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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewährleistung bei Ersatzteilen


Danidog
27.06.2012, 16:07
Hallo,

weiß jemand wie es rechtlich aussieht bei der Gewährleistung auf Ersatzteile?

Folgender Fall:

Im Juli 2010 habe ich beim BMW 3-er (e36) meines Vaters die hinteren Federn wegen Bruches der untersten Windung erneuert, auch weil der Tüv bevor stand.

Nun war ich mit dem Auto heute beim Reifendienst, wieder beide (originale) Federn an der selben Stelle gebrochen.

Werde mich morgen mal mit dem Autohaus in Verbindung setzen von dem ich die Ferdern gekauft habe, ich hoffe die kommen nicht mit " ... die wurden nicht in einer Fachwerkstatt eingbaut .bla. ...

Was meint Ihr, kann mir das blühen?

Ach so, Laufleistung der Federn etwa satte 10 tkm seit der Erneuerung :admin:

Mad
27.06.2012, 16:24
weiß jemand wie es rechtlich aussieht bei der Gewährleistung auf Ersatzteile?


Wie bei allen anderen Neuteilen auch:
2 Jahre Gewährleistung.

Allerdings gilt nur für die ersten 6 Monate:
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Danach bist Du in der Pflicht nachzuweisen, dass der Sachmangel bei Gefahrenübergang bereits vorhanden war.

Gruß


Martin

Danidog
27.06.2012, 16:34
Naja, ich werde morgen mal anrufen und höflich fragen, man wird sehen ...

Anbei ein Bildchen von dieser tollen Qualitätsware ...

kaltec67
27.06.2012, 22:03
Ganz so einfach ist das auch nicht mit der Garantie...
Die Teile müssen original (nach Teilenummer und FIN) zum Fahrzeug passen und fachgerecht (gegef. Herstelleranweisungen) eingebaut sein. Sonst gibts da nix.

VITO-Power
27.06.2012, 23:36
Der Winter ist vorbei ... Vater kann die 20 Zementsäcke wieder aus dem Kofferraum nehmen *ggg*

Danidog
28.06.2012, 09:19
.
Die Teile müssen original (nach Teilenummer und FIN) zum Fahrzeug passen und fachgerecht (gegef. Herstelleranweisungen) eingebaut sein. Sonst gibts da nix.

Na sie mal einer an, es doch ganz einfach :)

Ich habe eben mit dem Autohaus telefoniert, nach Terminabsprache kann ich vorbeikommen, die Federn werden kostenlos ausgetauscht und über BMW Garantie abgerechnet, das find ich gut :tw:

kaltec67
28.06.2012, 09:44
Dann ist ja alles Bestens.
Ich hatte mit Wolfsburg andere Erfahrungen machen dürfen.
Mein alter T4 war original 102PS, Umbau auf 150PS. Dann hatte ich den Original-Ansaugstutzen bei meinem Freundlichen besorgt (60€).
Beim Einbau ist eine Plastikschweißnaht gebrochen, weil sichtlich mangelhaft geschweißt. Zwei Tage nach Neukauf kein Umtausch möglich, da nicht original verbaut.
Aus Kulanz hat mir der VWreundliche beim Kleben geholfen, naja...

WHans
28.06.2012, 13:56
Hallo,
Du hast auf das gekaufte Teil 2 Jahre Gewährleistung. Wenn Du denen die faulen Ausreden glaubst und Dich damit zufrieden gibst, bist Du selber schuld. Der Fehler am gekauften Teil und der Einbau sind zwei verschiedene Dinge. Aber die probieren es immer wieder (und haben offensichtlich auch Erfolg).

Grüße

Hans

Danidog
28.06.2012, 14:03
Hallo,
Du hast auf das gekaufte Teil 2 Jahre Gewährleistung. Wenn Du denen die faulen Ausreden glaubst und Dich damit zufrieden gibst, bist Du selber schuld. Der Fehler am gekauften Teil und der Einbau sind zwei verschiedene Dinge. Aber die probieren es immer wieder (und haben offensichtlich auch Erfolg).


Das ist leider wahr, manchmal wird schon haarsträubend argumentiert, ich sehe es ja ein daß ein Händler z.B. auf eine selbst eingebaute Zylinderkopfdichtung keinerlei Gewährleistung übernimmt, aber wenn z.B. eine Hupe nach einem Jahr wieder nicht mehr trötet zu sagen "Können wir nix machen, haben wir nicht eingebaut ...) ist eine Unverschämtheit, ist einem Freund von mir passiert.

