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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Winterreifen auf Alus sollen´s werden-Tipps erwünscht!


viocruise76
11.09.2011, 18:52
Hallo Leute,
ich fahre den neuen V Bj2011 und möchte nun für den kommenden Wintereinen neuen Satz Winterreifen drauf schrauben und es sollten Alu´s dazu werden.
Nun stellt sich die Frage, WO und auf WAS sollte ich nun achten?
Da ich mich nächste Woche auf die Suche machen wollte, wären mir ein paar Tipps ganz wichtig.

Ich fahre sehr viele km mit dem Auto, auch recht viel in den Süden von deutschland - wo evtl auch mal mehr schnee liegen kann.

Was meint ihr was mich der Spaß kosten wird und habt ihr nützliche tipps.

Was ich schon lesen konnte, das die "C" Decken rechthart sind und unkomfortabel, was nicht zu meinem geschmack gehören würde, wobei die C Decken bestimmt eh teurer werden od???

naja, ich bedanke mich schonmal für dei tipps!
Kann ich da so "jede" passende Alufelge nehmen für den V od muss ich auf Belastbarkeit achten??

grüße
euch

PS. Techn.Daten

2,8t Gesamtgewicht
186kmh spitze laut Schein (fährt aber mehr - grrr)
Bj 22.7.2011
639/2
Sommerbereifung 225/55 R17 RF 101H

AlexDD
11.09.2011, 19:18
Schau Dir mal den ganzen 639er Winterreifenbereich an: http://www.vclub-forum.de/Forum/forumdisplay.php?f=339.

Relativ frisch z.B.: http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=44950

Im Reifenbereich kann man sicher nach Testergebnissen gehen. Felgen mit Gutachten scheinen im Moment für den gemopften noch rar zu sein, da noch nicht alle Felgen für den 639/2 neu geprüft wurden. Da muss man m.E. nehmen, was man kriegen kann :)

Alex.

Foto-Martin
11.09.2011, 19:38
Ich hab mir bei meinem Reifenspezi vor Ort die neuen Nokian bestellt auf preiswerten Alus, als 225er 16"
kosten komplett mit Montage irgendwas um die 1150

viocruise76
11.09.2011, 19:43
schaut mal, wenn das mal nicht günstig ist1

http://www.ebay.de/itm/360393118664?ssPageName=STRK:MEWAX:IT&_trksid=p3984.m1423.l2649

wenn der lochkreis stimmt, die traglast stimmt und die einpresstiefe passend ist, müßte doch so eine felge bzw jede andere auch gehen od???

HPT
11.09.2011, 21:29
Beginnende Woche 19% Rabatt auf Winterreifen bei www.quick.de (http://www.vclub-forum.de/Forum/www.quick.de)

luennie
12.09.2011, 14:50
Erstmal ein freundliches guten Tag in die Runde!
Wir steigen im November vom Galaxy auf einen Viano Ambiente 3,0 Mopf um. Habe aus diesem Forum auch schon viele Infos zur Hilfe bei der Kaufentscheidung gezogen. Was ich aber nicht verstehe ist: Warum die meisten 225er Winterpneus auf 16er Felge nehmen und nicht auf 17er???
Gibts da eine Antwort drauf?

Stephan

mbvk
12.09.2011, 15:37
Die originale Viano-Felge im 7-Doppelspeichen-Design, Größe 16" mit Continental Vanco WinterContact 2, 205/65R 16 103T bis 160 km/h kostet € 1.475,- brutto inkl. Montage.

FXP
12.09.2011, 15:40
Ich habe mir in der Bucht einen gut erhaltenen Satz originale Mercedes Viano 17" (VorMoPf-)Felgen geschossen und mir vom Reifendealer meines Vertrauens Michelin Alpin PA4 in 225/55 17 101V aufziehen lassen.

Bei meinem alten Viano hatte ich auch 225/60 auf ner 16" Alufelge von Autec - 16" deshalb, weil ich dachte die höhere Reifenschulter wäre besser bei Glatteis-bedingten Bordsteinberührungen - ist aber in 6 Jahren nie passiert und von daher dürfen´s jetzt auch 17er sein.

Ach ja - und teurer waren die 17er jetzt auch nicht: 1000€ für den Reifensatz mit Montage und 350 für die Felgen.

Grüße
Frank

viocruise76
12.09.2011, 19:34
also ergebnisse für heute:

ein satz kostet round about gute 1000€ bei folgender bereifung:

205/65 R16 C bis 190kmh mit Autec Baltic Alufelge neu mit Michelin Alpin Reifen.

Felge 85€ incl.
Reifen 170€ incl. % und Montage

Bei der Autec Baltic Felge gibt auch die Schneekettenzulassung welche nicht überall frei ist!

aber wenn ich ein wenig Glück habe, kann ich bei meinem Benz Händler noch ein Satz Winterreifen rausschlagen für die ganzen unannehmlichkeiten von meinem Neukauf. Endscheidet sich Tage.
Dann wäre das Thema wohl eh für mich durch.

Zum 16" kann ich nur sagen, das es ein weniger billiger ist und die "schmaleren Reifen" schonen zusätzlich den Geldbeuteln und werden wohl auch ein tick besser sein bei Schnee zu fahren.

Naja, also die Autec Felge muss ich aber zugeben, ist nicht die schönste nach meine Geschmack, aber sinnig und günstig und - hee is nur winter.......
früher sind wir stahl gefahren, das hats auch getan.........auch wenn der Anspruch wächst, irgendwann muss man sich vielleicht auch mal Fragen, wann sinn zu Unsinn wird oder???

