch eine Menge Reparaturen:flex:, die man ohne großen apparativen Aufwand an seinem Vahrzeug selber machen und dabei viel Geld sparen kann - besonders mit der richtigen Anleitung.
Ein Wörterbuch liest man auch nicht von Anfang bis Ende, aber es ist trotzdem gut, eines zu haben.

elTorito
23.02.2014, 09:41
ne ich lass den kopf nicht hängen, könnte sich jeder selber helfen, dann bräuchten wir nicht das tolle forum hier.

ich kam drauf weil ich im nähren bekanntenkreis zwei habe die so tolle geräte haben, aber sich nicht wirklch mit auskennen.

v-dulli
23.02.2014, 09:53
ne ich lass den kopf nicht hängen, könnte sich jeder selber helfen, dann bräuchten wir nicht das tolle forum hier.

ich kam drauf weil ich im nähren bekanntenkreis zwei habe die so tolle geräte haben, aber sich nicht wirklch mit auskennen.

Sich mit DAS oder XENTRY auszukenn ist das Eine, das Andere ist das Gezeigte auch so zu interpretieren dass man damit auch wirklich reparieren kann und das ist ohne Kenntnis des Ganzen nicht einfach. Selbs sonst gestandene Mechaniker scheitern teilweise daran :760:

Kurthi
23.02.2014, 10:52
Das Problem bei den "gestandenen" Mechanikern ist doch dass die heute einfach nur noch als Laptop-Anstöpsler ausgebildet werden und ohne Leitfaden-geführte Reparaturhilfen gar nicht mehr klarkommen. Brain 1 und grundlegendes Wissen über Zusammenhänge wird ja permanent ausgeblendet, dazu kommt dass die heutigen Kisten so viele Fehler ab Werk verbaut haben.....
Wenn da kein Standart-Fehler auftaucht sind die meisten Werkstatt-Sklaven überfordert.

Grüße Kurti

v-dulli
23.02.2014, 11:09
Das Problem bei den "gestandenen" Mechanikern ist doch dass die heute einfach nur noch als Laptop-Anstöpsler ausgebildet werden und ohne Leitfaden-geführte Reparaturhilfen gar nicht mehr klarkommen. Brain 1 und grundlegendes Wissen über Zusammenhänge wird ja permanent ausgeblendet, dazu kommt dass die heutigen Kisten so viele Fehler ab Werk verbaut haben.....
Wenn da kein Standart-Fehler auftaucht sind die meisten Werkstatt-Sklaven überfordert.

Grüße Kurti

Mit "gestnadene" Mechaniker meine ich schon eher die älteren und nicht die Mechatroniker - die können weder das Eine noch das Andere richtig :760:


Wenn da kein Standart-Fehler auftaucht sind die meisten Werkstatt-Sklaven überfordert.

Grüße Kurti

Aber nur manche :802:

VITO-Power
23.02.2014, 11:25
WARUM NICHT ? ? ?

Daimler AG: Für den Kauf einer Zugriffsberechtigung auf WIS (Werkstatt-Informationssystem), ASRA und TIPS ist Voraussetzung, dass Sie zum berechtigten Personenkreis gemäß GVO (Gruppenfreistellungsverordnung ) gehören. EPC (elektronischer Teilekatalog) kann auch von Privatpersonen genutzt werden.
Kommentar: Privatpersonen wird der Zugang zu WIS, ASRA und TIPS verwehrt mit Hinweis auf die GVO. Die GVO gilt aber grundsätzlich nur für Vereinbarungen zwischen Unternehmen, nicht für Privatpersonen.
Nachfolgend ein paar Paragrafen aus relevanten EU-Verordnungen mit meinen Kommentaren:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:129:0052:0057:DE:PDF

VERORDNUNG (EU) Nr. 461/2010 DER KOMMISSION
vom 27. Mai 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor

(11) Die Kosten, die die Verbraucher in der Union im Schnitt für die Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen tragen müssen, machen einen sehr großen Teil ihrer gesamten Kraftfahrzeugausgaben aus.
Kommentar: Mancher technisch interessierter „Verbraucher“ der keine Angst davor hat, sich die Finger schmutzig zu machen, würde solche Arbeiten gerne selber ausführen, gerade auch um Kosten zu sparen.

