Meine Idee wäre noch, die TÜV-Gebühr zu riskieren und dem Verkäufer anzubieten vor Kauf zum TÜV zu fahren.
Lehnt er ab, hat er was zu verbergen! -> kein Kauf
Ist das Fahrzeug nicht fahrsicher, darf ich mit Kurzzeitkennzeichen sowieso nicht fahren und ohne Hänger ist das sinnlos. -> kein Kauf
Stellt der TÜV nur geringfügige Mängel fest, habe ich 1 Monat Zeit zur Nachuntersuchung (geringer Aufpreis) und sollte mit dem Kurzzeitkennzeichen und dem TÜV-Bericht risikofrei heim fahren können. Außerdem weiß ich dann von einer "neutralen" Stelle in welchem Zustand das Fahrzeug wirklich ist, bzw. was an Reparaturen auf mich zukommt.
(ein Gutachten bzw. eine Bewertung ist im Normalfall auch nicht kostenlos)
Im schlimmsten Fall sind halt 200km und TÜV-Gebühr in den Sand gesetzt, habe aber die Sicherheit, nicht die "Katze im Sack" zu kaufen.
Da ich das Auto wieder herrichten will, müsste ich den TÜV ja sowieso bezahlen.
Ich muss nur noch beim TÜV abklären, ob ich mit einem Mängelbericht, aber ohne gültigen TÜV mit dem Kurzzeitkennzeichen wirklich offiziell fahren darf.
Gruß Konrad
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