Grüße euch

und @ an den bald neuen V Fahrer - viel Spaß mit einem super Auto! ich bin nun gute 8000km gefahren und abgesehen von den Neukauf Schwierigkeiten, ist es ein echt "noch" tolles Auto, ich fahre es noch ;-) gerne - und heule dem 6V nicht unbedingt nach, denn die 2,2 L Maschine läuft echt super gut!!!! 3.300km im Urlaub mit WoWa hinter, voll beldaen schnitt von 11,2l - freu!!!

AlexDD
14.09.2011, 09:02
Erstmal ein freundliches guten Tag in die Runde!
Wir steigen im November vom Galaxy auf einen Viano Ambiente 3,0 Mopf um. Habe aus diesem Forum auch schon viele Infos zur Hilfe bei der Kaufentscheidung gezogen. Was ich aber nicht verstehe ist: Warum die meisten 225er Winterpneus auf 16er Felge nehmen und nicht auf 17er???
Gibts da eine Antwort drauf?

Stephan

Wahrscheinlich, weil es für die 17" gar keine Schneekettenfreigabe gibt. Selbst 16" ist da ja kritisch, was die Felgen angeht.

Alex.

Foto-Martin
14.09.2011, 11:30
wie ist das bei Schneeketten auf 225er 16" ? Geht das ? Zulässig ?

hudemcv
14.09.2011, 12:11
Ob es geht muss man wohl selbst herausfinden. Es ist auf jeden Fall nicht geprüft und wie dann die Gesetzeslage bzgl. "erlaubt" aussieht, entzieht sich meiner Kenntniss.

drdisketti
14.09.2011, 13:03
Schneekettenverwendung ist nicht erlaubnisbedürftig in Bezug auf die Reifengröße- jedenfalls ist in der StVO und StVZO (jetzt "ZO") dazu keine Einschränkung zu finden.

Lediglich die Fahrbahnverhältnisse und Höchstgeschwindigkeit ist erwähnt.

Natürlich gilt §1 - wenn jemand durch ungeeignete Räder- Reifen- Kettenwahl geschädigt würde, wäre die Haftung eindeutig.

Wenn die Kette im Radhaus passt, ist beim 639er - da Hecktriebler - die Sache relativ unkrititsch. Bei Alufelgen musst Du natürlich auf den Schutz der Felge Augenmerk bei der Auswahl richten.

AlexDD
15.09.2011, 14:02
Im Gutachten der Felge steht normalerweise drin, was geprüft wurde. Daraus ergeben sich dann verschiedene zulässige Kombinationen aus Felge Reifen und möglicher Schneekette. Warum auch immer, habe ich noch keine Alu-Felge gesehen, wo für die Vianos für 16" mit 225er Schlappen Schneeketten zugelassen waren. Das war regelmäßig ausdrücklich nicht erlaubt, nicht nur nicht geprüft. Für die 215er sind teilweise wenigstens feingliedrige Ketten ausdrücklich erlaubt.

Alex.

drdisketti
15.09.2011, 15:22
.. und was für eine rechtliche Relevanz hat die von Mercedes nicht erteilte Zulassung ? Du kannst denen keine Schuld geben, wenn bei Dir Lack und ggf. Blech beschädigt wird. Sonst hat das keine Konsequenzen.

AlexDD
15.09.2011, 15:25
Nach meinem Verständnis:

keine Gutachten -> keine ABE -> kein zugelassenes Fahrzeug -> kein Versicherungsschutz.

Alex.

kleinerluis
15.09.2011, 15:43
Nach meinem Verständnis:

keine Gutachten -> keine ABE -> kein zugelassenes Fahrzeug -> kein Versicherungsschutz.

Alex.

So sehe ich das auch. Sollte im Schadensfall, besonders ergerlich wenn du den Schaden einem anderen zufügst (z.B. im Winter einem Fussgänger), und mit ausdrücklich nicht zugelassenen Ketten auf den Reifen unterwegs warst, möchte ich nicht bei verlorenem Versicherungsschutz die Kosten tragen müssen. Angenommen der Fussgänger oder auch autofahrer wird berufsunfähig, dann hast Du für den Rest deines Lebens etwas davon.

Ist dann ja aber für einen guten Zweck.

Grüße
kleiner_luis

drdisketti
15.09.2011, 17:18
...Schneekettenverwendung ist nicht erlaubnisbedürftig in Bezug auf die Reifengröße- jedenfalls ist in der StVO und StVZO (jetzt "ZO") dazu keine Einschränkung zu finden.
...

Schneeketten/Gleitschutzketten sind keine zulassungsfähigen oder -bedürftigen Zubehörteile in unserem Fall.

Es gibt Fahrzeuge, bei denen sie in der ABE aufgeführt sind (siehe die ZO zu diesem Thema) - das sind Vaus definitiv nicht.

Auch z.B. Radkappen oder Haubenbras sind keine ABE- oder eintragungspflichtigen Teile.

Wenn Dir eine "um die Ohren fliegt", hast Du sie nicht richtig gespannt oder Du bist zu schnell gefahren oder Du hast eine zu weit verschlissene Kette verwendet. Passiert alles unabhängig von der Reifengröße.

Wer es besser weiß, möge mir einen Text als Fundstelle zitieren !

drdisketti
15.09.2011, 17:20
...möchte ich nicht bei verlorenem Versicherungsschutz die Kosten tragen müssen. Angenommen der Fussgänger oder auch autofahrer wird berufsunfähig, dann hast Du für den Rest deines Lebens etwas davon.
..

Auch hier irrst Du. Deine Haftpflicht zahlt IMMER, sogar bei Vorsatz.