(8) Die Wahrscheinlichkeit, dass derartige effizienzsteigernde Auswirkungen stärker ins Gewicht fallen als etwaige von Beschränkungen in vertikalen Vereinbarungen aus gehende wettbewerbswidrige Auswirkungen, hängt von der Marktmacht der an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen ab und somit von dem Ausmaß, in dem diese Unternehmen dem Wettbewerb anderer Anbieter von Waren oder Dienstleistungen ausgesetzt sind, die von ihren Kunden aufgrund ihrer Produkteigenschaften, ihrer Preise und ihres Verwendungszwecks als austauschbar oder substituierbar angesehen werden. Vertikale Vereinbarungen, die Beschränkungen enthalten, die wahrscheinlich den Wettbewerb beschränken und den Verbrauchern schaden oder die für die Herbeiführung der effiziensteingernden Auswirkungen nicht unerlässlich sind, sollten nicht unter die Gruppenfreistellung fallen.
Kommentar: Die Einschränkung des Zugangs zu technischen Informationen über Wartung und Reparatur benachteiligt den Verbraucher im Wettbewerb mit den Werkstätten bzw. in der freien Entscheidung zwischen Selbermachen und Machenlassen.

(12) Wettbewerbsbedingungen auf dem Kfz-Anschlussmarkt haben auch direkte Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, weil nicht ordnungsgemäß instand gesetzte Fahrzeuge möglicherweise nicht sicher sind, wie auch auf die öffentliche Gesundheit und die Umwelt infolge der Emissionen von Kohlendioxid und anderen Luftschadstoffen von Fahrzeugen, die nicht regelmäßig gewartet werden.
Kommentar: Der Zugang für den Verb raucher zu technischen Informationen, die es ihm ermöglichen, sein Kfz ordnungsgemäß instand zu setzen, würde der öffentlichen Sicherheit zugute kommen.


Bekanntmachung der Kommission
Ergänzende Leitlinien für vertikale Beschränkungen in Vereinbarungen über den Verkauf und die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und den Vertrieb von Kraftfahrzeugersatzteilen (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/C 138/05)

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:138:0016:0027:DE:PDF

(21) Nach Artikel 4 Buchstabe e der Allgemeinen Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung liegt eine Kernbeschränkung vor, wenn eine Vereinbarung zwischen einem Anbieter von Teilen und einem Abnehmer, der diese Teile weiterverwendet, den Anbieter daran hindert oder seine Möglichkeit beschränkt, die Teile an Endverbraucher, unabhängige Werkstätten und andere Dienstleister zu verkaufen, die der Abnehmer nicht mit der Reparatur oder Wartung seiner Waren betraut hat. Artikel 5 Buchstaben a, b und c der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung enthält drei zu sätzliche Kernbeschränkungen betreffend Vereinbarungen über die Lieferung von Ersatzteilen.
Kommentar: Was für Teile gilt, sollte auch für technische Informationen gelten.

(64) Ferner könnte ein fehlender Zugang zu den erforderlichen technischen Informationen zu einer Schwächung der Marktposition der unabhängigen Marktteilnehmer führen; dies wäre für die Verbraucher von Nachteil, da eine derartige Schwächung eine erhebliche Verringerung der Auswahl an Teilen, höhere Preise für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen, eine geringere Auswahl an Reparaturwerkstätten und zur Folge hätte. In diesem Fall würden die Effizienzgewinne, die normalerweise aufgrund der mit zugelassenen Werkstätten und Teilehändlern geschlossenen Vereinbarungen erwartet werden können, nicht ausreichen, um die genannten wettbewerbswidrigen Auswirkungen aufzuwiegen, so dass die Vereinbarungen die Voraussetzungen von Artikel 101 Absatz 3 AEUV nicht erfüllen würden.
Kommentar: Um höhere Preise für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen und auch Sicherheitsprobleme zu vermeiden, sollten auch Verbraucher Zugang zu den erforderlichen technischen Informationen haben. Irgendwelche „Effizienzgewinne“ des Kfz-Gewerbes würden dadurch nicht beeinträchtigt, zumal der Anteil der Selbermacher nicht allzu groß ist.


