Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechte und Ansprüche bei einem Verkehrsunfall
vianonuevo
07.12.2011, 14:55
Hallo,
nachdem ich hier im Vorum schon unterschiedliche Aussagen zum Thema Unfall, Gutachter, Anwalt usw gelesen habe ... will ich hier eine Sammlung von Tipps bzw Links zum Thema anregen.
"Ist man selber Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, so hat man gewisse Rechte und Pflichten bei der Schadensabwicklung (vorausgesetzt, man ist nicht selber der Unfallverursacher).
Folgende Rechte stehen einem zu:
die gegnerische Haftpflichtversicherung muss einem alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (für Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)
§249 Abs. 2 S.1 BGB: "Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu."
man hat ein Recht auf einen Anwalt, dem sogar die gesamte Schadebsabwicklung übertragen werden kann. ..."
Quelle: http://www.werkstattcheck.de/rechte_pkw_unfall.html
vianonuevo
07.12.2011, 14:56
10 goldene Regeln für die Unfallregulierung
Regel 1: (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel1)
Keine Ansprüche leichtfertig verschenken (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel1)
Regel 2: (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel1)
Niemals (!!!) die Versicherung um Rat fragen (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel2)
Regel 3: (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel1)
Äußerste Vorsicht bei Zentralruf der Autoversicherer (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel3)
Regel 4: (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel1)
Nie einen Unfall selbst mit der Versicherung regulieren (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel4)
Regel 5: (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel1)
Nie Regulierung durch Abschleppdienst, Werkstatt oder Mietwagenfirma (jedenfalls, wenn die kein perfektes Unfall- Berechnungsprogramm verwenden) (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel5)
Regel 6: (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel1)
Nichts sofort oder gar ungelesen unterschreiben (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel6)
Regel 7: (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel1)
Keine Abtretungserklärung unterschreiben (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel7)
Regel 8: (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel1)
Immer einen eigenen Sachverständigen beauftragen (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel8)
Regel 9: (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel1)
Was kostet mich ein Unfall- Anwalt ? (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel9)
Regel 10: (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel10)
Wie finde ich einen guten Unfall- Anwalt ? (http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm#regel10)
Quelle: http://www.info-center-online.com/autounfall/golden.htm
vianonuevo
07.12.2011, 14:59
Unverschuldeter Autounfall - Ihre Rechte
Wenn sie unverschuldet mit Ihrem KFZ (http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug) in einen Verkehrsunfall (http://verkehrsanwaelte.de/urteile_verkehrsunfall.html) geraten, haben Sie als Unfallgeschädigter folgende Rechte:
Dem Geschädigten (Ihnen) steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Feststellung und Beweissicherung von Schadenhöhe und Schadenumfang zu beauftragen. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Ihrer Zustimmung als Geschädigtem einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind mit Ausnahme von sogenannten Bagatellschäden (http://auto-unfall-schaden.de/bagatellschaden) erstattungspflichtig.(Die gegnerische Versicherung muss die Kosten übernehmen.)
Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass Ihnen die zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung der Schadenhöhe gewährleistet ebenfalls, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und gegebenenfalls beseitigt werden kann.
Die Beweissicherung über Umfang und Schadenart wird auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Sie als geschädigter Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung besser belegt werden können.
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
Sie dürfen sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von Ihnen vorgelegten Schadengutachtens erstatten lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn Sie eine Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lassen, sind Sie nicht dazu verpflichtet die Reparaturkostenrechnung vorzulegen. (Urteil des BGH vom 06.04.1993, Az: VI ZR 181/92)
Steht Ihr Fahrzeug Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, sie benötigen aber keinen Mietwagen, dann können Sie anstelle eines Mietwagens eine Nutzungsausfall-Entschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich dann nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, wird durch den Kfz-Sachverständigen vorgenommen und ist im Schadensgutachten vermerkt. Wenn Sie einen Mietwagen anstatt Nutzungsausfall-Entschädigung beanspruchen, darf dieser nicht zu einer höheren Typklasse gehören als Ihr verunfallter Wagen.