Im bösesten Fall bleibst Du auf max. 5.000 EUR Regreß sitzen.

Genau genommen kann Dir nicht einmal der Vertrag gekündigt werden nach so einem Vorfall.

WHans
15.09.2011, 18:41
http://www.vclub-forum.de/Forum/images/icons/icon5.gif
Aus einem Urteil des Landgerichts Köln – 24 O 399/06 – geht hervor, dass eine private Haftpflichtversicherung für vorsätzlich verursachte Schäden grundsätzlich keine Leistungen erbringen muss.
Es ging bei dem Prozess um einen Versicherten, der im Rahmen eines Streites seinem Kontrahenten durch Schläge eine Kopfwunde zugefügt hatte. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass durch eine derart aggressive Handlung dem Schläger bewusst gewesen sein müsse, seinen Gegner schwer zu verletzen. Dies gelte als Vorsatz, weshalb die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen müsse.
Quelle:
http://www.vedix.de/haftpflicht-zahlt-nicht-bei-vorsatzlichen-schaden-386/

oder Kfz-Haftpflicht:

Urteil des LG Coburg vom 23.05.07, Az. 14 O 252/07 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14%20O%20252/07)
Ein PKW-Fahrer hatte einen Radfahrer, über dessen Verhalten im Straßenverkehr er sich schon vorher geärgert hatte, zunächst abgedrängt und war dann durch Beschleunigen hinten aufgefahren.
Der klagende PKW-Fahrer verlangte von seiner KFZ-Haftpflichtversicherung Deckungsschutz. Zu Unrecht, befand das LG Coburg. Gem. § 152 VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/152.html) haftet der Versicherer nicht bei vorsätzlicher und widerrechtlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls. Was für die Frage des Deckungsschutzes (also des Innenverhältnisses zwischen dem PKW-Fahrer als Versicherungsnehmer und dem Versicherer) plausibel erscheint, hat aber auch für den Geschädigten eine üble Konsequenz. Bei Vorliegen des § 152 VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/152.html) besteht keine Haftung des KFZ-Haftpflichtversicherers im Außenverhältnis; insbesondere ist kein Direktanspruch gem. § 3 Nr. 1 PflVG (http://dejure.org/gesetze/PflVG/3.html) gegeben. Der Geschädigte kann sich nur an den Schädiger halten. Sollte dieser insolvent/zahlungsunfähig sein, kann nur die Verkehrsopferhilfe gem. § 12 PflVG (http://dejure.org/gesetze/PflVG/12.html) weiterhelfen.


Quelle:

http://ra-frese.de/2007/10/11/vorsatz-und-deckung-in-der-kfz-haftpflichtversicherung/

Gruß

Hans

HPT
15.09.2011, 20:01
In den neuesten Bedingungen der meisten Versicherer ist "grob fahrlässig" jetzt versichert a:):760:

kleinerluis
15.09.2011, 20:22
Hallo Jungs,

grobe Fahrlässigkeit mag ausgeschlossen sein, aber wenn man Ketten auf einen Reifen zieht für den die Kettennutzung explizit ausgeschlossen ist, so kann man sich im Zweifelsfall mit einer Versicherung auch gern mal über Vorsatz unterhalten.
Ich halte Hinweise die vermuten das alles erlaubt ist was nicht ausdrücklich verboten ist für zumindest fahrlässig.
Derartiges im Streitfall vor Gerichten auszufechten muss mna sich auch leisten können und grundsätzlich darf ich mal davon ausgehen das Versicherungen den längeren Atem haben.

Grüße
kleiner_luis

drdisketti
15.09.2011, 20:29
Auf der Kettenverpackung steht drauf:

"Für Reifengröße 225/55R17" und damit ist die Sache erledigt.

In den Kfz-Papieren steht ebenfalls nichts. Nicht mal 205er Reifen überhaupt sind beim 3,0 eingetragen.

kleinerluis
15.09.2011, 20:39
Na dann ist ja gut.
Frage ich mich nur warum du dich so künstlich aufregst??:58:

Grüße
kleiner_luis

drdisketti
15.09.2011, 20:57
Aufregung sieht bei mir anders aus :802: . Ein ehemaliges Clubmitglied mit Migrationshintergrund kennt das .box.

Rauchen am Steuer und Zigarette fällt 'runter, umdrehen nach dem Kind auf dem Rücksitz, Handy am Ohr etc. sind fahrlässig oder grob fahrlässig. Rote Ampel auch klar.

Aber Schneekettenempfehlung des Autoherstellers als Problem und gar eines mit Versicherungskonflikten hinterher habe ich halt noch nie gehört (und ich höre wirklich eine Menge).

kleinerluis
15.09.2011, 21:25
Hmm, hatte hier im Forum bisher immer den Eindruck das man sich nicht über die Anzahl der Vertriebenen definiert. Aber man lernt ja nie aus.
Was die Sache mit den Schneekatten betrifft, so muss das ja, nur weil du noch nichts davon gehört hast, muss das ja nicht automatisch bedeuten das es da nicht doch ein Problem geben könnte.

Unter Umständen leigt es auch daran, das in der Gegen, aus der du stammst, im Winter nicht so häufig vorkommt das man selbst, oder auch andere, von denen man etwas hören könnte, Schneeketten aufzieht.

Bei uns hier kommt das schon hin und wieder mal vor. Und ausserdem habe ich nicht unbedingt Lust mich mit einer Versicherung in meiner knapp bemessenen Freizeit zu streiten:rtfm:. Aber da frönt ja jeder so seinen eigenen Hobby.

kleiner_luis

drdisketti
15.09.2011, 21:45
- die Gegend, wo ich wohne, hat nicht unbedingt zu tun mit der Gegend, wo ich Schneeketten aufziehe :urlaub:

Und ich ziehe welche auf und ja, auf 225/60-16.

