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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Winterreifen für Wohnwagen mit aktueller DOT-Nummer


Frank4167
05.11.2011, 23:10
Hallo Reifen-Experten und Wohnwagen-Fraktion,

für die "Tempo 100km/h"-Regelung werden beim Wohnwagen Reifen benötigt, die jünger als 6 Jahre sind. Gerechnet wird nicht ab Kaufdatum, sondern ab der auf die Reifen aufgeprägten DOT-Nummer (wwjj). Leider ist es so, dass die Reifenbranche selbst 3 Jahre alte Schlappen als "neu" verkaufen darf. :admin:
Es würden also nur 3 Jahre mit Tempo 100 übrig bleiben.:kotz:
Da die meisten Reifenhändler die Größe 205/70 R15 106R bestellen müssen, können sie nicht garantieren, dass nicht ein Reifen aus 2009 geliefert wird.
Hat jemand einen guten Tipp ?
Wenn z.B. ein Reifen erst 2011 auf den Markt kam, kann es keine 2009er Reifen geben.
Habe bis jetzt aber noch kein neues Modell gefunden.
Mein Viano würde sich freuen, wenn er den Berg runter auf Schnee nicht alles alleine bremsen muß.

MfG
Frank

Mopf0
05.11.2011, 23:59
Dann würd ich den Reifen nicht kaufen. Das Problem liegt dann bei Deinem Reifenhändler. Der kann bei seiner Bestellung doch darauf hinweisen, und auch begründen warum er auf das Herstelldatum besteht. Ich habe dises Problem nicht. Mein Wohnwagen ist zu alt. Die 100er-Regelung gild erst für Wohnwagen ab Bj.´90.:kotz:Die Begründung oder Entschuldigung des Reifenhändlers kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen. Schließlich können Wohnwagenhändler auch immer für aktuelle Reifen sorgen, oder nicht? Notfalls dort kaufen. Verstehen kann ich jedenfalls die Regelung. Schließlich laufen hinter Dir ca. 1500 kg auf 2 kleinen Rädern hinterher. Ich habe vor 2 Jahren in der Nähe von Leer in einer Autobahnabfahrt einen Wohnwagen mit geplatztem Reifen gesehen. Dabei ist aber einiges Mehr kautt gegangen. Bei einem Doppelachser nicht ganz so schlimm. Aber schieb den mal von Hand.

Mopf0
06.11.2011, 00:02
Aber Winterreifen??? Warum???

v280schwarz
06.11.2011, 00:53
Hatte vor 2 Jahren für meinen Wohnwagen bei Reifendirekt.com bestellt, hatte angegeben, daß ich nur Reifen abnehme, wenn sie aus dem Jahr 2009 sind.
Hat geklappt, waren 4 Wochen alt

Friedel
06.11.2011, 07:13
Hallo,

ich kaufe nur Wohnwagen und auch Winterreifen mit aktuellem Herstellungsdatum d.h. zur Zeit max. 25 Woche 2011.
Denn nicht nur die Wohnwagenreifen werden nach 6 Jahren gewechselt sondern auch der Gummi für die Wintertauglichkeit verhärtet.
Lass Dir von dem Reifenhändler nichts erzählen !

Gruß

Friedel

bruder
06.11.2011, 08:06
trotz der aktuellen Reifenknappheit im Frühjahr für meinen WW Reifen bekommen, die erst !2 Wochen alt waren. Dafür bin ich aber bei geschätzt 184 Reifenhändlern in der Region vorstellig geworden. Jeden der Händler mit allen erlaubten Kombinationen auf meiner Felge angefragt. Bekommen habe ich dann Reifen vom Sprinter mit einer genialen Traglast. Die sind sogar ohne Luft noch rund.
Also bei Reifen hilft derzeit nur dranbleiben, dranbleiben. Derzeit werden übrigends nur noch Sommerreifen produziert. Für die Hersteller ist der Winter vorbei.

Ich musste im letzten Herbst mal kurzfristig den 100er Kleber auf dem Wohnwagen abdecken, da die Reifen schon drüber waren. Ich wollte aber erst im Frühjahr welche kaufen, da ich den Winter nicht verschenken wollte.

Das Thema geplatzter Reifen habe ich schon hinter mir, aber an den völlig überlasteten Serienreifen nach schon vier Jahren. Dank Antischlingerkupplung war das aber absolut kein Problem.

Grüße
Bruder

Frank4167
06.11.2011, 21:32
Hallo zusammen,

erstmal Danke für die Antworten.
Es sollen Winterreifen sein für das Wintercamping in den Alpen. Wenn es auf schneebedeckter Fahrbahn bergab geht, denke ich, bin ich mit Winterreifen besser bedient. Das Profil fährt man beim Anhänger eh nicht runter. Somit macht es nichts aus, dass die Winterreifen im Sommer zu weich sind.
Bis jetzt habe ich nur gehört "Reifen müssen wir bestellen, auf DOT-Nummer haben wir keinen Einfluß". .bla. Beim 184. Reifenhändler bin ich allerdings noch nicht angelangt.
Gibt es mit dem TÜV nach 6 Jahren Probleme, wenn noch die alten Schlappen drauf sind, die ja eigentlich wie neu aussehen (haben noch keine km gebolzt) ?

MfG
Frank

drdisketti
06.11.2011, 21:35
Mit Tempo-100-Zulassung gibt es Streß, ja.

