Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Oje Rote Ampel!!!
franmoan
27.05.2011, 18:01
Hai Ihr,
das weis doch hoffentlich jemand:
Grad bin ich an eine gelbe Ampel rangefahren wollte erst drüber, hab aber dann doch noch gehalten.
Also war ich mit dem Vahrzeug etwa eine halbe Fahrzeuglänge über der roten Ampel, stehend.
1. Bild
Dann bin ich 2 m rückwärts. 2. Bild.
Eigentlich bin ich ja nicht über die rote Ampel oder muss ich laufen??
Viele Grüsse
Frank
Fluffymobil
27.05.2011, 18:20
Nein, Du musst nicht laufen - die Ampelüberwachungsanlagen machen ja, wie von Dir auch festgestellt, mehrere Bilder. Dies dient der Beweisführung, dass einer eben auch bei Rot in den "geschützten Bereich" einer Kreuzung eingefahren bzw. darüber gefahren ist. Ist das nicht der Fall, koschtsd auch nix ;)
Gruß
Peter
Cooper40
27.05.2011, 18:36
Hallo Frank
Meines Wissens ist eine Rotüberfahrung, wenn man die Ampellinie überfährt und diese über eine Sekunde Rot anzeigt und auch durchfährt.
Nur mit dem zählen haperts da wohl bei vielen. E-i-n-u-n-d-z-w-a-n-z-i-g Z-w-e-i-u-n-d-z-w-a-n-z-i-g...... :D
Wie Peter schon sagt, mehrere Bilder belegen das ja dann.
MFG Klaus
Wie Peter schon sagte, hast du im Grunde nichts zu befürchten. Wenn es wirklich mehrere Bilder gemacht hat, zeigt dies ja dass du nicht drüber gefahren bist.
Aber unabhängig davon bedeutet das Überfahren einer roten Ampel nicht automatisch, den Führerschein zu verlieren. Kommt immer drauf an. Bin auch schon mal über eine rote Ampel und hatte schlimmstes befürchtet, es bleib aber bei einem saftigen Bußgeld von ca. 185€!
Grüße,
Alex
franmoan
27.05.2011, 18:41
Hui das ging aber schnell:-)
Danke Euch für die Infos!
Viele Grüsse
Frank
Fluffymobil
27.05.2011, 18:45
Meines Wissens ist eine Rotüberfahrung, wenn man die Ampellinie überfährt und diese über eine Sekunde Rot anzeigt und auch durchfährt.
Nee Klaus - ab einer Sekunde wird es für die Pappe kritisch ;) "Dabei" bist Du bereits ab ner Zehntelsekunde nach Beginn der Rotphase. Früher warens mal 100 DM plus ca. 18 DM Gebühr plus 3 Punkte!:heul:
Jetzt?:nixweiss:
Mal hier kucken:
http://www.bussgeldkataloge.de/
Gruß
Peter
drdisketti
27.05.2011, 19:52
Vielleicht kriegst Du eine Verwarnung wegen überfahrener Haltelinie (analog Stoppschild nicht korrekt beachtet).
Du bist nicht in den Querverkehr eingefahren, daher gehe ich nicht von Problemen für den Führerschein aus.
1 Sekunde ist übrigens nur "ein-und-zwan-zig" !!
Cooper40
27.05.2011, 19:55
Upsssssss, dann nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. :760:
Dann muss ich mir wirklich die Frage stellen, warum nicht an jeder Ampel son Blitzdingens dran ist. :58:
Weil so teuer sind die Anlagen ja nicht mehr. Für den Staat ist es wohl einfacher, für Geschwindigkeit Geld zu kassieren.
Mir hat mal ein Beamter erzählt, wenn man einen für eine Durchgezogen Linie in Kurven belagen will, zwei Bedienstete haben muss, an unterschiedlichen Blickpunkten, um Gerichtlich gegen den Täter verfahren zu können.
Somit nur mehr ein Beweis, dass die in erster Linie Geld wollen und nicht die Sicherheit auf dem Zettel haben. Wobei das nicht gegen die Rennleitung geht, sondern, gegen die Leutz, die das anordnen, wo was wie verfolgt wird.
MFG Klaus
Cooper40
27.05.2011, 20:00
1 Sekunde ist übrigens nur "ein-und-zwan-zig" !!
Rainhard, wie die Leutz auf die Zeit kommen, weiß ich nicht!!!!! Aber bei so einer Zählungweise erklärt sich das, was ich so sehe.:guckstdu:
MFG Klaus
Dann muss ich mir wirklich die Frage stellen, warum nicht an jeder Ampel son Blitzdingens dran ist. :58:
Weil so teuer sind die Anlagen ja nicht mehr. Für den Staat ist es wohl einfacher, für Geschwindigkeit Geld zu kassieren.