Mein Fazit ist, dass es keine Grundlage dafür gibt, uns die Reparaturanleitungen vom Hersteller vorzuenthalten, zumal es für viele andere Marken und Modellen Reparaturanleitungen von unabhängigen Verlagen bereits gibt. Hat hier vielleicht einer Bock darauf, eine Klage beim EU-Verfassungsgericht (oder so) auf Freigabe von WIS usw. einzureichen? Gibt es vielleicht einen "Paragraphenakrobat" hier im Forum?


Sorry, aber hier liegt ein grundsätzliches Problem des Textverständnisses vor.
Hier wird der Verbraucher nur als Kunde einer Werkstatt angesprochen. Nicht eine Silbe beschreibt das Recht des Verbrauchers auf Eigenreparaturen.
Dies würde auch der Regelung zuwider laufen, dass insbesondere Reparaturen an sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen nur durch Sachkundige mit entsprechendem Befähigungsnachweis durchgeführt werden dürfen.

Kurthi
23.02.2014, 12:08
@v-dulli:
DAss es hier dankenswerterweise ein paar Ausnahmen von den üblichen Machadtriksern gibt habe ich schon äußerst wohlwollend aufgenommen!

Grüße Kurti

PS: In meinem Job ist es auch leider so dass täglich Kunden mit Kollegenschrott aufschlagen oder verzweifelt einen Uhrmacher suchen der an der guten Uhr sich getraut einen Batteriewechsel zu machen (ML 500,-)...

Blue Planet Explorer
23.02.2014, 16:22
Sorry, aber hier liegt ein grundsätzliches Problem des Textverständnisses vor.
Keineswegs.

Hier wird der Verbraucher nur als Kunde einer Werkstatt angesprochen. Nicht eine Silbe beschreibt das Recht des Verbrauchers auf Eigenreparaturen.
Das ist absolut richtig. Die GVO regelt die Geschäftsbeziehungen im Kfz-Gewerbe. Mercedes-Benz beruft sich aber auf die GVO, um Privatpersonen technische Informationen vorzuenthalten! Das ist der Punkt!
Dies würde auch der Regelung zuwider laufen, dass insbesondere Reparaturen an sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen nur durch Sachkundige mit entsprechendem Befähigungsnachweis durchgeführt werden dürfen.
Naja, dann müsste man auch die Mietwerkstätten und die im Handel angebotenen Reparaturanleitungen verbieten.
Nein. Gerade für sicherheitsrelevante Fahrzeugteile (und irgendwie ist eigentlich alles sicherheitsrelevant, wenn man so will) wäre es wichtig eine gute Anleitung zu haben.
Im Moment bin ich mit diversen Innenverkleidungen beschäftigt. Mit einer Anleitung könnte ich viel schneller arbeiten, ohne ständig Angst zu haben, etwas zu beschädigen.

Blue Planet Explorer
23.02.2014, 16:50
Früher gab es ja EPC und WIS glaube bei Mercedes käuflich zu erwerben.
Ist es zu empfehlen sich das zu besorgen? Oder ist diese kostenpflichtige Onlinevariante von Mercedes die bessere Empfehlung? Was ksotet das eigentlich und was hat man dafür? Mir geht es um den Ersatzteilkatalog mit Preisen udn die Reparaturprogramme mit technischen Informationen udn RepAnleitungen...

und außerdem benötige ich auch noch nen gutes Dieagnosesystem, gibt es da ne wirklich gute Empfehlung die nicht teurer ist als das ganze Auto?