Zitat:

"Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen mindestens der Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h entsprechen."

aus

http://www.dekra.de/de/1407

Frank4167
06.11.2011, 22:06
Hallo Reinhard,

habe halt schon 2 Aussagen gehört:
- Eine wie Deine.
- Die andere ist, dass der Wohnwagen ja technisch in Ordnung ist und auch seine Tempo-100-Zulassung als Zulassung behält, aber mit den ollen Schlappen dann nur 80 fahren darf. Wäre vergleichbar zu der Tatsache, dass der Wohnwagen als "juristische Einzelperson" seine Tempo-100-Zulassung behält, wenn mal eine zu kleine Zugmaschine drangehängt wird.
In dem Dekra-Artikel steht:
"Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung."
Es steht nicht drin, dass die Zulassung verfällt.
Deswegen wollte ich mal die Erfahrungswerte abfragen.
"Recht haben" und "Recht bekommen" sind ja bekanntlich 2 Welten.

MfG
Frank

Mopf0
06.11.2011, 22:11
Mit meinem W124 darf ich mit einem Wohnwagen, der eine 100er Zulassung hat auch nur 80 fahren. Der MB hat kein ABS. Dennoch darf ich ihn ziehen. Man muss halt aufpassen, dass man nicht zu schnell wird.

drdisketti
07.11.2011, 07:18
Der TÜV'er würde im Falle der nicht erfüllten Voraussetzungen nur die Plakette kleben, wenn wieder die "richtigen" Reifen 'drauf sind oder der 100-Aufkleber entfernt wird nebst Austragung in den Papieren.

Die Zugfahrzeug-Geschichte ist völlig korrekt und hat auch nichts mit den technischen Gegegenheiten des Anhängers zu tun, der ja auch gegenüber den Anfangstagen der Regelung nicht mehr die zugfahrzeuggebundene Zulassung hat.

leo
07.11.2011, 13:52
Reinhard hat Recht, Reifen zu alt -> kein TÜV!
Ging mir mit meiner Doppelachser-Pritsche so, als erstes hat der DEKRA-Mann auf das Reifenalter gesehen und mir doch empfohlen den 100er Aufkleber den er nicht gesehen hat ;-) ab zu machen. In der Zulassung war die 100 nicht eibgetragen sondern nachträglich über Gutachten....
Da ich eh nicht viel Autobahn damit fahre war es mir erstmal egal.

Mit einer Abnahmeverweigerung beim Reifenhändler vor Ort für extra bestellte Reifen nur weil die 2 Jahre alt sind sieht es im Ernstfall schlecht aus. Die müssen abgenommen werden, da die ja bis 3 Jahre als Neureifen gelten und extra beim Großhändler bestellt wurden.
Einzig der Onlinehandel hat da schlechte Karten, da ja das gesetzliche Rückgaberecht hier gilt. Da kann man vorher auch schon mal das Reifenalter ins Spiel bringen, da der Onlinehändler sich ja 2x Porto nicht ans Bein binden will.

Frank4167
07.11.2011, 22:01
Hallo zusammen,

habe da noch eine andere Meinung ausgegraben und zitiere diese:

{ Die sogenannte "100er-Zulassung" gemäß der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO gibt dem Anwender unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, abweichend von der Grundnorm der StVO (§ 18 StVO) mit einem Gespann auf Autobahnen 100 km/h zu fahren. Hierzu ist keine Betriebserlaubnis erforderlich; sie kann hierfür auch aus Rechtsgründen nicht erteilt werden.
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieses Rechts, ist die Forderung, dass die am Anhänger verwendeten Reifen nicht älter als 6 Jahre sind.
Unabhängig von den Risiken, mit solchen Reifen, die im wesentlichen die längste Zeit ihres "Lebens" gestanden haben - beladen oder nicht beladen - zu fähren, können m. M. nach nicht mehr die Rechte aus der 9. AusnVO zur StVO genutzt werden. Das 100-Schild braucht auch nicht abgedeckt zu werden, denn es ist nur eine Mitvoraussetzung für die Erlaubnis 100 km/h zu fahren.
Also kann ich abschliessend sagen, dass auch mit älteren Reifen unter der genügenden Vorsicht der Anhänger genutzt werden kann, aber nicht mit 100 km/h auf Autobahnen gefahren werden darf. }Ende Zitat.

Das, denke ich, wird den Sachverhalt juristisch treffen. Damit würde das Thema in 2 Hälften geteilt:
1) Es gibt den Wohnwagen, die Zulassung und den TÜV. Und das alles bis Tempo 80 und NICHT mehr. Fertig.
2) Die Inanspruchnahme eines Rechts unter gewissen Voraussetzungen. Somit würde man mit alten Schlappen nur das Recht verlieren, mehr nicht.

Wird aber schwierig zu argumentieren sein, wenn das Baby schon "Tempo-100-Zulassung" genannt wird.

Habe jetzt auch mal parallel den TÜV Süd angemailt.

MfG
Frank

KlausH
10.11.2011, 09:42
Also ich hatte mir bei meinem Wohnmobil früher selbst die Grenze von 5 Jahren gesetzt. Ich bin dann zum Reifenhändler und hab' ihm erklärt, dass ich nur Reifen aus dem laufenden Jahr abnehme. Dieser hat das dann mit seinem Großhändler abgeklärt und siehe da, es hat IMMER funktioniert. Ich habe nie alte Reifen bekommen.


Gruß

Klaus