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... von der Freundlichen :o)
Mein MP ist da. 5 Wochen vor dem Plan.
Freu, Freu.
und
Geld und Versicherung auftreiben
Geld und Versicherung auftreiben
Die Probleme hat man dann ja gerne.
Herzlichen Glückwunsch, viel und lange Vfreude damit!.laola.
Gruß
Jens
princeton1
13.12.2011, 16:54
Empfehle Dir mit der Anmeldung noch 2,5 Wochen zu warten!
1.) Macht sich bei einem späteren Verkauf EZ 2012 gut!
2.) Vianos mit Zulassung ab 01.01.2012 partizipieren dann von der dem PKW Segment angepassten Mobility-Go Dienstleistung!
Wäre dann auch beim Wiederverkauf ein wertiges Argument, da sich dann die Mobilitätsgarantie auch über die Garantiezeit hinaus verlängert!
Gruß
Nico
princeton, was bedeutet das genau (mobility) und gilt das auch, wenn der wagen vorher eine tageszulassung bekommen hat?
princeton1
14.12.2011, 07:49
Hallo "Laurant",
die bisherige Mobilitätsgarantie für den Viano galt nur für den Zeitraum der Werksgarantie!
Im MB PKW Segment war es hingegen so, dass sich bei eingehaltenen Service-Inspektionen die Mobilitätsgarantie (Ersatzwagen, Taxi, Hotel, e.c.t) endlos verlängerte.
Und da die DAIMLER AG den Viano mehr und mehr vom Transporter-Image distanzieren möchte, wird er ab dem 01.01.2012 bezüglich der Mobilitätsgarantie dem PKW Bereich gleichgesetzt!
Maßgeblich ist immer der Tag der Erstzulassung!!!
Also, wenn Dein neuer Edelvan noch 2011 von Deiner Niederlassung eine Tageszulassung bekommt, wird er weiterhin als "Transporter" im Falle von Mobilitätsansprüchen klassifiziert!
tschüss dann
Nico
Hmm, habe dazu eben auch die Bestätigung der Vreundlichen bekommen.
Leider kann sie es auch nicht vorziehen.
Aber ein großer Unterschied zum ADAC sit da nicht, oder?
Als ungeduldiger Optimist werd ich ihn wohl doch anmelden...
klarzurwende
15.12.2011, 09:29
wann hattest du deinen MP bestellt?
princeton1
15.12.2011, 09:43
Doch, da ist ein großer Unterschied...!
-:)
Gruss
Nico
Bestellt wurde er am 24.8.
hi, ich habe vor kurzen gelesen das MB bei einen Rechtsstreit verloren hat wo es um die Mobilitätsgarantie ging und selbst die alten 638 den PKW in Garantieansprüchen gleich zu setzten sind.
( In dem Rechtsstreit ging es um erhebliche Durchrostungen bei einen Vito / MB musste 20.000 € Entschädigungsleistung zahlen. )
Das Urteil wurde damit begründet dass der Hersteller das Fahrzeug sowohl als Familienfahrzeug und auch als Großraum-PKW bewirbt und damit dem PKW Bereich gleichgesetzt!
Also keine Angst, auch wenn Du nur einen "Transporter" kaufst, die Änderungen bei den Garantieansprüchen basieren auf diesen Gerichtsentscheid.
LG
Wolfgang
princeton1
15.12.2011, 13:52
Das Zuverfügungstellen einer Ersatzmobilität bleibt eine freiwillige Dienstleistung des Herstellers. Und dann kann auch aus meiner Sicht der Hersteller die gültigen Rahmenbedingungen bestimmen!
Aber in diesem konkreten Fall des Themenstarters würde ich nicht unbedingt empfehlen ein neues Vahrzeug zwei Wochen vor Jahreswechsel anzumelden!
Gruss
Nico
Ich hatte auch die Wahl, ob ich meinen VIANO noch in diesem oder erst im nächsten Jahr zulasse.
Haben will ich ihn schon gern, aber aus den o.g. Vernunftgründen wird er erst am 2. oder 3. Januar zugelassen.
hi, ich habe vor kurzen gelesen das MB bei einen Rechtsstreit verloren hat wo es um die Mobilitätsgarantie ging und selbst die alten 638 den PKW in Garantieansprüchen gleich zu setzten sind.
( In dem Rechtsstreit ging es um erhebliche Durchrostungen bei einen Vito / MB musste 20.000 € Entschädigungsleistung zahlen. )
Das Urteil wurde damit begründet dass der Hersteller das Fahrzeug sowohl als Familienfahrzeug und auch als Großraum-PKW bewirbt und damit dem PKW Bereich gleichgesetzt!
Also keine Angst, auch wenn Du nur einen "Transporter" kaufst, die Änderungen bei den Garantieansprüchen basieren auf diesen Gerichtsentscheid.
LG
Wolfgang
Da ging es explizit um die Garantie gegen Durchrostung und nicht um die Mobilitätsgarantie. M.E. 2 vollkommen verschiedene Sachen. WEar hier im Vorum schon Thema.
ok - wie auch immer, --- wenn Garantie laut Gerichtsbeschluss vergleichbar der PKW incl. der angebotenen freiwilligen Zusatzleistungen angeboten werden muß , gilt sie als Einheit - man kann hinterher nicht einzelne Maßnahmen streichen und sagen das es freiwillige Zusatzleistungen sind (Gleichheitsprinzip). --- aber jeder andere hat natürlich auch erstmal Recht :) bis zum selbst erstrittenen Rechtsbeschluss :)
Wolfgang
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