Ich habe noch nicht herausgefunden, ob Ziffer 2 erst 2011 oder später im § 36 Abs.1 eingeführt wurde, was auch denkbar ist.
Die von Dir zitierten Fälle handelten allerdings nicht von der Einstellung einer permanenten Geschwindigkeitsbeschränkung im KI, sondern vom Aufleuchten einer Warnung bei Überschreiten eines Limits - ohne diese Überschreitung aber zu verhindern.
Wenn Du beim V das permanente Limit setzt, kommst Du auch mit kick-down nicht höher. Was ein himmelweiter Unterschied ist