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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Womo Zulassung ohne Sitzplatz Streichung


lutz
03.12.2013, 20:18
ich habe einen Vito F W638 110D mit Klappdach nachgerüsteter "Küche" in der Heckablage => Womo-Zulassung, Anhängelast 2,5t, Alufelgen, Stahlflex-Bremsschläuche, Dunkle-Fensterfolien, WeissenBlinker, TFT-Bildschirm, Navi, DVB-T,...

Soll heissen auf Grund des Klappdach ist die geforderte Stehhöhe gegeben
Die Küche (Gasbrenner, kleines Waschbecken, Wassertank) habe ich in die Heckablage eingebaut. Somit kann man unter der Heckklappe stehen (regengeschützt) und versaut nicht den Innenraum.

drdisketti
03.12.2013, 20:44
Ist die Stehhöhe noch Pflicht für die Einstufung als WoMo ?

ADAC sagt - seit 12.12.2012

"Gemäß der Rahmenrichtlinie für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger 2007/46/EG Anh. II Nr. 5 „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ wird der Begriff „Wohnmobil“ (Aufbauart SA) wie folgt definiert: Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Personen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Tisch und Sitzgelegenheiten
b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
c) Kochmöglichkeit
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen. Allerdings kann der Tisch leicht entfernbar sein."

lutz
04.12.2013, 07:51
ob die Stehhöhe immer noch notwendig ist ist mir unbekannt. Vor ein paar Jahren war es Grundvorraussetzung. Schön wenn sich das wieder etwas gelockert hat.

Flint
04.12.2013, 14:11
Meine "Tante" vom Finanzamt wollte den Nachweis (Fotos reichen) von
-Stehhöhe
-festen Einbauten

Ich glaube, da liegt viel im Ermessensspielraum des jeweiligen Sachbearbeiters....

Hein
04.12.2013, 16:39
Meine "Tante" vom Finanzamt wollte den Nachweis (Fotos reichen) von
-Stehhöhe
-festen Einbauten

Ich glaube, da liegt viel im Ermessensspielraum des jeweiligen Sachbearbeiters....

Nein,

es gibt keinen Ermessenspielraum mehr; die Zulassung alleine ist entscheident für die Steuer. Die Stehhöhe ist vom Tisch - siehe drdisketti

drdisketti
04.12.2013, 20:28
Der "Ermessensspielraum" hat leider einen neuen Paragraphen im Kfz-Steuer-Gesetz bekommen.

Ich habe aktuell damit zu tun :41: