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Alt 16.03.2015, 11:49
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Korsar Korsar ist offline
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Hallo,

leider ist das nicht so einfach.

Man muss klar unterscheiden zwischen der moralischen Verwerflichkeit (in diese Richtung geht die Überlegung - die nicht von der Hand zu weisen ist ZITAT: "Das dürften die kleinen Seelen, die man in erniedrigender Pose vor die Kameras zerrten, wahrscheinlich etwas anders bewerten..."). -diese ist aber durch manigfaltige subjektive Faktoren beeinflusst-, und der Strafbarkeit eines Verhaltens nach den geltenden Gesetzen.
Man mag es für weniger verwerflich halten einen Superreichen um ein paar Milliönchen zu erleichtern als das was Herr Edathy getan hat oder auch umgekehrt.

Für einen Richter / Gericht muss aber zunächst entscheidend sein, ob eine Handlung vorliegt, die mit Strafe bewährt ist oder eben nicht (1. Prüfungschritt: ist der Tatbestand erfüllt?), auch wenn es im Einzelfall nicht dem "ethisch gewünschten" Ergebnis entspricht.

Ich fände es sehr bedenklich, wenn man das Strafgesetzbuch durch eine Ethische Instanz wie z.B. "Richter / Gericht / Staatsanwaltschaft / PRESSE / Jugend- oder Verbraucherschützer /oder oder...." ersetzten würde, denn das hätte nichts mehr mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates zu tun.
In anderen Teilen der Justiz ist Entwicklungen in solche Richtungen meines Erachtens aber schon sehr grenzwertig vorangeschritten, ich persönlich bekomme da machmal schon arge Zweifel an unserem Rechtsstaatlichkeitsprinzip.
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung

Geändert von Korsar (16.03.2015 um 11:52 Uhr)
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