Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berufsgenossenschaft
alexanderpeter
13.10.2011, 20:52
Guten Abend,
Frage,
hat jemand Erfahrung mit der Berufsgenossenschaft?
Z.B. wenn ich einem Bekannte helfe, ein Auto zu reparieren. Die Reparatur geht über einige Tage.
Muß er mich dann bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Grüße aus Püttlingen
Peter
Wenn du kein geld dafür bekommst, dann nicht.
400€ basis im Notfall?
Aber eigentlich versteh ich deine frage nicht so ganz?????
drdisketti
13.10.2011, 21:11
Unentgeltlich ist Nachbarschaftshilfe bzw. Gefälligkeit und als nicht gewerbliche Tätigkeit nicht gesondert versicherungspflichtig.
alexanderpeter
13.10.2011, 21:27
Wenn du kein geld dafür bekommst, dann nicht.
400€ basis im Notfall?
Aber eigentlich versteh ich deine frage nicht so ganz?????
Guten Abend Reiner,
klar, bekomme ich kein Geld für meine Hilfe. Habe aber gerade einen Beitrag im Fernseh gesehen, in dem ein Vater seinem Sohn am Bau geholfen hatte und der Sohn den Vater bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hatte. Dabei ging es um ein paar Tage Arbeit. Das gleiche hätte ich doch, wenn ich einem Freund bei der Reparatur am Auto helfe. Ob das Verwandschaft ist oder nicht, sei mal dahingestellt.
Was ich mich frage, wenn ich jemanden helfe, ob das am Bau oder bei seiner Fahrzeugreparatur wäre, die über einige Tage geht müsste ich den Helfer eigentlich bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Nach meiner Meinung wäre das doch doppelt versichert. "Sollte dabei was passieren". Ob ich einem Freund oder Bekannten helfe. (Natürlich ohne Bezahlung, ganz klar)
Grüße aus Püttlingen
Peter
Beim Bauen ist das auch richtig. Da gehts vorallem um die Versicherung der "Helfer". Bei nem bissel Autoschrauben braucht man das nicht.
princeton1
13.10.2011, 21:38
Tach Peter,
und wer sollte sich daran stören, wenn Du einem/Deinem Bekannten über mehrere Wochen bei einer Restauration/Reparatur eines Fahrzeuges behilflich sein solltest!?
Aus meiner Sicht musst Du da niemanden gegenüber Rechenschaft ablegen! (Außer Deinem Familienvorstand natürlich...-:) )
Gruss
Nico
alexanderpeter
13.10.2011, 21:43
Beim Bauen ist das auch richtig. Da gehts vorallem um die Versicherung der "Helfer". Bei nem bissel Autoschrauben braucht man das nicht.
Gruß Christoph
Guten Abend Christoph,
danke für Deine Antwort.
Au, da wäre ich Vorsichtig. Wenn ich einem Freund oder Bekannten beim Auto reparieren über mehrere Tage helfe kann ich nicht sagen wie die gesetzliche Bestimmungen sind.
Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass wenn ich einem Freund oder Bekannten unentgeldlich bei einer Arbeit helfe dennoch versichert bin, da ich sowiso Krankenversichert bin.
Es geht ja alles gut, so lange nichts passiert.
Grüße aus Püttlingen
Peter
Cooper40
14.10.2011, 01:23
Moin moin
Es heißt, „Aus Freundschaftlichen Gründen unentgeltlich geholfen.“ Wenn die Finnanzfutzis Steuern für den Geldwerten Vorteil entrichtet haben wollen, „Kumpel hilft mir bei einer anderen Sache, dann sind wir Quitt!“ Oder wie schon erwähnt, geringfügig verdienst anmelden. (Kann man als Privatperson auch. Putzfrau/Kindermädchen.....)
Im Zweifel die BG anrufen und Nachfragen, letztlich ist es Arbeit in der Freizeit! (Das dem eigenen Boss das auch interessieren könnte, sage ich nu abba nich!) :760:
Mein Cousin hat zwei Freunde beim Umbau von seiner Hütte dabei gehabt, die hat er angemeldet. Ist ja allein schon wegen den Familien eine heikle Sache, falls mal was dolles passieren sollte und die Knochen dabei bleiben!
Beim KFZ können auch seltsame Dinge passieren, Hand gequetscht, Motor aufen Fuß gefallen, auf nem Ölfleck ausgerutscht, ine Grube nach dem 10ten Bier gestürzt und sowat alled. :admin:
Man geht gerne über viele Alltäglichkeiten hinweg, wenn aber was passiert, heißt es, hätten wir doch........
…...und nein, ich bin kein Finanz/Versicherungs/Steuerfutzi. Ich habe Schmier unter den Fingernägeln, wenn ich mein Tagewerk vollbracht habe. Oder so wie Heute, eine Teer und Koffeinvergiftung, weil ich mir einen neuen Anhänger gegönnt habe und den ganzen Tag auf der Straße verbracht habe. Von wegen der knapp 700 Km. .bla.
MFG Klaus
PS bei einem unangemeldeten Arbeitsverhältnis (brauch keiner zahlen)!
Also die BG stand auch schon bei mir auf dem Hof und wollte meine Werkstatt sehen:760:
Und das nur weil schon ein paar V´s bei mir gebastelt worden.
Hab halt irgendwo einen netten Nachbarn (ich weis auch schon wer).
drdisketti
14.10.2011, 12:32
Nicht zu vergessen - eine "freiwillige Anmeldung" bedeutet keinen Versicherungsschutz im konkreten Fall.
Die BG zahlt nur bei Unfällen in Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs !
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