Naja, mit den Federn hatte ich Glück, die Schwäche ist zum Glück bekannt und ein Einbaufehler bei der Konstruktion eigentlich unmöglich :)

Gomick
28.06.2012, 14:17
Hallo,
Du hast auf das gekaufte Teil 2 Jahre Gewährleistung. Wenn Du denen die faulen Ausreden glaubst und Dich damit zufrieden gibst, bist Du selber schuld. Der Fehler am gekauften Teil und der Einbau sind zwei verschiedene Dinge. Aber die probieren es immer wieder (und haben offensichtlich auch Erfolg).

Grüße

Hans
Hallo Hans,

was schlägst Du dann als Lösung vor?
Ich komm grad nicht auf ne gute Lösung wenn ich mich geistig vor dem Werkstattmeister sehe und er mich mit dieser Aussage konfrontiert.
Soll ich ihm dann nach § xy sagen, dsas er falsch liegt. Was wenn er das ignoriert? Soll ich dann zum Anwalt rennen??
Nich falsch verstehen, das is jetz kein Angriff gegen Dich, vielmehr ne Frage (auch an alle anderen) wie man seinem Recht hier effektiv Nachdruck verleiht oder gar durchsetzt!

Ich kann mir gut vorstellen, dass unabhängig von der Komplexität des Einbaus jedes Gericht allein mit dem Formalismus begründend jede Klage dahingehend abweist. Soll heissen Du selber eingebaut, garantie (formal) verstrichen - basta!

rollieexpress
28.06.2012, 14:24
Normalerweise dürften die "besonderen"Teile dann doch nicht frei verkäuflich übern Tresen gehen. Denn wenn ich will kann ich alles "falsch" einbauen.

Wenn ich ein Teil erwerbe was frei verkäuflich ist hab ich die normalen Garantieansprüche! Ansonsten muss der Händler mir schon beweisen ob ich das Teil falsch eingebaut habe.

Oder seh ich das ganz verkehrt?

Mad
28.06.2012, 16:09
was schlägst Du dann als Lösung vor?
Ich komm grad nicht auf ne gute Lösung wenn ich mich geistig vor dem Werkstattmeister sehe und er mich mit dieser Aussage konfrontiert.


Wenn das Teil offensichtlich bei Kauf defekt war und wirklich nicht beim Einbau gepfuscht wurde, dann würde ich ganz klar auf meinem Recht beharren und einen einwandfreien Ansaugstutzen verlangen.

Ansonsten darf er Dir gerne beweisen, dass das Teil bei Kauf mängelfrei war, bin gespannt, wie er dies bewerkstelligt.

Dir stehen natürlich, wenn oben geschriebenes nichts hilft, folgende Optionen offen:
- An der Teiletheke laut werden
- Den Fall schriftlich dem Autohaus vortragen
- anwaltliches Schreiben
- Klage

Spätestens vor Gericht wird er verlieren, da er dort immer noch nicht nachweisen kann, dass das Teil bei Kauf mängelfrei war.

BTW:
Du vermischst die Garantie immer mit der Gewährleistung, dies solltest Du nicht tun, es sind unterschiedliche Begriffe.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und i.d.R. an Garantiebedingungen gebunden (z.B. gilt nicht an Nächten mit Vollmond), die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers und durch die entsprechenden Gesetze vorgegeben.

Gruß


Martin

WHans
28.06.2012, 17:59
Hallo Hans,

was schlägst Du dann als Lösung vor?
Ich komm grad nicht auf ne gute Lösung wenn ich mich geistig vor dem Werkstattmeister sehe und er mich mit dieser Aussage konfrontiert.
Soll ich ihm dann nach § xy sagen, dsas er falsch liegt. Was wenn er das ignoriert? Soll ich dann zum Anwalt rennen??
Nich falsch verstehen, das is jetz kein Angriff gegen Dich, vielmehr ne Frage (auch an alle anderen) wie man seinem Recht hier effektiv Nachdruck verleiht oder gar durchsetzt!

Ich kann mir gut vorstellen, dass unabhängig von der Komplexität des Einbaus jedes Gericht allein mit dem Formalismus begründend jede Klage dahingehend abweist. Soll heissen Du selber eingebaut, garantie (formal) verstrichen - basta!

Hallo,

Martins Antwort kann ich mich nur anschließen!

Hans