princeton1
01.02.2014, 14:06
Hallo zusammen,
für meine neue britische Mobilitätslösung hatte ich mir von drei renommierten Versicherungsunternehmen vor der Fahrzeuganmeldung entsprechende Angebote erstellen lassen.
Wie wohl üblich, habe ich mich dann auch für das beste Angebot entschieden, mir eine eVB-Nr. geben lassen und das Fahrzeug angemeldet.
Die Rechnung mit den vereinbarten Konditionen habe ich überwiesen und alles ist gut...!
Bis gestern!
Da bekomme ich von der Versicherung Post, in der sie mir mitteilen, dass bei der Berechnung etwas schief gelaufen sei und ich nun bitte einen Ergänzungsbetrag von weit über € 100,00 entrichten möge...!
Mit der revidierten Versicherungssumme hätte ich aber dieser Gesellschaft gar nicht den Zuschlag gegeben!
Ich habe mich jetzt schriftlich auf das erste verbindliche Angebot berufen und eine Begleichung der erhöhten Summe definitiv ausgeschlossen.
Wenn die Versicherungsgesellschaft nun auf die Anerkennung der neuen Rechnung pochen sollte, würde mich die Frage interessieren, ob mir wegen der ungeplanten Tariferhöhung ein fristloses Sonderkündigungsrecht zusteht?!?
-:)
Gruss
Nico
für meine neue britische Mobilitätslösung hatte ich mir von drei renommierten Versicherungsunternehmen vor der Fahrzeuganmeldung entsprechende Angebote erstellen lassen.
Wie wohl üblich, habe ich mich dann auch für das beste Angebot entschieden, mir eine eVB-Nr. geben lassen und das Fahrzeug angemeldet.
Die Rechnung mit den vereinbarten Konditionen habe ich überwiesen und alles ist gut...!
Bis gestern!
Da bekomme ich von der Versicherung Post, in der sie mir mitteilen, dass bei der Berechnung etwas schief gelaufen sei und ich nun bitte einen Ergänzungsbetrag von weit über € 100,00 entrichten möge...!
Mit der revidierten Versicherungssumme hätte ich aber dieser Gesellschaft gar nicht den Zuschlag gegeben!
Ich habe mich jetzt schriftlich auf das erste verbindliche Angebot berufen und eine Begleichung der erhöhten Summe definitiv ausgeschlossen.
Wenn die Versicherungsgesellschaft nun auf die Anerkennung der neuen Rechnung pochen sollte, würde mich die Frage interessieren, ob mir wegen der ungeplanten Tariferhöhung ein fristloses Sonderkündigungsrecht zusteht?!?
-:)
Gruss
Nico