Die Zahl der *Vertriebenen* liegt übrigens bei genau 1

v-dulli
15.09.2011, 21:56
Für die Verwendung von Schneekette ist weder die Reifenbreite noch der Durchmesser der Felge entscheidend - es gibt auch für Lkws Schneeketten. Einzig die Freigängigkeit der Kombination zu Karosserie und Fahrwerksteilen unter allen Fahrbedingungen muß gegeben sein und da gibt es wohl die meisten Probleme.

AlexDD
16.09.2011, 10:25
Nur warum muss dann der Felgenhersteller ein Gutachten anfertigen lassen??? So wie ihr das gerade darstellt, wäre es völlig egal, wenn da steht "nicht zulässig".

Das passt für mich nicht zusammen. Auch mein Reifenhändler hat mich nochmals darauf hingewiesen, dass ein Gutachten für die Felge und die Einhaltung der ganzen Fußnoten dort zwingend Voraussetzung für ein zugelassenes Fahrzeug sind. Und er hätte mit ganz klar lieber 17" Schlappen verkauft :)

Und "nicht geprüft" heißt nach meinem Verständnis genau "nicht geprüft". Du darfst es erst mal nicht, kannst aber in einer selber zu zahlenden Einzelabnahme klären lassen, ob Du es vielleicht doch darfst.

Alex.

AlexDD
16.09.2011, 10:28
Genau genommen kann Dir nicht einmal der Vertrag gekündigt werden nach so einem Vorfall.

Hallo Reinhardt,
da muss ich Dir widersprechen. Ich kenne keine Sachversicherung, in der für den Schadensfall kein (beidseitiges) außerordentliches Kündigungsrecht vereinbart ist.

Alex.

drdisketti
16.09.2011, 10:41
Hier geht es auch um den Haftpflicht-Teil bei der Versicherung und weniger um die Kasko (Fahrzeug-) Versicherung.

Da der Versicherer einen Antrag auf Haftpflicht-Vers. bei Kfz annehmen muss, wäre die Kündigung von seiner Seite witzlos.

Aaaaber die Prämie wird dann i.d.R. so hoch gesetzt, dass das Interesse am Abschluss schwindet.

Bei Sachversicherungen sind Kündigungen im (wiederholten) Schadensfall üblich. Davon mal abgesehen, ob diese sofort oder zur nächsten Fälligkeit wirksam ausgesprochen werden - dieses Recht besteht übrigens beiderseits.

AlexDD
16.09.2011, 10:58
Danke für den Hinweis hinsichtlich Annahmepflicht bei der Autohaftpflicht. War mir neu. Das heißt dann aber m.E. trotzdem, dass der Versicherer im Schadensfall die Prämie beliebig anpassen und damit quasi doch kündigen kann. Oder ist dem irgendwie ein Riegel vorgeschoben?

Alex.

PS: Sorry für das ..t in Deinem Namen :)

drdisketti
16.09.2011, 11:40
Hallo Alex,

nach einem oder mehreren Schäden greift in aller Regel die sog. Rückstufungstabelle. Von daher steigt die Prämie meist schon durch den Beitragssatz entsprechend der Schadenfreiheitsklasse (außer Teilkasko).

Nach mehr als 2 Schäden "kalkulieren" die Versicherer häufig die Basisprämie neu, was meist auf eine Verdoppelung hinausläuft.

Echt kündigen können sie nur einzeln die Fahrzeugversicherungs-Bestandteile (TK/VK) des Vertrages, was ich allerdings auch bei > 20 Verträgen im seinerzeitigen Fuhrpark nicht erlebt habe.

Dummerweise ist nach so einer Aktion die Anmeldung bei anderen Versicherern ähnlich erschwert, denn der Schadensfall darf nicht verschwiegen werden: käme so etwas später 'raus, steht dem Versicherer mal eben die doppelte Prämie als Vertragsstrafe zu. Ist also die freie Wahl zwischen Pest und Cholera :802:

kleinerluis
16.09.2011, 12:59
Hallo Jungs,

nach § 5 PflVG müssen die Pflichtversicherer eine KFZ Haftpflichtversicherung annehmen (Kontrahierungszwang). Allerdings macht der Gesetzgeber keine Vorschriften darüber, unter welchen Bedingungen die Geschehen muss. Und da kommen dann die Versicherungsbedingungen ins Spiel.
Z.B. behalten sich einige Versicherungen vor, bei in Moskau besonders gefragten Modellen (X5) die Haftpflichtversicherung nur durch Einzelfallentscheidung in der Beitragshöhe festzulegen. Das kann man auch hin und wieder mal auf den Versicherungsrechnen sehen, wenn für einige Modelle keine automatisiereten Angebote erstellt werden.

Ansonsten bin ich beim Thema Schneeketten auf der Meinungsseite von DD... Ich glaube auch nicht das im Schadensfall das alles so Wurscht ist.

Grüße
kleiner_luis

luennie
16.09.2011, 13:53
Was hat denn die Haftpflicht mit der Nachfrage in Moskau zu tun .frg. Wenn es um Diebstahl geht ist die Kasko entscheidend.

Stephan

luennie
16.09.2011, 14:01
Hier noch ein Urteil zum Thema nicht zugelassene Schneeketten und Kaskoschutz, allerdings Sommerreifen.

