Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teiltönung der vorderen Seitenscheiben
Hallo Leute,
was meint Ihr ?
Ist eine Teiltönung der vorderen Seitenscheiben erlaubt ?
Wenn es vernünftig durch einen Profi gemacht wurde, fällt das dann überhaupt auf ?
Es sollte natürlich schon wie das Original Privacy-Glas aussehen.
Gibt es eventuell irgendwo Angaben zu Prozentzahlen der erlaubten Fläche ?
Und hält das überhaupt, wenn man oft die Scheiben rauf und runter fährt ?
So in etwa:
http://www.vclub-forum.de/Forum/picture.php?albumid=727&pictureid=6918
drdisketti
12.10.2012, 06:30
Da die bei Deinem 639er bereits getönt sind, ist das nicht darüber hinausgehend zulässig in D, weder mit Folie, noch mit floaten.
Tony der Scheibentöner kann Dir sicher die Möglichkeiten auf Basis ungetönter Scheiben aufzeigen.
Dass es "keiner merkt" ist natürlich die eine Seite, die Probleme nach einem Unfall die andere.
totois99
12.10.2012, 08:40
Ich hatte sowas bei meinen Fahrzeugen in Korea und in USA und danach war ich kein Freund mehr von getönten Seitenscheiben.
Abbiegen in der Dunkelheit wird damit zu einem Abenteuer weil man schlecht beleuchtete Objekte super schlecht sieht und auch die Sicht in die Aussenspiegel zum Beispiel zum Rangieren ist sehr eingeschränkt.
Vielleicht kannst du dir die Folie erst mal provisorisch einstecken und dich im Dunkeln reinsetzen und schauen, wieviel du noch siehst.
Gruß,
Torsten
volumaex
12.10.2012, 09:58
es gibt einfach dinge, da ist gut, dass sie verboten sind.
blickkontakt zum fahrer eines kfz aufnehmen zu können und von dort die bestätigung zu bekommen, "ich bin gesehen worden", ist einfach unabdingbar.
gruß volumaex
Naja, danke schon mal für Eure Meinungen.
Der Blickkontakt zum Fahrer bleibt ja eigentlich bestehen, da ja trotzdem noch eine ausreichende Fläche klares Glas übrig bleibt.
Am besten wird es sein, ich klebe da mal was als Versuch auf eine Seite und schaue mal, wie das funktioniert.
Sollte es tatsächlich komplett verboten sein, dann würde ich das vermutlich lassen, wenn es denn sehr auffällig sein sollte, daß da nachträglich etwas getönt wurde.
Schade eigentlich.
VITO-Power
12.10.2012, 10:43
http://www.frontscheibentoenung.de/index.php?Module=Process&Action=Index
Anrufen ... nachfragen ... Forum informieren ... :-)
donmannix
15.10.2012, 20:21
:guckstdu: (http://www.foliatec.com/de/service/zulassungen-und-rechtliches/)
Hier (http://www.foliatec.com/de/service/zulassungen-und-rechtliches/) gibts auch noch ein paar Hinweise zum Thema vordere Seitenscheiben...
Gruß
donmannix
lexi`s V6
15.10.2012, 21:17
Spätestens die "Blau-Silberne Fraktion" erhebt Einwände, wenn Du in eine Verkehrskontrolle kommst. Entweder darfst Du die Folie auf der Stelle entfernen + eine nettes Ordnungsgeld oder die Jungs ziehen den Fahrzeugschein ein. Kein leeres Geschwafel, habe ich selbst miterlebt.
Auf jeden Fall erlischt die Betriebserlaubnis für deinen "V".
Im Schadensfall, d.h. Radfahrer, Fußgänger etc. beim Abbiegen übersehen, muss deine Autoversicherung nicht zahlen, das heißt selbst wenn Du eigentlich nicht schuld bist , in Fall der mit Folie getönten vorderen Seitenscheiben (auch wenn nur Teilweise !!! ) hast Du den Zonk
Von den Herren die alle 2 Jahre auf die Bühne bitten, will ich gar nicht reden :D:D:D
drdisketti
15.10.2012, 23:06
...
Im Schadensfall, d.h. Radfahrer, Fußgänger etc. beim Abbiegen übersehen, muss deine Autoversicherung nicht zahlen, das heißt selbst wenn Du eigentlich nicht schuld bist , in Fall der mit Folie getönten vorderen Seitenscheiben (auch wenn nur Teilweise !!! ) hast Du den Zonk
...
Sooo garstig nun wieder auch nicht:
Die Haftpflicht-Versicherung zahlt immer, selbst bei Vorsatz - nur holt sie sich einen Regreß von max. 5000 EUR zurück beim Versicherungsnehmer.
Im Falle der Kasko reicht schon eine kaputte Scheinwerferbirne (zumindest bei einem sehr großen deutschen Versicherer) zur Leistungsverweigerung.
Das wäre es mir nicht wert.
Dachte halt nur, ich könnte da etwas mehr meinen Bauch hinter verstecken.
.tut.
volumaex
16.10.2012, 11:37
Sooo garstig nun wieder auch nicht:
Die Haftpflicht-Versicherung zahlt immer, selbst bei Vorsatz - nur holt sie sich einen Regreß von max. 5000 EUR zurück beim Versicherungsnehmer.