Hallo Klaus,
vielleicht auch weil entgegen der "üblichen" Meinung die Staatsorgane sich auch Gedanken machen, bei welcher Ampeln es nicht nur um zu kasieren Sinn macht das Rotlich überfahren zu überwachen.
Jobo
Hai Ihr,
das weis doch hoffentlich jemand:
Grad bin ich an eine gelbe Ampel rangefahren wollte erst drüber, hab aber dann doch noch gehalten.
Also war ich mit dem Vahrzeug etwa eine halbe Fahrzeuglänge über der roten Ampel, stehend.
1. Bild
Dann bin ich 2 m rückwärts. 2. Bild.
Eigentlich bin ich ja nicht über die rote Ampel oder muss ich laufen??
Viele Grüsse
Frank
Hallo Frank,
genau das gleiche ist mir auch passiert.
Ich habe nie etwas davon gehört.
Ist aber auch schon mindestens 20 Jahre her. hehe
Vielleicht verfahren sie ja heutzutage anders. ;)
Kopf hoch, die nächsten 3 Monate Briefkasten werden spannend.
Dirk
franmoan
30.05.2011, 11:29
Hai Ihr,
also, ich habe bei den Herrschaften vom Ordnungsamt angerufen.
Wenn auf den beiden Bildern ersichtlich ist, dass man auf dem 2. Bild weiter hinten steht als auf dem ersten, passiert nix.
Na, mal sehen..
Viele Grüsse
Frank
Cooper40
30.05.2011, 11:35
re. Jobo
Wenn dem generell so wäre, würde ich das klasse finden.
Meine Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus aus Gesprächen mit Sheriffs, mit dem was ich auf der Straße sehe und die Haltung/Erfahrungen aus meinem Umfeld, dann zeigt sich für mich ein anderes Bild.
Ich will es mal so erklären. Wenn irgendwelche Maßnahmen gegen Verstöße organisiert werden, ist der Gewichtigste Grund, wie viel Geld bring das der Kommune ein. Das wiederum entscheiden/befehlen Sesselpupser und die Brüder auf der Straße müssen das verfolgen/umsetzen. Das ist meine Sichtweise.
MFG Klaus
Hallo Klaus,
vielleicht auch weil entgegen der "üblichen" Meinung die Staatsorgane sich auch Gedanken machen, bei welcher Ampeln es nicht nur um zu kasieren Sinn macht das Rotlich überfahren zu überwachen.
Jobo
Hallo,
wer jemanden bei der Polizei bzw. dem Ordnungsamt kennt wird feststellen das:
1. Der Verwaltungsaufwand bei Knollen höher ist wie die Einnamen.
2. An den meisten Gerichten wird Zeit verschwendet weil irgendwelche Heinis mit nem teuerem Anwalt sich aus ihren Fehlern herauswinden.
3. In Deutschland, wegen der geringen Bußgelder, sich eh die meisten nicht um Ampeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Zebrastreifen (da wird übrigens das einigste mal in der STVO von RECHT gesprochen) scheren.
Ich bin auf der A6 in einer Baustelle am 13.5 69km/h (gemessen 72km) gefahren statt der erlaubten 60km/h. Nun ratet mal was ich zu zahlen habe, 10€! Ein Witz 0,55€ Porto, Kontrolle ob es eingegangen ist usw. In NL hätte ich für die gleiche Übertretung mindestens 150€ bezahlt, da gibt es keine Toleranz.
Vrohes Fahren
Thomas
PS Das ist meine erste Knolle seit 1999 im Mai auch auf dem Weg auf die Messe nach Genf.
Cooper40
31.05.2011, 12:41
re.
Viele Leute, viele unterschiedliche Meinungen/Erfahrungen. :admin:
Das soll alles sein dürfen und jeder darf seine Wahrheit haben.
Bei uns in Paderborn weiss ich, dass z.B. harte Politik gemacht wird gegen Parkvergehen. Warum, weil die Stadt da deutlich mehr Geld mit macht, als es an Verwaltung kostet. Die Leute die auf der Straße sind, werden nach ihrem Umsatz gemessen. Wenn zu wenig gemacht wird, gibt es megger vom Vorgesetzten.
Wenn die Stadt wirklich die PKW aus den Städten haben wollten, könne man das so organisieren, dass keins mehr rein käme. Es wird immer gern so verkauft, dass es mehr kostet als es bringt, dass gehört zur Politik die verkauft wird.
Es werden dadurch ja auch Arbeitsplätze gehalten.
Man stelle sich mal vor, man würde in der Verwaltung alles auf Effizienz trimmen, dann könne man ja 75% von den Leutz zur Arge schicken.