Grüße Kurti

Das gibt es alles nicht, weil es aus Sicherheitsgründen verboten ist, am eigenen Auto herumzubasteln.

VITO-Power
23.02.2014, 17:21
Keineswegs.

Das ist absolut richtig. Die GVO regelt die Geschäftsbeziehungen im Kfz-Gewerbe. Mercedes-Benz beruft sich aber auf die GVO, um Privatpersonen technische Informationen vorzuenthalten! Das ist der Punkt!

Naja, dann müsste man auch die Mietwerkstätten und die im Handel angebotenen Reparaturanleitungen verbieten.
Nein. Gerade für sicherheitsrelevante Fahrzeugteile (und irgendwie ist eigentlich alles sicherheitsrelevant, wenn man so will) wäre es wichtig eine gute Anleitung zu haben.
Im Moment bin ich mit diversen Innenverkleidungen beschäftigt. Mit einer Anleitung könnte ich viel schneller arbeiten, ohne ständig Angst zu haben, etwas zu beschädigen.

Eben genau da liegt dein Gedankenfehler ... Die Eu hat keine Bestimmungen gegenüber Privatpersonen erlassen, daher ist da auch nichts einklagbar. Das niemand eine Reparaturanleitung verfasst, kann man ja nicht MB ankreiden. Auch verständlich, dass MB als Urhebere darauf bedacht ist seine Rechte zu wahren. Eine Mietwerkstatt vermietet Werkzeuge und Werkstattausstattung. Beschäftigt sich die Mietwerkstatt mit Reparaturen oder leitet diese an, so ist eine entsprechende Befähigung erforderlich. Die Werkstatt kann sich dann auch ans System anschliessen lassen.

Blue Planet Explorer
23.02.2014, 18:24
Lieber VITOPower,
- Du hast mich leider immer noch nicht verstanden: MB beruft sich hier auf eine Verordnung, die nicht auf Privatpersonen anwendbar ist. Das geht doch nicht.
- Laut dieser EU-Verordnung ist MB verpflichtet neben den eigenen Vertragswerkstätten auch den freien Werkstätten Zugang zu den Informationen zu gewähren, natürlich gegen Bezahlung. Das hat nichts mit Urheberschutz zu tun. Dasselbe kann demnach auch für Privatpersonen gelten.
- Mietwerkstätten sind dafür da, dass dort Privatmenschen Reparaturen am Auto durchführen können. Am eigenen Auto zu arbeiten ist also nicht verboten, sonst wären Mietwerkstätten konsequenterweise auch verboten. Ebenso gäbe es im Handel keine Reparaturanleitungen. Woher hast du die Vorstellung, dass es verboten ist?
- Frage: Erhöht es etwa die Sicherheit, wenn man OHNE Reparaturanleitung sich an eine Reparatur heranmachen muss?
Es wird gerne die Sicherheitskeule geschwungen, aber in Wahrheit geht es ums liebe Geld. Privatpersonen sollen den Werkstätten keine Konkurrrenz machen, indem sie Ihr Vahrzeug selber reparieren.
Bitte nochmal genau durchlesen, bevor du mir einen Gedankenfehler unterstellst.

VITO-Power
23.02.2014, 18:45
Lieber VITOPower,
- Du hast mich leider immer noch nicht verstanden: MB beruft sich hier auf eine Verordnung, die nicht auf Privatpersonen anwendbar ist. Das geht doch nicht.
- Laut dieser EU-Verordnung ist MB verpflichtet neben den eigenen Vertragswerkstätten auch den freien Werkstätten Zugang zu den Informationen zu gewähren, natürlich gegen Bezahlung. Das hat nichts mit Urheberschutz zu tun. Dasselbe kann demnach auch für Privatpersonen gelten.