Einwände des Schädigers oder deren Versicherung, über nur geringe Schadenhöhe oder Alt- und Vorschäden können durch ein Gutachten entkräftet werden.
Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten und den darin enthaltenen Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang offenbart werden.
Als Unfallgeschädigter können Sie bei der Versicherung des Unfallverursachers körperliche, psychische Schäden und durch den Unfall beschädigte Gepäck oder Kleidungsstücke geltend machen.
Die aufgrund der Schadenregulierung entstandenen Telefon-, Porto- oder Papierkosten sind pauschal erstattungsfähig.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen!
Seien Sie stets skeptisch wenn Ihnen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung besteht das Risiko, dass der Schaden auch gegen Ihre Interessen beseitigt wird, so, wie es nur die Versicherung für richtig hält. Durch dieses sogenannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte) häufig ausgeschaltet, letztlich zu Ihrem Nachteil.
Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und insbesondere im Interesse Ihres Geldbeutels, und bauen Sie dabei nicht auf eine besonders schnelle, sondern auf eine vollständige Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt ein.
Quelle: http://auto-unfall-schaden.de/ihre-rechte-autounfall
rollieexpress
07.12.2011, 16:00
Das Beste ist immernoch keinen Unfall zu haben!
Bei Verzicht auf den zustehenden Leihwagen, habe ich mir schon zwei mal einen Teil der Kosten auszahlen lassen. Muss man mit der Versicherung aushandeln.
vianonuevo
21.12.2011, 14:18
Bei Verzicht auf den zustehenden Leihwagen, habe ich mir schon zwei mal einen Teil der Kosten auszahlen lassen. Muss man mit der Versicherung aushandeln.
Mein Anwalt hat auch schon mal mehr als die maximalen 14 Tage Nutzungsausfall für mich ausgehandelt, da ich belegen konnte dass Suche und Kauf eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs über drei Wochen dauerten.
Dafür gibt es wohl keine Rechtspflicht, aber ein motivierter Anwalt versucht auch solche Kosten geltend zu machen und manchmal klappt es.
Trotzdem, auch ich fahr am liebsten unfallfrei!
Achtung zu Aussage bei Regel 9:
Bevor ich mir einen Anwalt nehme, muß ich zuerst mit meiner Rechtschutzversicherung sprechen, ob meine Klage Aussicht auf Erfolg hat ! Sonst zahle ich trotzdem selbst !
Gruss
Uli
Harry525i
21.12.2011, 18:56
Achtung zu Aussage bei Regel 9:
Bevor ich mir einen Anwalt nehme, muß ich zuerst mit meiner Rechtschutzversicherung sprechen, ob meine Klage Aussicht auf Erfolg hat ! Sonst zahle ich trotzdem selbst !
Gruss
Uli
normalerwéise mach das der Anwalt (meiner zumindest)mit der RSV selber, und die RSV sagt Ihm dann ob Sie den Fall/Kostenl übenehmen-
MFG
vianonuevo
07.01.2012, 19:04
... Bevor ich mir einen Anwalt nehme, muß ich zuerst mit meiner Rechtschutzversicherung sprechen, ob meine Klage Aussicht auf Erfolg hat ! Sonst zahle ich trotzdem selbst !
Es geht ja nicht immer gleich um eine Klage!
Meist genügt ja die einfache Abwicklung bzw die Vertretung der eigenen Interessen und Ansprüche durch einen Anwalt.
Sprich, wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, dem muss die gegnerische Versicherung immer die anwaltliche Vetretung bezahlen. Im Falle einer Teilschuld trägt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten entsprechend. (deutsches Recht, im Ausland evtl anders ...)
Tipp für häufig ins Ausland reisende: zusätzlichen Auslandsschadenschutz!
http://www.aspect-online.de/lexikon/kfz-versicherung/auslandsschadenschutz/
http://www.kfz-versicherungen.net/ratgeber/auslandsschadenschutz.html
Hallo,
natürlich geht es nicht immer gleich um eine Klage, und das ist auch völlig egal.
Eine Rechtschutzversicherung ist eine Versicherung wie jede andere auch, und wenn die zahlen sollen, suchen die häufig erstmal nach Wegen, dies zu vermeiden.