Keinen Kaskoversicherungsschutz genießt, wer im Winter in Arosa/Schweiz mit seinem mit Sommerreifen ausgestatteten Fahrzeug nebst auf den Hinterreifen montierten – für die Reifenart nicht zugelassenen – Schneeketten ins Rutschen gerät. Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 3 U 186/02
Aus den Entscheidungsgründen (bearbeitet und gekürzt):


Die Berufung des Klägers ist statthaft und zulässig, insbesondere form- und firstgerecht eingelegt und begründet. Sie bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg.
Das Landgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass der Kläger den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat, was Leistungsfreiheit der Beklagten zur Folge hat ( § 61 VVG).
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und dasjenige nicht beachtet wird, was im konkreten Fall jedem Verkehrsteilnehmer hätte einleuchten müssen (OLG Braunschweig in Versicherungsrecht 1997, Seite 182 mit weiteren Nachweisen).
Sie setzt neben einem objektiv grob verkehrswidrigen Verhalten subjektiv ein erheblich gesteigertes Verschulden voraus. Für das Vorliegen des objektiven Tatbestandes können dabei die Regeln des Anscheinbeweises herangezogen werden, nicht aber für die subjektiven Voraussetzungen. Vom rein Tatsächlichen sind aber Erfahrungsschlüsse auf Tatsachen möglich, die den Vorwurf grober Fahrlässigkeit begründen (Prölss/Martin,
VVG 26. Auflage, Rdnr. 23 zu § 61).
Die grobe Fahrlässigkeit liegt hier bereits darin, dass der Kläger mit Sommerreifen in den Wintersport nach Arosa gefahren ist. Dass es in solchen Höhenlagen gerade im Winter häufig und kurzfristig zu extremen Änderungen der Witterungsverhältnisse kommt, die eine komplette Winterausrüstung des Fahrzeuges inklusive Schneeketten erfordern, ist allgemein bekannt und daher auch ohne weiteres vorhersehbar. Folglich
ist in derart hochgelegenen Bergregionen Winterausrüstung und die Mitführung von Schneeketten nicht nur empfohlen, sondern vorgeschrieben. Wer ungeachtet dessen mit Sommerreifen fährt, handelt leichtfertig im Sinne grober Fahrlässigkeit.Sommerreifen haben nämlich nach beiderseits unangegriffener Feststellung des Sachverständigen trotz Schneeketten auf der Hinterachse keine Seitenführungskräfte. Das wirkt sich insbesondere – wie hier – bei Bergabfahrten aus.
Der Senat hat dabei davon auszugehen, dass der Kläger mit Sommerreifen gefahren ist. Dies war bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat unstreitig. In der Verhandlung hat der Kläger erstmals behauptet, sein Fahrzeug sei mit Ganzjahresreifen ausgerüstet gewesen. Neuer Sachvertrag kann indessen nur zugelassen werden, wenn seine Nichtgeltendmachung im ersten Rechtszug nicht auf grober Nachlässigkeit beruht
(§ 531 Abs. 2 Ziffer 3 ZPO). Umstände die diese Annahme rechtfertigen würden hat der Kläger jedoch nicht vorgetragen, geschweige denn glaubhaft gemacht. Auch das Argument, er habe sich an die Anweisungen der Herstellerfirma gehalten und die Benutzung von Schneeketten sei nicht ausdrücklich untersagt, ist bei näherer Betrachtung nicht stichhaltig.
Ausweislich des Handbuchauszuges, den der Kläger vorgelegt hat (Blatt 157 d.A. dürfen Schneeketten nur bei Verwendung von Felgen mit Winterreifen der Größe 225/16 R16 oder 17- Zoll – Felgen mit Reifen der Größe 245/ 50 ZR17 montiert werden.
In der mündlichen Verhandlung hat der Kläger angeben, er habe 17- Zoll – Reifen der Größe 245/45 gefahren. Aus dem von ihm überreichten Gutachten des Sachverständigen ... von 27.01.2000 ergibt sich indessen, dass die Hinterreifen des Fahrzeuges solche der Größe 255/45 ZR 18, also 18 – Zoll – Reifen waren. Für diese Reifen sind nach dem Handbuch keine Schneeketten zugelassen, wenngleich sie nach Einschätzung des Sachverständigen W. montierbar sind.
Die grobe Fahrlässigkeit entfällt auch nicht deshalb, weil der Kläger - wie er angibt - bis zum Abreisetag problemlos fahren konnte. Dies ist möglicherweise auf günstige Witterungsverhältnisse zurückzuführen, auf die der Kläger indessen - siehe oben - nicht vertrauen durfte. Vorliegend hat bereits Neuschneefall genügt, um die Seitenführungskräfte der Vorderräder außer Kraft zu setzten, wenn auch möglicherweise verbunden mit Glättebildung, zu der der Kläger aber keine konkreten Ausführungen macht.
In der Berufung trägt er diesbezüglich vor, er könne sich den Vorfall nur mit Glättebildung unterhalb der Schneeauflage am Abfahrtstag oder vorher erklären. In der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hat er indessen angegeben, am Abfahrtstag sei geräumt und gestreut gewesen und es habe Glatteisbildung gegeben, während es vorher nie glatt gewesen sei. Der Kläger führt dies zwar auf Temperaturveränderungen zurück; dass es aber einen Temperatursturz erheblichen Ausmaßes gegeben hätte, der dies bewirkt hätte, wird nicht behauptet.
Schon weil es hier an nachvollziehbaren Angaben fehlt, ist der Einwand des Klägers, der Vorfall hätte sich auch mit Winterreifen ereignet, nicht überprüfbar. Insbesondere ist dies aber auch deshalb der Fall, weil nach Feststellung des Sachverständigen bei extremer Glättebildung auch mit Winterreifen keine ausreichende Seitenführung gewährleistet ist. Dass eine derart extreme Glättebildung vorgelegen hätte, lassen die Ausführungen des Klägers nicht erkennen. (...)

drdisketti
16.09.2011, 14:14
Das hier zitierte mal ganz kurz gefasst so:

- auch mit Schneeketten hinten kann man mit Sommerreifen nicht bremsen und lenken

- die Einrede, man dürfe keine Schneeketten montieren, ist keine Ausrede dafür, trotz vorgeschriebener Ausrüstung keine zu haben und zu montieren.


