Du unterschlägst aber, daß in beiden Fällen ausdrücklich von der "ständigen Lesbarkeit" gesprochen wird.
Fakt ist, daß ich mehrfach davon gelesen habe, daß es ohne den Aufkleber Ärger gab - und noch nie davon gelesen habe, daß jemand in dem Fall in einer höheren Instanz erfolgreich dagegen an gegangen ist.
Ich finde es ja auch Schwachsinn, aber ich habe noch keinen Präzedensfall gefunden, daß die Begrenzung alleine definitiv reicht.
Muß wohl jemand noch mal durchkämpfen bis oben. Aber ich habe darauf keine Lust