Im Streuer-recht das gleiche. (Aber ein jeder von den Angestellten weiss eigentlich nur soviel von seinem Tätigkeitsfeld, so das alle der Meinung sind, sie würde sinnvolle Tätigkeiten Vollrichten.
So nach dem Motto, jetzt brauchen wir eine Verwaltungsgremium, um die Verwaltung zu verwalten.
Jeder Einzelunternehmer würde durchdrehen, wenn er so einen Wasserkopf hätte und wäre schneller pleite als es ihm lieb wäre. (In großen Nichteinzelunternehmen findet man hingegen wider ähnlich Strukturen. Wo die rechte Hand nicht weis was die Linke macht. Von wegen der Verschleierung.)
Gerade weil das alles so undurchsichtig ist und die Gelder da hin geschoben werden wo man es Politisch gerade braucht, glaube ich nicht das da kein Geld mit verdient wird.
Ich kenne ein Beispiel wo ein Beamter sein Aufgabenbereich entzogen wurde, weil er nach Sachverstand Unfallberichte ausgewertet hat. Mit dem Ergebnis das da die Statistik nicht passen würde, um Geschwindigkeitsmessungen an den „guten Standorten“ vornehme zu können.
Ein Geschwindigkeitsvergehen von 9 Km/h wird schon wegen der Automatisierung Kostendenkend laufen.
Das Geld wird dann mit den höheren Vergehen verdient.
Auch werden viele Dinge schon Vorgerichtlich geregelt, so das da häufig nur Geld gegen Punkte getauscht wird.
Das Ausland ist da oftmals besser Strukturiert, die sorgen auch dafür das die Grauzonen in den Gesetzesstrukturen keine Überhand nehmen. So das die Strafen so hoch liegen, dass es einen erzieherischen Zweck hat.
Einer der eine Meinung hat. Danke fürs zu lesen.
MFG, Klaus
PS, wenn man schön brav in der Gegend rum fährt, wie man das in Fahrschule gelernt hat, braucht Mann sich nicht zu fürchten. :kotz:
Hallo,
wer jemanden bei der Polizei bzw. dem Ordnungsamt kennt wird feststellen das:
1. Der Verwaltungsaufwand bei Knollen höher ist wie die Einnamen.
Das kann ich mir nicht vorstellen...Ich glaube das insbesondere die fest installierten Batteriblitzen auf den Autobahnen (A2 Bielefeld, A44 Düsseldorf Flughafen etc.) hoch effektiv arbeiten. Bei diesen Anlagen wird nicht mehr Hand angelegt bei dem Verwaltungsakt. Die Daten werden per Funk- oder Standleitung weitergeleitet und von Computern verarbeitet...usw...damit werden Millionen eingenommen.
Jan
Fluffymobil
01.06.2011, 06:13
Die Daten werden per Funk- oder Standleitung weitergeleitet und von Computern verarbeitet...usw...damit werden Millionen eingenommen.
Soweit ich weiß, habe ich mit Zulassung meines Fahrzeuges keine generelle Abbuchungsermächtigung für irgendwelche Bußgeldbehörden landauf, landab unterschrieben. Gerade im Anzeigenbereich, d.h. wenn es um Punkte und/oder Fahrverbot bzw. sogar Führerscheinverlust geht, wird wohl der Angezeigte i.d.R. Wiederspruch einlegen ("Wofür zahl ich denn die Rechtsschutzversicherung??") und somit ist der ganze automatisierte Apparat ausgehebelt. Ein weiterer Stolperstein sind die vielen Firmenfahrzeuge, die ja wohl das Gros der Fälle stellen dürften. Der Bußgeldbescheid kann sich z.B. nicht gegen eine juristische Person, also die XYZ-GmbH richten. Ergo muss ein Fahrer mit aufwendigem Personaleinsatz ermittelt werden. Unter Umständen werden noch Gutachter und Gegengutachter herangezogen, wenn Meßgenauigkeiten angezweifelt werden usw. All das "schmälert" die prognostizierten Millioneneinkünfte natürlich nicht unerheblich - macht aber nix, weil ja die Ermittlungs- und Verwaltungskosten nirgendwo ausgewiesen werden müssen (und können).
Insofern tut sich die Verwaltung mit Parkknöllchen und Blitzen in Tempo 30 - Zonen wirklich leichter. Meist blieben die Bußgelder im Bereich unter der Flensburgschwelle, der Betroffene flucht und knirscht, aber zahlt.......
Gruß
Peter
Ergo mus ein Fahrer mit aufwendigem Personaleinsatz ermittelt werden.
