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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : H-Kennzeichen


alexanderpeter
15.08.2011, 18:16
Guten Tag,

ich habe mal eine Frage.

Gestern hatte mir en Bekannter erzählt, er fährt einen über 30 Jahre alten Mercedes Benz 200 und wollte das H-Kennzeichen beantragen.

Dies wurde ihm erstmals verweigert mit der Begründung, dass das Fahrzeug noch keine 30 Jahre angemeldet ist.

So weit so gut.

Ist aber das H-Kennzeichen nicht abhängig von dem Geburtstag des Fahrzeuges und nicht vom erste Zulassungsdatum?

Als er das Fahrzeug gekauft hatte, vor ca. 30 Jahren stand dieses ca. ein halbes Jahr bei Mercedes auf Halde.

Was ist denn da jetzt richtig? Hat die Zulassungsstelle recht, wenn sie behauptet das Alter geht nach der tatsächlichen Zulassung oder ist es so das das Alter nach dem Geburtstag des Fahrzeuges geht.

Grüße aus Püttlingen

Peter

Vitoraser
15.08.2011, 19:21
Das sollte doch die Zulassungsstelle am besten wissen, oder?

Grüße
Georg

alexanderpeter
15.08.2011, 19:30
Das ist wohl die Frage.

Normal müsste das eine Zulassungsstelle wissen.

Aber da habe ich auch schon manches gehört.

Das sind halt alles Leute die nach gewissen Vorschriften handeln, ob sie falsch oder richtig sind, können die meisten auch nicht beantworten.

Es kommen ja auch laufend neue Gestze raus und um da auf dem Laufenden zu bleiben müsste man jedes mal einen Rechtsanwalt an der Seite haben.

Grüße aus Püttlingen, mal bei Sonnenschein.

Peter

Schopy
15.08.2011, 19:51
§2 Nr.22 FZV (Begriffsbestimmungen): "Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen"


Gruß

fun2007
15.08.2011, 19:58
.....ausserdem muss ein amtlicher prüfer tüv-dekra-etc
eine abnahme nach paragraf.... machen.
der alleinige gang zur zulassungsstelle reicht nicht.
gruß
fun2007

donmannix
15.08.2011, 20:03
Die Zulassungsstellen handhaben die Datumsfrage unterschiedlich, entweder erste Zulassung oder manchmal akzeptieren sie auch das Zulassungsjahr, hängt wohl von Stadt, Bundesland oder Tageslaune ab.

Also erst zur Zulassungsstelle und die grundsätzliche Zulassungsfähigkeit als Oldtimer feststellen, dann zum Gutachter.

Gruß
donmannix

alexanderpeter
15.08.2011, 20:20
Die Sache mit dem Gutachter ist klar.

Aber das Fahrzeug hatte doch eine Baujahrdatum obwohl es ein halbes Jahr vor der Zulassung auf der Halde stand.

Gilt das Zulassungsjahr,das heist das erste mal das das Fahrzeug auf der Straße gefahren ist oder das Baujahrdatum?
Das Baujahrdatum oder Geburtsjahr des Fahrzeuges muß ja nicht die erste Zulassung sein, obwohl das Fahrzeug schon Inbetrieb genommen wurde.

Das würde ja meines Erachtens bedeuten, das wenn ich ein Fahrzeug kaufe es nicht zulasse, oder irgendwie 30 Jahrein in die Garage stelle und dann Zulasse, doch kein H-Kennzeichen bekommt.

Grüße aus Püttlingen

Peter

donmannix
15.08.2011, 20:55
Im allg. gilt das Datum der ersten Zulassung.
Aber wie gesagt: bei der Zulassungsstelle seines vertrauens konkret fragen, wie sie es handhaben.


Gruß
donmannix

duc900
15.08.2011, 21:02
hallo,

es gilt die Erstzulassung, nicht das Herstellungsdatum!!
:guckstdu:http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Kennzeichen_historischer _Fahrzeuge

Es gab wohl Fälle, wo jemand ein Fahrzeug kaufte und dieses nach 30 Jahren zulassen wollte - er hatte dann das Problem, das es ein "Neufahrzeug" war und mit den Abgasvorschriften Probleme hatte...

fuego0568
17.08.2011, 13:36
Hallo,


zuerst das Gutachten für das H Kennzeichen und Versicherung, dann zur Zulassungsstelle trippeln und anmelden.

Wichtig es zählt das Datum der Erstzulassung, habe ich alles schon durch mein Fuego Bj.82 EZ 84 wird erst 2014 das H Kennzeichen bekommen.

MfG.Thomas