Außerdem bricht mir kein Zacken aus der Krone, wenn ich den Fall vorher dort vorstelle, denn meine Ansicht kann eine ganz andere sein als die der Versicherung ! Und wenn ich grünes Licht bekomme, ist doch alles gut. Wenn nicht, spare ich mir evt. teure Anwaltskosten.
Aber um Gottes Willen, jeder soll so handeln wie er es für richtig hält; ich gebe hier nur meine persönliche Meinung kund, und damit muß niemand anders einverstanden sein.
Uli
vianonuevo
08.07.2013, 21:34
... Eine Rechtschutzversicherung ist eine Versicherung wie jede andere auch, und wenn die zahlen sollen, suchen die häufig erstmal nach Wegen, dies zu vermeiden ...
Nochmal ergänzend:
als Geschädigter beim KFZ Unfall hat man Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Dem Anwalt kann die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Man benötigt dafür keine Rechtschutzverischerung!
elTorito
09.07.2013, 07:40
Nochmal ergänzend:
als Geschädigter beim KFZ Unfall hat man Anspruch auf anwaltliche Vertretung. Dem Anwalt kann die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden. Man benötigt dafür keine Rechtschutzverischerung!
Das ist Korrekt. Und das ist auch sehr praktisch!!
Den der Anwalt bekommt seine Zeit von der Versicherung bezahlt. Kümmert sich man selber um alles, bekommt man nur eine Pauschale? Was da an Zeit bei drauf geht bei den ganzen Papierkram, wenn man nicht gerade ein Bürojob hat, und die Freiheit hier und da Telefonate zu erledigen und Faxe/E-Mails zu senden wüsste ich nicht wie man das ohne Anwalt hinbekommen soll.
Bei mein letzten Unfall (der Totalschaden vom W203), habe ich 3 Tage versucht "schnell auf unkomplizierten Wege den Schaden zu regeln, (ADAC war die gegnerische Vers.), kaum erreichbar, man konnte zu dem Vorfall nichts sagenb, wusste nicht Bescheid, hin und her rumtelefoniert, als ich dann wegen Leihwagen fragte, hieß es ich könne erst Leihwagen nehmen wenn der Wagen repariert wird, allerdings war mir ziemlich klar das dieser nicht repariert würde, also Gutachten abwarten, solange kein Leihwagen....
Daraufhin habe ich die Sachen dem Anwalt gegeben, und mir den Leihwagen über ADAC Plus Mitgl. geholt...
Cooper40
09.07.2013, 14:19
Mahlzeit
Die „10 Goldenen“ würde ich Pauschal so nicht unterschreiben!
Der Einzelfall entscheidet und ja, die Zahlenden wollen immer nur mein bestes, die Kosten so gering wie möglich zu halten!
Wobei man sich da auch nicht vertun darf, wenn die ein Haar in der Suppe finden, schießen die Unverhältnismäßig zurück, wobei denen es dann egal ist wie viel Geld das ausmacht. Nur der Geschädigte bekommt „nix“ davon!
Vor einer „Aktion“ erst mal alles abwägen!
Zu 1: Gerade wenn man Telefoniert, vorbeireitet mit Zettel mit Fragen und keine Zusagen die einem das Genick brechen können! Erst recht, wenn eine Antwort „erzwungen“ wird. Im Zweifel, „kann ich nichts zu sagen, muss ich klären“ um Zeit zu gewinnen.
Zu 2: Kann auch die eigene Versicherung gefragt werden die nichts zahlen braucht, aber Hilfestellung geben weil die das Spiel ja nun auch kennen!
Zu 7: Man kann schon sagen, dass ein Abtritt eine „Generalvollmacht“ ist. Aber nicht jeder nutzt sie „aus“.
Manch einer kann und oder will nicht in Vorleistung gehen. Nur würde ich Fragen, „was habe ich davon?“ Wenn nix kommt außer BlaaaaBlaa „und für Sie ist das nur zum Vorteil“, dann welcher? Ist mir zu wenig!
MFG Klaus
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