Das legt (fast) einen Umkehrschluß zu unserer 225/60-16 bzw. 225/55-17 - Thematik oben nahe: besser mit Ketten, zu denen der (Fzg.-) Hersteller "njet" sagt als ohne erwischt werden, wo welche vorgeschrieben sind.


Bei allen hier zitierten Urteilen sollte man das Datum nicht aus dem Auge verlieren - die heutigen Ketten sind deutlich schlanker als die Exemplare vor > 10 Jahren.

Wieso eine eine Schneekette mit Freigabe des Herstellers für den konkreten Einsatzzweck, also HSN/TSN und serienmäßiger Zustand, in irgend einer Form als Fahrlässig eingestuft werden könnte, ist mir nach wie vor sehr unklar ?!

v-dulli
16.09.2011, 15:08
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe geht es im oben aufgeführten Fall um schlicht für die Radgrösse falsche und somit nicht freigegebene Ketten.

Weiter oben steht was von "nicht geprüft". Das bedeutet eben nur dass die Verwendung von Schneekette vom Felgenhersteller nicht geprüft wurde, nicht mehr und nicht weniger. Somit ist der Felgenhersteller aus der Haftung und überlässt die Zulässigkeit anderen. Sollte ein Kettenhersteller eine Kette für diese Radgrösse - Auflagen beachten - anbieten dann gibt er auch die Freigabe dafür.

Schreibt der Felgenherstelle aber in seine ABE oder Gutachten dass die Verwendung von Schneeketten verboten ist hilft auch eine Freigabe des Kettenhersteller nichts.

Die Freigabe von MB bezieht sich nur auf die originalen Räder, weitere Kombinationen wurde nicht geprüft und somit kann MB auch nicht über die Produkthaftung belangt werden.

luennie
16.09.2011, 19:58
Schreibt der Felgenherstelle aber in seine ABE oder Gutachten dass die Verwendung von Schneeketten verboten ist hilft auch eine Freigabe des Kettenhersteller nichts.



Ich dachte darum wäre es weiter oben gegangen? Sei's drum. Wollte mit Urteil nur zeigen, dass es schon denkbar ist, dass ein Versicherer versucht sich aus der Haftung zu ziehen, wenn auch nur der Hauch einer Chance besteht. Ich betreibe einen Pflegedienst und erlebe beinahe tgl. wie Versicherer und gesetzliche Krankenkassen versuchen sich um die Kostenübernahme zu drücken.
Darum kann es für einige Zeitgenossen schon sinnvoll erscheinen nur explizit getestete und freigegebene Reifen/Kettenkombinationen zu verwenden.
Meine unmaßgebliche persönliche Meinung sagt, wenn ich mit evtl nicht getesteter Kette (die Felge und Radkasten nicht beschädigt) schuldhaft bei Glätte einen Unfall verursache, dann bin ich schlicht unangemessen gefahren. Und dann wäre der Unfall ohne Kette erst recht passiert. Bei Strassenverhältnissen die eine Kette erforderlich machen, muss man einfach höllisch aufpassen.

Stephan

v-dulli
16.09.2011, 20:15
In dem letztgenannten Urteil ging es, wenn ich es richtig verstanden habe, um falsche(weil nicht passend zur Reifengrösse) und dadurch nicht zulässige Ketten.

Dass Versicherungen Alles versuchen um sich vor der Regulierung zu drücken ist nun wirklich nichts neues :kotz: Selbst Formfehler müssen schon mal dafür herhalten.

Der Rest war nur als Anmerkung gedacht und zum Thema Versicherung habe ich mich bewusst nicht geäussert. Auch ich würde nur zugelassene Kombinationen montieren. Ob die Zulassung jetzt aber vom Fahrzeug-, Felgen- oder Kettenhersteller kommt ist mir egal.

AlexDD
19.09.2011, 12:33
Also, wenn ich mir die Urteilsbegründung so anschaue, hoffe ich nur, dass der Kläger genau keinen Cent von der Versicherung bekommen hat. Erst mit Sommerreifen in die Berge fahren und dann auch noch mit allen möglichen Tricks (m.E.) völlig ungerechtfertigterweise Geld von der Versicherung haben zu wollen, nachdem es halt doch schief gelaufen ist. Nee Nee.

Die Schneeketten sind m.E. nur "Nebenkriegsschauplatz". Die Begründung zeigt aber mal wieder, wie schwer es ist, sich im Zweifelsfall juristisch korrekt auszudrücken.

Ansonsten stimme ich luennie schon zu , dass eine nicht zugelassene Kombi mit Schneekette besser ist als keine Schneekette, aber richtig ist es deswegen trotzdem nicht. Bloß wo fängt grobe Fahrlässigkeit an und wo hört sie auf? Gar nicht in Ordnung finde ich die Einstellung, "meine Verischerung bezahlt jetzt auch bei grober Fahrlässigkeit, deswegen braucht man das Thema nicht so ernst nehmen"

Alex.

luennie
19.09.2011, 13:52
Ansonsten stimme ich luennie schon zu , dass eine nicht zugelassene Kombi mit Schneekette besser ist als keine Schneekette, aber richtig ist es deswegen trotzdem nicht.
Ich habe bewusst nicht getestet geschrieben. Sollte eine Kombination nicht zugelassen sein ist das für mich etwas anderes. Würde ich dann auch nicht benutzen.