Im Falle der Kasko reicht schon eine kaputte Scheinwerferbirne (zumindest bei einem sehr großen deutschen Versicherer) zur Leistungsverweigerung.
sorry, das mit den versicherungen ist nun doch eher mein fach.
die kaputte scheinwerferbirne kann man fast schon in den bereich der legende verweisen.
ein regress kann nur bei vorsatz genommen werden, dazu zählt natürlich das unzulässige tönen der scheiben, wenn das dann aber auch im kausalen zusammenhang mit dem unfall steht. bei der scheibentönung kannste fast sicher sein, dass ein zusammenhang nachweisbar ist.
gruß volumaex
drdisketti
16.10.2012, 12:32
Inzwischen ist das Prinzip der "digitalen Regulierung oder nicht" dem Ansatz der Verschuldenshöhe gewichen, ok.
Die kaputte Scheinwerferbirne bei der Zahlianz ist aus jüngerer Zeit, dank Anwalt blieb es beim Versuch der Zahlungsverweigerung. Die Gesellschaft ist in unserer Familie nun nicht mehr vertreten.
Der Regreß greift übrigens auch z.B. bei nicht gezahlter Prämie trotz Mahnung (!). Dann noch bei Alkohol, Drogen und letztlich auch bei Verstoß gegen die einschlägigen Klauseln Alleinfahrer, 25 Jahre Mindestalter etc. pp.
volumaex
16.10.2012, 13:18
immer wo vorsatz ins spiel kommt..............
die nummer mit der leuchte war lächerlich und kann kein ernsthafter versuch gewesen sein.
gruß volumaex
Hallo,
aber selbst wenn der Versuch "untauglich" gewesen ist, sollte in so einem Fall geprüft werden, ob dies greift.
Obwohl keine objektive Gefährdung eintritt, ist nach dem Strafgesetzbuch neben dem tauglichen auch der untaugliche Versuch strafbar.
Denn ich meine es ist nicht zumutbar auch nur ansatzweise über solche Dinge mit einer Versicherung zu diskutieren.
drdisketti
16.10.2012, 14:33
immer wo vorsatz ins spiel kommt..............
die nummer mit der leuchte war lächerlich und kann kein ernsthafter versuch gewesen sein.
gruß volumaex
Die gleiche Gesellschaft hat den "lächerlichen" und nicht ernsthaften Versuch gemacht, die Kündigung und Nachversicherung meiner PKV zu bestreiten - Faxprotokoll wäre laut BGH kein Nachweis usw.
Nach Klageerwiederung vor dem Amts- und Sozialgericht (wg. Pflegeversicherung on Top) ist mir dann aufgefallen, dass sie auf ein weiteres Schriftstück aus der gleichen Sendung (KVA des Zahnarztes) geantwortet hatten und ich das Original besitze.
Bei der Klagerücknahme kam nicht einmal eine Entschuldigung aus den Treptowers - auf einmal "war das Dokument bei einem nicht zuständigen Empfänger verblieben". Streitwert 2 Jahresbeiträge > 12 T€, Anwalts- und Gerichtskosten in Summe > 5 T€. Der Nutzen für die Versicherten der Zahlianz - nicht bezahlbar. Ich bin froh, dort keine Policierungen einschl. Rente mehr zu haben, denn im Falle eines Falles wäre die Sturheit dieser beispielhaften Gesellschaft wohl nicht zu bezwingen gewesen.
Du magst Kenntnisse vom Versicherungsrecht haben (und das auch gern aktuell und umfassend), aber das Vorgehen und der Ergeiz der Geschäftstellen in all seinen Facetten kannst Du angesichts von knapp 400 Millionen Policen in Deutschland definitiv nicht überblicken ..
volumaex
16.10.2012, 14:54
doch etwas weiter als du.
denn du kennst nur deinen fall, ich höre diverse geschichten und lese dementsprechende fachprese, da das zu meinem beruf gehört.
wäre mal interessant, was der auslöser für die ganze nummer mit dir war, so kommt natürlich nur eine subjektiv meinung rüber.
ich höre sehr oft von eine euberzeugenden regelung durch genannte gesellschaft.
mir persönlich ist im umgang mit denen aufgefallen, dass die gerne mal kündigungen ihrr mitglieder "übersehen".
macht mir spass, das vorformulierte folgeschreiben wird nur mit aktuellen daten versehen und wieder hingeschickt.
letzten endes kann man hier abe rzu einer sache wie der scheibentönung nur auf die regularien hinweisen, ein verweis auf einzelschicksale dient der sache nicht.
gruß volumaex
drdisketti
16.10.2012, 21:45
Ist soweit schon klar und auch ok, aber immerhin im Kfz-Bereich 20 Verträge in 10 Jahren bei 3 Gesellschaften gibt auch mir "Beobachtungspotenzial". Dazu noch die Berliner Spezialitäten mit Migrationshintergrundlern und "heißen Nächten" (in 2011) - hat mir in > 30 Jahren Erfahrung doch einigen Überblick verschafft, versprochen. Background zu beiden zitierten Storys allerdings nicht im Forum - aber gern beim Berlin-Besuch beim Feierabendbier !
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