Bei mir war’s ein Leihwagen der auf einen Kollegen eingetragen war, auf dem anhängendem Bild wird mein Gesicht zu 70% vom Naiv verdeckt.
Ich habe die 10€ bezahlt, da ich zu meinen Fehlern stehe.
Unter Umständen werden noch Gutachter und Gegengutachter herangezogen, wenn Meßgenauigkeiten angezweifelt werden usw.
Ich hatte vor einem Monat bei einem Gutachter wegen eines Problems an unserem Haus angefragt.
An und Abfahrt pro Stunde 100€ + KM Geld
Untersuchung pro Stunde 100€
Ausarbeitung eines Gutachtens das vor Gericht anerkannt wird ca 1500€
+ Märchensteuer
Da sind dann bei einer Untersuchung ob der Knipser so OK ist (warum die Fliesen abfallen) mal locker 2000.-€ weg. Bei einer Strafe von 10-100€.
Wenn ich mich recht erinnere ist irgendwo in der EU ein Land in dem Busgeld usw. unter einem Monatsgehalt nicht anfechtbar. Gut für Studenten, schlecht für Leute di sich Horden von Anwälten leisten können!
Thomas
PS Zu dem Baugutachter, unsere Hausrat Versicherung hat einen Sachverständigen dann für lau geschickt. Wir wollten auch nur wissen wie wir richtig Sanieren.
Fluffymobil
01.06.2011, 12:36
Da sind dann bei einer Untersuchung ob der Knipser so OK ist (warum die Fliesen abfallen) mal locker 2000.-€ weg. Bei einer Strafe von 10-100€.
Wenn ich mich recht erinnere ist irgendwo in der EU ein Land in dem Busgeld usw. unter einem Monatsgehalt nicht anfechtbar. Gut für Studenten, schlecht für Leute di sich Horden von Anwälten leisten können!
Die 2000 Teuros sind halt "Erdnüsse" (um es mit den Worten von Hilmar Kopper zu sagen) :D:D wenn ich dagegen drandenke, was all die netten psychologischen Gutachten im gestern zuende gegangenen Verfahren gegen unseren allseits beliebten und geachteten Wettermacher gekostet haben mögen - und die jetzt der Steuerzahler blechen darf :hammer::hammer:
Die generelle Nichtanfechtbarkeit von Bußgeldern bis zu einer bestimmten Höhe halte ich allerdings wirklich für rechtlich äußerst problematisch, wüsste nicht, in welchem EU-Land dies realisiert ist:nixweiss: Damit wäre einer weiteren Privatisierung und Kommerzialisierung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (hier bei uns in BW beauftragen Gemeinden und Landratsämter überwiegend Privatfirmen beispielsweise mit Geschwindigkeitsüberwachungen) und somit jeglicher Willkür Tür und Tor geöffnet. Denn man darf keineswegs annehmen, dass die Herrschaften fehlerfrei arbeiten - wo es Menschen gibt, menschelts halt ;)
Gruß
Peter
Gerade im Anzeigenbereich, d.h. wenn es um Punkte und/oder Fahrverbot bzw. sogar Führerscheinverlust geht, wird wohl der Angezeigte i.d.R. Wiederspruch einlegen ("Wofür zahl ich denn die Rechtsschutzversicherung??") und somit ist der ganze automatisierte Apparat ausgehebelt.
Mag sein, aber ich denke nur ein kleiner Teil ist im Bereich Fahrverbot/Führerscheinverlust...Der Führerschein ist in der Regel auf der BAB ab 40km/h über erlaubt weg...davor kostet es nur Kohle und Punkte... Außerdem du wirst nicht glauben wie viele keine Rechtschutzversicherung haben und die Fotoqualität wird immer besser, dass du trotz Versicherung dich nicht rausreden kannst...Irgendwann bist du dann auch fällig....und dann zahlst du auch noch den ganzen Verwaltungsakt und wieder klingelts im Staatssäckle...
Ein weiterer Stolperstein sind die vielen Firmenfahrzeuge, die ja wohl das Gros der Fälle stellen dürften. Der Bußgeldbescheid kann sich z.B. nicht gegen eine juristische Person, also die XYZ-GmbH richten. Ergo muss ein Fahrer mit aufwendigem Personaleinsatz ermittelt werden.
Also ich kann dir sagen wie das bei uns in der Firma läuft...da haben viele einen Firmenwagen...der Bescheid kommt bei uns in der Firma (Facility Management) an und dann wird der Bescheid an den geschickt, dem der Wagen zugeordnet ist. Glaub mir dank ordentlichen Flottenparkmangement geht das sehr fix...die Firmenwagenberechtigten sind von der Firma angehalten sich dann darum zu kümmern...ist dann mehr oder weniger deren Angelenheit...
Jan
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