Bloß wo fängt grobe Fahrlässigkeit an und wo hört sie auf? Gar nicht in Ordnung finde ich die Einstellung, "meine Verischerung bezahlt jetzt auch bei grober Fahrlässigkeit, deswegen braucht man das Thema nicht so ernst nehmen"
Das teile ich voll und ganz. Sollte mir mal einer mit solch einer Einstellung ins Auto rauschen, dann gibts aber erst :flex:, danach :760: und zum Schluss :shoot:

Stephan

viocruise76
03.10.2011, 19:40
Sooo, nun mal zurück zum Thema!

ich habe mich nun eigentlich ja rechtzeitig um einen kauf für winterreifen bemüht, ich kann aber nur jeden raten, sich JETZT schnellstmöglich darum zu kümmern, denn es gibt nur wenig auswahl an marken die noch bezahlbar und vor allen auch bestellbar sind!!!
Mein Reifenhändler konnte mir "nur" 3 Sorten/MArken anbieten die greifbar waren unter anderem Hankook die ******e sind und die anderen waren billig reifen.
Ich wollte aber endweder
- Fulda
- Contie
- oder Nokian

alle der genannten Marken sind in den preisen nach oben geschnellt wie ein feuerwerk zu silvester und kosten ca. 250€ teilweise noch mehr!

ich konnte durch glück und handeln noch ein paar Fuldo für unter 150€ das stück schießen und kann nur jeden raten jetz schnel zu Handeln, denn keiner kann sagen wann überhaupt reifen produziert werden und zu welchen preisen!!!
Das wollte ich euch hier nicht vorenthalten!

hier noch eine gute nachlese seite aus erfahrunsgberichten zu den reifen:

http://www.reifentest.com/transporterreifen/index.html

gute fahrt euch allen

viocruise76
03.10.2011, 19:48
achsoooo.....
alufelgen sind auch icht gerade wie sand am meer zu finden und daher auch stark begrenzt in sachen "schick" wg der hohen traglast und zulässigkeit für schneeketten usw

ich habe jetz eine von Alutec genommen, die Energy T

wer´s wissen will..... ;-)

Horst
03.10.2011, 21:04
Nochmal:

Die Zulässigkeit von Schneketten liegt nicht an der Felge und auch nicht am Reifen alleine. Es gibt für alle Rad-Reifen-Kombinationen zulässige Schneeketten.

Wenn aber eine bestimmte Felge mit bestimmten Reifen auf ein bestimmtes Fahrzeug montiert wird und es ein Gutachten dazu gibt, dann kann es sein daß die Verwendung von Schneeketten ausgeschlossen wird, weil der Platz im Radhaus dafür nicht ausreichend ist. Man kann dann möglicherweise trotzdem Schneeketten aufziehen und fahren, wenn dann aber Schäden am Fahrzeug auftreten, dann hat man eben verkackt.

Wenn man eine Winterreifen-Felgen-Kombination montiert für die auf dem bestimmten Fahrzeug dann keine Ketten montiert werden dürfen, dann hat man ein Problem:
Sobald das Schild am Fahrbahnrand steht, daß ab hier Kettenpflicht ist, dann muß man umkehren und man ist nicht, wie manche meinen, von der Kettenpflicht befreit und kann weiterfahren.
Das kann auch bedeuten, daß man den Urlaubsort nicht verlassen kann, weil über Nacht die Schilder aufgestellt wurden. Da gibt es keine Ausrede und kein Pardon, vor allem wenn man sich dann festfährt und erwischt wird oder einen Unfall verursacht.

Ansonsten ist es halt so wie wenn man keine Schneeketten hat: Man bleibt eben liegen.
Bei Allrad: Man bleibt da liegen wo der Abschleppdienst nicht hinkommt.

Man sollte also beim Kauf von Winterrädern eine Kombination wählen bei der die Montage von Ketten zulässig ist.

Gruß Horst

dsz
10.10.2011, 21:07
also ich hab mir das jetzt hier mal alles durchgelesen und ich bin ein wenig verwirrt.

ich habe die 17 zoll standard alu´s die es beim trend etition jetz gibt mit 225/55/17 winterreifen.

darf ich da nun schneeketten aufziehen oder ist es ausdrücklich verboten????

bagb309
24.11.2011, 05:32
Hi zusammen,

ich werde in Kürze einen Viano CDI 3.0 Trend Edition mit 17" Alu´s und 225/55 Sommerreifen bestellen. Lieferung im Feb.2012. Auf die Serien-Alufelge wollte ich eigentlich Winterreifen montieren, da ich bereits 19" Sommer-Alu´s habe. Jetzt teilte mir der Verkäufer mit, das es keine Schneekettenzulassung für die 17"-Serien-Alu´s gibt und ich ggf. für meine 19" AZEV Alu´s ein neues Gutachten benötige, da sich das zulässige Gesamtgewicht durch die Mopf geändert hat. Auch kann ich die Trend Edition nicht mit Reifen meiner Wahl bestellen.

Das ist natürlich sehr ärgerlich, da ich dann zusätzlich Winterreifen kaufen müsste und die gelieferten Sommerreifen als gebraucht verkaufen kann. Die 17" Alu´s möchte ich auch nicht im Sommer fahren, da meine 19" deutlich besser aussehen.

