Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lkw Zulassung
Jentscher
05.03.2013, 12:15
Hallo bin neu hier und weis nicht wo ich sonnst fragen sollte, habe einen Vito Mixto Kompakt mit einer Lkw Zulassung vom Hersteller.
Jetzt musste ich mein Auto beim Fa.amt vorführen und nun ist es kein LKW mehr .
Habe mir aber extra wegen dieser Zulassung und steuern und der zweiten Sitz reihe dieses Fahrzeug zugelegt ,was kann ich mache und warm verkauft MB diese als LKW.
Danke und Grüße
Jentscher
vianonuevo
05.03.2013, 12:38
... Jetzt musste ich mein Auto beim Fa.amt vorführen und nun ist es kein LKW mehr.
Wie / womit begründet das Finanzamt seine Entscheidung?
VITO-Power
05.03.2013, 12:42
Da in diesem Forum ja gerne auf die Bild als Infoportal zurückgegriffen wird ...
http://www.autobild.de/artikel/zulassung-pkw-oder-lkw-2791322.html
So dürfte bei dir ein Missverhältniss zwischen Laderaum und Passagierraum bestehen, der einer LKW - Bewertung entgegen steht.
Ich würde eine PKW - Zulassung anstreben. Meist wird der Steuervorteil eh durch die Versicherung wieder minimiert.
Mit PKW - Zulassung unterliegt man auch nicht mehr diversen Beschränkungen (Sonntagsfahrverbot mit Hänger z.B.)
drdisketti
05.03.2013, 13:47
Das Finanzamt ist an die technische Einstufung vom KBA GEBUNDEN. Die Willkür-Zeiten sind vorbei (auch beim Wohnmobil etc.).
Den Artikel hier hatten wir vor geraumer Zeit, ich suche mal.
Fluffymobil
05.03.2013, 13:57
Den Artikel hier hatten wir vor geraumer Zeit, ich suche mal.
Meinst Du diesen Thread hier:
http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=46295&page=7
Der verlinkt aber auf denselben Artikel der Auto-BL*D!
Gruß
Peter
drdisketti
05.03.2013, 14:02
Einstieg in die Thematik:
http://www.buzer.de/gesetz/315/al35733-0.htm
Vielleicht hat der FA-Mensch ja Altpapier als Entscheidungsgrundlage auf dem Schreibtisch.
Jentscher
05.03.2013, 14:14
Weil die Personenbeförderung in vordergrund stände , und Fahrgastraum größer als Ladeflache.
Fluffymobil
05.03.2013, 14:15
Sieh mal einer an, hochinteressant! Da hat man ja ein bürokratisches Monster regelrecht erlegt :tw:
Gruß
Peter
VITO-Power
05.03.2013, 15:32
Da steht nur "Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.."
Ich bin gerade zu faul das gesamte Gesetz einschl. der entsprechenden Rechtsverordnungen und Durchführungsanweisungen durchzuackern ...
Das Finanzamt ist aber verpflichtet die entsprechenden Passagen zu benennen. Also einfach nachfragen ... freundlich ...
Hier die Erläuterung der hessischen Finanzbehörde ...
Danach gehört PKW oder LKW nicht zu der Regelung von Paragraph 2
http://www.hmdf.hessen.de/irj/HMdF_Internet?uid=23f57dc9-13b6-5111-0104-397ccf4e69f2#tz3
Jentscher
10.03.2013, 19:08
So liebe Leute ist das nun ein LKW oder PKW?
drdisketti
10.03.2013, 19:33
Ein Fahrzeug mit ungesicherter Ladung :802:
So liebe Leute ist das nun ein LKW oder PKW?
Ganz eindeutig ein MIXTO :802:
Jentscher
30.03.2013, 12:24
Hallo war nachmals beim Finanzamt gewesen und habe nochmal vorgesprochen, es ist leider so werde ab dem nächsten Jahr PKW Steuer zahlen.:760:
Meine Frage an euch Umschlüsseln auf PKW macht das Sinn wegen Versicherung und so.
Ach und schöne Ostern gewünscht!!!
V6 Mixto Lang
30.03.2013, 12:33
Meine Frage an euch Umschlüsseln auf PKW macht das Sinn wegen Versicherung und so.
Hallo Marcel,
hatte bei der Bestellung des neuen V's auch lange überlegt und den Versicherungsmenschen "rechnen lassen", ob die Zulassung als PKW oder als LKW günstiger ist!
In meinem persönlichen Fall war es so, dass PKW etwa 120 EUR günstiger war: was Du an Kfz-Steuer sparst, legst Du bei der teueren LKW-versicherung wieder drauf... so war jedenfalls mein Fazit! Die genauen Zahlen habe ich leider nicht mehr; aber lass Deinen Versicherungsmenschen Dir mal verschiedene Angebote machen, dann hast Du es "schwarz auf weiß".
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