.

So ... nun noch mal ganz langsam zum Mitdenken!

In den beiden Zitaten beschreibst du ja sehr schön die rechtliche Regelung.

Laut EU - Verordnung ist MB verpflichtet Werkstätten zu bedienen.
Deine Anwendung dieser Regelung auf Privatpersonen ist nicht zulässig. Du selbst hast doch erkannt, dass die Verordnung nicht auf Privatpersonen anwendbar ist.
Also ist MB nicht verpflichtet Privatpersonen solche Informationen zugänglich zu machen.

Wenn du anderer Meinung bist, gehe selbst Klagen ...

Blue Planet Explorer
23.02.2014, 18:51
Nochmal: Um Privatpersonen die technishen Informationen vorzuenthalten, beruft sich MB auf eine Verordnung, die nicht auf Privatpersonen anwendbar ist. Das geht doch nicht.
Klarer kann man das, glaube ich, nicht formulieren.

VITO-Power
23.02.2014, 18:56
Ok, dann musste halt klagen .... ich gebs auf ... :760:

Blue Planet Explorer
23.02.2014, 20:27
Bevor ich die Klage einreiche, rufe ich lieber erstmal kurz meinen alten Kumpel Dieter Zetsche an, ob das nicht vielleicht unauffällig auf dem kleinen Dienstweg geregelt werden kann. ;)

Kurthi
23.02.2014, 22:25
Naja, in den Tiefen des Netzes findet sich doch alles....

Kurthi
24.02.2014, 07:39
@Blue Planet..,. : Das ist doch der Witz des Jahres dass man mir verbieten will am Auto rumzuschrauben!!!

elTorito
24.02.2014, 09:35
es wird ja auch anderseitig sachen verboten, genau genommen dürfte man zu hause nicht mal eine steckdose aufschrauben wenn man kein Elektriker ist, und gibt bestimmt noch mehr Vorschriften...

Blue Planet Explorer
24.02.2014, 18:02
Das Leben ist überhaupt gefährlich, es endet immer tödlich. Ohne Ausnahme. Am Besten morgens gar nicht mehr aufstehen. Aber im Bett sterben ja die Meisten. O Gott was soll ich tun...?
In Wahrheit ist es doch so: Wenn es nicht gefährlich ist, ist es kein Leben. Wobei man unter Gefahr auch Herausforderung verstehen kann. Das lass ich mir nicht wegnehmen.

Blue Planet Explorer
24.02.2014, 18:31
es wird ja auch anderseitig sachen verboten, genau genommen dürfte man zu hause nicht mal eine steckdose aufschrauben wenn man kein Elektriker ist, und gibt bestimmt noch mehr Vorschriften...

Aber Steckdosen und manch anderes "gefährliches" Zeugs bekommt man in jedem Baumarkt.

So auch bei MB: Man kann als Privatperson den EPC benutzen und alle möglichen Teile bestellen, aber man darf sie nicht einbauen, WIS ist für PP gesperrt.

Auf den ersten Blick schizophren, aber dann doch ganz logisch, wenn man an den Umsatz denkt.

elTorito
24.02.2014, 21:37
Aber Steckdosen und manch anderes "gefährliches" Zeugs bekommt man in jedem Baumarkt.

So auch bei MB: Man kann als Privatperson den EPC benutzen und alle möglichen Teile bestellen, aber man darf sie nicht einbauen, WIS ist für PP gesperrt.

Auf den ersten Blick schizophren, aber dann doch ganz logisch, wenn man an den Umsatz denkt.

Jow Böller kriegste auch an jedem Kiosk, nur Anzünden darfste nicht :)

Und wenn man selber am Auto schraubt, denkt ja immer daran die Tropfmengen der Betriebsstoffe aufzunehmen, nicht das der Boden noch verseucht wird :760: oder die Nachbarn euch anzeigen :760:

Blue Planet Explorer
27.02.2014, 16:12
Für mich als Schrauber reklamiere ich

Inkompetenzkompensationskompetenz

:41:

pfrancois
15.03.2014, 09:59
Hallo,

ich war auf der MB Seite und wollte einen Online Zugang zu WIS. Nach Eingabe der Daten kommme ich aber nur zum EPC. Ist WIS für Privatpersonen zugänglich?#

Gruss,

Patrick

v-dulli
15.03.2014, 10:03
Ist WIS für Privatpersonen zugänglich?#


Nein, ist es nicht.

alexanderpeter
15.03.2014, 23:35
Das Leben ist überhaupt gefährlich, es endet immer tödlich. Ohne Ausnahme. Am Besten morgens gar nicht mehr aufstehen. Aber im Bett sterben ja die Meisten. O Gott was soll ich tun...?
In Wahrheit ist es doch so: Wenn es nicht gefährlich ist, ist es kein Leben. Wobei man unter Gefahr auch Herausforderung verstehen kann. Das lass ich mir nicht wegnehmen.


Guten Abend,

habe mal die letzten Beiträge von Dir gelesen. Darf ich mal eine Frage stellen? Bist Du Rechtsanwalt?


Must mir nicht antworten.

Irgenwie muss ich Dir schon recht geben. Warum soll eine Privatperson kein recht dazu haben die nötigen Informationen zu einer evtl. Reparatur zu erhalten zu haben.
Ich selbst bin Schlossermeister von Beruf. Wenn man, egal, was man privater Weise schraubt und sich an die Herstellervorschriften hält, vorrausgestetzt man hat diese, warum soll das nicht erlaubt sein?
Das ist die Grätschensfrage.
Ich denke mal sobald man als Privatperson an irgend welchen Teile rumschraubt, vorrausgesetzt man kann es vom Wissen her sollte das doch irgendwie Legal sein. Als Käufer eines Artikels, egal was das ist, habe ich doch das recht alle Informationen dazu zu erhalten.

Habe das mal mit meinen Worten geschrieben. Muss ja nicht richtig sein.

Blue Planet Explorer
16.03.2014, 01:44
Nein, ich bin kein Anwalt, aber ich bewundere manchmal die staubtrockene Ausdrucksweise mit der die einen Sachverhalt mit wenigen Worten so messerscharf auf den Punkt bringen können, dass sich die Gegenseite gar nicht mehr herauswinden kann (und hoffe dabei, dass es die Gegenseite so auch verdient hat!). Wenn ich das könnte, wäre ich vielleicht Anwalt geworden.

Es freut mich dass du mit mir einer Meinung bist, dass es auch für Privatpersonen zu Ersatzteilen die entsprechende technische Information geben sollte. Das würde nicht nur die Arbeit erleichtern, sondern auch die Sicherheit erhöhen. Aber das Volk soll ja dumm bleiben.

Zu deiner zweiten Frage glaube ich, dass man am eigenen Auto nach Lust und Laune herumschrauben darf (egal was die Nachbarn behaupten), aber natürlich, wenn es dann kracht, ist man selber dran und nicht die Werkstatt. Allerdings arbeiten die meisten "Schrauber" wohl doch so umsichtig und gewissenhaft, dass praktisch nie etwas passiert, jedenfalls habe ich noch nie was in den Nachrichten gesehen. Da heisst es immer nur Nebel, überhöhte Geschwindigkeit, vereiste Fahrbahn, Alkohol usw.

Ein "Schrauber" fährt auch wahrscheinlich aufmerksamer, macht evtl. eine Testfahrt und merkt schnell, wenn sich ein Problem ankündigt.

Wenn man das Auto eines Bekannten unentgeldlich repariert, ist das wahrscheinlich auch OK. Wenn man gewerbsmäßig Autos reparieren will, braucht man schon eine Genehmigung.

Weiterhin viel Spaß beim Schrauben!!!