Hat Jemand auf die 17" MB-Alufelge Winterreifen montiert und die Sache mit der Schneekettentauglichkeit geprüft bzw. auch mit dem TÜV geklärt?

Die 17" Felge hat eine andere Einpresstiefe als die 16" Stahlfelge und kommt deutlich weiter heraus. Auf den ersten Blick könnte die 17" Felge mit einer Schneekette nicht funktionieren. Wenn Mercedes keine Zulassung erteilt, wird es schon einen Grund dafür geben.

Ich habe mal bei anderen Felgenherstellern nach wintertauglichen Alufelgen in 17" recherchiert.

Bei Felge 7,5 J x 17 H2 mit ET48 dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

http://www.felgenoutlet.de/gutachten/31221/00155030.pdf

Welche ET hat die MB Alufelge auf dem Trend Edition?

Ob mit Kette noch genügend Platz im Radhaus bleibt kann bei einem Reifenhändler getestet werden. Wurde bei meinen 19" Felgen die deutlich überstehen (ca. 1 cm) auch geprüft. Diese berühren nie den Radkasten beim einfedern.

Also könnte es mit der 17" Felge und Ketten evtl. funktionieren. Es wäre dann nur ein TÜV Gutachten erforderlich, damit es hinterher keinen Ärger gibt. Kosten?

VG
Gerd

AlexDD
24.11.2011, 09:53
Zwei Anmerkungen zu Deinem Gutachten:

Die Felge ist noch nicht für den gemopften (639/2) freigegegebn.

In der Regel bekommt der Mopf ähnliche Auflagen wie der Vor-Mopf und da steht im Moment klar "A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig". Und wenn das so drin steht brauchst Du auch nicht mit dem TÜV reden. In manchen Gutachten steht, dass das nicht geprüft wurde. Da kann man es sicher mit einer Einzelabnahme versuchen.

Meines Wissens gibt es derzeit tatsächlich keine 17" Felge mit Schneekettenzulassung für den V.

Alex.

bagb309
24.11.2011, 11:21
Hallo,
dann kann ich den Trend Edition also nur mit Felgen bestellen, die nicht Wintertauglich sind. Dann muss ich mit dem Freundlichen sprechen, ob ich diese Felgen gegen einen Satz Winterkomplettaluräder tauschen kann. Sonst wirds lustig.
Vg
Gerd

AlexDD
24.11.2011, 11:28
So ist es leider. Und dass der Vreundliche schneekettentaugliche Winteralus anbieten kann, wage ich jetzt mal zu bezweifeln.

Alex.

macbacchi
24.11.2011, 11:55
sind immer noch zu haben. falls da jemand interesse hat, in die kleinanzeigen schauen. preis VS aber ich werd sie nicht verschenken. der schnee kommt noch...

die ketten sind auch noch neu und auch noch zu haben.

viocruise76
24.11.2011, 14:42
so, mit den reifen bin ich nun klar..... aber was hättest du denn für ketten?
bitte angeben für welche reifengröße
vllt kommen wir da ins geschäft ;-)

maxxam
22.02.2013, 21:48
Was empfiehlt ihr 16 oder 17 zoll, resp wie Unterscheiden sie sich in der Fahrdynamik.

Gruss

PS: habe irgendwo ein Post gelesen aber kann ihn nicht auffinden.

kaltec67
22.02.2013, 21:57
auf dem 3.0 klar: 16er zum cruisen, 17er für die BAB

Krümelmonster
23.02.2013, 18:19
Also ich empfehle die Original 18"! Nehme die Sommer wie Winter, furzt optimal und war er bei Schneefall in den Dolomiten....! Ketten plane ich nie, braucht man wirklich nur wenn man auf berghütte ohne Räumung müsste.....

Exitus
23.02.2013, 19:11
was hast du da drauf? die 245/45 ?

lexi`s V6
23.02.2013, 19:34
Sommer und Winterräder sind unter meinem Dicken 17 Zoll

Krümelmonster
23.02.2013, 20:09
Ja, die 245/45R18 sind da drauf! Furzt Super und pflügt durch den Schnee.....

drdisketti
23.02.2013, 21:35
... Furzt Super und pflügt durch den Schnee.
...

Das Geräusch, wenn Du durch den Schnee pflügst, wird aber doch die Passanten irritieren, oder ?

Krümelmonster
23.02.2013, 21:40
Funzt wollte ich schreiben, .....eiß Auto-Korrektur 😎

drdisketti
23.02.2013, 21:42
.. beim V280 mit Gas-Umbau wäre das was Anderes :802:

maxxam
24.02.2013, 08:19
Sollte möglichst universell sein, 17er sind für denn 3L V vorzuziehen gegenüber denn 16er

Die 18er sind mir ein wenig zu teuer, optisch waren sie auch erste Wahl.

Krümelmonster
24.02.2013, 09:55
Ich "spare" bei den 18", weil ich Sommer und Winter gleiche Felgen fahre! Mache ich jetzt schon mehrere Jahre auf 2 Autos und hat wirklich keinen Nachteil, außer die minimal mehr zeit und 10EUR beim Händler fürs Reifen umziehen.....

maxxam
24.02.2013, 18:07
Beim Wechsel jeweils macht es schon sinn, resp du sparst dir einen Felgensatz, vernünftige Reifen in der Dimension sind natürlich auch ein wenig teuerer.

In der Schweiz, hat man in der Regel denn Winter Satz auf Stahlfelgen oder Alu.
Das Reifenwechseln kosten hier schon 28euro (günstig), ohne neu auf.- und abziehen.

Gruss