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roadrunner
16.12.2013, 11:42
Hallo Vreunde

Hierbei geht es um einen Viano 3,0 Bj 2010 mit 54620 km auf der Uhr

Das Auto gehört Arbeitskollegen von mir

zum Problem

Im Wahlhebel ist ein elektronisches Bauteil kaputt gegangen Auto konnte nicht mehr gestartet werden also ab auf den schlepper und zu Mercedes.

Wahlhebel wurde gewechselt und Garantieantrag wurde gestellt und zweimal abgelehnt von Stuttgart und auch von Berlin.

Das Teil kostet 1200 euro mit einbau und jetzt ist die frage wie können sie vieleicht doch noch die kosten geltend machen.

Achso das Auto hat einen Garantievertrag und wurde bis dato auch von Mercedes gewartet.

Ich hoffe auf eure Hilfe und bedanke mich schon mal.

V6 Mixto Lang
16.12.2013, 14:09
Hallo Udo,

Du meinst Anschlussgarantie? Welchen Typ hat sie ? Und was genau war der Fehler/Ausfall??

karl wopraschallek
16.12.2013, 14:23
Baujahr 2010?
Hat der nicht die 4 Jahres Wertgarantie??????
Also ich würde das meiner Rechtschutzversicherung übergeben. :802:

mycel
16.12.2013, 17:25
Wenn offizielle MB-Garantieverlängerung, sollte das kein Problem sein. Wird ja kein Verschleißteil im Sinne der Ausschlußkriterien sein.

Rainer.
19.12.2013, 20:21
Hallo Udo,
mit welchem Grund wurde das denn in Stuttgart und Berlin abgelehnt.
Die Sache klingt kompliziert.

Gerade Michael hat da echt Erfahrung mit Garantie und Garantieverlängerung...leider..Ich lese bei seiner AW heraus, dass sowas normaler Weise behoben wird. Ergo muss da noch was anderes vorliegen.
Falls nicht ab zum Anwalt!

v-dulli
19.12.2013, 20:29
Wahlhebel wurde gewechselt und Garantieantrag wurde gestellt und zweimal abgelehnt von Stuttgart und auch von Berlin.
Achso das Auto hat einen Garantievertrag und wurde bis dato auch von Mercedes gewartet.


In Stuttgart wird normalerweise nicht über Garantie entschieden.

Welcher Fehler liegt/ lag vor?

Mit welcher Begründung wurde der Antrag abgelehnt?

v-dulli
19.12.2013, 20:30
Hat der nicht die 4 Jahres Wertgarantie??????


Sowas gibt es in D "leider" nicht.

karl wopraschallek
20.12.2013, 06:49
Sowas gibt es in D "leider" nicht.
AHA. Schöner SCH***. Na ja manchmal haben die Ösis doch gute Ideen. :802:
Aber mal im Ernst: So alt ist das Auto doch noch nicht. Und bei dem Schaden kann es sich wohl kaum um ein viel zitiertes "Verschleißteil" handeln. Also wie schon geschrieben - ich würde sowas wortlos meiner Rechtschutzversicherung übergeben. Vorausgesetzt man hat sowas. :760: