Kurze Bemerkung:
Anlässlich meiner Geburtstagsparty hatte ich Besuch von dem schon mal erwähnten Entwicklungsing. eines Zulieferers. Der plauderte über ein MB-Actrosmodell. Dafür sollte seine Fa. zuliefern. Die MB-Spezifikation für das Teil war unter dem minimalen Qualitätsanspruch des Zulieferers angesiedelt. Die Juristen sind (waren) lange damit befasst, ob so ein Auftrag ausgeführt werden kann, da die Sicherheit nach Meinung der Qualitätssicherer nicht gewährleistet sei. Was letztlich daraus geworden ist, ist mir nicht bekannt.
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Gruß
Michael
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